Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 11/2025
In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 03/2025
Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 11/2025, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats November 2025
MaRisk & SREP / Sanierung & Abwicklung
| Neues Rundschreiben für bessere Abwicklungsfähigkeit | BaFin |
| Die EBA beschließt finale Leitlinien zu Szenarioanalysen für Klima-/Umweltrisiken | EBA |
Das Rundschreiben legt ein Zielbild fest, das Institute erfüllen müssen, damit die BaFin sie als Bail-in-fähig einstuft. Die Anforderungen betreffen sowohl Abwicklungseinheiten als auch Nicht-Abwicklungseinheiten innerhalb einer Abwicklungsgruppe.
1. Entscheidungsrelevante Informationen
Institute müssen der Abwicklungsbehörde kurzfristig umfassende Daten liefern können, insbesondere zu:
- CET1-Instrumenten
- AT1- und T2-Instrumenten
- Bail-in-fähigen Verbindlichkeiten
- gesicherten Verbindlichkeiten
- Bilanz-, GuV- und Steuerinformationen
- Eigenmittel, RWA, Leverage Ratio
- Bewertungs- und Methodikangaben
Bereitstellung üblicherweise innerhalb von 24 Stunden. Schätzwerte sind zulässig, müssen aber dokumentiert werden.
2. Interne Auswirkungsanalyse
Innerhalb von zwölf Stunden müssen Institute in der Lage sein, unter BaFin-Vorgaben:
- Bilanz und GuV anzupassen,
- Auswirkungen des Bail-in auf Kapital und RWA zu berechnen,
- steuerliche und bilanzielle Änderungen zu berücksichtigen.
3. Umsetzung des Bail-in
Institute müssen in der Lage sein:
- die externe Implementierung (über FMIs) binnen zwölf Stunden vorzubereiten,
- die interne Verbuchung nach §137 SAG binnen 24 Stunden durchzuführen.
Dies betrifft Systeme, Reporting (FINREP/COREP), ICAAP, Bewertungslogiken, etc.
4. Technisch-organisatorische Anforderungen
Vorgeschrieben sind u. a.:
- robuste Prozesse & Systeme
- regelmäßige interne Prüfungen
- definierte Kommunikationskanäle
- CSV-Format zur Datenlieferung
- Datenschutz (Anonymisierung/Verschlüsselung)
5. Vorbereitungspflichten
Wesentliche Auswirkungen auf Institute:
- Hoher organisatorischer, daten- und IT-technischer Aufwand zur Erfüllung der BaFin-Erwartungen.
- Notwendigkeit eines vollständig durchgängigen und getesteten Bail-in-Prozesses, der in wenigen Stunden aktiviert werden kann.
- Zusätzliche Belastung für Institute mit komplexen Gruppenstrukturen (Transfermechanismen, Verlustweitergabe).
- Anforderungen reichen weit über reine Datenbereitstellung hinaus
Das Rundschreiben bildet die verbindliche Grundlage für zukünftige Abwicklungsplanungen und stellt sicher, dass die BaFin Institute nur noch dann als abwicklungsfähig einstuft, wenn die MaBail-in-Vorgaben erfüllt sind.
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Der „Final Report on Guidelines on Environmental Scenario Analysis“ der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) konkretisiert die bestehenden Anforderungen an die Durchführung von ESG-Szenarioanalysen. Die Leitlinie gilt in Verbindung mit den im Januar 2025 veröffentlichten EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01). Finanzinstitute werden dadurch vor die Herausforderung gestellt, dass künftig systematisch Szenario-Analysen zur Überprüfung der finanziellen Resilienz gegenüber Umwelt- und Klimarisiken notwendig sind, um die kurzfristigen finanziellen Auswirkungen sowie die langfristige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells zu analysieren. Dies hat Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung.
Hauptinhalte und Auswirkungen:
1. Einführung und Hintergrund
- Die Leitlinien konkretisieren die Anforderungen der CRD VI hinsichtlich Kriterien für Szenarioanalysen. Die EBA möchte mit diesen Leitlinien zum einen die kurzfristige Resilienz gegenüber Umwelt- und Klimarisiken (physisch und transitorisch), d. h. den Einfluss auf ICAAP und ILAAP, sichtbar machen. Zum anderen soll auch die mittel- bis langfristige Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells beleuchtet werden.
