Sparkassen haben in den vergangenen Jahren ihre Eigenkapitalpositionen erheblich erhöht – gleichwohl haben sich ihre Puffer gegenüber den Mindestanforderungen nur wenig verbessert. Auf Basis der Offenlegungsberichte der Jahre 2021 bis 2025 von 30 großen Sparkassen1 haben wir die Entwicklung der Kapitalquoten untersucht: Das harte Kernkapital stieg im Median um rund ein Viertel, die harte Kernkapitalquote nur um gut einen Prozentpunkt. Wer die Quote wirklich verbessern will, hat zwei Wege – mehr Eigenkapital aufnehmen oder weniger davon binden. Letzteres ist über kleinere Optimierungen (wie etwa die Ausweitung der privilegierten Immobilien, Verwendung des Property Value) möglich, oder in einem größeren Schritt über den auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRBA). Was bringt der IRBA einer Sparkasse konkret?
Das Wichtigste in drei Punkten
- Eigenkapitalentlastung: In einer Sparkasse mit 8 Mrd. € Bilanzsumme binden dieselben Aktiva nach einer IRBA-Teilanwendung rund 274 Mio. € weniger Eigenkapital.
- Potenzial für Neugeschäft: Dieses freigesetzte Kapital ermöglicht ca. 2,5 bis 4 Mrd. € zusätzliches Kreditvolumen – hieraus lässt sich ein jährlicher Mehrertrag von 7 bis 18 Mio. € generieren.
- Verbesserte Konditionierung: Die Eigenkapitalkosten je Kredit sinken um 0,10 bis 0,26 Prozentpunkte
Der Status quo: Das Kapital wächst, der Spielraum nicht
Sparkassen thesaurieren, und sie tun es erfolgreich: Jede der ausgewerteten Sparkassen mit durchgehender Zeitreihe hat zwischen 2021 und 2025 hartes Kernkapital aufgebaut, im Median um knapp ein Viertel. In den Kapitalquoten kommt davon wenig an, weil der Gesamtrisikobetrag mitwächst, auf den sich jede Quote bezieht: Über die Sparkassen, die durchgehend nach dem Standardansatz melden, stiegen die Eigenmittel von 2021 bis 2025 um rund ein Viertel, der Gesamtrisikobetrag um knapp ein Fünftel.
Gleichzeitig ist die Anforderung gestiegen – die Gesamtkapitalanforderung aus Säule 1, Säule-2-Aufschlag und Kapitalpuffern ist im betrachteten Zeitraum im Median von 11,5 % auf 12,3 % gestiegen. Zusätzlich haben sich ab 2025 durch die Einführung der CRR III die Eigenkapitalanforderungen erhöht. Der Kapitalpuffer, also der Unterschied zwischen der Gesamtkapitalquote einer Sparkasse und ihrer Kapitalanforderung, ist deshalb heute praktisch derselbe wie vor vier Jahren. Vier Jahre Thesaurierung, Vorsorgereserven und einzelne Kapitalmaßnahmen haben ihn im Ergebnis nicht vergrößert.
Hinzu kommt eine Veränderung, die 2025 zum ersten Mal in den Berichten sichtbar wird. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die überarbeitete Capital Requirements Regulation (sog. CRR III)2, und mit ihr ein neuer Kreditrisikostandardansatz (KSA). In den Offenlegungsberichten zum 31. Dezember 2025 bindet dasselbe Geschäftsvolumen im Standardansatz mehr Risiko als im Jahr zuvor – bei nahezu allen ausgewerteten Sparkassen. Welche Einzeländerungen dahinterstehen, haben wir im Beitrag „CRR III – der neue KSA“ dargestellt.
