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Warum gerade wir? Anlass für Sonderprüfungen nach § 44 KWG

Wie trifft die Bankenaufsicht die Einzelfallentscheidungen für Sonderprüfungen nach § 44 KWG?

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Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers als Anlass für Sonderprüfungen nach § 44 KWG

„Wann werden wir wohl das nächste Mal und zu welchem Themengebiet geprüft?“, oder auch: „Warum trifft es gerade uns?“

Kennen Sie diese Fragestellungen aus Ihrer Bankenpraxis? Eindeutige Antworten gibt es darauf nicht. Vielmehr liegt jeweils eine Einzelfallentscheidung der Bankenaufsicht vor, die anhand zahlreicher Indikatoren und Parameter getroffen wird, häufig in enger Rücksprache zwischen BaFin und Bundesbank.

Gibt es denn aktuell Indizien oder Anhaltspunkte, die eine höhere Intensität und Qualitätsniveau der Bankenaufsicht bei Sonderprüfungen nach §44 KWG wahrscheinlich erscheinen lassen?

Ja! Die gibt es.

Aktuell gibt es sogar zwei entscheidende Themen, welche Anhaltspunkte für Sonderprüfungen sein können:

1. Festlegung des spätesten Umstellungszeitpunkt der neuen Risikotragfähigkeit bei LSI

Mit Schreiben vom 03.12.2021 hat die BaFin verkündet, dass der Going-Concern-Ansatz im Rahmen der Risikotragfähigkeit alter Prägung (Annex) in Zukunft nicht mehr akzeptiert wird. Die vollständige Umstellung der internen Risikotragfähigkeitsansätze auf die normative und ökonomische Perspektive gemäß Leitfaden vom 24.05.2018 hat bis spätestens 01.01.2023 zu erfolgen. Abgesehen davon wird die Aufsicht im Einklang mit der Auslegung der EZB keine Ergänzungskapitalbestandteile mehr als Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive anerkennen. Ausnahme hiervon stellen die Vorsorgereserven nach § 340f HGB dar, da sie ökonomisch uneingeschränkt zur Verlustabsorption nutzbar sind.

2. Ankündigung erhöhter Kapitalanforderungen durch antizyklischen beziehungsweise sektoralen Systempuffer

In ihrer Pressemitteilung vom 12.01.2022 hat die BaFin eine präventive Maßnahme im Hinblick auf steigende Risiken angekündigt: den Aufbau eines antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0,75 % der risikogewichteten Aktiva (RWA) auf inländische Risikopositionen. Dieser Puffer war im Zuge der Pandemie auf 0 % gesenkt worden; davor betrug er 0,25 %.
Zusätzlich soll ein neuer sektoraler Systemrisikopuffer in Höhe von 2,0 % der RWA auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt werden. Derzeit liegen die Quoten jeweils bei 0 %. Beide Puffer sollen zeitnah aktiviert werden. Die zusätzlichen Kapitalanforderungen müssen zum 01.02.2023 vollständig von den Instituten erfüllt werden.

Was bedeutet das für Banken und was genau ist zu tun?

Antizipieren, Vorbereiten, Handeln.

Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung wissen wir, dass sich Themenschwerpunkte für Sonderprüfungen oftmals aus neuen oder geänderten regulatorischen Vorgaben der MaRisk, den EBA Guidelines oder anderen Merkblättern und Verordnungen im nationalen sowie europäischen Kontext ergeben. Insbesondere solche Änderungen, wie die aktuellen und oben beschriebenen, mit einer konkret festgesetzten Deadline sind besonders häufig Anlass für Prüfungen durch die Aufsicht.

Die BaFin führt bankaufsichtliche Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG durch, um sich einen eigenen und vertieften Einblick in die Risikolage eines Instituts zu verschaffen. Dabei werden drei Arten von Sonderprüfungen unterschieden:

  • antragsgetriebene Sonderprüfungen,
  • anlassbezogene Sonderprüfungen und
  • turnusmäßige Sonderprüfungen.

Typische Beispiele aus der Praxis für antragsgetriebene Prüfungen sind die Abnahmeprüfungen interner Risikomessverfahren der Institute, zum Beispiel der Ratingsysteme im Kreditgeschäft nach dem IRBA (Internal Ratings Based Approach), der fortgeschrittenen Messmethoden operationeller Risiken nach dem AMA (Advanced Measurement Approach), den Marktrisikomodellen oder den internen Verfahren zur Messung von Liquiditätsrisiken. Anlassbezogene Prüfungen erfolgen aus einem konkreten Beweggrund, beispielsweise um Hinweisen aus dem Bericht des Jahresabschlussprüfers nachzugehen.

Die Fokusthemen der Sonderprüfungen unterscheiden sich im Zeitverlauf. Aus diesem Grund ist es essentiell wichtig, über die Prüfungsschwerpunkte der vergangenen Jahre und über Erfahrungen kürzlich geprüfter Institute informiert zu sein. Insbesondere die Beurteilung der Digitalisierung, IT und der Cyberrisiken, ebenso, wie eingangs erwähnt, die Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle sowie der Faktor Nachhaltigkeit (nachhaltige Geschäftsmodelle, nachhaltige Finanzwirtschaft/Sustainable Finance) rücken aktuell ins Zentrum der Prüfungstätigkeiten.

Haben Sie Fragen zur dargestellten Thematik? Dann sprechen Sie uns an und profitieren von unseren praktischen Tipps vor, während und nach der Prüfung. Gerne unterstützen wir Sie auch mit einer individuellen und bedarfsgerechten Beratung rund um die Sonderprüfung.

Flyer Sonderprüfungen §-44-KWG-Prüfung

Hier erfahren Sie mehr zu den konkreten Anlässe von Sonderprüfungen, einen Auszug aus den Prüfungsschwerpunkten 2021/2022 und weiterführende Informationen.

 

 

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