360° CRR III (NEWS 02/2023)
Kreditrisikostandardansatz (KSA), Output-Floor, OpRisk … – es ist doch schon alles bekannt?!
Der 01.01.2025, an dem die CRR III erstmalig umgesetzt werden sollen, rückt immer näher. Die wesentlichen Überarbeitungen der Vorschriften zur Ermittlung der Eigenmittelunterlegung für das Kreditrisiko sowie die neuen Methoden für das operationelle Risiko, das CVA-Risiko und das Marktpreisrisiko sind seit der Veröffentlichung der Konsultationsfassung bekannt und werden seitdem intensiv in der europäischen Bankenwelt diskutiert.

- CRR III - die fünf wesentlichen Anpassungen
- Wie wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der CRR III in der Gesamtbanksteuerung?
- Aber wie hängen die genannten Perspektiven im Ablauf konkret zusammen?
- Wie granular und genau müssen die Auswirkungen der CRR III in der Kapitalplanung berechnet werden?
- Fazit
- Quellen und weiterführende Hinweise
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CRR III – die fünf wesentlichen Anpassungen
Seit der Veröffentlichung der ersten Konsultationsfassung der CRR III durch die europäische Kommission zur Anpassung der Eigenkapitalverordnung Ende Oktober 20211 ist bereits einige Zeit vergangen. Der 01.01.2025, an dem die regulatorischen Anforderungen erstmalig umgesetzt werden sollen2, rückt immer näher. Die wesentlichen Überarbeitungen der Vorschriften zur Ermittlung der Eigenmittelunterlegung für das Kreditrisiko sowie die neuen Methoden für das operationelle Risiko, das CVA-Risiko und das Marktpreisrisiko sind seit der Veröffentlichung der Konsultationsfassung bekannt und werden seitdem intensiv in der europäischen Bankenwelt diskutiert. Insbesondere der neu eingeführte Output-Floor, der bei der Verwendung interner Modellansätze zu einem dauerhaften Bestandteil in die Berechnung der risikogewichteten Aktiva wird, ist bei Instituten, die den IRBA bereits einsetzen oder dies intensiv sondieren, ein relevanter Aspekt. Abbildung 1 stellt zusammenfassend diese fünf wesentlichen Anpassungen und ihre Auswirkungen dar.

Abbildung 1: Wesentliche Änderungen CRR III

Über die Veränderungen der anstehenden CRR III wurde in den letzten Monaten vielmals berichtet und mögliche Auswirkungen auf die RWA und somit die Eigenkapitalbelastung wurden kommuniziert. Dabei ist auffallend, dass oftmals ausschließlich die Auswirkung auf RWA und Meldewesen betrachtet wird. Hier drängen sich folgende Fragen auf:
- Reicht eine isolierte Betrachtungsweise, die sich allein auf die regulatorischen Vorgaben konzentriert, in einem komplex verflochtenen Geschäftsmodell wie einer Bank aus?
- Haben die neuen regulatorischen Anforderungen nicht auch Auswirkungen auf weitere Themenbereiche, die unabhängig von der Meldefähigkeit der Kapitalanforderungen sind?
Die Eigenkapitalunterlegung ist ein wichtiger Faktor in der Bankensteuerung und wirkt sich umfassend auf die Risikosteuerung und den Markt (Vertrieb) aus. Um die Auswirkungen der CRR III vollständig nachvollziehen zu können, ist eine vollumfängliche Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln erforderlich. Neben dem aufsichtsrechtlichen Meldewesen zur Abbildung der risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets) sind insbesondere die Erstellung der Kapitalplanung im Rahmen der normativen Perspektive im ICAAP, die Asset Allocation zur Steuerung der Gesamtbank-Rentabilität, das Pricing bei der Konditionsermittlung im Zinsgeschäft und die Vertriebssteuerung zur Umsetzung der strategischen Ziele im Markt als weitere Themenfelder einzubeziehen.