Der Gesamtrisikobetrag wuchs 2025 um 9,6 %, das Geschäftsvolumen nur um 2,3 % – letzteres im Einklang mit der Bilanzsummenstatistik der Deutschen Bundesbank für die Sparkassen insgesamt⁴. Der Zuwachs stammt also überwiegend nicht aus zusätzlichem Geschäft, sondern aus dessen Bewertung; wie viel davon auf die neuen Risikogewichte und wie viel auf Geschäftsmix und Ratingmigrationen entfällt, lässt sich aus der Offenlegung allein nicht trennen. Für die Kapitalplanung heißt das: Der Standardansatz ist als Ausgangslage teurer geworden.
Der naheliegende Weg: Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital
Um die Quote zu heben, kann die Sparkasse Kapital aufnehmen, beispielsweise Nachrangdarlehen. Für eine Beispielsparkasse mit 8 Mrd. € Bilanzsumme und einem Gesamtrisikobetrag von rund 6,2 Mrd. € bedeutet der Sprung von 14 % auf eine strategische Gesamtkapitalquote von 16 % einen Bedarf an 124 Mio. € zusätzlichen Eigenmitteln. Nachrangdarlehen benötigen einen Aufschlag von 1 % bis 2 % auf den risikolosen Zins, um wettbewerbsfähig zu sein und Eigenkapital in größerem Umfang zu beschaffen. Sie werden jedoch nicht während der gesamten Laufzeit vollständig als Eigenkapital anerkannt. Der laufende Aufwand für die genannte Erhöhung des aufsichtsrechtlichen Kapitals mit Nachrangdarlehen liegt damit typischerweise oberhalb von 2 Mio. € pro Jahr. Die Deckung mit Kernkapital ist noch deutlich teurer und würde eher bei 6 Mio. € pro Jahr liegen.

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Alternative: Reduktion der Eigenkapitalanforderungen
Der IRBA setzt an derselben Stelle an, an der das Problem entsteht. Statt pauschaler Risikogewichte nach Forderungsklasse bestimmen interne Ratingverfahren das Risiko jedes einzelnen Engagements. Bei einem gut besicherten, granularen Sparkassenportfolio fällt das Ergebnis regelmäßig deutlich niedriger aus als die pauschale Vorgabe. Dasselbe Geschäft bindet weniger Eigenkapital – und zwar dauerhaft, nicht einmalig.
Für die Beispielsparkasse mit 8 Mrd. € Bilanzsumme lässt sich das durchrechnen. Werden Mengengeschäft und Unternehmenskredite in den IRBA überführt, halbiert sich der Risikobetrag dieser Portfolien nach den Modellen näherungsweise. Auf Dauer kommt nicht die gesamte Reduktion an, weil der Output Floor die Absenkung des gesamten Risikobetrags begrenzt – 2026 auf 45 %, ab 2030 auf 27,5 %. Genau diese Grenze wird hier erreicht: Der Gesamtrisikobetrag unserer Beispielsparkasse sinkt von 6,2 auf 4,5 Mrd. €. Gemessen an der strategischen Zielquote von 16 % binden dieselben Aktiva danach 274 Mio. € weniger Eigenkapital, und die Gesamtkapitalquote steigt ohne einen Euro neues Kapital von 14,0 % auf 19,3 %.
Was mit diesen 274 Mio. € geschieht, entscheidet die Sparkasse. Die erste Verwendung ist Wachstum: Wie viel Neugeschäft ein Euro freies Eigenkapital trägt, hängt vom Risikogewicht des Geschäfts ab. Für Schuldscheindarlehen mit einem Risikogewicht etwa von 70% sind es rund 2,4 Mrd. € zusätzliches Volumen, für den gemischten Bestandsmix unserer Beispielsparkasse rund 3,9 Mrd. €. Mit Netto-Margen von 0,30 % beziehungsweise 0,45 % entspricht das einem Mehrertrag von 7 bis 18 Mio. € im Jahr (vor Steuern).
