Vor ein paar Wochen hat ein Bekannter ein Konto bei einer neuen Bank eröffnet. Dafür musste er lediglich seinen Ausweis fotografieren und ein kurzes Video aufnehmen. Nach zehn Minuten war alles erledigt. Was er nicht wusste: Dieselbe Bank verlangt von Geschäftskunden weiterhin beglaubigte Kopien, einen Handelsregisterauszug und eine Unterschrift auf Papier. Und seine Krankenkasse wollte für eine Adressänderung einen Meldenachweis, den er bei der Gemeinde beantragen und per Post zuschicken sollte.
Es geht immer um dieselbe Person und dieselbe Identität. Trotzdem gelten je nach Gegenüber völlig unterschiedliche Regeln: Manche Stellen akzeptieren ein Selfie, andere verlangen Stempel und Papier. Genau hier setzt die EUDI-Wallet an. Sie soll Identitäten und Nachweise europaweit einheitlich, digital und überprüfbar machen.
Bekannt ist das Vorhaben allerdings noch kaum. In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage vom Frühjahr 2026 gaben 52% der Befragten an, noch nie von der EUDI-Wallet gehört zu haben. Weitere 18% kennen den Begriff, wissen aber nicht, worum es geht. 20% sagen, sie wüssten, was die Wallet ist, und weitere 5% trauen sich zu, sie gut zu erklären. Zusammen ist das also nur rund ein Viertel der Bevölkerung. 1
Diese Lücke zwischen geringer Bekanntheit und großer Tragweite ist der Anlass für unsere Blogserie. Im ersten Beitrag geben wir einen Überblick: was die EUDI-Wallet ist, wie sie grundsätzlich funktioniert, welcher Zeitplan gilt und wen sie betrifft. Die folgenden Beiträge vertiefen die einzelnen Aspekte.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die EUDI-Wallet ist mehr als eine App. Sie steht für eine gemeinsame europäische Infrastruktur für digitale Identitäten und digitale Nachweise. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1183, kurz eIDAS 2.0.
- Der Zeitplan steht: Bis zum 24. Dezember 2026 müssen alle EU-Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Wallet bereitstellen. Ab dem 24. Dezember 2027 müssen weite Teile der Privatwirtschaft sie akzeptieren, darunter Banken und Versicherungen.
- Bei Banken und Versicherungen betrifft die EUDI-Wallet vor allem das Kunden-Onboarding, KYC-Prozesse, die Authentifizierung und den Umgang mit Nachweisen.
- Die Einführung ist deshalb kein reines IT-Projekt. Sie wirkt sich direkt auf Geschäfts- und Prüfprozesse aus.
- In der Bevölkerung ist das Thema noch weitgehend unbekannt: Rund die Hälfte der Deutschen hat noch nie von der Wallet gehört. 1
Das Ausgangsproblem: Dokumente sind Momentaufnahmen
Wer heute online ein Konto eröffnet, eine Versicherung abschließt oder einen Kredit beantragt, reicht Dokumente ein: eine Ausweiskopie, eine Meldebescheinigung, einen Gehaltsnachweis oder eine Versicherungsbestätigung. Diese Dokumente sind Momentaufnahmen. Sie werden fotografiert, hochgeladen, gespeichert und weitergeleitet, und jede Stelle legt ihre eigene Kopie ab. Ob die Daten noch stimmen, weiß niemand genau. Die Meldebescheinigung von vor acht Monaten kann längst veraltet sein.
Für Kundinnen und Kunden bedeutet das, dieselben Informationen immer wieder zu beschaffen und an verschiedene Stellen zu schicken. Dabei müssen sie darauf vertrauen, dass ihre Unterlagen sicher verarbeitet und nicht länger als nötig gespeichert werden. Unternehmen wiederum müssen die Dokumente entgegennehmen, Echtheit und Aktualität prüfen, Daten manuell abgleichen und die Unterlagen archivieren oder fristgerecht löschen.
Dieser Prozess ist teuer, langsam und fehleranfällig. Hinzu kommt ein Datenschutzproblem: Häufig werden mehr personenbezogene Daten weitergegeben und gespeichert, als für den jeweiligen Zweck nötig wären. Genau diese Schwächen will die EUDI-Wallet beheben.
