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EBA veröffentlicht Entwurf zur Anpassung der ESG-Offenlegungspflichten – das Proportionalitätsprinzip hält Einzug

Was enthält der am 22.05.2025 veröffentlichte ITS-Entwurf EBA/CP/2025/07? Der Entwurf beschreibt detailliert die neuen Anforderungen für die ESG-Offenlegung gemäß CRR, Artikel 449a und ergänzt die in der Verordnung (EU) 2024/3172 festgelegten Offenlegungsanforderungen. Mit dem Entwurf werden die ESG-bezogenen Offenlegungspflichten auf alle CRR-Institute angewendet und die bereits bestehenden ESG-Offenlegungspflichten teils deutlich überarbeitet beziehungsweise ausgeweitet.

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Blogbeitrag: EBA veröffentlicht Entwurf zur Anpassung der ESG-Offenlegungspflichten

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Die EBA konkretisiert die neuen Anforderungen für die ESG-Offenlegung gemäß CRR

Der am 22. Mai 2025 veröffentlichte ITS-Entwurf EBA/CP/2025/07 detailliert die neuen Anforderungen für die ESG-Offenlegung gemäß CRR, Artikel 449a und ergänzt die in der Verordnung (EU) 2024/3172 festgelegten Offenlegungsanforderungen.

Mit dem Entwurf werden die ESG-bezogenen Offenlegungspflichten auf alle CRR-Institute angewendet und die bereits bestehenden ESG-Offenlegungspflichten teils deutlich überarbeitet beziehungsweise ausgeweitet. Der Entwurf bezieht sich auf:

  • große, nicht börsennotierte Institute,
  • andere Institute,
  • große Tochtergesellschaften sowie
  • kleine und nicht-komplexe Institute (SNCIs).

Die EBA berücksichtigt mit diesem Entwurf das Proportionalitätsprinzip. Das heißt Größe, Umfang und Komplexität des Geschäftes eines Institutes sind ausschlaggebend für die offenzulegenden ESG-Daten.

  • Große, börsennotierte und nicht börsennotierte Institute: analog zur aktuellen ESG-Offenlegung alle Templates, jedoch mit diversen Anpassungen/Erweiterungen.
  • Andere, börsennotierte Institute sowie große Tochtergesellschaften: vereinfachte ESG-Offenlegung, das heißt, nicht der volle Umfang.
  • Kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) sowie andere, nicht börsennotierte Institute: geringfügige Offenlegung mit nur den wesentlichsten Informationen.

Nachfolgend dargestellt, die Berichtspflichten je Institutsgröße.

Größe Qualitativ Quantitativ
Large listed /non-listed Table 1: Qualitative information on Environmental risk, including climate-related financial risks

Table 2: Qualitative information on Social risk

Table 3: Qualitative information on Governance risk

Template 1: Banking book- Climate Change transition risk: Credit quality of exposures by sector, emissions and residual maturity

Template 2: Banking book – Climate change transition risk: Loans collateralised by immovable property – Energy performance of the collateral

Template 3: Banking book – Indicators of potential climate change transition risk: emission intensity per physical output and by sector

Template 4: Banking book – Climate change transition risk: Exposures to top 20 carbon-intensive firms

Template 5: Banking book – Climate change physical risk: Exposures subject to physical risk

Template 6: Summary of GAR KPIs

Template 7: Mitigating actions: Assets for the calculation of GAR

Template 8: GAR (%)

Template 9: Mitigating actions: BTAR

Template 10: Mitigating actions outside the EU taxonomy: Assets contributing to sustainability and transition finance other climate change mitigating actions that are not covered in Regulation (EU) 2020/852

Other listed and large subsidiaries Table 1: Qualitative information on Environmental risk, including climate-related financial risks

Table 2: Qualitative information on Social risk

Table 3: Qualitative information on Governance risk

Template 1: Banking book- Climate Change transition risk: Credit quality of exposures by sector, emissions and residual maturity

Template 2: Banking book – Climate change transition risk: Loans collateralised by immovable property – Energy performance of the collateral

Template 5A: Banking book – Climate change physical risk: Exposures subject to physical risk

Small and non complex / other non-listed Table 1A: Qualitative information on ESG risks Template 1A: Simplified ESG information for SNCI and Other non-listed institutions covering both transition and physical risk

Die aktuell zehn offenzulegenden Templates wurden im Draft ITS umfassend überarbeitet. Neben inhaltlichen Anpassungen und neuen Templates wurden auch Zeilen und Spalten ergänzt. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:

