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IReF – Wegbereiter eines Integrated Reporting Systems (IRS)

Das Integrated Reporting System (IRS) ist das Zielbild eines langfristigen Transformationsprozesses im Meldewesen. Der Beitrag zeichnet den langen Reformpfad seit der Finanzkrise, über IReF hin zu einem zukünftigem IRS nach.

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IReF, Wegbereiter für IRS

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Das Integrated Reporting Framework (IReF) der EZB markiert einen tiefgreifenden Wandel im europäischen Meldewesen. Zugleich ist IReF nicht als Endpunkt zu verstehen, sondern als Meilenstein auf dem Weg zu einem deutlich umfassenderen Integrated Reporting System (IRS). Für Banken ergibt sich daraus die Notwendigkeit, regulatorische Entwicklungen nicht isoliert, sondern als Teil eines langfristigen Zielbilds zu betrachten.

Aus heutiger Sicht ist ein Integrated Reporting System noch weit von der aktuellen Praxis entfernt. Dennoch ist es für Banken entscheidend, dieses langfristige Zielbild im Blick zu behalten. Zum einen richten sich aktuelle regulatorische Initiativen bereits erkennbar darauf aus (zum Beispiel JBRC), zum anderen bietet das IRS eine klare Orientierung, wie sich Institute schon heute strategisch positionieren können.

Um die Entwicklung hin zu einem integrierten Reporting besser einzuordnen, ist ein Blick auf die zentralen Meilensteine seit der Finanzkrise hilfreich. Rückblickend lassen sich drei Phasen unterscheiden: die Schaffung eines europäischen Aufsichtsrahmens (I), erste Modernisierungsinitiativen einzelner Stakeholder (II) sowie eine zunehmend koordinierte Zusammenarbeit mit Blick auf ein integriertes Zielbild (III).

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Abbildung 1: Der lange Reformpfad zu einem Integrated Reporting System (IRS)

I. Das Rahmenwerk der europäischen Aufsicht

Die Finanzkrise 2008 markierte einen Wendepunkt in der Bankenaufsicht. Sie verdeutlichte, wie eng verflochten die Finanzmärkte sind und wie unzureichend nationale Aufsichtsstrukturen in einer globalisierten Welt funktionieren. Diese Erkenntnis wurde unter anderem durch die von der EU eingesetzte sogenannte Larosière‑Gruppe bestätigt und bildete den Ausgangspunkt für eine umfassende Neuausrichtung der europäischen Aufsicht.

Mit der Gründung des European System of Financial Supervision (ESFS) im Jahr 2011 wurden etwa drei sektorale Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) sowie das für systemische Risiken zuständige European System Risk Board (ESRB) etabliert. Zudem wurde die EZB zur obersten Aufseherin ernannt. So nahm der bei ihr angesiedelte Single Supervisory Mechanism (SSM) im Jahr 2014 seine Arbeit auf.

Auch regulatorisch sollte ein „level playing field“ geschaffen werden. Während die Baseler-Akkorde bislang über EU‑Richtlinien (CRD I–III) umgesetzt wurden, erließ die EU 2013 mit der Capital Requirements Regulation (CRR I) erstmals eine unmittelbar geltende Verordnung. Dies reduzierte nationale Spielräume zur Schaffung von Aufsichtsarbitrage.

Der Rahmen der europäischen Aufsicht war damit gesetzt und prägt, trotz zahlreicher Änderungen seit seiner Errichtung, noch immer das Bild der Bankenaufsicht. Der Versuch, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Institutionen auf europäischer Ebene zu harmonisieren, lief in der Praxis jedoch nicht immer reibungslos. Und so dauerte es nicht lange bis Kritik an diesem System aufkam.

II. Koexistenz der Lösungsvorschläge

Die Liste der Probleme war lang und enthielt unter anderem fehlende bereichsübergreifende Definitionen, einen unzureichenden Datenaustausch zwischen Behörden, doppelte Meldepflichten oder kurzfristige regulatorische Änderungen. All dies spiegelt im Grunde genau die Kehrseite dessen wider, was ein IRS künftig leisten soll.

In den Folgejahren entwickelten verschiedene Stakeholder daher eigene Initiativen zur Modernisierung des Meldewesens. Besonders hervorzuheben sind die Machbarkeitsstudie der EBA und das IReF‑Programm der EZB.

Die EZB kämpft mit einer starken Fragmentierung des statistischen Meldewesens im Euroraum. Dies liegt daran, dass die EZB-Vorgaben für die statistischen Meldungen in der Vergangenheit von den nationalen Notenbanken auf ihre eigene Art und Weise interpretiert und umgesetzt wurden -etwa weil sie noch zusätzliche Datenpunkte für andere Zwecke benötigten.

Beispielsweise wird für die EZB-Anforderungen der Balance Sheet Items (BSI) in Deutschland die Bilanzstatistik (BISTA) erhoben. In Österreich ist es hingegen die Monetärstatistik. Dies erschwert nicht nur die Arbeit international tätiger Institute, sondern steht auch dem Ziel einer integrierten europäischen Kapitalmarktunion entgegen.

