Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 01/2026
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 01/2026, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Januar 2026
Eigenmittel & RWA / Liquidität
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Die European Banking Authority (EBA) hat Ende Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien für den Systemrisikopuffer (SyRB) gestartet. Ziel ist es, den SyRB besser nutzbar zu machen, um systemische Risiken aus dem Klimawandel adressieren zu können.
Nach Ansicht der EBA haben Klimarisiken potenziell systemische Auswirkungen auf Finanzinstitute und die Wirtschaft, da sie sich über Sektoren und geografische Grenzen hinweg ausbreiten können. Der hier vorgeschlagene SyRB kann verwendet werden, um diese Risiken erstmals zu adressieren, wie in der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) bereits festgelegt, da die aktuell bestehenden Richtlinien EBA/GL/2020/13 nicht auf klimabezogene Risiken ausgelegt sind.
Die vorgelegten Änderungen zielen darauf ab, sowohl physische als auch transitorische Risiken zu berücksichtigen. Die Identifizierung relevanter Exposures soll durch die wirtschaftliche Aktivität der Gegenparteien und deren geografische Lage erfolgen, wobei auch auf Erfahrungen nationaler Behörden zurückgegriffen wird, die bereits SyRB-Maßnahmen umgesetzt haben.
Zur Definition von Klimarisiken wird eine granulare Klassifizierung (z. B. NACE Ebene 2) vorgeschlagen, um gezielt auf klimabezogene Risiken reagieren zu können, da physische Klimarisiken (z. B. Extremwetter) eine präzise geografische Identifizierung erfordern. NUTS Level 3 sei oft zu grob, um relevante Exposures zu identifizieren. Lokale Verwaltungsgebiete (LAUs) böten eine bessere Granularität für die Identifizierung von Risiken. Die Kombination von geografischen Daten mit anderen Dimensionen wie dem Typ des Schuldners wird daher von der EBA als vorteilhaft erachtet.
Fazit: Mit dem hier konsultierten SyRB könnte die Aufsicht zukünftig gezielt kapitalunterlegte Puffer für klimarisikobehaftete Portfolios anordnen. Aufgrund der vorgeschlagenen Gestaltung des Puffers müssen Institute mit granulareren Klima‑Risikoklassifikationen rechnen, die auch die regionale Betroffenheit stärker berücksichtigen. Dies bedeutet von Institutsseite neben höherem Eigenkapital für besonders exponierte Portfolios, z. B. energieintensive Industrie oder Immobilien in hochwassergefährdeten Gebieten, auch steigende Anforderungen an Daten, Klassifikation und Reporting.
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MaRisk & SREP – Sanierung & Abwicklung
| The EBA publishes a Report on prudential consolidation and final Guidelines on ancillary services undertakings | EBA |
| Risiken im Fokus 2026: „Das Risiko steigt, dass die Finanzstabilität einen Härtetest bestehen muss“ | BaFin |
Die Veröffentlichung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Leitlinien über Anbieter von Nebendienstleistungen „Ancillary Services Undertakings – ASU“ konkretisiert die Kriterien des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 18 der CRR. Ergänzend hat die EBA ihren Bericht zum Konsolidierungsrahmen nach Art. 18 Abs. 10 CRR (EBA/REP/2026/01) vorgelegt (EBA/REP/2026/01). Dadurch wird eine Harmonisierung der aufsichtlichen Praxis bezüglich der Behandlung von Nebendienstleistungen und dem aufsichtlichen Konsolidierungsrahmen angestrebt.
Hauptinhalte und Auswirkungen:
1. Einführung und Hintergrund:
- Mit der CRR III wurde die Definition von „Anbietern von Nebendienstleistungen“ (ASU) und „Finanzinstituten“ grundlegend überarbeitet. Allerdings lässt die CRR-Definition in Teilen Interpretationsspielraum. Die EBA erläutert nun das Konzept der ASU im Detail und zielt darauf ab, eine EU-weit möglichst einheitliche Behandlung von Gruppenstrukturen zu erreichen.
2. Wesentliche Inhalte:
- Ein Unternehmen qualifiziert sich als ASU, wenn es mindestens eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:
- Direkte Fortsetzung der Banktätigkeit: Aktivitäten, die funktional Teil der Bankwertschöpfung sind, z. B. Kreditvermittlung, Loan Servicing oder Crowdlending.
