Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 03/2026
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 06/2025
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 03/2026, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats März 2026
Eigenmittel & RWA / Liquidität
| The EBA streamlines supervisory approvals for IRB model changes | EBA |
Am 30.03.2026 hat die EBA die finalen RTS zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 529/2014 veröffentlicht (EBA/RTS/2026/05) und eine Pressemitteilung abgegeben (>> Link). Das Regelwerk enthält neue Vorgaben, welche Änderungen an IRB-Ratingverfahren als materiell gelten und damit vorab behördlich genehmigungspflichtig sind. Hintergrund ist die seit Jahren zu beobachtende Überlastung der Aufsichtsbehörden durch eine hohe Anzahl von Genehmigungsanträgen, die zu langen Wartezeiten und verzögerten Modellanpassungen geführt hat.
Leitgedanke: Pragmatische Anpassung der Materialitätsschwellen – weniger Genehmigungspflichten, mehr risikoorientierte Aufsicht
Hauptinhalte und Auswirkungen
1. Stärkere Gewichtung quantitativer Schwellenwerte
Die überarbeiteten RTS verlagern die Materialitätsbewertung stärker auf RWA-basierte Quantifizierungsschwellen. Qualitative Kriterien, die bislang eigenständig zur Materialität führten, lösen künftig in der Regel nur noch dann eine Genehmigungspflicht aus, wenn gleichzeitig der quantitative Schwellenwert überschritten wird. Eine reduzierte Liste qualitativer Kriterien bleibt bestehen für Änderungen, die so fundamental sind, dass sie unabhängig von ihren quantitativen Auswirkungen als materiell gelten müssen.
2. Neudefinition der qualitativen Materialitätskriterien
Materielle Änderungen liegen künftig insbesondere vor bei
- vollständiger Modellneuentwicklung
- wesentlichen Änderungen an der Ausfalldefinition sowie
- grundlegenden Änderungen an Risikoquantifizierungsmethoden.
Änderungen im Rahmen der routinemäßigen Modellpflege unterliegen künftig grundsätzlich nur noch der Notifikationspflicht (ex-post oder ex-ante), sofern keine quantitativen Schwellen überschritten werden.
3. Angleichung an CRR III
Die RTS werden an die CRR III angepasst. Verweise auf den IRB-Ansatz für Beteiligungspositionen (nun verpflichtend KSA) sowie auf den Advanced Measurement Approach (AMA) für operationelle Risiken entfallen ersatzlos.
4. Fazit und Handlungsbedarf
Die revidierten RTS markieren eine spürbare Entlastung des Genehmigungsprozesses für IRB-Institute. Es ergeben sich folgende Handlungsbedarfe:
- Interne Klassifizierungsprozesse prüfen: Die interne Model Change Policy ist anzupassen und die Kategorisierung von Modelländerungen anhand der neuen Schwellensystematik zu überarbeiten.
- Antrags-Pipeline bewerten: Geplante (ggf. auch laufende) Genehmigungsanträge sind auf mögliche Herabstufung zur Notifikation zu prüfen.
- Inkrafttreten beobachten: Die RTS treten nach Billigung durch die EU-Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, was typischerweise ca. 6 Monate in Anspruch nimmt.
Model Change Genehmigung: Die EZB hat am 30.03.2026 parallel eigene Vereinfachungen ihres Genehmigungsprozesses angekündigt, die ab dem 01.10.2026 gelten sollen, das heißt ab diesem Datum ist die Gültigkeit des neuen Verfahrens zu erwarten. Änderungen können dann unter Einhaltung von Voraussetzungen zügiger umgesetzt werden; bei erwarteter Reduktion der Eigenmittelanforderungen wird die Vorteilhaftigkeit bis zur Bestätigung durch die EZB-Prüfung durch einen Floor begrenzt werden.
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Non-Financial Risks inkl. AML / AFC
| Eurosystem stellt Appia-Roadmap für ein tokenisiertes Finanzökosystem in Europa vor | EZB |
Die Appia-Initiative des Eurosystems ist Teil der EZB-Strategie mit dem Ziel, Zentralbankgeld in tokenisierten Finanzmärkten nutzbar zu machen. Besonders im Vordergrund soll hier der Einsatz von Distributed Ledger Technology (DLT) stehen. Diese Technologie ermöglicht automatisierte Prozesse, die Abwicklung der gesamten Wertschöpfungskette sowie schnelle und effiziente Prozesse bei niedrigen Markteintrittsbarrieren. DLT-Netzwerke sollen als gemeinsame Basis dienen und den gesamten Lebenszyklus eines Assets auf einem einzigen Netzwerk abbilden.
Die Europäische Zentralbank hat bei der Entwicklung der Appia-Initiative im bisherigen Verlauf stark auf die Beteiligung der Marktteilnehmer gesetzt und möchte auch weiterhin verschiedenste Akteure der Finanzmärkte einbeziehen. Hierbei werden nicht nur Finanzinstitute befragt, sondern aktiv auch Technologieanbietern und Forschende einbezogen. Das wichtigste Ziel ist hierbei die Standardisierung der Umsetzung. Eine Fragmentierung wie im heutigen Zahlungssystem soll vermieden werden.
Zu den beschlossenen Eckpfeilern von Appia zählen:
- Einheitliche Formate und Mechanismen für den plattformübergreifenden Transfer tokenisierter Assets.
- Nutzung von DLT für Liquiditätsbereitstellung sowie Akzeptanz tokenisierter Sicherheiten.
- Definition von Aufbau, Umfang und Governance der Plattformen für tokenisierte Währungen.
- Entwicklung globaler DLT-Verbindungen unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen.
- Anpassung von Regulierung und Aufsicht zur Sicherung von Stabilität und Resilienz.
- Planung der Umsetzung und Bewertung der Auswirkungen auf Markt und bestehende Systeme.
Das Eurosystem plant eine Einführung von Appia bis 2028. Um bereits kurzfristig den Einsatz von tokenisierten Abwicklungen mittels DLT-basierter Transaktionen zu ermöglichen, ist für das dritte Quartal 2026 die Einführung von Pontes geplant. Dieser Zwischenschritt sieht eine Verbindung des bestehenden EZB-Systems TARGET2 mit DLT-Plattformen vor, um bereits kurzfristig Transaktionen in Zentralbankgeld zu ermöglichen.
Zu den Initiativen Appia und Pontes wird in den kommenden Wochen ein ausführlicher Blogbeitrag auf BANKING.VISION veröffentlicht. Darin werden die Hintergründe, Zielsetzungen und möglichen Auswirkungen beider Programme vertieft beleuchtet sowie deren Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Finanzsystems eingeordnet.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats März 2026
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats März 2026
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 03/2026, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476
Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911



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