Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2024
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 05/2025

Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2025

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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 09/2024

Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 08/2024
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2024, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats März
Non-Financial Risk inklusive AML/AFC
The role of climate scenario analysis in strengthening the management and supervision of climate-related financial risks | BCBS |

Bereits im Juni 2022 hatte das BCBS ihre Principles for the effective management and supervision of climate-related financial risks zum Umgang mit Klimarisiken veröffentlicht und darin anhand von 18 grundlegenden Prinzipien definiert, wie Banken Risiken aus dem Klimawandel in ihren Methoden und Prozessen angemessen berücksichtigen sollten. Zudem wurden auch auf europäischer Ebene, sowie auf nationaler Ebene ähnliche Papiere von den entsprechenden Aufsichtsbehörden (insb. der EZB und der BaFin) veröffentlicht.
Das BCBS hat nunmehr ein weiteres Papier veröffentlicht, in dem es insbesondere das Thema Stresstests bzw. Szenarioanalysen aufgreift und hierzu konkretere und detaillierte Anforderungen definiert. Danach sollen Banken in ihrem Risikomanagement Klimaszenarien berücksichtigen (climate scenario analysis), um mögliche unterschiedliche Entwicklungen des Klimas und deren Auswirkungen auf das Portfolio der Bank angemessen zu erkennen und zu bemessen.
Das Papier des BCBS stellt hierzu regelmäßig einen Bezug zu den etablierten Verfahren zum Stresstesting her, weist jedoch zugleich darauf hin, dass Unterschiede bestehen zwischen den etablierten Verfahren zum Stresstesting (die im Wesentlichen auf makroökonomische Zielgrößen abstellen) und dem Stresstesting zu den Auswirkungen von Klimarisken.
Das BCBS diskutiert die folgenden Parameter und Vorgaben, die bei der Ausgestaltung von klimabezogenen Stresstestszenarien beachtet werden sollten:
- Motivation
- Comprehensiveness
- Plausibility
- Coherence
- Transparency
- Tractability
- Proportionality
- Usage-specific considerations
- Degree of standardisation
- Time horizons
- Severity of scenarios
- Baseline selection
- Granularity
- Balance sheet assumptions
- Analytical frameworks
Das Papier des BCBS steht bis zum 15.07.2024 zur Konsultation.
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Meldewesen
The EBA publishes its final Guidelines on resubmission of historical data under the EBA reporting framework | EBA |
The Eurosystem Integrated Reporting Framework ‒ an overview | EZB |

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat finale Leitlinien hinsichtlich der erneuten Übermittlung historischer Daten durch die Finanzinstitute an die zuständigen Behörden und die Abwicklungsbehörden veröffentlicht.
Hierin wird festgelegt, wie vorzugehen ist, wenn Fehler, Ungenauigkeiten oder andere Änderungen in den Daten auftreten, die gemäß des von der EBA entwickelten, aufsichts- und abwicklungsrechtlichen Melderahmenwerks (technische Standards, Leitlinien) gemeldet wurden.
Der allgemeine Ansatz für die Wiedervorlage historischer Daten, der in diesen Leitlinien vorgesehen ist, hängt dabei zum einen von der Häufigkeit der ursprünglichen Meldung ab, die von den Korrekturen betroffen ist, zum anderen von den Referenzdaten, die von den Fehlern oder Ungenauigkeiten betroffen sind und Korrekturen und Wiedervorlagen erfordern.
Es wird von den Finanzinstituten erwartet, dass sie die korrigierten Daten für den aktuellen Meldestichtag und die historischen Daten für frühere Stichtage, die mindestens ein Kalenderjahr zurückreichen (mit Ausnahme der Daten mit monatlicher Meldefrequenz), erneut übermitteln.
Somit ist folgendermaßen einzureichen:
- für die jährlich gemeldeten Daten ein früheres Referenzdatum zusätzlich zu den aktuell zu übermittelnden Daten;
- für die halbjährlich gemeldeten Daten zwei frühere Referenzdaten zusätzlich zu den aktuell zu übermittelnden Daten;
- für die vierteljährlich gemeldeten Daten vier frühere Referenzdaten zusätzlich zu den aktuell zu übermittelnden Daten;
- für die monatlich gemeldeten Daten sechs frühere Stichtage zusätzlich zu den aktuell wieder vorzulegenden Daten, und wenn die Daten zum Ende des vorangegangenen Jahres nicht durch diese sechs Kalendermonate abgedeckt sind, wird von den Finanzinstituten erwartet, dass sie zusätzlich alle Stichtage bis zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres wieder vorlegen.
Wenn Fehler, Ungenauigkeiten und die damit verbundenen Korrekturen nur die historischen Daten und nicht die aktuellen Daten betreffen, wird von den Finanzinstituten erwartet, dass sie die korrigierten historischen Daten für den Stichtag, an dem der Fehler aufgetreten ist, und für alle Stichtage bis zu den aktuellen Daten oder bis zu dem Stichtag, an dem die Daten als korrekt angesehen werden, erneut übermitteln.
Die Leitlinien sollen ab 01.04.2025 zur Anwendung kommen.
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Im Rahmen des bislang größten ESZB-Statistikvorhabens soll durch den künftigen Integrated Reporting Framework (IReF) das Bankenmeldewesen im ESZB bis 2027 konsolidiert und standardisiert werden. IReF soll dazu beitragen, die statistische Meldelast der Banken zu reduzieren (collect data only once) und den Mehrwert der Datennutzenden zu erhöhen (schnellere Datenverfügbarkeit; umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten auf der Basis hochgranularer Daten). Zudem sollen Synergien im ESZB gehoben werden.
Dazu sollen im Wesentlichen die vier statistischen Erhebungen Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer gemeinsamen Verordnung überschneidungsfrei vereint und soweit möglich auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkundenbasis) erhoben werden. In einem Folgeschritt ist nach 2027 geplant, die bankaufsichtlichen sowie weitere statistische Daten mit IReF zusammenzuführen, um die Effizienz noch weiter zu erhöhen.
Die EZB hat nun noch einmal den aktuellen Stand zu ihrem Vorhaben zusammengefasst und dabei erneute die Vorteile eines solchen integrierten Vorgehens und den aktuellen Einführungszeitpunkt beschrieben.
Die EZB erläutert zudem, dass die parallellaufende Initiative BIRD (Integrated Reporting Framework) bei der Finalisierung des IReF berücksichtigt werden. Die im Framework BIRD entwickelten Definitionen und sonstigen Vorgehensweisen sollen jedoch bis auf Weiteres nicht verpflichtend anzuwenden sein, der IReF hingegen schon. BIRD soll nach Ansicht der EZB von der Weiterentwicklung des IReF profitieren.
Die EZB stellt auch klar, dass die Meldepflichten zu FinRep, CoRep bis auf weiteres nicht Teil des IReF sein werden.
Es wird derzeit damit gerechnet, dass IReF im Jahr 2027 starten wird.
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats April 2024
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats April 2024
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 04/2024, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstand | +49 172 1690244
Andreas Mach | Head of Business Consulting | +49 173 4246995
Alexander Nölle | Regulatory Office (Ext.) | +49 173 4210782
Christoph Prellwitz | Geschäftsbereichsleitung Digital Transformation | +49 175 2262888
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
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