Mit IReF möchte die EZB diese Fragmentierung systematisch abbauen und das statistische Meldewesen harmonisieren. Für Banken bedeutet dies perspektivisch eine Vereinheitlichung der Anforderungen, aber auch eine deutliche Veränderung bestehender Reporting‑Architekturen. Den Auftakt machen folgende EZB-Statistiken:

  • Balance Sheet Items (BSI)
  • Monetary Interest Rates Statistics (MIR)
  • Securities Holdings Statistics (SHS-S)
  • AnaCredit

Diese Meldungen sollen künftig in einer einzigen EU‑Verordnung gebündelt werden. Ein Entwurf wird bis Mitte 2026 erwartet.

Während die EZB mit IReF das statistische Reporting modernisiert, umfasst die Machbarkeitsstudie der EBA das gesamte Meldewesen. Hintergrund dieser Studie ist die CRR‑Novelle von 2019, die der EBA in Artikel 430c den Auftrag erteilt, die Voraussetzungen für ein integriertes Meldewesen zu prüfen.

Die Ergebnisse der Studie entsprechen in großen Teilen den oben aufgeführten Eigenschaften des IRS-Zielbilds und anderen Initiativen, die zu dieser Zeit veröffentlicht wurden (zum Beispiel EU-Strategie für Aufsichtsdaten). Die EBA-Studie setzt ihre beiden Schwerpunkte aber vor allem auf die Schaffung eines Common Data Dictionary (define once) und einer zentralen Abgabestelle für Daten (report once).

Auch wenn sich zwischen all diesen Initiativen zahlreiche Überschneidungen ergeben, erfordert deren konkrete Umsetzung eine deutlich engere Kooperation aller Beteiligten. Und selbst wenn die EZB vordergründig nur das statistische Meldewesen reformiert, sollten die Folgewirkungen von IReF im Kontext des IRS bereits mitgedacht werden.

Andernfalls besteht das Risiko, dass eine isolierte IReF‑Konzeption fachliche oder technische Pfadabhängigkeiten erzeugt, welche die spätere Integration weiterer Meldebereiche – insbesondere Aufsichtsrecht und Abwicklung – erschweren oder verhindern. Um dies zu vermeiden, sollten Synergien mit dem IRS von Beginn an ein integraler Bestandteil der IReF‑Konzeption sein.

III. Kooperation der Stakeholder mit Blick auf ein IRS

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen zunehmend an Bedeutung. Organisatorisch spiegelt sich dies in der Gründung des Joint Bank Reporting Committee (JBRC) wider, das als Plattform für den Austausch zwischen Aufsicht, Gesetzgebern und – über ein Subgremium – auch der Industrie dient.

Eine seiner zentralen Aufgaben ist die Entwicklung eines bereichsübergreifenden Common Data Dictionary als Grundlage einer semantischen Integration des Meldewesens.

Auf technischer Ebene kommt DPM 2.0 (DPM Refit) eine zentrale Rolle zu. Das Data Point Model der EBA bildet den semantischen Kern aufsichtsrechtlicher Reporting‑Frameworks, wie COREP und FINREP.

DPM 2.0 ist eine technische Weiterentwicklung dieses Werkzeugkastens. Neben Verbesserungen im Bereich Datenmodellierung und -validierung fällt es auch mit der Umstellung auf das neue CSV-Format für die Meldungseinreichung zusammen. Dieses Format reduziert die Dateigrößen erheblich und erleichtert damit die Verarbeitung der künftig unter IReF erwarteten hohen Datenvolumina.

Entscheidend für das IRS‑Zielbild ist, dass die EZB ihre Anforderungen für IReF vollständig auf Basis von DPM 2.0 beschreibt. Damit wird ein gemeinsamer technischer Standard geschaffen, der die spätere Integration weiterer Meldebereiche durch die EBA wesentlich erleichtert.

Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Verzahnung ist die Diskussion um eine mögliche Integration von FINREP (Solo) in den entstehenden IReF‑Datenhaushalt. Auch wenn eine Umsetzung derzeit noch nicht beschlossen ist, verdeutlicht die Debatte die strategische Stoßrichtung und die wachsende Kooperation zwischen den Institutionen.

Fazit

Die Entwicklung hin zu einem Integrated Reporting System ist kein kurzfristiges Unterfangen, sondern ein mehrjähriger, schrittweiser Veränderungsprozess.

IReF stellt dabei einen wichtigen Meilenstein dar und adressiert anfängliche Designfehler der europäischen Aufsicht: Es harmonisiert das statistische Meldewesen, setzt neue technische Standards und stärkt die Zusammenarbeit der europäischen Institutionen. Gleichzeitig zahlen viele aktuelle Initiativen bereits heute auf ein übergeordnetes IRS‑Zielbild ein.

Für Banken bedeutet das: Wer frühzeitig versteht, wohin sich das Meldewesen entwickelt, kann regulatorische Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern gezielt als Hebel für eine zukunftsfähige Daten‑ und Reporting‑Architektur nutzen.

IReF

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Quellen
Andreas Reeb

Andreas Reeb

ist Meldewesen-Spezialist und Volkswirt (M.A.). Als Manager berät er Banken zur technischen Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen unter anderem auf der CRR III sowie der Zukunft des Meldewesens unter IReF/BIRD.

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