IBAN-Name-Check: Mehr Sicherheit für Instant Payments
Das Senden sowie Empfangen von Instant Payments wird für Payment Service Provider, darunter Banken, zur Pflicht. Zusätzlich dazu muss auch ein Service für den IBAN-Name-Check angeboten werden. Dieser Service wird im Folgenden beschrieben, außerdem werden einige Anbieter mit einer Software für den IBAN-Name-Check inklusive deren Funktionsweise vorgestellt.
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IBAN-Name-Check – Plausibilitätsprüfung zwischen einer IBAN und dem Namen des Zahlungsempfängers
Instant Payments werden zu einer immer bedeutenderen Überweisungsmethode, sowohl innerhalb der EU als auch weltweit. Mit einer neuen EU-Verordnung will die EU-Kommission Payment Service Providers (PSPs), darunter alle Banken, verpflichten, Instant Payments anzubieten. Damit sollen Instant Payments zu einem „New Normal“ werden und die europäische Payments-Landschaft vereinheitlicht werden. Im Kontext dieser neuen EU-Verordnung hat die msg for banking ag eine Marktstudie herausgebracht, die unterschiedliche Instant-Payments-Softwareanbieter vergleicht und Einblicke darüber gibt, wie PSPs erfolgreich Instant Payments einführen können1.
Innerhalb dieser Instant-Payments-Verordnung der EU werden PSPs verpflichtet, einen Service anzubieten, der Kunden drauf aufmerksam macht, falls eine Abweichung zwischen dem Namen des Zahlungsempfängers und der International Bank Account Number (IBAN) festgestellt wird. Dieser Service, bekannt als IBAN-Name-Check oder Confimation of Payee (CoP), ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.
Der Service überprüft den Namen des Zahlungsempfängers und vergleicht ihn mit dem im Zahlungsvorgang eingegeben Namen. Nach dem Check bleibt es dennoch dem Kunden überlassen, ob er die Überweisung durchführen möchte oder nicht. Banken, die bereits einen IBAN-Name-Check-Service anbieten liefern in der Regel vier Ergebnisse aus der Prüfung (siehe Abbildung 1, Schritt 1):
- No match – Die Gültigkeit der Kombination aus IBAN und Name konnte nicht bestätigt werden.
- Close match – Die Kombination aus IBAN und Name ist fast übereinstimmend und weicht nur geringfügig von den zugrunde liegenden Daten ab.
- Match – Die Kombination aus IBAN und Name konnte überprüft werden und ist gültig.
- No check – Aus technischen Gründen konnte keine Prüfung vorgenommen werden.
Abbildung 1: Workflow Instant Payment mit IBAN-Name check
Die Funktionalität des IBAN-Name-Checks könnte nahtlos in das Kundenserviceangebot eines PSPs integriert werden. Der Service wird vor der Initiierung der Zahlung durchgeführt und beeinträchtigt somit nicht den Zahlungsprozess selbst. Dabei ist wichtig zu erwähnen, dass der IBAN-Name-Check – obwohl er eine schnelle Antwort liefern muss – nicht Teil der Ausführungszeit der Instant Zahlung selbst ist, die derzeit auf maximal 10 Sekunden festgelegt ist (siehe Abbildung 1, Schritt 2).
Wesentlicher Vorteil des IBAN-Name-Checks ist zum einen die Reduzierung fehlgeleiteter Zahlungen. Des Weiteren hilft er bestimmte Betrugsmaschen einzudämmen, bei denen beispielswiese Betrüger das Opfer zur Autorisierung einer Zahlung an eine ihm bekannte Person überzeugen, bei der die IBAN jedoch dem Betrüger gehört.
Für den neuen IBAN-Name-Check-Service stehen bereits funktionierende, marktgetriebene, private Lösungen zur Verfügung. Im Allgemeinen gibt es hier zwei Arten von Konzepten. Zum einen gibt es Initiativen, die Schemata oder Rulebooks entwickeln. Ihr Ziel ist es, einheitliche Regeln, Standards und Praktiken festzulegen und damit Interoperabilität zwischen unterschiedlichen Lösungen zu ermöglichen. Ein Beispiel hierfür ist die Firma Nordic Payments Council für den skandinavischen Raum. Zum anderen gibt es Anbieter, die eine komplette Lösung für die operative Umsetzung eines IBAN-Name-Check für Zahlungsdienstleiter anbieten. Dazu legen sie in der Regel eigene Standards fest.
Die meisten dieser Anbieter2 verwenden eine API-Schnittstelle, um ihre Dientstleistung zum IBAN-Name-Check nahtlos in das technische Umfeld eines PSPs zu integrieren. Technisch gesehen gibt es zwei Möglichkeiten: zentralisiert oder dezentralisiert. In den meisten Fällen stellen Anbieter eine dezentrale Lösung zur Verfügung. Hier erfolgt die Anfrage für den IBAN-Name-Check von dem ausführenden PSP an den empfangenden PSP via API oder ISO-20022-konformer Datei, der dann in Echtzeit darauf antwortet. Anbieter sind hier zum Beispiel CBI S.c.p.a, iPiD, SEPAm@il, SurePay oder Iberpay. Die andere Möglichkeit ist eine zentralisierte Lösung, bei der alle relevanten Daten durch den Anbieter auf einer externen Datenbank gespeichert werden. An diese Datenbank sind diverse PSPs angebunden. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und korrekt sind. Ein Anbieter ist hier Bottomline Technologies. Schließlich gibt es noch Anbieter mit einem gemischten Ansatz, wie zum Beipsiel EBA CLEARING3.
Die große Marktstudie: Instant Payments-Lösungen für den deutschsprachigen Markt. Ein umfassender Anbietervergleich
Fazit
Die neue EU-weite Instant Payments Verordnung inklusive des IBAN-Name-Checks ist zweifellos ein bedeutender Fortschritt sowohl in der Modernisierung und Verbesserung der User Experience von Überweisungen als auch im Kampf gegen Zahlungsbetrug. Damit der IBAN-Name-Check europaweite Akzeptanz findet, ist es außerdem wichtig, dass die Gesetzgebung zum Datenschutz und zur Privatsphäre einheitlich in der gesamten EU angewendet wird4. Somit zählen Standardisierung der Gesetze und Interoperabilität zwischen Lösungsanbieter als Schlüsselfaktoren für eine erfolgreiche Einführung eines harmonisierten und europaweiten IBAN-Name-Checks. Die wachsende Zahl an Lösungen am Markt ist hierfür ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Quellen
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1. Instant-Payments-Lösungen – Marktstudie 2023
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2. Anbieter Auswahl aus IBAN-name check. How the rise of instant payments drives IBAN-name checks to prevent fraudulent transactions, strategy&
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3. Mehr Informationen zum Leistungsangebot einzelner Anbieter können auf Anfrage bereitgestellt werden.
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4. PSD3 und PSR: „Die Aufsicht schreibt indirekt eine echtzeitfähige Bank-IT vor“, it-finanzmagazin, 15.08.2023
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