Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 02/2025
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 08/2024
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 02/2025, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Februar 2025
Offenlegung & Marktdisziplin
The EBA publishes its final draft technical standards to implement a centralised EBA Pillar 3 data hub | EBA |

Der Capital Requirements Regulation III (CRR III) ist im neuen Artikel 434 das Mandat an die EBA zu entnehmen, die von Kreditinstituten offenzulegenden Informationen der Säule 3 künftig zentral auf ihrer Website (der EBA) zu veröffentlichen (Pillar 3 Data Hub oder P3DH).
Mithilfe der P3DH sollen Säule-3-Informationen aller EWR-Institute zentralisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden, also sowohl die großer und anderer Institute als auch die kleiner und nicht komplexer Institute (SNCI).
Die EBA wird die o. g. Angaben von den großen und anderen Instituten direkt erhalten und auf der entsprechenden Seite ihres Datenzugangsportals (EDAP) veröffentlichen.
Hinsichtlich der SNCI plant die EBA (a) die erforderlichen Datenpunkte zur Befüllung der Offenlegungsvorlagen selbst zu berechnen, auf Grundlage der aufsichtlichen Meldedaten, die die SNCIs bereits regelmäßig übermitteln; und (b) diese dann entsprechend auf ihrem EDAP-Portal zu veröffentlichen (in einem speziellen P3DH Bereich).
Die nun vorgelegten finalen technischen Durchführungsstandards (ITS) stellen die IT-Lösungen und -Prozesse vor, die von großen und anderen Instituten bei der Einreichung ihrer jeweiligen Säule-3-Offenlegungen zu befolgen sind. Dazu gehören die zu verwendenden IT-Lösungen (Upload via EUCLID), die zu berücksichtigenden Datenaustauschformate (XBRL-csv für quantitative Daten und PDF für qualitative Informationen) und die von der EBA vorzunehmenden technischen Validierungen.
Entwürfe Technischer Standards für kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) und zur Rückmeldepolitik sollen gemäß EBA zu einem späteren Zeitpunkt (Anfang 2025) gesondert konsultiert werden.
Die Regelungen zur P3DH werden für große und andere Institute am 30.06.2025 zur Anwendung kommen (erster Stichtag für die Offenlegung nach CRR III) und für SNCI am 31.12.2025 (deren erster Offenlegungsstichtag), um SNCI mehr Zeit für die Umsetzung der Standards einzuräumen.
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Meldewesen
Final technical standards on reporting of data on charges for credit transfers and payments accounts, and shares of rejected transactions | EBA |

Die durch die Instant Payment Regulation (IPR) eingeführte Änderung von Artikel 15 der SEPA-Verordnung verpflichtet die EBA zur Entwicklung technischer Durchführungsstandards (ITS) zur Festlegung einheitlicher Berichtsvorlagen, Anweisungen und Methoden für die Meldung von Gebühren für Überweisungen, Zahlungskonten und den Anteil abgelehnter Transaktionen.
Nach dem finalen ITS sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, jährlich die Höhe der Gebühren für reguläre Überweisungen und Sofortüberweisungen aufzuschlüsseln nach Überweisungsart (national und grenzüberschreitend), Art der Zahlungsdienstnutzer, Art der Zahlungsauslösekanäle und nach der gebührenpflichtigen Partei.
Die EBA hat nunmehr auch klargestellt, dass die Meldung auf Unternehmensebene erfolgen muss. Zweigstellen von Zahlungsdienstleistern in anderen Mitgliedstaaten als der Muttergesellschaft müssen ihre Daten an die Aufnahme-NCA übermitteln, während die Muttergesellschaft nur für sich selbst an die Heimat-NCA meldet.
Nach der Einreichung des endgültigen ITS-Entwurfs bei der Europäischen Kommission und der Veröffentlichung des Abschlussberichts wird die EBA bis zum zweiten Quartal 2025 auch das Datenpunktmodell (DPM), die XBRL-Taxonomie und die Validierungsregeln entwickeln.
Die Aufsicht soll die erforderlichen Daten bis zum 09.04.2026 erheben und dann am 09.10.2026 an die EBA und die Europäische Kommission melden.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Februar 2025
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Februar 2025
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 02/2025, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand| Sales, Marketing, Management & Business Consulting | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | CTO | Head of Digital Transformation | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Alexander Nölle | Regulatory Office (Ext.)
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