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Digitaler Euro: Etwa noch eine weitere Kryptowährung?

Die europäische Zentralbank gibt nun bereits seit zwei Jahrzehnten den Euro als gemeinsame einheitliche Währung aus. Um Europa in das digitale Zeitalter zu katapultieren, macht die EZB Überlegungen einen digitalen Euro zu initiieren und diesen als zusätzliche Zentralbankwährung neben dem üblichen Bargeld auszugeben.

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Digitaler Euro

Wir haben den Bericht über einen digitalen Euro1, der am 12. Oktober 2020 von der Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlicht wurde, zum Anlass genommen, euch einen zusammenfassenden Beitrag zu diesem Thema zu schreiben. In dem Zusammenhang schauen wir uns auch die Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK)2 zu dieser öffentlichen Konsultation zur Einführung eines digitalen Euros an. Die DK nimmt regelmäßig an solchen Konsultationen teil, denn sie vertritt die Interessen der deutschen kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, wobei der Deutsche Sparkassen- und Giroverband momentan federführend ist.3

Kryptowährungen auf dem Vormarsch im Europäischen Raum

Kryptowährungen sind schon seit längerem bekannt und werden immer beliebter. Auch andere Innovationen im Bereich des Zahlungsverkehrs, welche die Digitalisierung mit sich bringt, setzen den Europäischen Raum unter Innovationsdruck. Allen voran ist das Land Schweden, das seit 2010 seine Bankdienstleistungen auf den Bargeldlosen Betrieb umgestellt hat. Durch das e-Krona-Projekt gibt es kaum noch Bargeld in Schweden. Der von der EZB in Erwägung gezogene digitale Euro soll das Bargeld aber nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Währung entsteht durch die Geldschöpfung der EZB sowie der Geschäftsbanken und wird an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Anders als bei den Kryptowährungen, bleibt die Kontrolle über die Digitalwährung also bei der Notenbank, damit sie Stabilität und Sicherheit gewährleisten kann.

Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zum digitalen Euro

Ein digitaler Euro würde die Stabilität des bestehenden Finanzsystems und Europa im internationalen Wettbewerb unterstützen. Allerdings sollten dabei die damit verbundenen Risiken nicht außer Acht gelassen werden. Allein aufgrund der erheblichen Investitionskosten muss es Übereinstimmungen darüber geben, maximales Zusammenwirken mit den etablierten Zahlungsverkehrslösungen und dem Giralgeldfinanzsystem zu gewährleisten. Damit die angestrebte Konvertibilität erleichtert wird, gilt es auch diese beiden Systeme zu harmonisieren.

Die Digitalisierung verändert den Zahlungsverkehr und damit die Anforderungen an das Geldsystem, wie wir es kennen. Der digitale Euro sollte aber, laut DK, kein Intermediär der Kreditwirtschaft werden und damit Kreditfinanzierungen von Unternehmen gefährden. Vielmehr sollen die Banken Intermediäre bleiben und damit das Vertrauen in den digitalen Euro weiter stärken. Die DK regt auch an, dass man den digitalen Euro nicht als Ausweitung der Geldpolitik verstehen sollte. Was ist damit gemeint? Man will die Zinsen und Kurse der Digital-und Giralgeldwährung auf einem gleichen Level halten.  Beispielsweise sollte es nicht gestattet werden, dass man durch den digitalen Euro eine Negativverzinsung erreichen würde, weil das Bargeld, unter anderem, zu teure Lagerhaltungskosten nach sich zieht.

Im Zusammenhang mit der Stabilität des Finanzsystems sieht die DK auch die Gefahr von Bank-Runs in Krisenfällen. Das heißt es muss ausgeschlossen werden, dass Bankeinlagerungen nicht einfach verlagert werden können und dass der Endverbraucher keinen Direktzugriff auf Zentralbankguthaben haben kann.

Da die Digitalisierung selbst im vollen Gange und noch ein offener Innovationsprozess ist, rät die DK, dass man sich nicht frühzeitig auf eine bestimmte technische Lösung für den digitalen Euro festlegen sollte, um die Innovationsfreiheit nicht zu begrenzen.

In Bezug auf die Hardware-Lösungen zum digitalen Euro äußert sich die DK wie folgt: „Um einen wirklichen Vorteil zu erzielen, sollten alle Hardware-Lösungen den digitalen Euro in Form von Wallets, einfachen Prozessen und eine Zertifizierung (z.B. Begrenzung Maximalbetrag, Sicherheitsniveau, IT-Standards, usw.) unterstützen, je nach den Details der verwendeten Technologie. Um die Anforderung einer krisensicheren Nutzung eines digitalen Euro zu lösen, muss jede Lösung über einen längeren Zeitraum ohne Strom, Netznutzung usw. nutzbar sein (Offline-Fähigkeit). Wenn der digitale Euro in einer „Hot Wallet“ aufbewahrt werden soll, dann sollten die Softwarelösungen die gleichen sein wie heute beim Online- und Mobile-Banking. Hardware-Lösungen könnten „Cold Wallets“ oder elektronische Tresore sein, die bargeldähnliche Funktionen (Datenschutz etc.) enthalten.“4

Die DK ist auch der Ansicht, dass der digitale Euro außerhalb des Euroraums wettbewerbsfähig sein wird und am Devisenmarkt eingesetzt werden sollte. Die Notenbanken sollten hier allerdings einen gemeinsam vereinbarten Standard erstellen, der eine internationale technische Interoperabilität gewährleistet und dabei auch die jeweiligen regulatorischen Anforderungen und Sicherheitsstandards, wie beispielsweise AML-Überwachungsregeln oder Grenzwerte für grenzüberschreitende Überweisungen, berücksichtigt.

Bezüglich des Datenschutzes erwägt die DK, dass die bereits etablierten Prozesse und Regeln für Bargeld auch in die digitale Euro-Welt übertragen werden. Zum Beispiel die der Identifizierung ab bestimmten Ein- oder Auszahlungsbeträgen oder auch Restriktionen bei der grenzüberschreitenden Mitführung von Bargeld. Bei kleineren Transaktionsbeträgen sollte der Datenschutz optional sein. Das heißt, dass man erst ab einem bestimmten geldwäscherelevanten Schwellenwert die Identität der Transaktionsteilnehmer registriert, damit man nicht die Akzeptanz für eine Einführung eines digitalen Euros hindert.

Das sind aus unserer Sicht die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme zur EZB-Konsultation zum digitalen Euro vom 12. Oktober 2020. Wenn ihr tiefer in das Thema einsteigen wollt, empfehlen wir euch die Stellungnahme der DK zum digitalen Euro zu lesen, da wir in diesem Beitrag die Punkte nicht vollständig ausführen konnten.

Fazit

Der digitale Euro unterscheidet sich in einigen Punkten stark von den anderen Kryptowährungen. Zunächst einmal wird der digitale Euro höchtwahrscheinlich von den Notenbanken der jeweiligen Länder verwaltet werden und nicht dezentralisiert, wie das der Fall bei Bitcoin und Co. ist. Der Vorteil des digitalen Euros ist, dass sich der Wert der Währung nicht so extrem volatil verhält wie die der Kryptowährungen, weil er im Idealfall den Kurs des Giralgeldes widerspiegelt und zudem würde er als Europäische Digitalwährung natürlich überall als allgemeines Zahlungsmittel akzeptiert werden. Viele Punkte sprechen für eine Einführung einer gesamtheitlichen Digitalwährung für den Euroraum, aber es gibt augenscheinlich auch noch einige Herausforderungen, für die noch notwendige Überlegungen ausstehen. Voraussichtlich Mitte dieses Jahres will die EZB darüber entscheiden, ob sie das grüne Licht für die Einführung eines digitalen Euros geben.

Quellen

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