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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 01/2026

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 01/2026, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Januar 2026

Eigenmittel & RWA / Liquidität

EBA launches consultation on amendments to Guidelines on the systemic risk buffer EBA
Eigenmittel & RWA Liquidität
Quelle, Datum, Frist
EBA
29.01.2026
Konsultation bis 30.04.2026
Thema
Systemrisikopuffer für Klimarisiken
Art, Status
Konsultation EBA/CP/2026/01
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die European Banking Authority (EBA) hat Ende Januar 2026 eine öffentliche Konsultation zu Änderungen der Leitlinien für den Systemrisikopuffer (SyRB) gestartet. Ziel ist es, den SyRB besser nutzbar zu machen, um systemische Risiken aus dem Klimawandel adressieren zu können.

Nach Ansicht der EBA haben Klimarisiken potenziell systemische Auswirkungen auf Finanzinstitute und die Wirtschaft, da sie sich über Sektoren und geografische Grenzen hinweg ausbreiten können. Der hier vorgeschlagene SyRB kann verwendet werden, um diese Risiken erstmals zu adressieren, wie in der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) bereits festgelegt, da die aktuell bestehenden Richtlinien EBA/GL/2020/13 nicht auf klimabezogene Risiken ausgelegt sind.

Die vorgelegten Änderungen zielen darauf ab, sowohl physische als auch transitorische Risiken zu berücksichtigen. Die Identifizierung relevanter Exposures soll durch die wirtschaftliche Aktivität der Gegenparteien und deren geografische Lage erfolgen, wobei auch auf Erfahrungen nationaler Behörden zurückgegriffen wird, die bereits SyRB-Maßnahmen umgesetzt haben.

Zur Definition von Klimarisiken wird eine granulare Klassifizierung (z. B. NACE Ebene 2) vorgeschlagen, um gezielt auf klimabezogene Risiken reagieren zu können, da physische Klimarisiken (z. B. Extremwetter) eine präzise geografische Identifizierung erfordern. NUTS Level 3 sei oft zu grob, um relevante Exposures zu identifizieren. Lokale Verwaltungsgebiete (LAUs) böten eine bessere Granularität für die Identifizierung von Risiken. Die Kombination von geografischen Daten mit anderen Dimensionen wie dem Typ des Schuldners wird daher von der EBA als vorteilhaft erachtet.

Fazit: Mit dem hier konsultierten SyRB könnte die Aufsicht zukünftig gezielt kapitalunterlegte Puffer für klimarisikobehaftete Portfolios anordnen. Aufgrund der vorgeschlagenen Gestaltung des Puffers müssen Institute mit granulareren Klima‑Risikoklassifikationen rechnen, die auch die regionale Betroffenheit stärker berücksichtigen. Dies bedeutet von Institutsseite neben höherem Eigenkapital für besonders exponierte Portfolios, z. B. energieintensive Industrie oder Immobilien in hochwassergefährdeten Gebieten, auch steigende Anforderungen an Daten, Klassifikation und Reporting.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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MaRisk & SREP – Sanierung & Abwicklung

The EBA publishes a Report on prudential consolidation and final Guidelines on ancillary services undertakings EBA
Risiken im Fokus 2026: „Das Risiko steigt, dass die Finanzstabilität einen Härtetest bestehen muss“ BaFin
Hausgrafik MaRisk&SREP
Quelle, Datum, Frist
EBA
09.01.2026
Thema
Guidelines on ancillary services undertakings (EBA/GL/2026/01)
Art, Status
Finaler Report
Adressatenkreis
Institute, Drittlandniederlassungen, Finanzholdinggesellschaften
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Veröffentlichung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu den Leitlinien über Anbieter von Nebendienstleistungen „Ancillary Services Undertakings – ASU“ konkretisiert die Kriterien des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 18 der CRR. Ergänzend hat die EBA ihren Bericht zum Konsolidierungsrahmen nach Art. 18 Abs. 10 CRR (EBA/REP/2026/01) vorgelegt (EBA/REP/2026/01). Dadurch wird eine Harmonisierung der aufsichtlichen Praxis bezüglich der Behandlung von Nebendienstleistungen und dem aufsichtlichen Konsolidierungsrahmen angestrebt.

Hauptinhalte und Auswirkungen:

1. Einführung und Hintergrund:

  • Mit der CRR III wurde die Definition von „Anbietern von Nebendienstleistungen“ (ASU) und „Finanzinstituten“ grundlegend überarbeitet. Allerdings lässt die CRR-Definition in Teilen Interpretationsspielraum. Die EBA erläutert nun das Konzept der ASU im Detail und zielt darauf ab, eine EU-weit möglichst einheitliche Behandlung von Gruppenstrukturen zu erreichen.

