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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2026

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 04/2026, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
BAIS
THINC
MARZIPAN
ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats April 2026

MaRisk & SREP, Sanierung & Abwicklung

BaFin konsultiert 9. MaRisk-Novelle BaFin
EZB-Rat dringt auf Stärkung des Binnenmarkts, um die Wettbewerbsfähigkeit der Banken zu erhöhen

SRB publishes its response to Commission consultation on EU banking sector competitiveness

The EBA responds to the European Commission’s consultation on EU banking sector competitiveness

EZB/SRB/EBA
Hausgrafik MaRisk&SREP
Quelle, Datum, Frist
BaFin
01.04.2026
in Konsultation
Thema
MaRisk-Novelle
Art, Status
Konsultation 02/2026
Adressatenkreis
Institute (außer Significant Institutions), deutsche Aufsicht (BaFin, Bundesbank)
Zusammenfassung und Auswirkungen

Am 01.04.2026 hat die BaFin die Konsultationsfassung zur 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht, die eine Neuausrichtung der aufsichtlichen Vorgaben darstellt.

Leitgedanken: Komplexitätsreduktion, prinzipienorientierter Ansatz, Konkretisierung des Proportionalitätsprinzips für kleine und sehr kleine Institute

Hauptinhalte:

  • Anwendungsbereich: Herausnahme der Significant Institutions
  • Unterscheidung von Erleichterungsregelungen nach Größenkriterien:
    • sehr kleine Institute: Bilanzsumme bis 1 Mrd. €
    • kleine Institute: SNCI-Kriterium gemäß Art. 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR)
    • sonstige Less Significant Institutions

Vereinfachung je nach Institutsgröße:

  • Erleichterungen bei Validierung und Risikotragfähigkeit, z. B. bei kleinen Instituten höherer Turnus bei Validierungsberichten möglich
  • Reduzierte Anforderungen an Stresstests bei kleinen Instituten
  • Besondere Funktionen können bei kleinen Instituten vereinfacht abgebildet werden, beispielsweise gemeinsame Leitungsfunktion für Risikocontrolling und Marktfolge
  • Auslagerungen sind bei sehr kleinen Instituten verstärkt möglich, beispielsweise Auslagerung der Compliance-Funktion oder der Internen Revision
  • Vereinfachungen im Kreditgeschäft für (sehr) kleine Institute, z. B. bezüglich Votierung und Sicherheitenbewertung
  • Erleichterungen im Berichtswesen für kleine Institute, beispielsweise Verweismöglichkeit auf Vorberichte bei unveränderter Risikolage

Konsequenzen:

Wir empfehlen allen BaFin-beaufsichtigten Instituten, sich mit den Neuregelungen zeitnah vertraut zu machen. Insbesondere kleine Institute (SNCIs) und sehr kleine Institute sollten im Rahmen einer Gap-Analyse Potenziale zur Vereinfachung und Notwendigkeit von Anpassungsbedarf ausloten.

Mehr Details finden Sie in unseren Blog-Beiträgen:

MaRisk 2026 – Ausblick auf die Neuausrichtung – Banking.Vision

9. MaRisk-Novelle 2026: Welche Erleichterungen bringt die Konsultation für kleine und sehr kleine Institute (SNCIs)? – Banking.Vision

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
msg.MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Quelle, Datum, Frist
EZB/SRB/EBA
14./15./17.04.2026
-
Thema
Wettbewerbsfähigkeit Bankenmarkt
Art, Status
Stellungnahme
Adressatenkreis
EU-Legislative (Rat, Parlament), nationale Behörden, Institute, Verbände
Zusammenfassung und Auswirkungen

Außerdem:

SRB publishes its response to Commission consultation on EU banking sector competitiveness

The EBA responds to the European Commission’s consultation on EU banking sector competitiveness

EZB, SRB und EBA haben im April 2026 Papiere veröffentlicht, die sich mit den EU-Kommissionsentwürfen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors auseinandersetzen (Targeted Consultation on the Competitiveness of the EU Banking Sector). Aus unterschiedlichen Perspektiven adressieren sie die seitens EU-Kommission behandelten Themen:

  1. Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors
  2. Binnenmarkt & Bankenunion
  3. Komplexität und Effizienz der Regulierung

Sichtweisen und Kerninhalte:

