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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 09/2025

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 09/2025, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats September 2025

Capital Markets / Investment Firms

Kryptomärkteaufsichtsgesetz: BaFin konsultiert Anzeigenverordnung BaFin
Hausgrafik Capital Markets
Quelle, Datum, Frist
BaFin
25.09.2025
01.01.2026
Thema
Kryptomärkte
Art, Status
Konsultation
Adressatenkreis
Institute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die unter das Kryptomärkteaufsichtsgesetz fallen
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Kryptomärkteanzeigenverordnung (KMAnzV) konkretisiert die Anzeige- und Vorlagepflichten nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz, das zur Umsetzung der EU-Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) geschaffen wurde. Ziel ist das Schaffen eines klaren und effizienten Rahmens für die Meldung und Vorlage von Unterlagen im Zusammenhang mit Kryptowerte-Dienstleistungen. Die Verordnung trägt zum Erreichen von Nachhaltigkeitsziel 16 der UN-Agenda 2030 bei, indem sie leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen fördert.

Die KMAnzV regelt:

  • Das Einreichungsverfahren für Anzeigen und Unterlagen (grundsätzlich elektronisch, gegebenenfalls auch in englischer Sprache möglich).
  • Die Anforderungen bei grenzüberschreitendem Dienstleistungsverkehr und der Errichtung von Zweigniederlassungen (u. a. Angabe des Staates, Startdatum, verantwortliche Personen).
  • Die Meldung von bedeutenden Beteiligungen und engen Verbindungen (passivisch und aktivisch), inklusive der Nutzung spezifischer Formulare.
  • Die Anzeige wesentlicher Auslagerungen und deren Änderungen, inklusive umfangreicher Informationspflichten (z. B. Risikoanalyse, Vertragsdetails, Cloud-Dienste).
  • Die Anzeige von Vereinigungen von Instituten sowie Nebentätigkeiten und Beteiligungen von Geschäftsleitern.
  • Die Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht.

Regelungsfolgen:

  • Rechts- und Verwaltungsvereinfachung durch Standardisierung und Digitalisierung der Meldewege.
  • Die Verordnung ist nicht befristet; eine Evaluierung erfolgt gemeinsam mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz und dem EU-Review
Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats September 2025

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats September 2025

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 09/2025, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | CTO | Head of Digital Transformation | +49 175 2262888

Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

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