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- Nebentätigkeit zur Banktätigkeit: Unternehmen, die den Bankbetrieb durch funktionale Nähe unterstützen. Dabei erfolgt die Bewertung anhand der Kriterien Support (z. B. IT-Infrastruktur), Complement (z. B. Vertriebskanäle) sowie Reliance (Abhängigkeit von Refinanzierung bzw. Diensten der Gruppe).
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- Ähnliche Tätigkeit: Mit dieser Auffangkategorie kann die Aufsicht bei neu auftretenden Geschäftsmodellen flexible Einzelfallentscheidungen treffen.
- Bestimmung der Haupttätigkeit (Schwellenwerte): Ein Unternehmen gilt als ASU, wenn die oben genannten Tätigkeiten die „Haupttätigkeit“ darstellen. Dies wird quantitativ vermutet, wenn mindestens 50 % der Erträge, der Bilanzsumme oder der Mitarbeitenden diesen Aktivitäten zuzuordnen sind.
- Governance und Dokumentation: Institute müssen die Analyse ihrer Tochtergesellschaften formalisieren. Insbesondere die Abgrenzung zu reinen Holdinggesellschaften oder Schattenbankunternehmen erfordert eine belastbare Datenbasis.
- Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung: Gegenüber dem Entwurf vom 07.07.2025 wurden im Final Report gezielte Anpassungen vorgenommen, um die Proportionalität zu stärken.
- Direkte Fortsetzung der Banktätigkeit: Zur Vermeidung von Überregulierung wurden weit gefasste Kriterien entfernt. Eine direkte Fortsetzung der Banktätigkeit liegt nur vor, sofern Tätigkeiten im Wesentlichen im Interesse von (Finanz-)Instituten erbracht werden. Dies schließt moderne Vertriebs- und Plattformmodelle im Kreditgeschäft ein.
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- Nebentätigkeit zur Banktätigkeit: Die Formulierungen wurden nachgeschärft.
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- Ähnliche Tätigkeiten: Die EBA betont die Möglichkeit, proaktiv auf die jeweils zuständige Behörde zuzugehen, um eine fallbasierte Beurteilung zu erhalten.
3. Bewertung
- Die neuen EBA-Leitlinien führen potenziell dazu, dass bisher nicht berücksichtigte Tochtergesellschaften (z. B. im IT- und Immobilienbereich oder FinTech-Plattformen) erstmals aufsichtsrechtlich konsolidiert werden müssen.
- Durch die definierten 50-%-Schwellenwerte und die funktionalen Kriterien müssen Institute ihre Gruppenzugehörigkeiten neu bewerten.
- Während die Leitlinien für mehr Rechtssicherheit sorgen, bleibt durch die „Auffangkategorie“ (ähnliche Tätigkeiten) eine Restunsicherheit bestehen, die einen proaktiven Dialog mit der Aufsicht erforderlich machen kann.
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Finanzmarktrisiken im Fokus:
1. Signifikante Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten
Hintergrund: Warnsignale an den Anleihemärkten, Handelskonflikte, globale Staatsverschuldung, Risikoverstärkung durch Nichtbanken
BaFin-Vorgehen: Identifikation von Unternehmen mit hohen Marktrisiken; bei Kapitalverwaltungsgesellschaften Fokus auf Liquiditätsmanagement
2. Ausfälle von Unternehmenskrediten
Hintergrund: Steigende Unternehmensinsolvenzen insbesondere aufgrund des schwachen wirtschaftlichen Umfelds und hoher Energiekosten in Deutschland sowie zunehmendem Protektionismus
BaFin-Vorgehen: Sonderprüfungen im Kreditgeschäft; Prüfung der Kreditvergabestandards; Analyse von Verflechtungen zwischen Banken / Versicherungen und Nicht-Banken wie Private-Debt-Fonds
3. Entwicklung der Gewerbeimmobilienmärkte
Hintergrund: Weiterhin erhöhte Risiken und steigende NPL-Bestände; Verletzlichkeit von Instituten mit Spezialisierung auf Gewerbeimmobilien
BaFin-Vorgehen: Fokus auf die Bewertung von Gewerbeimmobilienbeständen und Institute mit hohen Beständen an Immobilienfonds
4. Cyber-Vorfälle mit gravierenden Auswirkungen
Hintergrund: Zahlreiche schwerwiegende IKT-Vorfälle 2025 bei Kreditinstituten (v. a. Pishing), davon mehrere erfolgreiche Angriffe; neue Angriffsflächen durch die Nutzung von KI-Modellen