Die EZB liefert eine strategische Reformagenda, anknüpfend an die Vorschläge der High-Level Task Force on Simplification (HLTF), siehe Newsletter Dezember 2025):

  • Der Fokus liegt auf Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Integration. Fragmentierung wird als Hemmnis für Wachstum und Skaleneffekte gesehen; es wird eine Harmonisierung der Regulierung angestrebt.
  • Die EZB geht über die Konsultationsfragen der EU-Kommission hinaus und liefert konkrete Reformvorschläge, z.B. Harmonisierung CRD/CRR, Zusammenlegung von Kapitalpuffern, Umsetzung europäische Einlagensicherung (EDIS), Förderung freier Kapitalflüsse und stärkere Aufsichtskoordination.

Fazit EZB: Mehr Integration schafft mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Die EBA fokussiert auf Daten-basierte Analysen und antwortet konkret auf 43 der 95 Fragen aus dem Papier der EU-Kommission:

  • Dabei werden zentrale Risiken identifiziert und erläutert, insb. mit Bezug zu Geopolitik, Kreditqualität, Profitabilität und operationellen Risiken.
  • Stabilität: Die diversifizierte Marktstruktur wird grds. als Vorteil verstanden (unterschiedliche Bankentypen); Risiken ergeben sich u.a. durch FinTech und BigTech verbunden mit unterschiedlicher regulatorischer Behandlung.
  • Die Regulierung wird insgesamt als robust, jedoch zu komplex bewertet, insb. im Reporting. Das Ziel sollte die Harmonisierung von Regeln sein.

Fazit EBA: Das System funktioniert, sollte aber effizienter gemacht werden.

Die SRB antwortet konkret auf 49 der 95 Fragen aus dem Papier der EU-Kommission und fokussiert dabei auf Abwicklungs-/Krisenfragen:

  • MREL wird als zentral für die Abwicklungsfähigkeit erachtet. Gefordert wird eine Komplexitätsreduktion im Resolution-Regime sowie die Umsetzung einer europäische Einlagensicherung.
  • Darüber hinaus wird fokussiert auf das Thema Liquidität (Liquiditäts-Backstop soll durch den Bankensektor, nicht die Steuerzahler finanziert werden).

Fazit SRB: Stabilität sicherstellen, bevor die Integration weiter vertieft wird.

Gesamtfazit:

Unterschiedliche Perspektiven:

  • EZB: strategische Vision (Integration + Wettbewerbsfähigkeit)
  • EBA: analytische Diagnose (Daten + Risiken)
  • SRB: operative Perspektive (Krisenmanagement + Abwicklung)

Gemeinsame Stoßrichtung:

  • Vollendung der Bankenunion (vor allem EDIS)
  • Harmonisierung der Regulierung
  • Reduktion unnötiger Komplexität ohne Stabilitätsverlust
Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
msg.MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Non-Financial Risk inkl. AML/AFC

AMLA consults on group-wide requirements and business-wide risk assessment

Consultation on the draft RTS on group-wide minimum requirements and additional measures for subsidiaries and branches in third countries

AMLA
Non-Financial Risks inkl. ALM
Quelle, Datum, Frist
AMLA
16.04.2026
15.06.2026/15.07.2026
Thema
Gruppenweites Risikomanagement
Art, Status
Konsultation
Adressatenkreis
Institute, Unternehmen, Technologieanbieter
Zusammenfassung und Auswirkungen

Außerdem:

Consultation on the draft RTS on group-wide minimum requirements and additional measures for subsidiaries and branches in third countries

Die Ergänzung und Konkretisierung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch technische Regulierungs- und Durchführungsstandards (RTS) und die Herausgabe von Leitlinien gehört zu den Kernaufgaben der europäischen Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laun­dering Authority (AMLA).