Abbildung 2: 360° CRR III
Dies ermöglicht eine 360°-Betrachtung der CRR III aus verschiedenen Perspektiven mit individuellen Zielsetzungen und Umsetzungsanforderungen.
Es ist anzumerken, dass es sich bei den genannten Perspektiven nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern um die Themenfelder, in denen zeitnah ein Handlungsbedarf gesehen wird. Die Überarbeitung von Prozessen und die Dokumentation sind weitere mögliche Elemente, die jedoch in diesem Fall als Bestandteile der ausgewählten Themenfelder betrachtet werden.
Wie wichtig ist eine ganzheitliche Betrachtung der CRR III in der Gesamtbanksteuerung?
Änderungen in der Regulatorik haben grundsätzlich einen entscheidenden Einfluss auf die Steuerungssicht im Bankenumfeld. Wenn das Augenmerk ausschließlich auf ein spezifisches Themenfeld gelegt wird, können ebenso relevante Handlungsbereiche vernachlässigt werden, was dazu führt, dass die daraus resultierenden Auswirkungen und Steuerungsimpulse zu spät erkannt werden. Die Wirkungsweise strategischer Maßnahmen tritt zeitverzögert ein und kann zu Wettbewerbsnachteilen oder möglichen aufsichtlichen Feststellungen aufgrund einer nicht ordnungsmäßigen Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben führen. Dies verdeutlicht die hohe Relevanz der neuen Anforderungsgrundlage aus der CRR III für die Bankensteuerung. Anhand der ausgewählten Perspektiven aus Abbildung 2 lassen sich die weitreichenden Auswirkungen der CRR III auf die Gesamtbanksteuerung beurteilen.
Obwohl die erstmalige Anwendung der neuen regulatorischen Anforderungen aus der CRR III erst im Jahr 2025 erfolgen soll, sind die Auswirkungen bereits heute zu quantifizieren und in der Kapitalplanung im ICAAP zu berücksichtigen. Angesichts des Betrachtungszeitraums von mindestens drei Jahren wird das Jahr 2025 ebenfalls einbezogen, was eine angemessene Erfassung der Änderungen bei der RWA-Ermittlung erfordert. Vor dem Hintergrund der diesjährigen Umstellung der Risikosteuerung auf die neue Risikotragfähigkeit im ICAAP3 ist anzunehmen, dass die Aufsichtsbehörden verstärkt auf die Etablierung der methodischen Vorgehensweise und die Berücksichtigung regulatorischer Änderungen bei der Überprüfung der Resistenzfähigkeit der Kapitalauslastung achten werden.
Aber wie hängen die genannten Perspektiven im Ablauf konkret zusammen?
Die Kapitalplanung liefert die erste Indikation auf die kommenden Neuerungen der Kapitalanforderungen und dient unter anderem dazu, die Tragfähigkeit der aktuellen strategischen Ausrichtung des Kreditinstituts zu überprüfen. Abhängig von den daraus resultierenden Ergebnissen kann sich ein möglicher Optimierungsbedarf der Kapitalauslastung ergeben. In Verbindung mit den individuellen Gegebenheiten des Kreditinstituts sollten beide Ausprägungen betrachtet werden:
- Reduzierung der RWA in bestimmten Forderungsklassen, um die Kapitalauslastung zu begrenzen. Dies ist zum Beispiel für ein heutiges KSA-Institut auch durch partielle Anwendung des IRBA möglich.
- Ausweitung bestimmter Forderungsklassen zur optimalen Nutzung der vorhandenen Kapitalpotenziale
Daraus können sich strategische Maßnahmen zur Portfoliosteuerung der Assetklassen ableiten. Innerhalb einer Asset Allocation gilt es, anhand der Portfoliostruktur mögliche Maßnahmen zur idealen Portfoliobildung unter Rendite/Risiko-(RWA-)Gesichtspunkten zu beurteilen. Die aktive und bewusste Portfoliosteuerung ermöglicht eine zukunftssichere Aufstellung im Hinblick auf die kommenden regulatorischen Änderungen. Die individuelle strategische Ausrichtung des Kreditinstituts bildet dabei das Rahmenwerk für die Portfoliooptimierung.
Auch im Pricing im Rahmen der Bepreisung der Eigenkapitalkosten in der Zinskalkulation4 haben die RWA- Veränderungen Einfluss. Eine Optimierung der Kapitalauslastung kann ebenfalls durch die Berücksichtigung der kommenden regulatorischen Anforderungen als Erweiterungskomponente der Eigenkapitalkosten angestrebt werden. Hierdurch werden die entsprechenden RWA-Ausprägungen in die Zinsbildung einbezogen. Dies stellt eine langfristige und nachhaltige Preisstrategie im Sinne der RWA-Optimierung dar.
Die Umsetzung von strategischen Maßnahmen im Aktivbereich im Zuge einer Gesamtbanksteuerung hat direkte Auswirkungen auf die Vertriebssteuerung. Ab- hängig von der institutsspezifischen Betroffenheit ist die Einbindung des Vertriebs zur effizienten Zielerreichung entscheidend. Dies erfordert unter anderem die Vermittlung der ganzheitlichen Zusammenhänge durch die regulatorischen Änderungen. Eine Optimierung der Kapitalwerte kann durch die Einbindung von RWA-Komponenten in die Marktziele erfolgen. Dabei können Maßnahmen zur Begrenzung des Vertriebs in bestimmten Produkten und/oder zur Ausweitung neuer Produkte/Kanäle umgesetzt werden.
Im Meldewesen ist davon auszugehen, dass die Softwareanbieter die Umsetzung der regulatorischen Neuerungen vorantreiben beziehungsweise an entsprechenden Lösungen arbeiten, um die Meldefähigkeit zu gewährleisten. Einige Anbieter ermöglichen bereits heute die Analyse der Veränderungen, basierend auf dem aktuellen Portfolio. Kreditinstitute, die die Meldewesensoftware BAIS nutzen, können mithilfe der RWA Content App die Auswirkungen der CRR III auf Einzelpositionsebene betrachten.
Abbildung 3 zeigt eine Zusammenfassung der Kernaufgaben der ausgewählten Perspektiven.