Die zweite Verwendung ist der Preis. Die Eigenkapitalkosten eines Kredits ergeben sich aus seinem Risikogewicht, der strategischen Eigenkapitalquote und dem Verzinsungsanspruch auf das Eigenkapital – gerechnet als Aufschlag auf den risikolosen Zins, weil das hinterlegte Kapital diesen ohnehin erwirtschaftet. Wir rechnen mit 6 Prozentpunkten, gegenüber 1 bis 2 Prozentpunkten für Nachrangkapital. Sinkt das Risikogewicht, sinken die Eigenkapitalkosten mit – je nach Geschäftsart um 0,10 Prozentpunkte bei einer besicherten Baufinanzierung mit Beleihungsauslauf 80 % bis 0,26 Prozentpunkte beim Unternehmenskredit ohne externes Rating. Ob die Sparkasse diesen Spielraum als Marge vereinnahmt oder als Preisvorteil weitergibt, ist eine Steuerungsentscheidung.
| Wirkung | Größenordnung | Woraus sie entsteht |
| Eigenkapitalentlastung | 274 Mio. € weniger gebundenes Eigenkapital | Gesamtrisikobetrag sinkt von 6,2 auf 4,5 Mrd. €; bewertet mit der strategischen Eigenkapitalquote von 16 % |
| Potenzial für Neugeschäft | 2,4 bis 3,9 Mrd. € Volumen, 7 bis 18 Mio. € Mehrertrag p. a. | Freies Eigenkapital geteilt durch die Eigenkapitalbindung je Euro Neugeschäft, bewertet mit Netto-Margen von 0,30 % bis 0,45 % |
| Verbesserte Konditionierung | 0,10 bis 0,26 Prozentpunkte je Kredit | Risikogewicht, Eigenkapitalquote, Verzinsungsanspruch. |
Tabelle 1: Wirkung einer IRBA-Teilanwendung in einer Beispielsparkasse mit 8 Mrd. € Bilanzsumme (eigene Modellrechnung unter dem vollen Output Floor; Annahmen im Text)
Entlastung und Konditionsvorteil treten nebeneinander ein. Das Neugeschäftspotenzial nutzt dagegen dasselbe freigesetzte Eigenkapital und ist deshalb eine Verwendungsalternative, keine zusätzliche Position. Das lässt sich in einem Satz zusammenfassen:
Der IRBA erhöht nicht das Eigenkapital einer Sparkasse. Er senkt, wie viel davon jeder Euro Geschäft bindet – und das wirkt auf jede Kapitalquote, auf jedes Neugeschäft und auf jeden Preis.
Was die Offenlegungsberichte dazu zeigen
Bleibt die Frage, ob sich das auch außerhalb einer Modellrechnung zeigt. Die Offenlegungsberichte der Sparkassen, die den Schritt bereits gegangen sind, bestätigen die Größenordnung. Zwei der ausgewerteten Sparkassen haben 2025 auf den IRBA umgestellt. Ihr Risikobetrag für das Kreditrisiko liegt seither rund ein Drittel niedriger – bei unverändertem beziehungsweise sogar gewachsenem Geschäftsvolumen. Es handelt sich also nicht um Bilanzverkürzung, sondern um eine andere Messung desselben Geschäfts. Ihre harte Kernkapitalquote stieg binnen eines Jahres um gut fünf Prozentpunkte.
Der Niveauunterschied lässt sich größenunabhängig zeigen. Die Risikodichte setzt den Gesamtrisikobetrag ins Verhältnis zum Geschäftsvolumen und ist deshalb über Institute hinweg vergleichbar. 2025 liegt sie im Standardansatz im Median bei rund 65 %, bei den drei IRBA-Sparkassen der Stichprobe – den beiden Umstellern und einer Sparkasse, die bereits seit Jahren nach IRBA meldet – zwischen 34 % und 41 %. Je Euro Geschäft bindet der Standardansatz also fast doppelt so viel Risiko.
Über alle ausgewerteten Sparkassen hinweg fällt eines auf: Bei nahezu allen hat die Entwicklung des Gesamtrisikobetrags den Kapitalaufbau aufgezehrt. Im Mittel der Sparkassen im Standardansatz stehen 4,0 Prozentpunkten Kapitalaufbau 3,2 Prozentpunkte aus dem gewachsenen Gesamtrisikobetrag gegenüber; unter dem Strich bleiben 0,8 Prozentpunkte. Positiv zur Kapitalquote beigetragen hat der Gesamtrisikobetrag nur bei den beiden Umstellern – dort mit 4,9 Prozentpunkten sogar stärker als der Kapitalaufbau selbst.
