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Das „§ 18 KWG“-Grab: Warum Deutschlands Banken ihre Kreditrisiken mit den Methoden von gestern verwalten

...und warum das 1,5-Millionen-Geschenk eine Falle ist

Der § 18 KWG, einst als Instrument der Transparenz gedacht, ist längst zum Inbegriff der digitalen Hilflosigkeit und zum massiven Ressourcenfresser mutiert. Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) suggeriert Lockerungen, doch dieses „Geschenk“ des Gesetzgebers ist ein trojanisches Pferd.

Blogbeitrag § 18 KWG

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Von der Marktfolge zum Datentypisten: Während die Politik von Bürokratieabbau träumt und Schwellenwerte verdoppelt, ersticken deutsche Kreditinstitute in einem veralteten Prozess-Dschungel. Der § 18 KWG, einst als Instrument der Transparenz gedacht, ist zum Inbegriff der digitalen Hilflosigkeit und zum massiven Ressourcenfresser mutiert. Wer jetzt nicht radikal umsteuert, verliert nicht nur den Anschluss an die Aufsicht, sondern auch seine letzten fähigen Köpfe.

Die große Entlastungs-Illusion: Ein trojanisches Pferd namens BRUBEG

In den Vorstandsetagen der Regionalbanken und Kreditinstitute macht sich Erleichterung breit. Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) sieht eine Verdopplung der Offenlegungsschwelle von 750.000 Euro auf 1,5 Millionen Euro vor (maßgeblich ab Inkrafttreten/gesetzlicher Konsolidierung). Endlich weniger Papierkram, endlich weniger Fristenüberwachung – so die Hoffnung.

Doch wer diese gesetzliche Lockerung als Einladung zum Ausruhen versteht, begeht einen strategischen Kardinalfehler.

Dieses „Geschenk“ des Gesetzgebers ist ein trojanisches Pferd. Denn während der § 18 KWG formal die Zügel lockert, hat die Bankenaufsicht (BaFin und EBA) die Daumenschrauben längst an anderer Stelle angezogen.

Die EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA LOM) sowie die jüngsten MaRisk-Novellen sind risikoorientiert ausgestaltet – eine komfortable „Bagatellgrenze“ für wirksame Risikofrüherkennung gibt es in der Praxis nicht. Die Aufsicht erwartet heute eine zeitnahe, datengestützte Analyse – weitgehend unabhängig davon, ob ein Gesetzestext eine formale Offenlegung erst ab einer Millionensumme fordert.

Wer glaubt, durch das BRUBEG Ressourcen in der Marktfolge einsparen zu können, wird spätestens in Aufsichts- und Prüfungsgesprächen (unter anderem im SREP-Kontext) feststellen, dass die Erwartungshaltung an die Risikoanalyse nicht gesunken, sondern massiv gestiegen ist.

Der Analyst als hochbezahlter Datentypist: Ein ökonomischer Offenbarungseid

Ein Blick in die Realität der Kreditanalyse offenbart ein bizarres Bild: Da sitzen Experten, die jahrelang geschult wurden, um komplexe Cashflow-Modelle zu verstehen und wirtschaftliche Zusammenhänge zu bewerten. Und was ist ihre tägliche Realität? Sie kämpfen mit heterogener Datenqualität. Sie sichten verschwommene PDFs, händisch ausgefüllte BWAs oder unvollständige Jahresabschlüsse, die per E-Mail oder – schlimmer noch – per Post eintreffen.

Anstatt Risiken zu bewerten, verbringen diese Spezialisten oft einen Großteil ihrer Zeit damit, Daten zu erfassen. Sie wurden zu hochbezahlten Datentypisten degradiert, die Zahlen von Papier A in das System B (zum Beispiel EBIL oder OSPlus) übertragen. Dieser „Fachkräfte-Verschleiß“ ist in Zeiten des demografischen Wandels ein ökonomischer Offenbarungseid. Wer junge Talente gewinnen möchte, wird sie nicht mit der manuellen Erfassung von GuV-Positionen locken können.

Die Folge: Die erfahrenen Analysten gehen in Rente, und der Nachwuchs verlässt die Bank, bevor er das erste Rating selbstständig erstellt hat.

Die Digitalisierungslüge: Wenn Prozesse nur auf dem Papier existieren

„Wir sind digital aufgestellt“, heißt es oft in den Geschäftsberichten. Die Wahrheit in der Marktfolge sieht anders aus: Es ist meist nur „digitalisiertes Papier“. Ein PDF ist kein digitales Datum, sondern ein Bild einer Information. Solange kein automatisierter Prozess (OCR/KI) die Daten ausliest, validiert und direkt in die Analysemodule einspeist, bleibt der Prozess manuell – egal, wie modern die Benutzeroberfläche auch aussehen mag.

Die Herausforderungen, die in der vorliegenden Analyse skizziert wurden – unklare interne Zuständigkeiten, unzureichende Automatisierung und die hohe Ressourcenbindung –, sind keine Naturereignisse. Sie sind das Ergebnis einer jahrelangen Vernachlässigung der operativen Exzellenz im Back-Office.

