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CRR III: Die Umsetzung verlangte von den Banken einen Kraftakt

Was erreicht wurde und was noch zu tun ist!

Die Aufsicht stellt die Institute mit dem sehr kurzen Umsetzungsfenster für die Anforderungen aus den CRR III - die erst im Juli 2024 offiziell veröffentlicht wurden - vor große Herausforderungen. Insofern musste der Zeitraum zwischen Erstanwendung und Erstmeldung weiter für die Umsetzung genutzt werden. Im Zuge der verlängerten Einreichungsfrist ist auch mit manuellen Anpassungen zu rechnen.

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technische Umsetzung der Anforderungen der CRR III

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Die neuen CRR III – vielfältige Herausforderungen

Mit den Änderungen aus den neuen Capital Requirements Regulation (CRR) sind die Institute gezwungen, eine Vielzahl neuer Informationen bereitzustellen. Wobei die Herausforderung in der fortwährenden Umsetzung der rechtlichen Vorgaben liegt. Für viele Bereiche der CRR III wurde die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beauftragt, technische Standards auszuarbeiten, die Sachverhalte klarstellen und den Banken Sicherheit geben sollen.

Strategische Entscheidungen mit maßgeblichem Einfluss auf die Umsetzung

Mit der Aufnahme der Umsetzung der finalen Anforderungen hatten Institute gleich strategische bzw. geschäftspolitische Entscheidungen zu treffen. Allen Instituten steht nun der permanent Partial Use des IRB-Ansatzes offen. Dessen Anwendung kann zu einer Verbesserung der RWA führen. Jedoch ist hier ein initialer hoher organisatorischer Aufwand zur Erfüllung der Voraussetzung notwendig. Durch das Phase-in des Output Floors gilt es, diese Entscheidung genau zu überdenken. Im Gegenzug mussten sich auch IRB-Anwender mit der künftigen Erfüllung des Output Floors die Frage der Fortführung des IRB-Ansatzes stellen.

Eine kritische Prüfung des Interbankengeschäftes wurde bei den Exposures gegenüber unbeurteilten Instituten notwendig. Kann sich das Institut Exposures gegenüber schlechter einzustufenden Instituten leisten und ggf. bessere Margen in der Kapitalanlage erzielen oder muss es seine Geschäftspartner neu allokieren?

Etablierte Prozesse müssen überprüft und angepasst werden

Die geänderten Datenanforderungen führen zu Anpassungen in den Prozessabläufen des Instituts.

Ein Beispiel ist der Wegfall des Sitzlandratings für unbeurteilte Risikopositionen gegenüber Instituten. Für die Einstufung der Risikoposition müssen Detailinformationen des Schuldners herangezogen werden, die zum einen beschafft und zum anderen auch validiert und überwacht werden müssen.

Ein weiteres Beispiel stellt der Immobilienwert dar, bei dem es gegebenenfalls Anpassungsbedarf bei Qualifikationen, Datenzugriff und Ablauf der Wertermittlung gibt.

Durch den Phasenansatz ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen

Mit der Veröffentlichung der CRR III im Juli 2024 wurde zwar der rechtliche Rahmen gesteckt, doch aus technischer Perspektive wird es weitere Umsetzungsanforderungen geben. Denn, wie bereits erwähnt, steht die Veröffentlichung einer Vielzahl von technischen Standards durch die EBA noch aus. Auch hier ist ein zusätzlicher Anpassungsbedarf in der technischen Umsetzung nicht auszuschließen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die überarbeiteten Meldebögen nur zum Teil mit dem DPM 4.0 ausgerollt wurden, für das operationelle Risiko mit dem Bogen C16.01 sogar nur einer von vier neuen Meldebögen.

Damit ist klar, dass Softwarehersteller erst mit der finalen Verabschiedung nach Abschluss der Konsultationsphase die Umsetzung realisieren und die Institute in Bezug auf die Datenversorgung erst nachgelagert agieren können beziehungsweise müssen.

Fazit

Bis zum Abschluss der Umsetzungen wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin muss seitens der Aufsicht noch eine Vielzahl offener Punkte abgearbeitet werden, die voraussichtlich weiteren Anpassungsbedarf in der technischen Umsetzung und deren Datenversorgung mit sich bringen werden. Außerdem ist mit verstärkten Rückfragen durch die Aufsicht bei der Prüfung der Ersteinreichung (die verlängerte Frist endet am 30.06.2025) zu rechnen.

Wir begleiten Sie als kompetenter Partner weiter im Implementierungsprozess und helfen Ihnen die Herausforderungen zu meistern.

CRR III

CRR III – 360° View

Die Änderungen der CRR III betreffen alle Kreditinstitute und sämtliche Risikoarten und wirken sich weitreichend auf die Gesamtbanksteuerung aus. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Anpassungen sowie Themenfelder vor, in denen Handlungsbedarf besteht.

Timo Keller

Timo Keller

unterstützt bei msg for banking als Manager Kreditinstitute bei der Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen aus fachlicher und technischer Sicht. Außerdem berät er Banken bei Fragen zu Meldungsinhalten sowie bei Auslegungsfragen.

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