2. Wesentliche Inhalte:

  • Ein Unternehmen qualifiziert sich als ASU, wenn es mindestens eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:
    • Direkte Fortsetzung der Banktätigkeit: Aktivitäten, die funktional Teil der Bankwertschöpfung sind, z. B. Kreditvermittlung, Loan Servicing oder Crowdlending.
    • Nebentätigkeit zur Banktätigkeit: Unternehmen, die den Bankbetrieb durch funktionale Nähe unterstützen. Dabei erfolgt die Bewertung anhand der Kriterien Support (z. B. IT-Infrastruktur), Complement (z. B. Vertriebskanäle) sowie Reliance (Abhängigkeit von Refinanzierung bzw. Diensten der Gruppe).
    • Ähnliche Tätigkeit: Mit dieser Auffangkategorie kann die Aufsicht bei neu auftretenden Geschäftsmodellen flexible Einzelfallentscheidungen treffen.
  • Bestimmung der Haupttätigkeit (Schwellenwerte): Ein Unternehmen gilt als ASU, wenn die oben genannten Tätigkeiten die „Haupttätigkeit“ darstellen. Dies wird quantitativ vermutet, wenn mindestens 50 % der Erträge, der Bilanzsumme oder der Mitarbeitenden diesen Aktivitäten zuzuordnen sind.
  • Governance und Dokumentation: Institute müssen die Analyse ihrer Tochtergesellschaften formalisieren. Insbesondere die Abgrenzung zu reinen Holdinggesellschaften oder Schattenbankunternehmen erfordert eine belastbare Datenbasis.
  • Änderungen gegenüber der Konsultationsfassung: Gegenüber dem Entwurf vom 07.07.2025 wurden im Final Report gezielte Anpassungen vorgenommen, um die Proportionalität zu stärken.
    • Direkte Fortsetzung der Banktätigkeit: Zur Vermeidung von Überregulierung wurden weit gefasste Kriterien entfernt. Eine direkte Fortsetzung der Banktätigkeit liegt nur vor, sofern Tätigkeiten im Wesentlichen im Interesse von (Finanz-)Instituten erbracht werden. Dies schließt moderne Vertriebs- und Plattformmodelle im Kreditgeschäft ein.
    • Nebentätigkeit zur Banktätigkeit: Die Formulierungen wurden nachgeschärft.
    • Ähnliche Tätigkeiten: Die EBA betont die Möglichkeit, proaktiv auf die jeweils zuständige Behörde zuzugehen, um eine fallbasierte Beurteilung zu erhalten.

3. Bewertung

  • Die neuen EBA-Leitlinien führen potenziell dazu, dass bisher nicht berücksichtigte Tochtergesellschaften (z. B. im IT- und Immobilienbereich oder FinTech-Plattformen) erstmals aufsichtsrechtlich konsolidiert werden müssen.
  • Durch die definierten 50-%-Schwellenwerte und die funktionalen Kriterien müssen Institute ihre Gruppenzugehörigkeiten neu bewerten.
  • Während die Leitlinien für mehr Rechtssicherheit sorgen, bleibt durch die „Auffangkategorie“ (ähnliche Tätigkeiten) eine Restunsicherheit bestehen, die einen proaktiven Dialog mit der Aufsicht erforderlich machen kann.


Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Quelle, Datum, Frist
BaFin
28.01.2026
Thema
Das Risiko steigt, dass die Finanzstabilität einen Härtetest bestehen muss
Art, Status
Pressemitteilung
Adressatenkreis
Institute, Drittlandniederlassungen, Finanzholdinggesellschaften
Zusammenfassung und Auswirkungen

Finanzmarktrisiken im Fokus:

1. Signifikante Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten

Hintergrund: Warnsignale an den Anleihemärkten, Handelskonflikte, globale Staatsverschuldung, Risikoverstärkung durch Nichtbanken

BaFin-Vorgehen: Identifikation von Unternehmen mit hohen Marktrisiken; bei Kapitalverwaltungsgesellschaften Fokus auf Liquiditätsmanagement

2. Ausfälle von Unternehmenskrediten

Hintergrund: Steigende Unternehmensinsolvenzen insbesondere aufgrund des schwachen wirtschaftlichen Umfelds und hoher Energiekosten in Deutschland sowie zunehmendem Protektionismus

BaFin-Vorgehen: Sonderprüfungen im Kreditgeschäft; Prüfung der Kreditvergabestandards; Analyse von Verflechtungen zwischen Banken / Versicherungen und Nicht-Banken wie Private-Debt-Fonds

3. Entwicklung der Gewerbeimmobilienmärkte

Hintergrund: Weiterhin erhöhte Risiken und steigende NPL-Bestände; Verletzlichkeit von Instituten mit Spezialisierung auf Gewerbeimmobilien