Was ist die EUDI-Wallet?
Die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, ist eine digitale Brieftasche für Identitätsdaten und Nachweise. Nutzerinnen und Nutzer können damit ihre digitale Identität, etwa die Daten aus dem Personalausweis, auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorlegen. Hinzu kommen weitere digitale Nachweise wie Führerschein, Meldeadresse, Bildungsabschlüsse oder Bestätigungen eines Arbeitgebers.
Jeder EU-Mitgliedstaat muss mindestens eine solche Wallet bereitstellen. Für Bürgerinnen und Bürger ist die Nutzung freiwillig und kostenlos. In Deutschland soll die staatliche EUDI-Wallet nach aktuellem Stand am 2. Januar 2027 starten.
Um zu verstehen, warum die EUDI-Wallet über eine einzelne App hinausgeht, hilft ein Bild: Die App auf dem Smartphone ist nur der sichtbare Zugang. Dahinter entsteht ein europaweit einheitliches Gleisnetz, über das Nachweise sicher zwischen verschiedenen Beteiligten ausgetauscht werden. Technische Standards, Sicherheitsanforderungen und Spielregeln sind für alle Mitgliedstaaten gleich. Deshalb kann ein Nachweis, der in Deutschland ausgestellt wurde, auch von einer Bank in Spanien geprüft werden.
Was über dieses Netz transportiert wird, sind keine Dokumente im herkömmlichen Sinn, sondern digitale Nachweise. Eine vertrauenswürdige Stelle stellt sie aus, und sie bestätigen einzelne Informationen: dass eine Person volljährig ist, an einer bestimmten Adresse wohnt, einen Führerschein besitzt oder bei einem Unternehmen beschäftigt ist. Anders als bei einer Dokumentkopie lässt sich bei einem digitalen Nachweis prüfen, wer ihn ausgestellt hat und ob er seitdem verändert wurde.
Das Grundprinzip lässt sich anhand von drei Rollen erklären:
- Der Aussteller (Issuer) bestätigt eine bestimmte Information. Das kann eine Behörde sein, die die Meldeadresse bestätigt, eine Universität, die einen Abschluss bescheinigt, oder ein Arbeitgeber, der ein Beschäftigungsverhältnis nachweist.
- Der Inhaber (Holder) erhält den Nachweis, verwaltet ihn in seiner Wallet und entscheidet selbst, wem er ihn vorlegt.
- Der Verifizierer (Relying Party), etwa eine Bank, eine Versicherung, ein Vermieter oder ein Händler, prüft den Nachweis auf Echtheit und Gültigkeit.
Diese Rollen gibt es auch heute schon. Bisher läuft der Austausch aber über Papier, Scans und manuelle Prüfungen. Die EUDI-Wallet überträgt diesen Ablauf in einen standardisierten digitalen Prozess. Der Ablauf selbst ist also nicht neu, neu ist die Form, in der Nachweise übermittelt und geprüft werden.
Was die EUDI-Wallet nicht ist
Wer zum ersten Mal von der EUDI-Wallet hört, ordnet sie meist in etwas Bekanntes ein: eine weitere App, ein neuer Login oder eine Art Apple Pay für den Ausweis. Diese Vergleiche liegen nahe, greifen aber zu kurz. Die folgende Übersicht stellt die häufigsten Annahmen der tatsächlichen Funktion gegenüber:
| Häufige Annahme | Was tatsächlich dahintersteht |
| „Das ist nur eine weitere App.“ | Die App ist nur der Zugang. Dahinter steht ein verbindlicher europäischer Rahmen mit einheitlichen Standards, der unabhängig von einem einzelnen Anbieter funktioniert. |
| „Das ist ein neuer Login.“ | Ein Login beantwortet die Frage „Bin ich es wieder?“. Ein Nachweis beantwortet die Frage „Ist das über mich wahr, und wer bestätigt es?“. |
| „Das ist eine Payment Wallet wie PayPal, Apple Pay oder Google Wallet.“ | Die EUDI-Wallet verwaltet keine Zahlungskonten und wickelt keine Zahlungen ab. Sie stellt Identitäten und Nachweise vertrauenswürdig bereit. |
| „Das ist ein eingescannter Ausweis auf dem Handy.“ | Digitale Nachweise sind elektronisch signiert. Herkunft und Originaltreue lassen sich technisch prüfen, was bei einer Kopie nicht möglich ist. |
Gerade der Punkt Zahlungsverkehr sorgt häufig für Missverständnisse. Eine Zahlung freizugeben ist etwas anderes, als eine Identität nachzuweisen. Für die Autorisierung und Abwicklung von Zahlungen gelten eigene regulatorische und technische Anforderungen. Die Zahlungsabwicklung selbst läuft weiterhin über Banken, Zahlungsdienstleister und bestehende Zahlungssysteme. Wo die EUDI-Wallet dennoch in Zahlungsprozessen eine Rolle spielen kann, zum Beispiel bei der Authentifizierung, schauen wir uns in einem späteren Beitrag genauer an.