Abbildung 3: Zusammenfassung der Kernaufgaben der fünf Perspektiven

Die Abbildung soll keine sequenzielle Auseinandersetzung mit den aufgeführten Perspektiven implizieren. Im Gegenteil, es wird empfohlen, sich parallel mit den Themenfeldern zu beschäftigen. Insbesondere in der Perspektive Kapitalplanung müssen bereits heute die Auswirkungen der CRR III in den internen und externen ICAAP-Reports berücksichtigt werden. Eine fehlende Umsetzung kann zu aufsichtlichen Feststellungen führen.
Aus diesem Grund geht dieser Beitrag konkreter auf die Auswirkungen der CRR III auf die Kapitalplanung im ICAAP ein. Die weiteren Perspektiven werden in zu- künftigen Artikeln behandelt.
Wie granular und genau müssen die Auswirkungen der CRR III in der Kapitalplanung berechnet werden?
Das geplante künftige Portfolio muss in der Kapitalplanung unter Berücksichtigung der entsprechenden RWA-Ausprägungen gemäß der CRR III analysiert werden, um die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gemäß der strategischen Ausrichtung zu bewerten.5 Daher sind die neuen RWAs ab 2025 für alle Risikoarten, abhängig von der individuellen Ausgestaltung des Portfolios des Kreditinstituts, einzubeziehen.
Im Rahmen einer Studie6 hat die EBA die Gesamtauswirkungen von Basel III (EBA/REP/2022/21) auf der Datenbasis von 160 Banken im europäischen Raum analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass insbesondere globale systemrelevante Institute eine Erhöhung der Kapitalanforderungen erfahren, während die Auswirkungen für kleinere Institute geringer ausfallen. Die Analyse umfasst sämtliche Risikoarten und zeigt die entsprechenden Aspekte auf, die zu einem Anstieg der Kapitalanforderungen führen. Besonders hervorzuheben ist dabei das Kreditrisiko, das sowohl auf dem Output-Floor für IRBA-Institute als auch durch die erweiterten Anforderungen des neuen Kreditrisikostandardansatzes (KSA) zu einer Erhöhung der Kapitalanforderungen führt.7 Dies verschärft die bereits herausfordernde Kapitalsituation vieler Institute weiter. Es ist anzumerken, dass eine genaue Bewertung der Veränderungen nur anhand der institutsspezifischen Gegebenheiten erfolgen kann.
Der von der überwiegenden Mehrheit der deutschen Kreditinstitute angewandte Kreditstandardansatz stellt aufgrund der Vielzahl an Veränderungen eine der größten Herausforderungen für die Quantifizierung der RWA-Veränderungen dar. Die Anpassungen im KSA betreffen dabei unter anderem:
- die Risikogewichte für Wohnimmobilienkredite,
- die Risikogewichte für gewerbliche Immobilien,
- die Erweiterung um neue Forderungsklassen,
- die Risikogewichte für Beteiligungen,
- die Risikogewichte für KMU,
- …

