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Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung

Die Kalkulation von Vorfälligkeitsentschädigungen wird regelmäßig diskutiert, dabei ist es rechtlich unstrittig, dass vereinbarte optionale Sondertilgungsrechte grundsätzlich in den Tilgungscashflow des Darlehens mit einbezogen werden.

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Die Kalkulation von Vorfälligkeitsentschädigungen steht regelmäßig in der Diskussion zwischen Rechtsprechung, Verbraucherschützern, Kreditnehmern und Banken. Dabei ist es rechtlich unstrittig, dass vereinbarte optionale Sondertilgungsrechte grundsätzlich in den Tilgungscashflow des Darlehens mit einbezogen werden.

Allerdings ist die Einbeziehung von optionalen Sondertilgungsrechten nur dann sachgerecht, wenn sie zu Gunsten des Kreditnehmers erfolgt. Denn es geht in der Berechnung ausschließlich um die rechtliche geschützte Zinserwartung der Banken und Sparkassen. Diese Auffassung vertritt auch die Arbeitsgruppe „Vorfälligkeitsentschädigung“ unter Beteiligung der Bundesministerien der Finanzen (BMF) sowie der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

Es stellt sich die Frage: Vermindert eine Sondertilgungsoption automatisch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?

In der aktuellen Marktsituation und dem gegebenen Zinsniveau mehren sich derzeit Fälle, in denen die Einbeziehung optionaler Sondertilgungsrechte sogar schadenserhöhend wirkt. Speziell mit diesem Sachverhalt hat sich die Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung beschäftigt und ist zur folgenden Erkenntnis gekommen:

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus der Diskontierung des Cashflows der noch ausstehenden Darlehensraten, reduziert um die nominale Restschuld. Dabei wirken sich zusätzliche Zahlungsflüsse (optionale Sondertilgungen, Tilgungssatz- oder Ratenwechsel) in der Regel schadensmindernd aus. Tritt jedoch der Effekt einer Schadenserhöhung ein, sind dafür die Forwardrenditen der Zinsstruktur zur Refinanzierung ausschlaggebend. Übersteigen diese den Vertragszins des Darlehensnehmers, profitiert das Institut von der fiktiven Einbeziehung der Sondertilgungen. Jedoch würde der Darlehensnehmer unter Annahme rationalen Verhaltens die ihm zustehende Option nicht ausüben, da ihm am Geld- und Kapitalmarkt bessere Anlagemöglichkeiten geboten werden.

Konsequenz:

Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist eine differenzierte Betrachtung der Sondertilgungsrechte erforderlich. Gleiches gilt für optionale Tilgungssatz- oder Ratenwechselrechte.

In der Arbeitsgruppe Vorfälligkeitsentschädigung bestand Einigkeit zum grundsätzlichen Vorgehen für eine optimierte Berechnung. Optionale Rechte sind bei der Kalkulation stets so zu berücksichtigen, als ob der Darlehensnehmer diese frühestmöglich und in größtmöglicher Höhe ausgeübt hätte. Zu beachten ist dabei, dass Sondertilgungsrechte nur dann in die Berechnung des Vorfälligkeitsschadens mit aufzunehmen sind, wenn sich diese für den Darlehensnehmer schadensmindernd auswirken. Damit sollten die Institute für jedes bestehende Recht prüfen, welche Auswirkung die Einbeziehung in den Darlehenscashflow hat, und nur diejenigen Rechte berücksichtigen, welche den Vorfälligkeitsschaden für den Darlehensnehmer reduzieren.

Die Kalkulation von Vorfälligkeitsentschädigungen liefert hiermit diversen Interessengruppen zum wiederholten Mal reichlich Diskussionsstoff. Und die Lösung der Problemstellungen wird zunehmend komplexer.

Software-Unterstützung durch MARZIPAN KAPLAN

msg GillardonBSM hat in der Leistungsstufe KAPLAN der Standardsoftware MARZIPAN die genannten Empfehlungen für Sondertilgungs-, Tilgungssatz- und Ratenwechseloptionen bereits umgesetzt. Systemseitig werden diejenigen optionalen Rechte identifiziert und in die Schadenssumme der Vorfälligkeitsentschädigung miteinbezogen, die sich für den Darlehensnehmer tatsächlich schadensmindernd auswirken. In den Berechnungsergebnissen erfährt der Anwender, welchen Einfluss die einzelnen Optionen auf die Schadenshöhe haben.

Agieren Sie als MARZIPAN-Anwender in Ihrem Institut verlässlich und transparent, indem Sie die optionalen Rechte differenziert nach ihrer Auswirkung berücksichtigen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Vorfälligkeitsentschädigungen und außerplanmäßige Ereignisse exakt und transparent zu kalkulieren. Sprechen Sie uns darauf an!

Mehr Infos zu MARZIPAN

Weitere Information zur Standardsoftware MARZIPAN und zur Leistungsstufe KAPLAN finden Sie auf unserer Homepage.

Sandra Danner

Sandra Danner

ist Master Professional of Business Management und bei msg for banking auf die strategische Beratung, Konzeption und Projektleitung spezialisiert. Ihr Fokus liegt auf der Themenentwicklung für Geschäftsprozessanalyse im kalkulatorischen und regulatorischen Umfeld, sowie Risikomanagement und Banksteuerung. Sie berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrene Fachautorin und Referentin.

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