So funktioniert die EUDI-Wallet im Alltag
Ein anschauliches Beispiel ist der Umzug. Heute melden Sie Ihre neue Adresse bei der Gemeinde und erhalten eine Meldebescheinigung. Diese reichen Sie anschließend überall dort ein, wo ein Adressnachweis verlangt wird: bei Ihrer Bank, Ihrer Versicherung, Ihrem Arbeitgeber oder dem Energieversorger. Jede dieser Stellen erhält dieselbe Information in eigener Kopie.
Mit der EUDI-Wallet sähe der Ablauf so aus: Die Gemeinde stellt als Ausstellerin einen digitalen Nachweis über Ihre Meldeadresse aus. Sie als Inhaber erhalten diesen Nachweis in Ihre Wallet. Benötigt Ihre Bank einen aktuellen Adressnachweis, übermitteln Sie gezielt die bestätigte Meldeadresse. Die Bank prüft technisch, ob der Nachweis tatsächlich von der Gemeinde stammt und unverändert ist. Ein manueller Abgleich entfällt.
Dabei kommt ein wichtiges Prinzip der EUDI-Wallet zum Tragen: die Datenminimierung. Ein digitaler Nachweis kann so gestaltet sein, dass der Inhaber nicht das gesamte Dokument offenlegen muss, sondern nur die Information, um die es geht. Fachleute sprechen von selektiver Offenlegung. Wer seine Volljährigkeit nachweisen muss, übermittelt die Information „über 18“, ohne das genaue Geburtsdatum preiszugeben. Wer eine Adresse nachweist, legt die Adresse offen und nicht die gesamte Meldehistorie. Heute ist das anders: Wer einen Ausweis vorzeigt, gibt in der Regel deutlich mehr preis, als für die konkrete Prüfung nötig wäre.
Dasselbe Prinzip lässt sich auf viele weitere Situationen übertragen. Bei einer Fahrzeuganmietung könnten Sie gezielt Ihre Fahrerlaubnis nachweisen, ohne eine vollständige Führerscheinkopie einzureichen. Beim Abschluss einer Versicherung könnte die Identität über einen digitalen Nachweis bestätigt werden, ohne dass dafür eine Ausweiskopie nötig ist. Weitere fachlich erforderliche Unterlagen bleiben davon unberührt.
Die Anwendungsfälle unterscheiden sich, das Grundprinzip bleibt gleich: Ein vertrauenswürdiger Aussteller bestätigt eine Information, der Inhaber stellt sie gezielt bereit, und der Empfänger prüft den Nachweis. Kundinnen und Kunden müssen weniger Unterlagen beschaffen und weniger Daten preisgeben. Unternehmen können Prüfschritte, die heute manuell am Schalter oder im Backoffice erfolgen, technisch unterstützen oder automatisieren.
Zeitplan der EUDI-Wallet: Wer muss wann handeln?
Die EUDI-Wallet ist kein Zukunftskonzept, sondern basiert auf einem verbindlichen europäischen Rechtsrahmen mit konkreten Fristen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1183, die im Mai 2024 in Kraft getreten ist und häufig als eIDAS 2.0 bezeichnet wird. Zwei Termine sollte man sich merken.