Abbildung 4: Ergebnisreport aus dem RWA-Analyzer CRR III

Mithilfe eines Indikationsrechners, wie zum Beispiel des „RWA-Analyzers CRR III“ von msg for banking, können die Auswirkungen auf des individuellen Portfolios der Bank quantifiziert werden. Dabei gilt es, das Spannungsfeld zwischen Aufwand (Genauigkeit) und Nutzen (Indikation) zu berücksichtigen, um unter anderem der Unsicherheit durch die ausstehende finale Verabschiedung der Verordnung Rechnung zu tragen. Aus den Erfahrungen von Projekten und Vorstudien sind die Auswirkungen auf der Ebene der Forderungsklassen gemäß CRR II und die Anreicherung um wesentliche Aspekte aus den Änderungen der CRR III ein guter Kompromiss für die Umsetzung im Rahmen der Kapitalplanung/normativen Perspektive. Neben der reinen Berechnung können auch entsprechende Maßnahmen zur Steuerung der RWA erforderlich sein, die individuell erarbeitet werden können.
Eine mögliche Optimierung besteht unter anderem in der zukünftig vereinfachten Teilanwendung des IRBA (Partial Use). Dadurch haben Institute die Möglichkeit, nur einen Teil ihrer Portfolios in den IRBA zu überführen und durch die Kombination der Ansätze eine Reduzierung der Eigenkapitalanforderungen zu bewirken. Dieser Ansatz ist insbesondere für kleinere Institute interessant, denen bislang die Einstiegshürden unüberwindbar erschienen. Für eine detaillierte Darstellung der Änderungen im KSA und die Möglichkeiten der Optimierung durch die Teilanwendung des IRBA siehe auch den Artikel „Kreditrisiko in der CRR III: Herausforderungen und Chancen“ in DieBank.8
Fazit
Das Ausmaß der Betroffenheit eines Kreditinstituts durch die kommenden regulatorischen Anforderungen der CRR III kann nur durch eine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung (360° CRR III) ermittelt werden. Daher ist es notwendig, zumindest die genannten Perspektiven Kapitalplanung, Asset Allocation, Pricing, Vertriebssteuerung und Meldewesen genauer zu analysieren. Nur so können strategische Maßnahmen zur Optimierung der Kapitalwerte gezielt in die Gesamtbanksteuerung umgesetzt werden.
Kurzfristig ist vor allem in der Kapitalplanung zu reagieren und eine Auswirkungsanalyse unter Berücksichtigung der Neugeschäftsplanung mithilfe von möglichen Tools zu erhalten, um die Resistenzfähigkeit der Kapitalauslastung zu überprüfen, aufsichtlich konform zu sein und davon ausgehend weitere Maßnahmen in den weiteren Perspektiven der Gesamtbanksteuerung aktiv zu gestalten. Gehen Sie das Thema spätestens jetzt an.
Quellen und weiterführende Hinweise
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1. Europäische Kommission, Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 27.10.2021.
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2. Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament starteten nach Vorlage des Vorschlags des EU-Parlaments zur CRR III am 09.02.2023.
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3. Vgl. Publikationen BaFin, Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitsverfahren vom 29.12.2021.
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4. Vgl. EBA Guideline 2020/06, Tz. 202.
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5. Vgl. Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) vom 07.11.2018.
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6. Vgl. EBA Quantitative Impact Study (QIS) data (Dezember 2021).
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7. Vgl. DieBank, Kreditrisiko in der CRR III: Herausforderungen und Chancen.
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Sehr gut aufbereitetes Thema. War sehr hilfreich. Danke!