Was der Output Floor davon übrig lässt
Der Output Floor begrenzt die Kapitalersparnis, die ein Institut mit internen Modellen gegenüber dem Standardansatz erzielen kann. Ab 2030 liegt er bei 72,5 % der nach dem Standardansatz ermittelten Kapitalanforderung; die maximale Ersparnis beträgt damit dauerhaft 27,5 %. Bis dahin steigt er stufenweise an3 – die Stufen haben wir im Beitrag „CRR III – Übergangsregelungen“ dargestellt.
Bei keinem der drei IRBA-Häuser der Stichprobe bindet der Floor gegenwärtig. Für die Entscheidung ist das jedoch nicht der maßgebliche Zustand: Die oben genannten 274 Mio. € sind bereits unter dem vollen Floor gerechnet. Sie sind die dauerhafte Entlastung, nicht die des ersten Jahres. Wer heute entscheidet, sollte in beiden Welten rechnen – und für die Zwischenjahre die höhere Entlastung als Zusatzeffekt behandeln, nicht als Planungsgrundlage.
Was ist vor einer Entscheidung zu tun?
- Teilportfolien bestimmen: Welche Forderungsklassen kommen für eine Teilanwendung in Frage und welchen Anteil des Kreditrisikos decken sie ab? Der Abdeckungsgrad entscheidet über die Wirkung und über die aufsichtliche Akzeptanz – siehe den Beitrag „Permanent Partial Use im IRBA – Paradigmenwechsel der Bankenaufsicht“.
- Verbundverfahren prüfen: Die im Verbund entwickelten Ratingverfahren verkürzen den Weg nach Erfahrung der Autoren erheblich. Die Schätzung der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD) beinhaltet dagegen in stärkerem Maß institutsindividuelle Komponenten und ist daher aufwändiger.
- Datenqualität bewerten: Konsequente und zeitnahe Erfassung von Ausfällen und Genesungen, Sicherheiten-, Bilanz- und Ratingdaten in der erforderlichen Historie. Mängel, die im Standardansatz oft folgenlos bleiben, werden im IRBA zum Prüfungsthema.
- Meldewesen einplanen: Standardansatz und IRBA sind parallel zu rechnen, einschließlich der Umsetzung im Verbundsystem. Dieser Block wird nach Erfahrung der Autoren öfters unterschätzt.
- Zeitachse setzen: Zwischen Entscheidung, Erfahrungszeitraum und Zulassungsprüfung liegen mehrere Jahre. Der Umstieg auf den IRBA ist eine strategische Entscheidung, die mit deutlichem Vorlauf vor der Entlastung zu fällen ist.
Auswirkungen und Fazit
Für Sparkassen im Standardansatz sagen die Zahlen vor allem eines: die bisherigen Erhöhungen des Eigenkapitals durch Thesaurieren und in manchen Fällen Aufnahme zusätzlichen Kapitals hat lediglich die Anforderungen bedient, aber keinen zusätzlichen Spielraum gebracht. Durch die CRR III haben sich de facto die Kapitalanforderungen ab 2025 noch einmal erhöht. Die Aufnahme von Nachrangdarlehen ist für die Sparkassen relativ unüblich und, wenn in größerem Stil betrieben, teuer. Dagegen erscheint der IRBA vergleichsweise günstig; er setzt Eigenkapital frei, ermöglicht Wachstum und attraktivere Konditionen.
