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Anstieg von Kreditrisiken sind zu erwarten

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Situation steigen die Kreditrisiken bei Banken aufgrund der damit einhergehenden Zahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden.

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EZB weist Vorstände von bedeutenden Instituten auf erwarteten Anstieg von Kreditrisiken und Maßnahmen zur Risikovorsorge hin

Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie in Bezug auf den erneuten Anstieg der Infektionszahlen sowie die derzeitige Seitwärtsbewegung anstatt maßnahmenbedingtem Rückgang führen wiederholt zu weiteren Einschränkungen, welche dazu führen, dass der wirtschaftliche Druck in vielen Branchen und Unternehmen wächst. Selbst ein weiterer harter Lockdown ist wieder in aller Munde, wobei eine Prognose über die kommenden Wochen nur schwer möglich erscheint.

Gerade vor diesem Hintergrund steigen die Kreditrisiken bei Banken aufgrund der damit einhergehenden Zahlungsschwierigkeiten ihrer Kunden. Die möglichen Auswirkungen wurden bereits an verschiedenen Stellen untersucht und bewertet. Wir hatten hierzu in einem separaten Blogbeitrag mit Schwerpunkt auf den Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank bereits berichtet.

Nun scheint es so als ob sich die eher negativeren Prognosen bestätigen würden, was die Bankenaufsicht bzw. Regulatoren dazu bewogen hat, erneute Maßnahmen zu ergreifen. Nachdem die EBA die Banken noch am 21.09.2020 aufgerufen hatte, zur „Normalität“ zurückzukehren und die Erleichterungen im Rahmen aufsichtlicher Moratorien auslaufen ließ, hat die EBA (sowie in der Folge auch die BaFin) ihre Leitlinien vom 02.04.2020 reaktiviert und mitgeteilt, dass diese bis zum 31.03.2021 (zuvor: bis 30.09.2020) gelten sollen.

Ergänzend dazu hat die EZB am 04.12.2020 in einem offenen Brief (siehe hier) an die Vorstände von bedeutenden Instituten konkrete Hinweise veröffentlicht, welche Möglichkeiten zur Abfederung der Kreditrisiken aus Sicht der EZB angewendet werden können und sollten. Im Anhang sind dabei sehr detaillierte Maßnahmen beschrieben, wobei die EZB darauf hinweist, dass es sich um eine nicht abschließende Liste an soliden Grundsätzen und Verfahren handelt. Gleichwohl ist damit zu rechnen, dass die EZB „die Kreditrisikomanagementrichtlinien und -verfahren bedeutender Institute einzeln beurteilen und dabei deren jeweilige Situation berücksichtigen“ wird. Die Ausführungen beziehen sich dabei insbesondere auf die Bildung einer angemessenen Risikovorsorge und stehen mit den Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste von Kreditinstituten (EBA/GL/2017/06) sowie weiteren Regularien in dem Kontext im Einklang.

Zusammengefasst werden insbesondere folgende Anforderungen formuliert:

  • Die internen Verfahren zur Einstufung finanziell angeschlagener Schuldner als Stundung und Moratorium müssen verbessert werden und den CRR-Anforderungen entsprechen.
  • Regelmäßige Überprüfungen hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit sind auch bei diesen Schuldnern erforderlich und sollten risikobasiert erfolgen. Hierbei ist auf wirksame Frühwarnsysteme zu achten.
  • Identifizierte signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos sind frühzeitig zu erfassen und sollten sich nicht ausschließlich an Verzugstagen orientieren.
  • Die Ermittlung der Risikovorsorge soll adäquat unter Verwendung realistischer Annahmen und Parameter erfolgen.
  • Die Leitungsorgane sollen kritische Elemente des Kreditrisikomanagements adäquat überwachen. Hierzu sind regelmäßige Berichterstattung sowie Einschätzungen von Interner Revision und internen Kontrollfunktionen erforderlich.
  • Eine angemessene Berücksichtigung der Auswirkungen der Krise auf die Risikosituation und Kapitalausstattung im Zuge der strategischen Planung wird erwartet.

Damit wird der bereits von der Deutschen Bundesbank im Herbst formulierte Grundsatz „Banken sollten sich auf erhöhte Risiken angemessen vorbereiten“ nochmal deutlich verstärkt. Dies gilt im EZB-Schreiben vor allem für bedeutende Institute, muss jedoch generell natürlich von allen Instituten berücksichtigt werden.

Gerne unterstützen wir Sie auch weiterhin bei Ihren Überlegungen und Fragestellungen mit unseren Beratungs- und Softwarelösungen.

Andreas Mach

Andreas Mach

leitet bei msg for banking das Business Consulting Fachcluster. Er ist seit vielen Jahren als Autor, Referent, Berater und Experte in den Themen Banksteuerung, Risikomanagement, Controlling, Regulatorik sowie Compliance und Analytics beziehungsweise künstliche Intelligenz tätig. In diesen Themen unterstützt er zahlreiche Projekte in Banken und bei Finanzdienstleistern.

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