Die Verzahnung aufsichtsrechtlicher Meldewesenparameter mit Vorkalkulation und Banksteuerung
Durch die Integration der aufsichtsrechtlichen Kostengrößen ins Pricing von Krediten entsteht marktseitig Transparenz zwischen Kundengeschäft, Kondition und notwendigem haftenden Eigenkapital. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Berechnung von aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalkosten in der Vorkalkulation auf Berechnungsmethoden und weitere Vorgaben direkt aus dem Meldewesen aufgesetzt werden kann. Welche Spezifika müssen berücksichtigt werden, um die richtigen Steuerungsimpulse aus dem Meldewesen in die Kreditvergabe überzuleiten?

Betrachtet man die Spezifika des Meldewesens, liegen eine Stichtagsbetrachtung, die Verbundsicht des Kreditnehmers sowie eine starre Parametervorgabe aus der CRR vor. Dem gegenüber stehen in der Vorkalkulation der Einzelkredit und eine dynamische Risiko- und Kostenbetrachtung über die gesamte Zinsbindungszeit des Exposures. Kreditnehmer streben im derzeitigen Niedrigzinsumfeld lange Zinsbindungen an.
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