Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 02/2026
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 01/2026

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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 05/2025
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 02/2026, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Februar 2026
Eigenmittel & RWA / Liquidität
| The EBA launches consultation on simplifying the credit risk framework | EBA |
| Anerkennung eines in Österreich angeordneten Kapitalpuffers für systemische Risiken | BaFin |
Mitte Februar 2026 hat die EBA mit dem Discussion Paper „Simplification and Assessment of the Credit Risk Framework“ (EBA/DP/2026/01) eine Debatte angestoßen, die das Kreditrisikorahmenwerk neu justieren könnte. Ziel des Papiers ist eine Bestandsaufnahme der Aufsichtsanforderungen zum Kreditrisiko mit Blick auf Kohärenz, Proportionalität und Effizienz. Das Papier folgt auf den EBA-Bericht vom Oktober 2025, der 21 Maßnahmen zur Vereinfachung des Aufsichtsrahmens enthält; es ist als Diskussionspapier mit dreimonatiger Konsultationsphase angelegt.
Leitgedanke: Verbesserung der Effizienz in der Ausgestaltung des Regelwerks durch Abwägung von Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit
Hauptinhalte und Auswirkungen:
Das Papier deckt zwei Schwerpunkte ab – KSA und IRB – und verfolgt drei Vereinfachungsebenen: inhaltliche Anpassungen bei Parameterschätzungen und Risikogewichten, strukturelle Konsolidierung des Regelwerks sowie Bewertungsberichte an den EU-Gesetzgeber als Grundlage für mögliche CRR-Änderungen auf Level-1-Ebene.
- Standardansatz (KSA): Harmonisierung bei Immobilien und Ratings
Immobilienfinanzierungen gehören zu den national am stärksten fragmentierten Segmenten des europäischen Kreditmarkts. Problematisch ist die uneinheitliche Definition des Verlustbegriffs nach Artikel 430a CRR, die zu aufsichtlich nur bedingt verwertbaren Daten führt. Die EBA schlägt vor, diese Definition zu harmonisieren und die Eignung der Verlustdaten als Grundlage für die Vorzugsbehandlung von IPRE-Exposures zu prüfen. Institute mit IPRE-Portfolios sollten ihre Meldeprozesse kritisch überprüfen.
Beim zweiten KSA-Thema – ECAI-Ratings und Government Support – dürfen mit der CRR III keine externen Ratings mehr verwendet werden, die implizite staatliche Unterstützung einpreisen. Die EBA signalisiert Pragmatismus: Solange „Ex-Government-Support-Ratings“ mit bereits gemappten Skalen kompatibel sind, soll eine vorübergehende Nutzung zulässig bleiben.
- IRB-Ansatz: Konsolidierung, Klarheit und vereinfachte Schätzverfahren
Das fragmentierte IRB-Regelwerk soll durch Bündelung von Leitlinien und RTS, Beseitigung von Redundanzen und Vereinheitlichung von Begriffsdefinitionen konsolidiert werden. Dies ist für IRB-Institute von handfester Bedeutung, da Auslegungsunsicherheiten und Änderungen Modellanpassungskosten nach sich ziehen. Inhaltlich stehen vereinfachte Schätzverfahren und Fallback-Optionen im Mittelpunkt: Möglichkeiten zur schlankeren Berechnung der Margin of Conservatism, zur vereinfachten LGD-Schätzung sowie zur Entschlackung der CCF-Schätzung, z. B. durch Nutzung eines fixen CCF pro Exposure-Typ im A-IRB.
- Analytischer Rahmen für L1-Bewertungsberichte
Über die eigene Regelgebung hinaus skizziert die EBA, wie sie ihre Berichtsmandate zur Überprüfung der CRR auf Level-1-Ebene nutzen möchte. Da diese Berichte Gesetzgebungsvorschläge der EU-Kommission anstoßen können, ist der Hebel erheblich. Vorgeschlagen wird ein einheitliches Bewertungsframework anhand von sechs Bewertungsdimensionen, das sich insbesondere an den Leitfragen Risikosensitivität, Wahrung der internen und externen Regelkonsistenz und Einfachheit orientiert.
