Einführung
Mit der Veröffentlichung der 9. MaRisk-Novelle haben BaFin und Bundesbank einen deutlichen Kurswechsel eingeleitet: Die Aufsicht verfolgt das Ziel, die Komplexität der MaRisk zu reduzieren, die Proportionalität zu stärken und den Instituten mehr Eigenverantwortung einzuräumen. Statt weiterer Detailregelungen stehen künftig verstärkt Prinzipienorientierung und risikoorientierte Umsetzung im Vordergrund.
Insbesondere im Themenfeld Validierung ergeben sich für Sparkassen, Genossenschaftsbanken und andere kleinere Institute spürbare Erleichterungen. Gleichzeitig bedeutet dies aber keineswegs, dass die Risikoermittlung und die Parametrisierung künftig seltener betrachtet werden dürfen! Vielmehr verändert sich der Fokus von der turnusmäßigen (jährlichen) Durchführung hin zu einer stärker anlassbezogenen und risikoorientierten Überwachung.
Validierung als einer der größten Entlastungsbereiche
Künftig genügt grundsätzlich eine Regelvalidierung im Abstand von (mindestens) drei Jahren. Zudem werden organisatorische Erleichterungen geschaffen, etwa bei der personellen Trennung von Modellentwicklung, Parametrisierung und Validierung.
Gerade im Sparkassenumfeld, in dem zahlreiche Verfahren zentral durch die S Rating und Risikosysteme GmbH (SR) bereitgestellt, weiterentwickelt und validiert werden, stellt dies eine sinnvolle und praxisnahe Entlastung dar. Die Aufsicht erkennt zum einen die Arbeitsteilung über die zentrale und dezentrale Validierung an, zum anderen wird erkannt, dass sich der Mehrwert einer jährlichen Vollvalidierungen bei stabilen Verfahren häufig in Grenzen hält und Ressourcen sinnvoller eingesetzt werden können.
Der neue Dreijahresrhythmus ist daher grundsätzlich richtig. Er ermöglicht den Instituten, ihre Kapazitäten stärker auf die tatsächlichen Risiko- und Steuerungsfragen zu konzentrieren, anstatt primär regulatorische Turnusanforderungen zu erfüllen.
Aber: Weniger Regelvalidierungen bedeuten nicht weniger Risikomanagement
Die neue Regelung wird jedoch häufig missverstanden. Die Aufsicht hat keine „Validierungspause“ geschaffen. Auch künftig müssen Institute sicherstellen, dass die eingesetzten Methoden, Modelle, Daten und Ergebnisse angemessen, plausibel und belastbar sind. Die kritische Analyse von Verfahren und Annahmen bleibt unverändert Teil der aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Gerade die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich Marktbedingungen, Zinsniveaus, Geschäftsmodelle oder Risikotreiber innerhalb kurzer Zeit deutlich verändern können. Wer ausschließlich auf den nächsten turnusmäßigen Validierungstermin wartet, läuft Gefahr, wesentliche Entwicklungen zu spät zu erkennen.
Der Erfolg der neuen Regelungen wird deshalb nicht daran gemessen werden, wie selten validiert wird, sondern wie wirksam Institute relevante Veränderungen zwischen zwei Regelvalidierungen identifizieren und bewerten.
Ad-hoc-Validierungen werden zum zentralen Steuerungsinstrument
Mit der Verlängerung des Regelturnus steigt die Bedeutung anlassbezogener Validierungen erheblich. Die Aufsicht erwartet ausdrücklich, dass Institute geeignete Auslöser definieren, bei deren Eintritt eine außerplanmäßige Überprüfung erfolgt.
Zu den typischen Ad-hoc-Validierungsanlässen können beispielsweise zählen:
- wesentliche Modell- oder Methodenänderungen, zum Beispiel durch Releases,
- auffällige Veränderungen von Risikokennzahlen,
- Marktverwerfungen oder Zinsstrukturbrüche,
- signifikante Änderungen des Geschäfts- oder Risikoprofils sowie
- Datenqualitätsprobleme oder wesentliche Prüfungsfeststellungen.
Die Herausforderung besteht dabei weniger in der Dokumentation als vielmehr in der Definition eines praxisgerechten und risikoorientierten Regelwerks, das zu den individuellen Gegebenheiten des Instituts passt.
Die SR liefert die Basis – die Verantwortung bleibt im Institut
Ein weiterer zentraler Aspekt der 9. MaRisk-Novelle betrifft die Nutzung zentral validierter Verfahren. Die Aufsicht macht deutlich, dass Institute auf die Arbeiten zentraler Dienstleister verweisen können. Gleichzeitig bleibt aber die Verpflichtung bestehen, die Ergebnisse für das eigene Haus kritisch zu würdigen und ihre Angemessenheit zu beurteilen.
