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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 12/2025

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

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NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 12/2025, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Dezember 2025

MaRisk & SREP – Sanierung & Abwicklung

EZB-Rat regt Vereinfachung der EU-Bankenvorschriften an EZB
Hausgrafik MaRisk&SREP
Quelle, Datum, Frist
EZB
Dezember 2025
-
Thema
Simplification of the European prudential regulatory, supervisory and reporting framework
Art, Status
Finaler Report
Adressatenkreis
Europäische und nationale Aufsichtsbehörden, Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Im März 2025 wurde von der EZB eine High Level Task Force on Simplification (HLTF) eingesetzt. Diese hat nun 17 Empfehlungen zur Vereinfachung des aufsichtlichen Überwachungsrahmens veröffentlicht mit dem Ziel, die Bankenregulierung zu vereinfachen und gleichzeitig die Stabilität des Systems zu bewahren.

  1. Hintergrund: Non-Paper deutscher Aufseher

Die Impulse deutscher Aufseher zur Komplexitätsreduktion hatten im August 2025 für Aufregung gesorgt. Für Kleinbanken wurde unter anderem die Möglichkeit des Verzichts auf eine risikogewichtete Kapitalunterlegung in den Raum gestellt. Darüber hinaus wurde eine strikte Reform des Systems der Kapitalanforderungen vorgeschlagen.

Von den z. T. radikalen Reformvorschlägen der deutschen Aufseher wurde einiges aufgegriffen, vieles verbleibt im Raum der Möglichkeiten. Der Vorschlag, das Zusatzkapital vollständig vom regulatorischen Eigenkapital zu trennen, wurde nicht aufgenommen. Die HLTF schlägt insgesamt eine Evolution der bestehenden Regelungen vor.

  1. Aktuelle Vorschläge der EZB task force

Die HLTF empfiehlt insbesondere folgende Punkte:

  • Vereinfachung der Kapitalarchitektur: Reduktion der Anforderungen auf einen freisetzbaren und einen nicht freisetzbaren Puffer#
  • Mehr Proportionalität: Ausweitung des SCNI-Regimes mit Orientierung am Kleinbankenregime in der Schweiz, Großbritannien und den USA
  • MREL-Anforderungen: keine Abschaffung, aber Vereinfachung
  • Harmonisierung und Entlastung im Meldewesen: stärkere Vereinheitlichung auf EU-Ebene; Vereinfachung der Stresstests; Einführung eines integrierten europäischen Berichtssystems; Toleranzschwelle für kleinere Meldefehler


Fazit
: Der deutsche Reformvorschlag, die Risikogewichtung für Kleinbanken abzuschaffen und ganz auf Leverage Ratio umzustellen, ist weiterhin denkbar. Der Vorschlag zur strikten Trennung der Kapitaltöpfe hat sich nicht durchsetzen können, gleichwohl sind Vereinfachungen angedacht. Zudem sollen Proportionalitätsaspekte verstärkt und Komplexität reduziert werden. Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten. Weitere Informationen können dem folgenden Beitrag entnommen werden: Wie die EZB die deutsche Basel-Revolution für Kleinbanken weiterentwickelt

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Meldewesen

Wichtige Änderungen im Außenwirtschaftlichen Meldewesen hier: NExt, AMS, neue XML-Schemata und Kryptokennzahlen BuBa
The EBA provides guidance to banks on enhanced reporting requirements for operational risk ahead of new June 2026 reference date EBA

 

 

 

Newsletter Aufsichtsrecht-Meldewesen
Quelle, Datum, Frist
BuBa
16.12.2025
Thema
AWV-Meldung Formatumstellung
Art, Status
Rundschreiben
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Die Deutsche Bundesbank hat Mitte Dezember in einem Rundschreiben über wichtige Änderungen im außenwirtschaftlichen Meldewesen informiert:

  1. Außenwirtschaft in NExt:
  • NExt ersetzt das bisherige ExtraNet
  • Zwei Arbeitsgebiete für die Außenwirtschaft: AWB (Banken) und AWN (Nichtbanken & Private)
  • Registrierung und Rechtevergabe über NExt, vereinfachtes Verfahren für AWN
  • Dritteinreicher-Rechte aus AMS bleiben im neuen AMS erhalten
  • Zeitplan: Nutzung von NExt für AWB ab Januar 2026, für AWN ab Februar 2026. Parallelphase bis Mitte 2026
  1. Neukonzeption AMS:
  • Neues AMS-System ab Anfang 2026
  • Registrierung in NExt erforderlich
  • Nutzung für ZABIL und AUSWI ab Frühjahr 2026, DIREK ab Sommer 2026
  • Alte AMS-Version bis Mitte 2026 für CSV-Dateien nutzbar
  1. Neue XML-Schemata:
  • Neue XML-Schemata für ZABIL und AUSWI ab sofort verfügbar
  • Nutzung der neuen Schemata vsl. ab Anfang 2026 in NExt
  1. Kryptokennzahlen:
  • Neue Kennzahlen für Kryptowährungen bereits seit 01.01.2025

Übergangsfrist: bis Sommer 2026 können alte Kennzahlen genutzt werden

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Quelle, Datum, Frist
EBA
17.12.2025
Thema
Meldepflichten zum Operationellen Risiko
Art, Status
Leitfaden
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Mitte Dezember hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) in einem Leitfaden zu den erweiterten Meldepflichten hinsichtlich des operationellen Risikos informiert:

  • Der erste Meldestichtag für das neue Berichtsmodul zu operationellen Risiken, als Teil des EBA DPM 4.2, wird um drei Monate vom 31.03.2026 auf den 30.06.2026 verschoben.
  • Konkret bedeutet das, dass die Meldebögen C 16.02, C 16.03 und C 16.04 für den Referenztermin im März 2026 nicht erforderlich sind und ihre erste obligatorische Einreichung erst im Juni 2026 erfolgen wird. Banken können sich jedoch dafür entscheiden, diese Vorlagen bereits ab März 2026 freiwillig zu melden.
  • Die EBA weist darauf hin, dass das bereits aktuell einzureichende Template C 16.01 wie geplant anhand der aktualisierten technischen Tabellen aus DPM 4.2 zu melden ist, aber Informationen zu „sonstigen Betriebsausgaben“ für März 2026 nicht benötigt werden.
  • Die EBA hat geänderte Anweisungen sowohl für die Meldung als auch für die Offenlegung von betrieblichen Risiken, die Korrektur von Referenzen und die Gewährleistung der Konsistenz veröffentlicht. Sie gelten ab dem Referenzdatum Ende Juni 2026. Diese Aktualisierungen sind auf der EBA-Website verfügbar, zusammen mit Übersetzungen in alle EU-Sprachen. Die Datei „Übersicht über die IT-Lösungen“, die die Meldepflichten durch Verknüpfung der Artikel des ITS mit den zu meldenden ITS-Vorlagen abdeckt, wurde ebenfalls überarbeitet, um den Banken zu helfen, sich in den geänderten Anforderungen zurechtzufinden.

Die EBA wird in Kürze ihr Signalisierungstool (signposting tool) aktualisieren, um die neuen Verpflichtungen widerzuspiegeln. Das Mapping-Tool, das Berichts- und Offenlegungsvorlagen verknüpft, wurde ebenfalls aktualisiert.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Dezember 2025

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Dezember 2025

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 12/2025, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476

Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911

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