Die Modellrechnung beruht auf Annahmen zu Portfoliomix und Modellwirkung, die jedes Haus für sich prüfen muss; und der empirische Beleg stützt sich bislang auf zwei Umstellungen – ein starker, aber schmaler Befund, der sich mit jedem weiteren umstellenden Haus nachprüfen lässt. Aus Sicht der Autoren ist die Richtung dennoch eindeutig: Der IRBA ist durch die Möglichkeit der Teilanwendung deutlich attraktiver geworden, und der Standardansatz insbesondere durch die CRR III teurer.
msg for banking ist Ihr erfahrener Partner bei Auswirkungsanalysen und IRBA-Projekten – von der ersten Quantifizierung über den Business Case bis zur Begleitung durch die Zulassungsprüfung. Da die Wirkung des Output Floors schon heute in der Kapitalplanung zu berücksichtigen ist, sollte jedes Institut sein Potenzial zeitnah bewerten. Sprechen Sie uns an!

CRR III – 360° View
Häufige Fragen zum IRBA
Was bringt der IRBA einer Sparkasse konkret?
Der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRBA) senkt den Gesamtrisikobetrag für dasselbe Kreditgeschäft und damit das gebundene Eigenkapital. In einer Beispielsparkasse mit 8 Mrd. € Bilanzsumme sind das rund 274 Mio. € geringere Eigenkapitalanforderungen, die sich in zusätzliches Kreditvolumen von 2,4 bis 3,9 Mrd. € oder in eine höhere Kapitalquote umsetzen lassen. Zusätzlich sinken die Eigenkapitalkosten je Kredit um 0,10 bis 0,26 Prozentpunkte.
Lohnt sich der IRBA gegenüber einer Kapitalaufnahme?
Ein Nachrangdarlehen hebt allein die Gesamtkapitalquote und kostet dauerhaft Zinsen, ohne die Eigenkapitalbindung des Geschäfts zu verändern. Der IRBA senkt die Bindung selbst und wirkt deshalb auf alle Kapitalquoten, auf das mögliche Neugeschäft und auf die Kreditkonditionen zugleich.
Wie viel Eigenkapitalersparnis lässt der Output Floor zu?
Ab 2030 begrenzt der Output Floor den Gesamtrisikobetrag auf 72,5 % des nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ermittelten Betrags; die maximale Ersparnis beträgt damit 27,5 %. Diese Grenze gilt für das Institut insgesamt, nicht je Risikoart oder Forderungsklasse.
Warum steigt die Kapitalquote nicht, obwohl das Eigenkapital wächst?
Weil der Gesamtrisikobetrag mitwächst, auf den sich die Quote bezieht. In der Auswertung von 30 Sparkassen hat der Kapitalaufbau von 2021 bis 2025 im Median knapp ein Viertel betragen, die harte Kernkapitalquote stieg dennoch nur um gut einen Prozentpunkt.
Ist der Kreditrisikostandardansatz durch CRR III teurer geworden?
In den Offenlegungsberichten zum 31. Dezember 2025 – dem ersten Stichtag unter CRR III – bindet dasselbe Geschäftsvolumen im Standardansatz bei nahezu allen ausgewerteten Sparkassen mehr Risiko als im Vorjahr. Wie viel davon auf die neuen Risikogewichte und wie viel auf Geschäftsmix und Ratingmigrationen entfällt, lässt sich aus der Offenlegung allein nicht trennen.
Quellen
- 1. Offenlegungsberichte nach Teil 8 CRR (Säule 3) von 30 Sparkassen, Geschäftsjahre 2021 bis 2025; ausgewertet wurden die Vorlagen EU KM1, EU CC1 und EU OV1. Keines der Häuser ist ein kleines und nicht komplexes Institut (Small and Non-Complex Institution, SNCI). Eigene Auswertung, Stand September 2026
- 2. Verordnung (EU) 2024/1623 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR III), beschlossen am 31. Mai 2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 19. Juni 2024.
- 3. Artikel 465 Absatz 1 CRR III (Übergangsregelung für den Output Floor).
- 4. Deutsche Bundesbank, Statistik zur Ertragslage der deutschen Kreditinstitute, Tabelle 3.8b














