Blogpost
Transformationsfinanzierung für Firmenkunden: Chancen für Kreditinstitute und Unternehmen
Geschäftsmodelle, Nachhaltigkeit, Strategie
Fachartikel

Die EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) verdeutlicht den Investorinnen und Investoren schon seit längerer Zeit die Umweltwirkung von Anlageprodukten. Wenn ein Produkt mit seinem ökologischen Beitrag beworben wird, muss dies auch unter Verwendung der EU-Taxonomie nachgewiesen werden.
Wählt der Bankkunde ein Finanzprodukt, durch das nachhaltige Investitionen getätigt werden, soll die Bank ein Produkt vorschlagen, mit dem in wirtschaftliche Aktivitäten investiert wird, die wesentlich zum Erreichen eines Umweltziels oder eines sozialen Ziels beitragen. Die Unternehmen, in die der Kunde investiert, müssen zudem die Ansprüche von „Good Governance“ (zum Beispiel Compliance- oder steuerliche Vorschriften) einlösen.
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