Am 16.04.2026 hat die AMLA zwei neue Konsultationen eröffnet, zu denen Feedback eingereicht werden kann:

1. Leitlinie zur unternehmensweiten Risikobewertung (Konsultationsfrist: 15.07.2026)

Diese gemäß Art. 10 Abs. 4 der AML-VO 2024/1624 vorgesehene Leitlinie enthält insbesondere die Mindestanforderungen an den Inhalt der unternehmensweiten Risikobewertung (BWRA) nach Art. 10 Abs. 1 der AML-VO und Angaben zu Informationsquellen, die bei der Durchführung der BWRA zusätzlich zu den bereits in Art. 10 Abs. 1 der AML-VO aufgeführten Punkten zu berücksichtigen sind. Die Leitlinie gliedert sich in vier Hauptabschnitte:

  1. Einleitung: Darstellung des Geltungsbereichs und des Zwecks
  2. Allgemeine Leitlinien, in denen die anzuwendenden Kernprinzipien dargelegt werden, einschließlich Überlegungen zur konzernweiten Umsetzung, zu Unternehmen, die mehrere Geschäftsbereiche betreiben, zum Umgang mit der Nichtdurchführung und Umgehung der TFS-Risikobewertung sowie mit einem Schwerpunkt auf Verhältnismäßigkeit
  3. Methodik und Informationsquellen, einschließlich zusätzlicher Informationsquellen, die zu berücksichtigen sind
  4. Mindestanforderungen für die BWRA – bestehend aus den Schlüsselkomponenten:
    • Geschäfts- und Betriebsüberblick
    • Identifizierung, Bewertung und Klassifizierung der inhärenten Risiken der Organisationseinheit
    • Bewertung der Qualität der AML/CFT-Kontrollen sowie der Nicht­umsetzung und Umgehung von TFS-Kontrollen
    • Bewertung und Klassifizierung der Restrisiken

 

2. Technischer Regulierungsstandard zu konzernweiten Mindestanforderungen und zusätzlichen Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweig­niederlassungen in Drittländern (Konsultationsfrist: 15.06.2026)

Art. 16 und 17 der AML-VO 2024/1624 regeln die Anforderungen an die Gestaltung und Umsetzung gruppenweiter AML/CFT-Rahmenwerke, einschließlich ihrer Anwendung in grenzüberschreitenden Gruppenstrukturen und in Situationen, in denen Zweigstellen oder Tochtergesellschaften in Drittländern tätig sind. Zweck des Entwurfs eines technischen Regulierungsstandards (RTS) zu konzernweiten Mindestanforderungen und zusätzlichen Maßnahmen für Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen in Drittländern ist es, diese Bestimmungen – wie gemäß den Art. 16 Abs. 4 und 17 Abs. 3 der AML-VO vorgesehen – weiter zu klären.

Dieser RTS enthält unter anderem Kriterien zur Bestimmung des Mutterunternehmens und Regelungen zum Informationsaustausch zwischen Unternehmen einer Gruppe. Zudem weitet der Standard die unternehmensweiten Regelungen auf andere Strukturen als die Gruppe aus.

Der Entwurf der RTS-Bestimmungen zu den gruppenweiten Anforderungen nach Art. 16 der AML-VO deckt ein gegenüber den bestehenden Regelungen erweitertes Spektrum an Konstellationen von Gruppen und Strukturen ab, darunter Zweigniederlassungen, Tochtergesellschaften, Personengesellschaften, Netzwerke und Franchisenehmer.

Demgegenüber sind die Bestimmungen zu Art. 17 der AML-VO in ihrem Anwendungsbereich begrenzt und gelten ausschließlich für Gruppen, die Zweigniederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in Drittländern umfassen. Sie betreffen die von den gemäß Art. 17 der AML-VO verpflichteten Mutterunternehmen oder verpflichteten Unternehmen zusätzlich zu ergreifenden Maßnahmen, wenn rechtliche oder regulatorische Beschränkungen in einem Drittland die Einhaltung der AML-VO verhindern.

Quelle: https://www.amla.europa.eu/policy/public-consultations_en

Hinweis: Die Analyse der AMLA-Veröffentlichungen wurde mit unserer innovativen Lösung „KI für regulatorische Überwachung & Änderungsmanagement“ durchgeführt. Dieses Tool ermöglicht es, relevante Entwicklungen proaktiv zu erfassen und effizient zu bewerten. Näher Informationen dazu finden Sie hier: https://www.msg-compliance.de/de/solutions/ai-regulatory-monitoring.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP/
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Meldewesen