Die entscheidende Fragestellung lautet daher:
Reicht die zentrale Validierung der SR für die individuelle Risiko- und Portfoliostruktur meines Hauses aus oder ergeben sich zusätzliche Fragestellungen, die ergänzende Analysen erfordern?
Gerade bei besonderen Geschäftsstrukturen, spezifischen Portfolien, regionalen Besonderheiten oder außergewöhnlichen Entwicklungen können zusätzliche institutsindividuelle Validierungshandlungen erforderlich sein.
Damit wird die fachliche Einwertung der zentralen Validierungsergebnisse künftig mindestens ebenso wichtig wie die eigentliche Regelvalidierung.
Qualitätssicherung wird wichtiger als der Validierungsturnus
Während über den neuen Dreijahresrhythmus intensiv diskutiert wird, rückt ein anderer Punkt zunehmend in den Fokus: die laufende Qualitätssicherung von Daten, Parametern und Ergebniskennzahlen.
Die Aussagekraft jeder Risikomessung hängt unmittelbar von der Qualität der verwendeten Daten und Parameter ab. Fehlerhafte oder unvollständige Daten oder eine unpassende beziehungsweise unvollständige Parametrisierung führen zu mangelhaften Ergebniskennzahlen. Dies kann in letzter Konsequenz sogar zu Fehlsteuerungsimpulsen führen.
Institute sollten daher Prozesse und regelmäßige Mechanismen etablieren für:
- Datenqualitätsanalysen inklusive Datenbereinigungen bei Bedarf.
- Plausibilisierung von Risikokennzahlen und den Vergleich von Prognosen und Ist-Entwicklungen.
- Monitoring wesentlicher Parameter.
Dadurch entsteht ein kontinuierlicher Qualitätssicherungsprozess, der Risiken frühzeitig sichtbar macht und als Frühwarnsystem für mögliche Ad-hoc-Validierungen dient.
Fazit
Die 9. MaRisk-Novelle sorgt mit dem dreijährigen Validierungsrhythmus für eine der bedeutendsten Erleichterungen der vergangenen Jahre. Der neue Ansatz ist sinnvoll, praxisnah und unterstützt die gewünschte Proportionalität im Risikomanagement.
Wer die Änderung jedoch lediglich als Reduzierung von Aufwand versteht, greift zu kurz. Die Verantwortung der Institute für die Angemessenheit ihrer Verfahren bleibt unverändert bestehen. Ad-hoc-Validierungen, institutsspezifische Einwertungen sowie die kontinuierliche Qualitätssicherung von Daten und Ergebnissen werden künftig sogar noch wichtiger.
Drei Jahre bis zur nächsten Regelvalidierung sind eine Entlastung. Entscheidend bleibt jedoch, dass Risiken, Datenqualität und Modellangemessenheit fortlaufend überwacht werden.

Wie msg for banking Sparkassen bei der Umsetzung unterstützt
Die neuen Freiräume der 9. MaRisk-Novelle eröffnen Chancen, stellen viele Institute aber auch vor organisatorische und fachliche Herausforderungen. Genau an dieser Stelle unterstützt msg for banking Sparkassen bei einer effizienten und prüfungssicheren Umsetzung.
Wir unterstützen bei der Überarbeitung bestehender Validierungskonzepte und -prozesse. Gemeinsam mit den Instituten entwickeln wir ein individuell zugeschnittenes Konzept für außerplanmäßige Validierungen und Prüfungshandlungen. Dabei werden geeignete Trigger, Schwellenwerte, Entscheidungswege und Dokumentationsanforderungen definiert, damit Risiken auch zwischen zwei Regelvalidierungen frühzeitig erkannt werden können.
Institutsspezifische Einwertung zentraler Validierungen
Wir unterstützen Sparkassen bei der fachlichen Würdigung der zentralen SR-Validierungen und der Ableitung institutsspezifischer Schlussfolgerungen. So entsteht eine nachvollziehbare Angemessenheitsprüfung, die den Erwartungen von Aufsicht und Prüfern entspricht. Hierzu gehört auch die Beurteilung, ob die zugrunde liegenden Annahmen, Datenpools und Modelle der zentralen SR-Validierung zur Struktur des jeweiligen Instituts passen und ob die vorhandenen Validierungsnachweise ausreichend sind.
Ergänzende Qualitätssicherung von Daten, Parametern und Ergebnissen
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau pragmatischer und wirksamer Qualitätssicherungsprozesse. Gerade bei einem verlängerten Validierungszyklus wird die Qualitätssicherung zu einem kontinuierlichen Steuerungsinstrument und nicht nur zu einer Aktivität im Rahmen einer turnusmäßigen Validierung.
Marktbedingungen ändern sich kontinuierlich und nicht nur alle drei Jahre; auch die technischen Release-Prozesse haben einen deutlich kürzeren Turnus. Gerade wesentliche technische und fachliche Parameter innerhalb der Modelle müssen daher viel häufiger qualitätsgesichert werden.



