Fachartikel

Vorfälligkeitsentschädigung: Liquiditätskosten gleich Adressrisikokosten?1

NEWS 01/2026

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadenersatz den ein Kreditnehmer an die Bank, zahlen muss, wenn er einen Kredit vorzeitig tilgt. In der Diskussion um die richtige Vorgehensweise besteht nach wie vor keine Einigkeit zwischen Verbraucherschützern und Bankenvertretern. Strittig ist beispielsweise die Erstattung von Adressrisikokosten. Seit der BGH-Rechtsprechung vom 07.12.2000 (XI ZR 27/00) ist klar, dass diese als Prozentsatz des Darlehens anzugeben sind.

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Vorfälligkeitsentschädigung in der Diskussion

In der Diskussion um die richtige Vorgehensweise bei der Kostenerstattung besteht nach wie vor keine Einigkeit zwischen Verbraucherschützern und Bankenvertretern. Einer der strittigen Punkte besteht bei der Erstattung von Adressrisikokosten (kurz Risikokosten). Seit der BGH-Rechtsprechung vom 07.12.2000 (XI ZR 27/00) ist klar, dass diese als Prozentsatz des Darlehens anzugeben sind.

Die Höhe des Prozentsatzes kann unterschiedlich ermittelt werden.

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Konrad Wimmer

Prof. Dr. Konrad Wimmer

ist promovierter Diplom-Kaufmann und bei msg for banking für die strategische Themenentwicklung verantwortlich. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance, Bankcontrolling, Finanzmathematik, Geschäftsfeldsteuerung, wertorientierte Vertriebssteuerung und Risikomanagement. Er berät Banken zu diesen Themen und ist erfahrener Referent und Autor.