24. Dezember 2026: Bereitstellung durch die Mitgliedstaaten. Bis zu diesem Datum muss jeder EU-Mitgliedstaat mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen, mit der Bürgerinnen und Bürger digitale Nachweise empfangen, verwalten und vorlegen können. 2
In Deutschland hat die staatliche Wallet inzwischen einen Namen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger hat sie im September 2026 als „d-you“ vorgestellt. Die App soll voraussichtlich ab dem 2. Januar 2027 allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zum Download zur Verfügung stehen. Die Nutzung ist kostenfrei und freiwillig, und Funktionen sowie verfügbare digitale Nachweise sollen nach dem Start schrittweise erweitert werden. Zum Start ermöglicht d-you vor allem einen digitalen Zwilling des Personalausweises, mit dem Nutzer ihre Identität nachweisen, ein Bankkonto eröffnen und rechtsverbindliche Verträge abschließen können. Führerschein, Krankenkassenkarte, Hochschul- und Mitarbeiternachweise sollen später folgen. Zum Launch sind rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit konkreten Anwendungen dabei. Darunter sind auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und die KfW. Für die Finanzbranche ist das ein deutliches Signal: Das Kunden-Onboarding gehört von Anfang an zu den zentralen Anwendungsfällen. 3
24. Dezember 2027: Akzeptanzpflicht für die Privatwirtschaft. Ab diesem Datum müssen private Unternehmen, außer Kleinst- und Kleinunternehmen, die EUDI-Wallet auf Wunsch der Nutzer akzeptieren, wenn sie für die Online-Identifizierung gesetzlich oder vertraglich eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen müssen. Das gilt immer dann, wenn der Nutzer die Wallet verwenden möchte. Zu den grundsätzlich betroffenen Bereichen gehören unter anderem Banken, Versicherungen, Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie Anbieter aus Verkehr, Energie, Telekommunikation und Gesundheit. Für sehr große Online-Plattformen gelten zusätzliche Vorgaben. 2
Zwei Punkte werden dabei häufig missverstanden. Erstens hängt die Betroffenheit nicht allein von der Branche ab, sondern vom jeweiligen Dienst und Prozess. Entscheidend ist, ob für einen konkreten Zugang eine starke Authentifizierung oder eine gesetzlich vorgeschriebene Identifizierung erforderlich ist. Zweitens ist zwischen dem Akzeptieren und dem Ausstellen von Nachweisen zu unterscheiden. Die meisten Unternehmen werden zunächst als Verifizierer auftreten und Nachweise aus der Wallet prüfen. Ob sie darüber hinaus eigene Nachweise ausstellen wollen oder müssen, ist eine gesonderte strategische Frage.
Zwischen der Bereitstellung der Wallets und der Akzeptanzpflicht liegt also rund ein Jahr. Dieser Zeitraum soll den betroffenen Unternehmen ermöglichen, ihre Prozesse und Systeme vorzubereiten. Angesichts der fachlichen und technischen Abhängigkeiten ist das knapp bemessen.
Was bedeutet die EUDI-Wallet für Banken und Versicherungen?
Für Banken und Versicherungen geht es nicht nur darum, bisherige Dokumente künftig in digitaler Form entgegenzunehmen. Die EUDI-Wallet bringt konkrete regulatorische Pflichten mit sich und verändert gleichzeitig, wie Identitäten geprüft und Nachweise in Prozesse eingebunden werden.
Regulatorische Pflichten
Im Mittelpunkt steht die Akzeptanzpflicht nach Art. 5f Abs. 2 eIDAS: Ab dem 24. Dezember 2027 müssen private Unternehmen (außer Kleinst- und Kleinunternehmen) die EUDI-Wallet auf Wunsch der Nutzer akzeptieren, wenn sie gesetzlich oder vertraglich zu starker Authentifizierung für die Online-Identifizierung verpflichtet sind. Bei Banken betrifft das etwa den Zugang zum Online-Banking, für den derzeit die Payment Services Directive 2 (PSD2) eine starke Kundenauthentifizierung vorschreibt. 4 Die Anforderungen sollen künftig in der Payment Services Regulation (PSR) fortgeführt und weiterentwickelt werden, die PSD2 ablösen wird.
Bei Versicherungen kommt es darauf an, ob für Kundenportale oder einzelne Produkte eine solche Pflicht besteht.
Die Wallet kann außerdem für die geldwäscherechtliche Identifizierung genutzt werden, die Akzeptanzpflicht ergibt sich dafür aber nicht aus der AMLR.