- Fazit und Handlungsbedarf
Das Discussion Paper markiert den Beginn einer potenziell weitreichenden Reform. Für Institute ergeben sich dadurch Handlungsbedarfe und Chancen:
- Die Konsultation aktiv nutzen: Das Papier enthält 16 konkrete Vorschläge und 17 konkrete Fragen; eine eigene Stellungnahme kann sinnvoll sein.
- Eine Gap-Analyse durchführen: Frühzeitig prüfen, wo Vereinfachungsoptionen bestehende Modelle und Prozesse berühren und potenzielle Auswirkungen abschätzen.
- Den Zeitplan im Blick behalten: Konsultationsschluss ist der 05.2026; konkrete Regulierungsänderungen sind frühestens im nächsten EBA-Arbeitsprogramm zu erwarten.
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Betroffen sind bestimmte Finanzierungen im Bau- und Immobiliensektor in Österreich, insbesondere gegenüber nichtfinanziellen Unternehmen aus den Bereichen Hochbau, Baugewerbe sowie Grundstücks- und Wohnungswesen. Gemeinnützige Bauvereinigungen sind ausgenommen.
Die Regelung gilt für Institute auf Einzelbasis, teilkonsolidierter und konsolidierter Basis, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Mio. Euro überschreiten.
Der sektorale Systemrisikopuffer zielt darauf ab, die Risikotragfähigkeit des österreichischen Bankensystems zu erhöhen und das Risiko für das österreichische Bankensystem durch Störungen auf dem Gewerbeimmobilienmarkt zu minimieren. Der Puffer ist ab dem 25.03.2026 anzuwenden. Die FMA behält sich jedoch vor, die Puffergröße neu zu bewerten, sobald verlässliche Daten zu den Gesamtrisikopositionen und den Kapitalanforderungen gemäß CRR III vorliegen.
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Offenlegung & Marktdisziplin
| Rat billigt Vereinfachung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU | EU-Rat |
Der Rat der Europäischen Union hat seine Zustimmung zu den Vereinfachungen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CS3D) gegeben. Dadurch soll der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen auf kleinere Unternehmen (Trickle-Down-Effekt) begrenzt werden.
Das Omnibus-I-Vereinfachungspaket wurde von der europäischen Kommission am 26.02.2025 vorgeschlagen und in geänderter Form am 16.12.2025 vom EU-Parlament gebilligt. Nach Billigung durch den Rat der Europäischen Kommission am 24.02.2026 ist die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 26.02.2026 erfolgt. Der Rechtsakt tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben ein Jahr Zeit, die Anforderungen in nationales Recht umzusetzen (bis 19.03.2027).
Mit dem Omnibus-I-Paket werden gemäß dem Rat der Europäischen Union die Komplexität und unnötige Hindernisse verringert, Bürokratie abgebaut, die Effizienz erhöht und den im Anwendungsbereich verbleibenden Unternehmen mehr Flexibilität eingeräumt.
Anpassungen CSRD
- Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Die Schwellenwerte für Unternehmen, ab denen die Richtlinie greift, werden auf > 1.000 Beschäftigte und > 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlös pro Jahr angehoben. Bei Unternehmen aus Drittländern gelten die neuen Anforderungen nur für Unternehmen, wenn das Mutterunternehmen > 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlös in der EU erzielt und die Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung einen Umsatz > 200 Mio. Euro erzielt.
- Ausnahme-/Übergangsregelung: Unternehmen der „ersten Welle“, die ab Geschäftsjahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen mussten, fallen 2025 und 2026 nicht unter CSRD.
Anpassungen CS3D
- Verkleinerung des Anwendungsbereichs: Die Schwellenwerte für Unternehmen, ab denen die Richtlinie greift, werden auf > 5.000 Beschäftigte und > 1.500 Mio. Euro Nettoumsatz angehoben.
- Es ist kein Übergangsplan zur Minderung der Folgen des Klimawandels mehr nötig.
- Die harmonisierte Haftungsregelung der EU wurde gestrichen.
- Sanktionen erfolgen ausschließlich auf nationaler Ebene; Obergrenze 3 % des weltweiten Nettoumsatzes
Umsetzung auf den 26.07.2028 verschoben; Unternehmen müssen die neuen Maßnahmen ab Juli 2029 umsetzen.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Februar 2026
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Februar 2026
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 02/2026, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476
Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911




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