The EBA consults on major simplification of supervisory reporting to deliver a simpler, smarter and more proportionate framework EBA
BaFin konsultiert Mengengeschäftsrundschreiben BaFin
Newsletter Aufsichtsrecht-Meldewesen
Quelle, Datum, Frist
EBA
10.04.2026
bis 09.07.2026
Thema
Vereinfachung des aufsichtlichen Meldewesens
Art, Status
Konsultation
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Mit den Konsultationspapieren EBA/CP/2026/07 und EBA/CP/2026/08 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im April den zentralen Baustein ihres „Simplification Package“ zur Überarbeitung des aufsichtsrechtlichen Meldewesens vorgelegt. Gegenstand sind überarbeitete Entwürfe der technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen, u. a. zu COREP, FINREP, Liquidität, Asset Encumbrance, ESG, operationellen Risiken und Marktrisiken (systematisch aufgeteilt in neun Meldemodule).

Ziel der Konsultation ist es, das Meldewesen einfacher, konsistenter und verhältnismäßiger zu gestalten. Die EBA schlägt vor, die Zahl der Datenpunkte im harmonisierten EUMeldewesen um rund 50 % zu reduzieren, Redundanzen zwischen Meldemodulen abzubauen und Meldefrequenzen sowie Scopes gezielt anzupassen. Gleichzeitig sollen neue regulatorische Anforderungen (z. B. IFRS 18, ESGRisiken, FRTB) effizient integriert werden.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Proportionalität, insbesondere für kleine und nichtkomplexe Institute (SNCI), etwa durch einen CoreplusSupplementAnsatz. Zudem plant die EBA die Integration bislang separater EUweiter Datenerhebungen insbesondere für Stresstests und Benchmarking in das reguläre Meldewesen sowie mehr Transparenz durch ein EUweites Register für aufsichtsrechtliche Datenanforderungen.

Die Konsultationsfrist läuft bis 09.07.2026 (für IFRS‑18‑bezogene FINREP‑Anpassungen teilweise früher). Die meisten Änderungen sollen ab dem Meldestichtag 30.09.2027 gelten. Eine Ausnahme bilden die IFRS-18-bezogenen FINREP-Anpassungen, diese sollen bereits ab 31.03.2027 zur Anwendung kommen.

Eine erste Analyse der hier konsultierten Meldevorschläge hat ergeben, dass insgesamt 118 der aktuell bestehenden Meldebögen Änderungen erfahren, 33 Meldebögen gänzlich neu hinzukommen und nur 19 Templates zukünftig entfallen sollen. Ob hier noch von “Simplification” gesprochen werden kann, ist zu hinterfragen.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Quelle, Datum, Frist
BaFin
16.04.2026
Konsultation beendet
Thema
Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft
Art, Status
Konsultation
Adressatenkreis
Institute
Zusammenfassung und Auswirkungen

Mit der Konsultation 03/2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf eines Rundschreibens zur Konkretisierung verhältnismäßiger Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft veröffentlicht. Ziel ist die Übernahme der einschlägigen EBALeitlinien gemäß Art. 123 Abs. 1 CRR (EBA/GL/2026/02 v. 13.02.2026) in die nationale Verwaltungspraxis.

Das Rundschreiben konkretisiert die Granularitätsanforderungen für Risikopositionen des Mengengeschäfts als Voraussetzung für die Anwendung des privilegierten Risikogewichts von 75 % im Kreditrisikostandardansatz. Dabei sollen verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden angewendet werden, die der Größe und Struktur des jeweiligen Portfolios Rechnung tragen.

Nach Angaben der BaFin enthält der Entwurf keine über die EBALeitlinien hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen.

Gemäß der o.bg. EBA-Leitlinie ist eine Zuordnung zum Mengengeschäft dann möglich, wenn keine einzelne Position mehr als 0,2 % des Portfolios umfasst und Positionen oberhalb dieser Schwelle insgesamt höchstens 10 % des Portfoliovolumens ausmachen, um weiterhin das privilegierte Risikogewicht von 75 % anwenden zu können.

Die BaFin plant die Leitlinien zum 19.05.2026 in ihre Verwaltungspraxis zu übernehmen.

Impact Eigenmittel
niedrig
mittel
hoch
Impact Aufwand
niedrig
mittel
hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
msg.ORRP/BAIS
msg.ORRP/THINC
MARZIPAN
msg.ORRP
Bereiche
MeWe
ReWe
Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats April 2026

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats April 2026

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 04/2026, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476

Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911

 

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