BaFin-Vorgehen: Fokus auf die Bewertung von Gewerbeimmobilienbeständen und Institute mit hohen Beständen an Immobilienfonds

4. Cyber-Vorfälle mit gravierenden Auswirkungen

Hintergrund: Zahlreiche schwerwiegende IKT-Vorfälle 2025 bei Kreditinstituten (v. a. Pishing), davon mehrere erfolgreiche Angriffe; neue Angriffsflächen durch die Nutzung von KI-Modellen

BaFin-Vorgehen: Erstellung eines Cyber-Lagebilds auf Basis der DORA-Informationen; Kooperation mit weiteren Aufsichtsbehörden; Durchführung sektorübergreifender Krisenmanagement- und Notfallübungen

5. Konzentrationen bei der Auslagerung von IKT-Dienstleistungen

Hintergrund: Finanzunternehmen hängen stark von IKT-Dienstleistern ab (Einfallstor für schwerwiegende Vorfälle); zusätzliche Risiken bei Dienstleistung aus Drittländern; Verantwortung verbleibt bei den Instituten

BaFin-Vorgehen: Identifikation von IKT-Drittdienstleistern mit systemischer Bedeutung >> Link; Analyse von Drittparteibeziehungen; Überwachung von Mehrmandanten-Dienstleistern; Vernetzung mit anderen Behörden

6. Unzureichende Prävention Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung

Hintergrund: Defacto häufig unzureichende Einbeziehung von Risiken aus Terrorismusfinanzierung bei Mittelverwendungskontrollen; vermehrt Umgehungsgeschäfte (Verschleierung illegaler Zahlungen)

BaFin-Vorgehen: Verstärkte Prüfung von Präventionsmaßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung; strenge Haltung gegenüber Geldwäschemängeln; Sonderprüfungen unter Einbezug von Krypto-Dienstleistern

Aktuelle Trends

1. Digitalisierung

Hintergrund: Zunehmendes Wachstum von Stablecoins; Entwicklung neuer Zahlungsinfrastrukturen; erhöhte internationale Verflechtung durch Krypto-ETNs; zunehmender Einsatz von KI; Quantum Computing

BaFin-Vorgehen: Erarbeitung eines Konzepts zur Überwachung von KI-Systemen; Ausarbeitung Aufsichts-Erwartung bzgl. Quantum Computing

2. Nachhaltigkeit

Hintergrund: Fokus auf physische Risiken; auch transitorische Risiken weiterhin relevant; bislang Datenqualitätsmängel bzgl. ESG

BaFin-Vorgehen: Intensivere Aufsicht bzgl. physische Klimarisiken bei Banken und Versicherungen (bei Banken: Risikoinventur und ICAAP); verstärkte Kontrolle von Greenwashing; perspektivisch CSRD-Auswertung

3.  Geopolitische Umbrüche

Hintergrund: starke globale Verflechtung der deutschen Wirtschaft und des Finanzsektors; Welthandelsordnung im Umbruch; Konflikte belasten die Staatshaushalte und erschweren die Bewertung von Vermögensgegenständen; zunehmende Cyber- und Sabotagerisiken

BaFin-Vorgehen: anlassbezogene Analyse geopolitischer Szenarien auf den nationalen Finanzmarkt für Institute und Versicherer

Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher

1. Konsumfinanzierung auf Kredit

Hintergrund: aktuell zunehmende Überschuldung von Verbrauchern

BaFin-Vorgehen: Überprüfung der Einhaltung der verschärften Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung (Verbraucherkreditrichtlinie)

2. Investitionen in Kryptowerte, Einfluss sozialer Medien

Hintergrund: zunehmende Risiken durch Stablecoins und Krypto-Investments; Ansteckungsgefahr für den klassischen Finanzmarkt; soziale Medien befeuern den Krypto-Boom und führen zu erhöhter Risikofreude

BaFin-Vorgehen: Verstärkte Aufsicht über Krypto-Anbieter; konsequente Verbraucheraufklärung, um unseriöse Anbieter und Anlagetipps mit mangelnder Qualität offenzulegen.

3. Kosten von kapitalbildenden Lebensversicherungen

Hintergrund: erhebliche Unterschiede bei Effektivkosten

BaFin-Vorgehen: Augenmerk auf Kundennutzen nach Kosten; Prüfungen zur Einhaltung aufsichtlicher Vorgaben u.a. zu Produktfreigabeverfahren

Fazit: Die von der BaFin identifizierten Fokusthemen geben die Prüfungsrichtung für 2026 vor und sollten mit Blick auf internen Handlungsbedarf bewertet werden. Anknüpfungspunkt: BaFin Aufsichtsbriefing vom 03.02.2026, siehe Blog-Beitrag.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Januar 2026

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Januar 2026

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 01/2026, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476

Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911

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