Wer im Adressrisiko (ICAAP) unterjährig fällige Positionen einfach auslaufen und damit sein Portfolio altern lässt, unterzeichnet dadurch sein Risiko.
Das hat das Fachgremium MaRisk am 02.09.2021 festgehalten und mögliche Abbildungen benannt: Entweder trifft das Haus Wiederanlageannahmen oder es unterstellt Ausfall und Migration unmittelbar nach dem Berechnungsstichtag.1 Wer auf diese t0-Annahme umstellt, kann beobachten, dass vor allem für Positionen mit kurzer Restlaufzeit die Quantilswerte steigen.
Die ökonomische Perspektive ist der Maßstab
Da bereits seit 2023 sowohl die ökonomische als auch die normative Perspektive in der Risikotragfähigkeit gefordert ist, ergibt sich auch für das Adressrisiko eine Konsistenzanforderung: Wird das Risikodeckungspotenzial ökonomisch ermittelt, sind auch die Risiken mit ökonomischen Verlusten zu quantifizieren, barwertig oder barwertnah. Damit gerät auch der Umgang mit Positionen in den Blick, die innerhalb des Risikohorizonts auslaufen.
Die „Alterung“ des Portfolios unterzeichnet das Risiko
Den Kern der Erwartungshaltung bildet der Umgang mit Positionen, die innerhalb des Risikobetrachtungshorizonts auslaufen. Die in der Bankpraxis sehr oft unterstellte „Alterung“ des Portfolios wirkt nach Auffassung der Aufsicht stark risikounterzeichnend und läuft der Fortführungsprämisse sowie der rollierenden Risikoermittlung zuwider.
Eine Position, die im dritten Monat fällig wird, trägt in einer alternden Rechnung kaum Risiko, obwohl das Haus das Geschäft erneuern wird. Gemessen wird die Laufzeitstruktur des Stichtags, nicht das Geschäftsmodell.
Das aufsichtliche Entweder-Oder
Wiederanlageannahmen für unterjährig auslaufende Positionen hält die Aufsicht für notwendig. Verzichten lässt sich auf sie nur unter einer Bedingung: wenn der Eintritt potenzieller Ausfall- und Migrationsereignisse unmittelbar nach dem Berechnungsstichtag unterstellt und auf das zu diesem Stichtag vorliegende Portfolio angewendet wird. Andernfalls sind geeignete Annahmen zu treffen, die im Einklang mit der Geschäftsstrategie stehen und die Laufzeitstruktur hinreichend gut abbilden.
Die Asymmetrie beim Risikodeckungspotenzial
Bemerkenswert ist, dass die Aufsicht beide Seiten der Rechnung unterschiedlich behandelt. Auf eine Wiederanlage darf bei der Bestimmung des Risikodeckungspotenzials verzichtet werden, selbst wenn dadurch eine Inkonsistenz gegenüber der Risikoseite entsteht. Umgekehrt dürfen fiktiv prolongierte Positionen dort nur berücksichtigt werden, wenn alle daraus entstehenden Kosten und wesentlichen Risiken angemessen abgebildet sind. Dass dies in der Praxis gelingt, bezweifelt die Aufsicht ausdrücklich. Die Asymmetrie ist kein Versehen, sondern Vorsicht:
Vollständigkeit auf der Risikoseite, Zurückhaltung bei der Deckungsmasse.
Warum die t0-Annahme der schlankere Weg ist
Zunächst entfällt die Prognose. Wer fiktiv wiederanlegt, muss Annahmen über künftiges Geschäft treffen, an der Geschäftsstrategie ausrichten und dokumentieren. Die t0-Annahme kommt ohne diesen Überbau aus, weil sie auf dem vorliegenden Portfolio rechnet.
Hinzu kommt der geringere Ermessensspielraum. Ob eine Laufzeitstruktur „hinreichend gut“ abgebildet ist, lässt sich in einer Prüfung diskutieren. Die t0-Annahme verlagert die Begründungslast in den Rechenkern und entlastet die Dokumentation.
Schließlich gewinnt die Kennzahl an Trennschärfe, weil ohne Zeiteffekt Bonität, Konzentration und Parametrisierung das Ergebnis bestimmen.
Adressrisiko-ICAAP: Welche Kennzahlen sich verschieben
Der Wechsel zur t0-Annahme verändert drei Stellgrößen. Vor dem Ereignis fließen keine Zahlungen mehr, die den Verlust mindern. Bewertet wird außerdem die volle Restlaufzeit ab dem Stichtag, nicht der um ein Jahr verkürzte Rest am Risikohorizont. Diskontiert wird schließlich mit der risikolosen Zinsstruktur zum Stichtag statt mit Forward-Zinsen. Gegenläufig wirkt allein die Reduktion des Migrationsrisikos um den nicht eingetretenen Verlust.
Am deutlichsten trifft dies das kurzlaufende Geschäft, rollierende Positionen sowie Konstruktionen mit zwei Schuldnern wie Emittent und Kontrahent, bei denen ein versetzter Ausfall bisher entlastend wirkte.
Mit dem Release R5.94 von Sparkassen-CreditPortfolioView stellt im 4. Quartal 2026 eine weitere große Anwendergruppe auf die t0-Sicht um. Die Auswirkungsanalysen dazu zeigen das erwartete Muster. Im Kundenkreditgeschäft bleiben Quantilswert und Value-at-Risk nahezu unverändert. Im Depot A steigen Erwartungs- und Quantilswert dagegen deutlich und mit großer Streuung zwischen den Portfolios.
Wer ein eigenes Verfahren betreibt, muss einen der beiden Wege wählen und begründen. Sparkassen nimmt CPV diese Wahl mit R5.94 ab. Offen bleiben drei Fragen: Wie stark verschieben sich die Kennzahlen im eigenen Portfolio, gemessen an einer Vergleichsrechnung? Trägt die Limitstruktur diese Verschiebung, oder müssen Limite und Risikodeckung neu austariert werden? Und ist die bisherige Prolongation auslaufender Positionen neben der t0-Annahme noch erforderlich?
Häufige Fragen
Gelten diese Anforderungen auch für kleine Institute?
Grundsätzlich ja. Nur sehr kleine und zugleich wenig komplexe Institute können den in Tz. 48 des Risikotragfähigkeitsleitfadens beschriebenen vereinfachten Ansatz als Annäherung an die ökonomische Perspektive nutzen (Säule 1+ – Ansatz).1
Schreibt die Aufsicht die t0-Sicht vor?
Nein, sie ist die einzige Alternative zur Wiederanlage. Sparkassen nimmt CPV die Wahl ab: Mit R5.94 rechnet das Modell für alle Häuser in der t0-Sicht.
Einordnung
Die aufsichtliche Erwartungshaltung an den Adressrisiko-ICAAP steht seit 2021 fest. Wer auf die t0-Annahme umstellt, kommt ohne fiktive Wiederanlage aus, muss aber mit verschobenen Kennzahlen rechnen. Offen ist damit weniger die Methode als ihre Wirkung auf Risikotragfähigkeit, Limite und Dokumentation.
Wie tragfähig die eigene Aufstellung ist und wo nachgesteuert werden sollte, klären wir gern mit Ihnen. Sparkassen können dafür unseren Quick-Check CPV nutzen, der die gesamte CPV-Strecke abdeckt und sich zum Releasewechsel besonders anbietet. Den Wechsel selbst und die Validierung begleiten wir auf Wunsch zusätzlich.















