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Neue HGB Risikovorsorge BFA 7 – Pauschalwertberichtigungen

In diesem Beitrag erhalten Sie eine Kurzzusammenfassung der Berechnungsalternativen für die Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7.

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Aufzeichnung Infoveranstaltung 7. MaRisk-Novelle

Am 08.02.2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die finale Fassung des Rundschreibens IDW RS BFA 7 veröffentlicht (BFA 7), nach denen die Pauschalwertberichtigungen (PWB) zu bilden sind. Hierbei stehen mehrere Ansätze zur Verfügung, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Umsetzungskomplexität, die Höhe und die Volatilität der PWB haben. Die neuen Vorschriften zielen auf die Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierbare Adressenausfallrisiken und müssen ab Januar 2022 angewendet werden. Die Durchführungshinweise des IDW nennen drei Alternativen zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen:

  • HGB Basisalternative: Anrechnungsverfahren auf Basis erwartetem Verlust zur Restlaufzeit
  • HGB vereinfachter Ansatz: 12-Monats-EL
  • HGB: Übernahme IFRS-Werte

Kenngrößen der neuen HGB-Risikovorsorge

Zentrale Kenngrößen sind im Rahmen der neuen HGB-Risikovorsorge für latente Ausfallrisiken der 12-Monats-Expected-Loss, der Lifetime-Expected Loss und gegebenenfalls die verrechneten Bonitätsprämien. Die HGB-Risikovorsorgeermittlung geht damit einen weiteren Schritt in Richtung der Bilanzierungsrichtlinien nach IFRS.

HGB Basisalternative

Die Basisalternative zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung stellt auf den erwarteten Verlust ab und legt dabei die Restlaufzeit als bestimmende Größe zugrunde. Dieser Lifetime-Expected-Loss darf um Bonitätsprämien vermindert werden, die in den Konditionen zum Geschäftsabschlusszeit eingepreist waren, aber noch nicht vereinnahmt sind.

HGB vereinfachter Ansatz

Neben dieser Basisalternative kann ein vereinfachter Ansatz zum 12-Monats-Expected-Loss in Frage kommen. Hintergrund dieser Vereinfachung ist die Annahme einer risikoadjustierten Bepreisung zum Geschäftsabschlusszeitpunkt. Das IDW betrachtet den vereinfachten Ansatz als konservativ im Falle gutartiger Kreditverläufe und die Umsetzungskomplexität ist für die Institute vermutlich überschaubar. Bei ungünstigen Kreditverläufen ist der vereinfachte Ansatz jedoch nicht mehr konservativ im Vergleich zum Ansatz von Lifetime-Expected-Loss abzüglich Bonitätsprämien. Deshalb schränkt das IDW die Anwendbarkeit des vereinfachten Ansatzes ein. Das IDW fordert in Textziffer 25, dass die Pauschalwertberichtigung nach den Prinzipien des Basisansatzes höher als der 12-Monats-Expected-Loss angesetzt werden muss, wenn sich der Lifetime-Expected-Loss und die Bonitätsprämie augenscheinlich nicht mehr gegenseitig ausgleichen.

Alternative – Impairmentbewertung nach IFRS 9

Als dritte Alternative zur Berechnung der Pauschalwertberichtigung dürfen die Institute auch die Impairmentbewertung nach IFRS 9 als HGB-Risikovorsorge ansetzen, was insbesondere für IFRS bilanzierende Institute als potenzielle Vereinfachung der Umsetzungskomplexität zu bewerten ist.

Unsere Lösung zur Umsetzung von BFA 7

In unserem Flyer haben wir die neuen Regeln zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen für Kreditinstitute für Sie kompakt zusammengefasst.

IDW RS BFA 7 - Neue Regeln zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen für Kreditinstitute

Lesen Sie auf unserer Webseite, was für Kreditinstitute jetzt wichtig ist.

Quelle
Susanne Hagner

Susanne Hagner

betreut bei msg for banking den Einsatz und die Weiterentwicklung der Adressrisiko- und IFRS-Themen in der Produktsuite THINC. Darüber hinaus begleitet sie Kundenprojekte, konzipiert Softwareerweiterungen, publiziert Fachartikel und referiert zu den Themen Adressrisiko und IFRS.

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