  • NACE-Sektorenklassifizierung gem. NACE Rev. 2.1 (Template 1 und 5),
  • Erweiterung von Template 2 um den separaten Ausweis von gedeckten Schuldverschreibungen und geschätzten EP-Score-Werten,
  • Grundlegende Überarbeitung von Template 3 in Bezug auf die Metriken und die NACE-Sektoren; neuer, differenzierter Ausweis der Metriken hinsichtlich Basisjahr, Reporting-Jahr und den Zielen,
  • Neue, differenziertere Betrachtung von spezifischen Ereignissen bei physischen Risiken in Template 5 (temperaturbedingt, windbedingt, wasserbedingt, durch feste Stoffe bedingt); die Differenzierung zwischen akuten und chronischen Ereignissen entfällt
  • Übernahme der GAR-Berechnung aus der Taxonomie-Verordnung für Template 7 und 8 (keine eigene GAR-Berechnung im Rahmen der ESG-Offenlegung)
  • Vereinfachung der Darstellung und Erweiterung auf alle sechs Umweltziele in Template 9 und
  • vollständige Überarbeitung von Template 10 mit Ausrichtung auf risikomindernden Maßnahmen außerhalb der EU-Taxonomie bezogen auf alle sechs Umweltziele.

Andere gelistete Institute sowie große Tochtergesellschaften müssen sich mit dem neuen Template 5A vertraut machen. Template 5A ist eine verkürzte Version von Template 5, weist eine reduzierte Anzahl an Maturity Buckets auf und verzichtet auf die Abbildung von Stage 2 Exposures sowie spezifischen Ereignissen bei physischen Risiken.

Kleine und nicht komplexe Institute müssen sich mit Template 1A auseinandersetzen und Daten zu Übergangs- (Transition risk) sowie physischen Risiken (Physical risk) offenlegen. Diese sind nach Wirtschaftszweigen (NACE-Klassifizierung) und geografischem Standort (NUTS-Code) der Tätigkeit des Kontrahenten/der Sicherheit, die dem Klimawandel ausgesetzt sind, zu betrachten und nach Restlaufzeiten aufzuschlüsseln.

Artikel 433a CRR legt fest, dass große, börsennotierte Institute die ESG-Risiken halbjährlich offenzulegen haben. Diesbezüglich schlägt die EBA in vorliegendem Draft ITS nunmehr vor, die Verhältnismäßigkeit bei großen Instituten stärker zu beachten.

Die Offenlegung einiger Tabellen und Vorlagen könne etwa aus Gründen der Wesentlichkeit auf jährlich reduziert werden, sofern eine häufigere Offenlegung dieser Daten nicht zu rechtfertigen sei. So sollte es beispielsweise ausreichen

  • die qualitativen Angaben in den Tables 1, 1A, 2 und 3,
  • die Daten für Template 3 (Indicators of potential climate change transition risk: emission intensity per physical output and by sector) sowie
  • die Daten zu den Mitigating actions in den Templates 6-10

nur auf jährlicher Basis offenzulegen.

Weiterhin sind für große, börsennotierte Institute Übergangsbestimmungen vorgesehen. Während des Zeitraums bis Ende 2026 erfüllen diese die Offenlegungsanforderungen weiterhin gemäß den aktuellen Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2024/3172. Allerdings dürfen sie gemäß Draft ITS auf eine Ausnahmeregelung zurückgreifen.

Für Templates die auf die Green Asset Ratio (GAR) und die Taxonomieverordnung ausgerichtet sind (Templates 6 bis 10), ist vorgesehen, dass sie von der Offenlegungspflicht bis Ende 2026 ausgenommen werden.

Als ersten Offenlegungsstichtag nach Vorgaben des Draft ITS ist der 31. Dezember 2026 vorgesehen. Das heißt, den Instituten bleibt mehr als ein Jahr Zeit, um ihre aktuellen Umsetzungen anzupassen und auf die neuen Anforderungen aus dem EBA-Draft auszurichten. Allerdings benötigen die Aufseher noch bis Ende 2025 um den Draft zu finalisieren.

Oliver Reiss

Oliver Reiß

ist als Produktmanager bei msg for banking für die Meldewesensoftware BAIS und als Referent im Bereich Liquiditätsmeldungen tätig. Seine Themen sind technische und fachliche Fragestellungen im Kontext BAIS und Regulatorik, mit Schwerpunkten im Bereich ESG und Liquidität.

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