BaFin-Vorgehen: Erstellung eines Cyber-Lagebilds auf Basis der DORA-Informationen; Kooperation mit weiteren Aufsichtsbehörden; Durchführung sektorübergreifender Krisenmanagement- und Notfallübungen
5. Konzentrationen bei der Auslagerung von IKT-Dienstleistungen
Hintergrund: Finanzunternehmen hängen stark von IKT-Dienstleistern ab (Einfallstor für schwerwiegende Vorfälle); zusätzliche Risiken bei Dienstleistung aus Drittländern; Verantwortung verbleibt bei den Instituten
BaFin-Vorgehen: Identifikation von IKT-Drittdienstleistern mit systemischer Bedeutung >> Link; Analyse von Drittparteibeziehungen; Überwachung von Mehrmandanten-Dienstleistern; Vernetzung mit anderen Behörden
6. Unzureichende Prävention Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
Hintergrund: Defacto häufig unzureichende Einbeziehung von Risiken aus Terrorismusfinanzierung bei Mittelverwendungskontrollen; vermehrt Umgehungsgeschäfte (Verschleierung illegaler Zahlungen)
BaFin-Vorgehen: Verstärkte Prüfung von Präventionsmaßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung; strenge Haltung gegenüber Geldwäschemängeln; Sonderprüfungen unter Einbezug von Krypto-Dienstleistern
Aktuelle Trends
1. Digitalisierung
Hintergrund: Zunehmendes Wachstum von Stablecoins; Entwicklung neuer Zahlungsinfrastrukturen; erhöhte internationale Verflechtung durch Krypto-ETNs; zunehmender Einsatz von KI; Quantum Computing
BaFin-Vorgehen: Erarbeitung eines Konzepts zur Überwachung von KI-Systemen; Ausarbeitung Aufsichts-Erwartung bzgl. Quantum Computing
2. Nachhaltigkeit
Hintergrund: Fokus auf physische Risiken; auch transitorische Risiken weiterhin relevant; bislang Datenqualitätsmängel bzgl. ESG
BaFin-Vorgehen: Intensivere Aufsicht bzgl. physische Klimarisiken bei Banken und Versicherungen (bei Banken: Risikoinventur und ICAAP); verstärkte Kontrolle von Greenwashing; perspektivisch CSRD-Auswertung
3. Geopolitische Umbrüche
Hintergrund: starke globale Verflechtung der deutschen Wirtschaft und des Finanzsektors; Welthandelsordnung im Umbruch; Konflikte belasten die Staatshaushalte und erschweren die Bewertung von Vermögensgegenständen; zunehmende Cyber- und Sabotagerisiken
BaFin-Vorgehen: anlassbezogene Analyse geopolitischer Szenarien auf den nationalen Finanzmarkt für Institute und Versicherer
Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher
1. Konsumfinanzierung auf Kredit
Hintergrund: aktuell zunehmende Überschuldung von Verbrauchern
BaFin-Vorgehen: Überprüfung der Einhaltung der verschärften Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Verbraucherkreditrichtlinie)
2. Investitionen in Kryptowerte, Einfluss sozialer Medien
Hintergrund: zunehmende Risiken durch Stablecoins und Krypto-Investments; Ansteckungsgefahr für den klassischen Finanzmarkt; soziale Medien befeuern den Krypto-Boom und führen zu erhöhter Risikofreude
BaFin-Vorgehen: Verstärkte Aufsicht über Krypto-Anbieter; konsequente Verbraucheraufklärung, um unseriöse Anbieter und Anlagetipps mit mangelnder Qualität offenzulegen.
3. Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen
Hintergrund: erhebliche Unterschiede bei Effektivkosten
BaFin-Vorgehen: Augenmerk auf Kundennutzen nach Kosten; Prüfungen zur Einhaltung aufsichtlicher Vorgaben u.a. zu Produktfreigabeverfahren
Fazit: Die von der BaFin identifizierten Fokusthemen geben die Prüfungsrichtung für 2026 vor und sollten mit Blick auf internen Handlungsbedarf bewertet werden. Anknüpfungspunkt: BaFin Aufsichtsbriefing vom 03.02.2026, siehe Blog-Beitrag.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Januar 2026
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Januar 2026
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 01/2026, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476
Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911



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