CRR III: Die Umsetzung verlangte von den Banken einen Kraftakt
Was erreicht wurde und was noch zu tun ist!
Die Aufsicht stellt die Institute mit dem sehr kurzen Umsetzungsfenster für die Anforderungen aus den CRR III - die erst im Juli 2024 offiziell veröffentlicht wurden - vor große Herausforderungen. Insofern musste der Zeitraum zwischen Erstanwendung und Erstmeldung weiter für die Umsetzung genutzt werden. Im Zuge der verlängerten Einreichungsfrist ist auch mit manuellen Anpassungen zu rechnen.

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CRR III ab 2025: Was Banken jetzt wissen müssen!

Neue Spielregeln für IRBA-Institute: CRR III zwischen Flexibilität und neuen Vorgaben

Eigenkapital-Boost mit IRBA im dauerhaften Partial Use

Neuer Standardansatz für operationelle Risiken (OpRisk) nach CRR III

Permanent Partial Use im IRBA – Paradigmenwechsel der Bankenaufsicht

CRR III - Was kommt auf die Banken zu? Konferenzrückblick und Impressionen

Impuls “Risk & Regulatory Reporting” – Neues vom ICAAP

CRR III – Übergangsregelungen

CRR III – der neue IRBA
Die neuen CRR III – vielfältige Herausforderungen
Mit den Änderungen aus den neuen Capital Requirements Regulation (CRR) sind die Institute gezwungen, eine Vielzahl neuer Informationen bereitzustellen. Wobei die Herausforderung in der fortwährenden Umsetzung der rechtlichen Vorgaben liegt. Für viele Bereiche der CRR III wurde die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) beauftragt, technische Standards auszuarbeiten, die Sachverhalte klarstellen und den Banken Sicherheit geben sollen.
Strategische Entscheidungen mit maßgeblichem Einfluss auf die Umsetzung
Mit der Aufnahme der Umsetzung der finalen Anforderungen hatten Institute gleich strategische bzw. geschäftspolitische Entscheidungen zu treffen. Allen Instituten steht nun der permanent Partial Use des IRB-Ansatzes offen. Dessen Anwendung kann zu einer Verbesserung der RWA führen. Jedoch ist hier ein initialer hoher organisatorischer Aufwand zur Erfüllung der Voraussetzung notwendig. Durch das Phase-in des Output Floors gilt es, diese Entscheidung genau zu überdenken. Im Gegenzug mussten sich auch IRB-Anwender mit der künftigen Erfüllung des Output Floors die Frage der Fortführung des IRB-Ansatzes stellen.
Eine kritische Prüfung des Interbankengeschäftes wurde bei den Exposures gegenüber unbeurteilten Instituten notwendig. Kann sich das Institut Exposures gegenüber schlechter einzustufenden Instituten leisten und ggf. bessere Margen in der Kapitalanlage erzielen oder muss es seine Geschäftspartner neu allokieren?
Herausforderung: Schwierige Datenbeschaffung und -bereitstellung
Dass die neuen gesetzlichen Vorgaben alle Bereiche der Bank betreffen, zeigt sich unter anderem in der Datenbeschaffung und -bereitstellung, denn es müssen verschiedenste Vorsysteme erweitert beziehungsweise angepasst werden – sei es aus dem Kreditbereich, aus der Kontenverwaltung oder auch aus den Handelssystemen. Außerdem mussten sich Institute die Frage stellen, wo Rechenkerne angesiedelt werden sollen und können. Das zeigt, dass die Entscheidung zwischen Ergebnisdaten- und Rohdatenanlieferung nicht generell beantwortet werden kann, sondern punktuell betrachtet werden muss.
Herausforderung: Ungünstiger Umsetzungszeitraum
Schwierig für Banken war, dass der Umsetzungszeitraum in die Zeit der Jahresendrally und Jahresendverarbeitungen gefallen ist, in der wichtige Ressourcen nicht zur Verfügung standen. Bestehende Datenfelder konnten nicht mit neuen Informationen versorgt werden, da diese noch für die Meldungen per Ende 2024 benötigt wurden. Dies führte zu einer Ausweitung der Systeme.
Herausforderung: Verteilte Daten und Informationen
Die CRR III erfordert, dass eine Vielzahl an Daten und Informatonen aus den verschiedensten Abteilungen des Instituts eingeholt werden müssen. Beispielsweise mussten diese beim Thema „immobilienbesicherte Positionen“ direkt beim Kunden eingeholt werden, da eine Ableitung aus vorliegenden Informationen nicht möglich oder nur unzureichend war.
Herausforderung: Datenschutz
Auch das Thema Datenschutz musste beleuchtet werden, da zum Beispiel bei der Ermittlung des Vorliegens einer Währungsinkongruenzen der erforderliche Zugriff auf Zahlungsdaten der Kunden zunächst datenschutzrechtlich abgeklärt werden musste.
Etablierte Prozesse müssen überprüft und angepasst werden
Die geänderten Datenanforderungen führen zu Anpassungen in den Prozessabläufen des Instituts.
Ein Beispiel ist der Wegfall des Sitzlandratings für unbeurteilte Risikopositionen gegenüber Instituten. Für die Einstufung der Risikoposition müssen Detailinformationen des Schuldners herangezogen werden, die zum einen beschafft und zum anderen auch validiert und überwacht werden müssen.
Ein weiteres Beispiel stellt der Immobilienwert dar, bei dem es gegebenenfalls Anpassungsbedarf bei Qualifikationen, Datenzugriff und Ablauf der Wertermittlung gibt.
Durch den Phasenansatz ist die Umsetzung noch nicht abgeschlossen
Mit der Veröffentlichung der CRR III im Juli 2024 wurde zwar der rechtliche Rahmen gesteckt, doch aus technischer Perspektive wird es weitere Umsetzungsanforderungen geben. Denn, wie bereits erwähnt, steht die Veröffentlichung einer Vielzahl von technischen Standards durch die EBA noch aus. Auch hier ist ein zusätzlicher Anpassungsbedarf in der technischen Umsetzung nicht auszuschließen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die überarbeiteten Meldebögen nur zum Teil mit dem DPM 4.0 ausgerollt wurden, für das operationelle Risiko mit dem Bogen C16.01 sogar nur einer von vier neuen Meldebögen.
Damit ist klar, dass Softwarehersteller erst mit der finalen Verabschiedung nach Abschluss der Konsultationsphase die Umsetzung realisieren und die Institute in Bezug auf die Datenversorgung erst nachgelagert agieren können beziehungsweise müssen.
Fazit
Bis zum Abschluss der Umsetzungen wird noch einige Zeit vergehen. Bis dahin muss seitens der Aufsicht noch eine Vielzahl offener Punkte abgearbeitet werden, die voraussichtlich weiteren Anpassungsbedarf in der technischen Umsetzung und deren Datenversorgung mit sich bringen werden. Außerdem ist mit verstärkten Rückfragen durch die Aufsicht bei der Prüfung der Ersteinreichung (die verlängerte Frist endet am 30.06.2025) zu rechnen.
Wir begleiten Sie als kompetenter Partner weiter im Implementierungsprozess und helfen Ihnen die Herausforderungen zu meistern.

CRR III – 360° View
Die Änderungen der CRR III betreffen alle Kreditinstitute und sämtliche Risikoarten und wirken sich weitreichend auf die Gesamtbanksteuerung aus. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Anpassungen sowie Themenfelder vor, in denen Handlungsbedarf besteht.
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