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Periodische Ausgleichszahlungen (AGZp) – neue Erfahrungen

Bereits 2020 haben sich einige Sparkassen intensiv mit dem Thema Initialisierung der periodischen Ausgleichszahlungen (AGZp) in der zahlungsstromorientierten Kalkulation (zoK) beschäftigt. 2021 hat sich der Druck nochmals erhöht.

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Neue Erfahrungen aus der Initialisierung in der zahlungsstromorientierten Nachkalkulation (zoK)

Bereits im letzten Jahr (2020) haben sich einige Sparkassen intensiv mit dem Thema Initialisierung der periodischen Ausgleichszahlungen (AGZp) in der zahlungsstromorientierten Kalkulation (zoK) beschäftigt. 2021 hat sich der Druck nochmals erhöht und wir sind mit vielen Sparkassen in die Umsetzung gestartet. Heute berichten wir von unserem Umsetzungsansatz und den Stolpersteinen aus der Erfahrung in der Projektumsetzung.

Gut geplant ist halb gewonnen

Der Integrierte Datenhaushalt (IDH) der Finanz Informatik bildet künftig das Herzstück der Gesamtprozesse und Steuerungssysteme in der Banksteuerung unter OSPlus. Die Weichen für ein Zusammenwachsen von Meldewesen und Banksteuerung sind gestellt und erste Etappenziele erreicht.

Die rechtzeitige Initialisierung der periodisierten Ausgleichszahlungen (AGZp) ist eine wichtige Aktivität, mit der sich die Sparkassen spätestens ab dem 1. Halbjahr 2021 beschäftigen sollten. Zwar greift der IDH geplant erst ab 2022 auf Margeninformationen unter Berücksichtigung der durch die zoK ermittelten AGZp zurück, ein orchestriertes Vorgehen zur Integration der AGZp ist jedoch bereits vorher empfehlenswert, so dass pünktlich zum Jahreswechsel 2021/2022 die Ergebnisdaten inklusive AGZp verfügbar sind. Hierdurch können unterjährige Anpassungen im Ziel- und Berichtssystem und damit Fehlsteuerungsimpulse vermieden werden.

Die operative Umsetzung gliedert sich oft in drei Phasen:

AGZp.ready strukturiert dabei die Vorkenntnisse im Haus, prüft die S-DWH Struktur nach AGZp- Readyness und stellt einen Zeitplan mit Zuständigkeiten auf. Dann kann die erste Institutsregel gesetzt werden.

In AGZp.basis wird die technische Integration der AGZp in die zoK sichergestellt. Damit ist die Volumenaufbereitung, Initialisierung und der Abgleich zur EVR gemeint. Nach AGZp.basis sind die Werte in der zoK qualitätsgesichert und die 2. Institutsregel kann gesetzt werden.

In AGZp.plus erfolgt die Integration in die periodischen Vertriebsberichte und Verzielung. Hier ist ein konsequentes Einbinden des Vertriebs der Schlüsselbaustein.

Abgleich zoK / EVR – bei den großen Brocken anfangen

In der Praxis zeigt sich schnell: ein direkter 1:1-Abgleich ist oft nicht möglich und die Menge der Werte verkompliziert die Aktivität. Viele Häuser starten daher möglichst simpel und suchen sich einen Vergleichsmonat aus: Stimmt die Gesamtbanksumme der AGZp? Passt die Aktiv- und Passivseite? Erst wenn dort größere Abweichungen auftreten, die eine vorab festgelegt Bagatellgrenze (% der AGZp oder % des Volumens) überschreiten, erfolgt die Analyse durch manuelles Mapping der EVR-Planpositionen zu den Fristenmischungsprodukten. Hier kommen die Häuser dann oft an eine Grenze, da die Granularitäten nicht zusammenpassen (BiPo vs. MZMN-Summenprodukt). Ein Zustand, dem nur perspektivisch durch Einsatz der granularen Planung begegnet werden kann.

Am Ende muss jedes Haus für sich noch die Frage beantworten, welches der beiden Systeme das Führende sein soll und ob eine Anpassung des jeweils anderen gewünscht ist. Zwar entsteht aus der AGZp-Erweiterung in der zoK technisch kein Änderungsdruck, jedoch ist zu beurteilen, ob mit unterschiedlichen Werten in interner Steuerung und externem Meldewesen und Betriebsvergleich agiert werden soll.

Implikationen fürs Berichtswesen und die Planung nicht vergessen

Die Aktivierung der AGZp in der zoK hat auch Ergebnisauswirkungen auf FI- Standardberichte zur periodischen Rentabilitätsbetrachtung wie z. B.:

  • Kundenkalkulation
  • Vertriebsstellenerfolgsrechnung
  • Produkte- und Kundengruppenkalkulation

Durch die Aktivierung wird auf die Marge nach (also inklusive) AGZp zurückgegriffen, was zu Margensprüngen führen kann. Wird entsprechend nach periodischer Marge verzielt, ist eine Anpassung im Zielsystem vorzunehmen, damit Plan zu IST-Werten passen und das Zielsystem greifen kann. Empfehlenswert ist hier ein gemeinsamer Workshop mit den Vertriebsverantwortlichen, in dem aus den Daten der Testphase der Initialisierung erste mögliche Auswirkungen auf die Marge besprochen werden und die Anpassung der Ziele geplant wird. Im Idealfall erfolgt die Planung 2022 vollständig inklusive AGZp und die Umstellung erfolgt zum Berichtsmonat Januar, sodass kein Rumpfjahr entsteht.

Andreas Mach

leitet bei msg for banking das Business Consulting Fachcluster. Er ist seit vielen Jahren als Autor, Referent, Berater und Experte in den Themen Banksteuerung, Risikomanagement, Controlling, Regulatorik sowie Compliance und Analytics beziehungsweise künstliche Intelligenz tätig. In diesen Themen unterstützt er zahlreiche Projekte in Banken und bei Finanzdienstleistern.

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