- Die Leitlinien gelten ab dem 01.01.2027 im Kontext des Art. 177 CRR (Stresstests zur Beurteilung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung). Nationale Aufsichtsbehörden sind zu einer Erklärung aufgefordert, ob sie die Leitlinien übernehmen (Comply-or-explain-Verfahren).
2. Wesentliche Inhalte
- Szenarioanalysen: Die Leitlinien beschreiben Szenarioanalysen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klima- und Umwelteinflüssen. Faktoren aus den Bereichen Soziales und Unternehmensführung werden aufgrund des Reifegrads aktuell noch ausgeklammert, dürften aber in zukünftigen Regelungen Berücksichtigung finden.
- Betrachtungsebenen: Es wird unterschieden zwischen zwei Einsatzfeldern von Szenarioanalysen: In der eher kurzfristigen Betrachtung (< fünf Jahre) wird die finanzielle Resilienz gegenüber Klima- und Umweltrisiken beleuchtet, d. h. die Auswirkung auf Kapital- und Liquiditätsausstattung. In der mittel- bis langfristigen Perspektive (mindestens zehn Jahre) ist die Resilienz des Geschäftsmodells gegenüber Klima- und Umweltfaktoren zu analysieren.
- Ausgestaltung: Das Proportionalitätsprinzip findet Anwendung, d. h. Materialität der Risiken sowie Größe, Komplexität und Reifegrad des Instituts bestimmen die Komplexität der Stressbetrachtungen. Insofern sind auch vereinfachte Ansätze wie qualitative Betrachtungen oder Sensitivitätsanalysen zulässig. Darüber hinaus sind die Stressszenarien mit Blick auf das institutsspezifische Geschäftsmodell auszuwählen. Zudem werden Kriterien für die Transmission der Stressfaktoren auf finanzielle Auswirkungen beschrieben. Dabei darf auf vorhandene Rahmenwerke wie bspw. den NGFS-Szenarien aufgebaut werden.
- Governance: Die Leitlinien fordern eine institutionelle Integration der klima- und umweltbezogenen Szenarioanalysen in bestehende Governance-Strukturen.
- Änderungen gegenüber Konsultationsfassung: Es haben sich noch signifikante Änderungen gegenüber der Fassung vom 16.01.2025 ergeben. Insbesondere sind die Öffnung gegenüber vereinfachten Ansätzen, zusätzliche Freiheitsgrade bei der Einbeziehung von Transmissionskanälen sowie die Vorgaben zur Modellierung der mehrjährigen bilanziellen Betrachtung zu nennen.
3. Bewertung
- Die neuen EBA-Leitlinien erfordern eine umfangreiche Beschäftigung mit Klima- und Umweltrisiken mit Blick auf die eigene Risikoexposition und das spezifische Geschäftsmodell. Sowohl operative Tätigkeiten als auch strategische Aspekte sind potenziell stark betroffen.
- Die Identifikation und Modellierung relevanter Transmissionskanäle sowie die Erstellung institutsindividueller Szenarien bringen umfängliche Anforderungen an Datenerhebung, Modellierung und Validierung mit sich.
- Die Neuregelungen markieren einen weiteren Schritt zur Einbindung nachhaltigkeitsbezogener Risiken in die Banksteuerung. Der Fokus auf zukunftsgerichtete Szenarien ist dabei entscheidend.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Blog-Beiträgen:
Beitrag vom Januar 2025 zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) und dem Konsultationsentwurf der hier beschriebenen Leitlinie: https://banking.vision/eba-vorgaben-esg-risiken-2025/
Beitrag vom November 2025 zu der hier beschriebenen finalen EBA/GL/2025/04: https://banking.vision/eba-gl-2025-04-sustainable-finance/
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats November 2025
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats November 2025
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 11/2025, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Ihre Ansprechpartner
Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244
Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995
Christoph Prellwitz | CTO | Head of Digital Transformation | +49 175 2262888
Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476
Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656
Simon Feyen | Partner Management & Business Consulting | +49 173 3016716



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