Viele Banken haben Millionen in schicke Front-End-Apps für Kunden investiert, während der „Maschinenraum“ der Kreditbearbeitung noch mit Werkzeugen aus den 1990ern arbeitet. Die heterogene Datenqualität der eingereichten Unterlagen wird als gottgegeben hingenommen, anstatt den Kunden durch klare digitale Schnittstellen zur strukturierten Datenlieferung zu „zwingen“ – oder zumindest die technologische Basis zu schaffen, diesen „Datenmüll“ automatisiert zu verarbeiten.

Das Fristen-Dilemma: Risikoanalyse im Rückspiegel

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Zeitnähe. Die „laufende Offenlegung“ hinkt in der Praxis oft Monate, wenn nicht Jahre hinterher. Ein Bonitätsurteil auf Basis eines Jahresabschlusses von 2023, der im Spätsommer 2024 analysiert wird, ist in einer volatilen Weltwirtschaft fast wertlos. Energiekrisen, Lieferkettenprobleme und Zinswenden verändern die Risikoprofile von Unternehmen innerhalb weniger Wochen.

Der § 18 KWG in seiner aktuellen Umsetzung ist eine bürokratische Rückschau. Er befriedigt den Prüfer, hilft aber dem Risikomanager kaum dabei, Kreditausfälle von morgen zu verhindern. Wenn die Bank nicht weiß, wie es dem Kunden heute geht, nützt ihr die Information, wie es ihm vor 18 Monaten ging, reichlich wenig.

Hier liegt das eigentliche Risiko: Die Banken verwalten ihre Risiken im Rückspiegel, während sie mit Vollgas auf die nächste wirtschaftliche Kurve zurasen.

Der Ausweg: Vom Verwalter zum Gestalter durch industrielle Prozesse

Wie sieht die Lösung aus? Sicher nicht in weiteren „Checklisten“ oder noch mehr Personal, das man ohnehin nicht findet. Die Lösung heißt: Radikale Industrialisierung.

  1. Eliminierung der manuellen Erfassung: Jede Zahl, die ein Mensch händisch von einem Dokument in ein System überträgt, ist ein verlorener Euro. KI-gestützte Belegauslese und digitale Datenlieferstrecken (APIs/Kundenportale) müssen zum Standard werden. Der Analyst darf erst dann ins Spiel kommen, wenn die Maschine Unstimmigkeiten meldet oder eine echte wirtschaftliche Interpretation gefordert ist.
  2. Modulare Entlastung als Strategie: Banken müssen sich entscheiden: Möchten sie den Prozess selbst radikal optimieren oder lagern sie die Standardtätigkeiten (Datenpflege, Fristenüberwachung) konsequent an spezialisierte Dienstleister aus? „Make or buy“ ist hier keine philosophische Frage, sondern eine der Wirtschaftlichkeit.
  3. Die Kreditentscheidung als Datenprodukt: Der Offenlegungsprozess muss als integrierte Daten-Pipeline verstanden werden. Von der ersten Einreichung des Kunden bis zum fertigen Rating darf kein Medienbruch mehr existieren. Das Ziel muss die „Dunkelverarbeitung“ bei Standardfällen sein, um die knappen Expertenressourcen für die wirklich komplexen Engagements freizumachen.

Fazit: Werden Sie zum Raubtier, nicht zur Beute

Der § 18 KWG ist kein Selbstzweck. Er ist die regulatorische Mindestanforderung an eine Bank, ihr Handwerk zu beherrschen. Doch in der aktuellen Umsetzung ist er für viele Institute zum Mühlstein um den Hals geworden. Die (geplante) Anhebung der Schwellenwerte durch das BRUBEG ist kein Signal zur Entspannung, sondern ein Weckruf. Sie gibt den Banken den nötigen Spielraum, ihre Prozesse endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Hören Sie auf, den Mangel an Ressourcen zu beklagen, während Sie gleichzeitig zulassen, dass Ihre besten Köpfe durch stumpfes Abtippen von BWAs demotiviert werden. Hören Sie auf, von Digitalisierung zu sprechen, wenn Sie nur PDF-Friedhöfe verwalten.

Wer den Offenlegungsprozess jetzt nicht industrialisiert, wird an den regulatorischen Kosten und der eigenen Ineffizienz ersticken. Die Zeit der gemütlichen „Zahlenknechte“ ist vorbei. Die Zukunft gehört denen, die Daten nicht nur sammeln, sondern sie mit Lichtgeschwindigkeit in Erkenntnisse verwandeln.

Thorsten Tewes

Thorsten Tewes

verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung, Organisation und Beauftragtenwesen von Banken und Sparkassen. Bei msg for banking verantwortet er die Themen Organisation, Corporate Governance & Audit Support. Gemeinsam mit seinem Team im Management & Business Consulting erarbeitet er umfassende Lösungsangebote zur Re-Organisation von Strukturen, Prozessen und Internen Kontrollsystemen innerhalb von Banken und Sparkassen. Im Rahmen von Co-Sourcings unterstützt er die Beauftragten und Interne Revisionen bei der Durchführung von Prüfungshandlungen.

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