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Den Offenlegungsbericht nach CRR II erfolgreich erstellen

Gemäß CRR II mussten Banken die erste vollumfängliche Offenlegung Ende 2021 erstellen. Dabei mussten sie eine Vielzahl neuer Anforderungen an quantitativen sowie qualitativen Angaben analysieren und umsetzen. Lesen Sie hier, wie der Weg zu einem erfolgreichen Offenlegungsbericht aussehen kann.

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Erstellung Offenlegungsbericht nach CRR II

Offenlegung gemäß CRR II

Gemäß CRR II haben die Banken die erste vollumfängliche Offenlegung zu Ende 2021 erstellt. Dabei war eine Vielzahl an neuen Anforderungen an quantitativen sowie qualitativen Angaben zu analysieren und umzusetzen.

Nachfolgend beschreiben wir eine Vorgehensweise zur erfolgreichen Erstellung des Offenlegungsberichts und der Einarbeitung seiner zukünftigen Änderungen:

  • Als Erstes empfiehlt es sich, die Relevanz der neuen Anforderungen für die spezifische Bank einzuwerten und darauf einzugehen, welche Anforderungen erstmalig abgefragt werden. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass alle neu geforderten Daten aus dem Datenhaushalt abgeleitet werden können.
  • In einem nächsten Schritt ist die Verantwortlichkeit für die Bereitstellung der einzelnen geforderten Daten und Beschreibungen innerhalb der Bank festzulegen.
  • Der aufwendigste Schritt ist die weitergehende Analyse der Anforderungen sowie die Ermittlung beziehungsweise Aufbereitung der Daten und Beschreibungen für den Offenlegungsbericht.
  • Die aufbereiteten Daten und Beschreibungen sind auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen.
  • Im letzten Schritt werden alle Daten und Beschreibungen in den Offenlegungsbericht überführt.

Vorgehen zur Erstellung eines Offenlegungsberichts

Vorgehen zur Erstellung eines Offenlegungsbericht

Abbildung 1: Vorgehen zur Erstellung eines Offenlegungsbericht

In die Erstellung des Offenlegungsberichts sind viele verschiedene Bereiche einer Bank involviert, da die Anforderungen unterschiedliche Themengebiete ansprechen. Eine gute Koordination der betroffenen Bereiche sowie die Ermittlung der geforderten Daten stellen einen essenziellen Bestandteil im Prozess der Offenlegung dar. Auch empfiehlt es sich, den Stand der Umsetzung der neuen Anforderungen regelmäßig festzuhalten und zu verfolgen, damit zur Veröffentlichung alle geforderten Informationen vorliegen.

Neue Anforderungen für die Offenlegung: ESG-Risiken

Die Offenlegung von ESG-Risiken (Environmental, Social & Governance) wird durch die CRR II ab 2022 beispielsweise erstmalig gefordert und beinhaltet unter anderem Angaben zu transitorischen und physischen Risiken des Klimawandels, Angaben zu Sozialen- und Governance-Risken sowie für 2023 auch die Offenlegung der Green Asset Ratio. Gemäß CRR II sind die Informationen bisher nur von großen Instituten offenzulegen. Mit der CRR III werden die Anforderungen ab 2025 voraussichtlich auf alle Banken ausgeweitet.

Darüber hinaus wird die Offenlegung in der CRR III wahrscheinlich insofern angepasst, als dass die restlichen Änderungen im Bezug zu den Eigenmittelanforderungen der CRR III übernommen werden. Die Veröffentlichung der Daten soll zentral auf der EBA-Homepage erfolgen und kleine und nicht komplexe Institute müssen beispielsweise mehr Angaben zu ihren notleidenden Krediten offenlegen.

Mehr als graue Theorie: Offenlegung gemäß CRR II in der praktischen Umsetzung

Die Experten von msg GillardonBSM unterstützen Finanzinstitute bei ihrer Offenlegung mit hoher Expertise, langjähriger Erfahrung und mit praxiserprobtem fachlichem und technischem Know-how für diese Thematik. Unsere Berater erarbeiten für Sie einen Abgleich der Anforderungen gemäß CRR II mit dem aktuellen Bericht auf Vollständigkeit oder auch auf Redundanzen hin. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Einführung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen, wie zum Beispiel durch die CRR III, vollumfänglich mit Gap-Analysen, Fachkonzeption und technischen Anforderungen für die Umsetzung.

Unser oben beschriebenes Vorgehen haben wir unter anderem bereits gemeinsam mit der GRENKE AG, einem globalen Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, erfolgreich durchgeführt.

Aufgrund unserer produktiven Zusammenarbeit hat die GRENKE AG im April den ersten vollumfänglichen Offenlegungsbericht gemäß CRR II für 2021 veröffentlicht.

Die Kollegen von msg GillardonBSM haben uns bei unserem ersten vollumfänglichen Offenlegungsbericht jederzeit effizient und vertrauensvoll unterstützt – eine rundum gelungene Kooperation.

Philipp Schlichter, Director Corporate Risk Management

Wir bedanken uns bei unserem Kunden für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Marina Fecke

Marina Fecke

ist Expertin für Themen rund um Meldewesen und aufsichtsrechtliche Anforderungen und berät Kunden in diesen Themengebieten.

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