CRR III und Immobiliengeschäft: Die Neugeschäftsbremse lösen
NEWS 01/2026
CRR III sorgt im Immobiliengeschäft für Bewegung, vor allem bei ADC- und IPRE-Engagements. Doch als Neugeschäftsbremse muss sie nicht wirken: Institute, die präzise klassifizieren, prüfen und dokumentieren, die zentralen Kreditparameter aktiv steuern und die RWA verursachungsgerecht bepreisen, können die Kapitalbindung begrenzen und gleichzeitig Wachstumsspielräume erhalten.
CRR III sorgt im Immobiliengeschäft für Bewegung, vor allem bei ADC- und IPRE1-Engagements. Bereits jetzt zeigen Einzelfälle spürbare Quoteneffekte. So meldete ein großes genossenschaftliches Institut Anfang Februar einen Rückgang der Gesamtkapitalquote um 90 Basispunkte, unter anderem infolge der neuen ADC/IPRE-Klassifikationslogik mit hohen Startrisikogewichten. Insofern greift die CRR III also in der Praxis der Immobilienfinanzierung.
Als Neugeschäftsbremse muss sie aber nicht wirken: Institute, die präzise klassifizieren, prüfen und dokumentieren, die zentralen Kreditparameter aktiv steuern und die RWA (risikogewichtete Aktiva) verursachungsgerecht bepreisen, können die Kapitalbindung deutlich begrenzen und gleichzeitig Wachstumsspielräume erhalten.
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