Daraus ergeben sich mehrere Aufgaben:
- Registrierung als Relying Party: Wer Daten aus der EUDI-Wallet abfragen will, muss sich im jeweiligen Mitgliedstaat registrieren und dabei angeben, wofür die Wallet genutzt wird und welche Daten angefordert werden. Mehr Daten als registriert dürfen nicht abgefragt werden.
- Einbindung in Ident-Prozesse: Die EUDI-Wallet muss als zusätzliches Identifizierungsverfahren neben bestehenden Lösungen wie VideoIdent, eID oder Filialidentifizierung in die Onboarding-Strecken integriert werden.
- Sicherstellung der KYC-Konformität: Institute müssen klären, wie die Identifizierung über die Wallet die geldwäscherechtlichen Anforderungen erfüllt, wie sie dokumentiert wird und wie sie sich in bestehende Kontroll- und Prüfprozesse einfügt.
- Datenschutzrechtliche Einordnung: Die Vorlage eines Nachweises schafft noch keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten. Ob ein Unternehmen Daten speichern und weiterverarbeiten darf, richtet sich weiterhin nach der DSGVO und den sektoralen Vorgaben. Die Wallet ist der Transportweg, nicht die Erlaubnis. 5
Chancen für Prozesse und Kundenerlebnis
Wer die EUDI-Wallet ausschließlich als regulatorische Pflicht betrachtet, verschenkt Potenzial. Richtig eingesetzt, kann sie bestehende Kunden- und Prüfprozesse spürbar verbessern:
- weniger manuelle Schritte bei der Dokumentenprüfung
- schnellere und stärker automatisierte Onboarding-Prozesse
- besser überprüfbare Informationen, die sich direkt auf den jeweiligen Aussteller zurückführen lassen
- weniger Bedarf, vollständige Kopien sensibler Dokumente zu speichern
- neue Gestaltungsmöglichkeiten für KYC- und KYB-Prozesse
Mittelfristig können Banken und Versicherungen zudem selbst zu Ausstellern werden. Denkbar sind etwa digitale Kontonachweise oder Versicherungsbestätigungen, die Kunden in ihrer Wallet verwahren und bei Dritten vorlegen.
Warum Unternehmen jetzt handeln sollten
Die Vorbereitung auf die EUDI-Wallet ist keine reine IT-Aufgabe. Betroffen sind das Kunden-Onboarding, die Gestaltung von Prüfprozessen, Compliance und Datenschutz, die Kostenstruktur und nicht zuletzt das Kundenerlebnis. Damit gehört das Thema auf die Agenda des Managements.
Die Fristen stehen fest, die zentrale Herausforderung liegt deshalb weniger im Zeitplan als in der fachlichen Einordnung: Welche Prozesse fallen unter die Akzeptanzpflicht? Wo lohnt es sich, über das Pflichtprogramm hinauszugehen? Und wie verändert sich das Zusammenspiel mit Kundinnen und Kunden, wenn Kontoeröffnungen, Vertragsabschlüsse oder Adressänderungen nicht mehr auf Dokumenten, sondern auf verifizierten digitalen Nachweisen beruhen?
Genau an dieser Stelle unterstützt die msg. Gemeinsam mit Banken und Versicherungen analysieren wir die regulatorischen Anforderungen, bewerten fachliche und technische Auswirkungen und entwickeln praxisnahe Umsetzungsansätze für die Integration der EUDI-Wallet in bestehende Geschäftsprozesse.
Ausblick auf Teil 2
Digitale Nachweise werden künftig vom Aussteller über den Inhaber an den Verifizierer übermittelt. Doch wie genau funktioniert dieses Zusammenspiel? Im nächsten Beitrag betrachten wir die Rollen im EUDI-Ökosystem genauer: Wer darf digitale Nachweise ausstellen? Wie kann eine Bank prüfen, ob ein Nachweis tatsächlich von einem vertrauenswürdigen Aussteller stammt? Und welche Informationen darf ein Verifizierer überhaupt anfordern?
Quellen
- 1. Bitkom e. V., Presseinformation „EUDI Wallet weitgehend unbekannt“, April 2026
- 2. Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0), EUR-Lex
- 3. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – EUDI-Wallet „d-you“
- 4. Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2), EUR-Lex, 2015
- 5. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex



