EBA Guidelines on loan origination and monitoring (EBA/GL/2020/06) – Auswirkungen auf die Kalkulation (II)
Dieser Beitrag zu den Kalkulationsanforderungen nach EBA/GL/2020/06 beleuchtet die Thematik Expected Cashflows. Institute müssen sich aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Wie schon in der NEWS 02/2021 angekündigt, beleuchtet dieser Folgebeitrag zu den Kalkulationsanforderungen nach EBA/GL/2020/06 die Thematik Expected Cashflows.
Bereits dargestellt wurde, dass sich Institute auch aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen – vergleiche hierzu Ziffer 202 EBA/GL/2020/06: Mit Wirkung auf den Zinsbindungszeitraum sind unter anderem die Costs of Funding (Refinanzierungskosten) sowohl für die Vertragsdauer als auch für die erwartete Vertragslaufzeit in den Preisrahmen einzubeziehen.
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