Blogpost

STE-Meldung und ESG-Offenlegung: Meldepflichten im Nachhaltigkeitsreporting

Die "Short Term Exercise" (STE) Meldung der Zentralbank ist eine ergänzende Datenerhebung der EBA bzw. der EZB. Die zusätzlich offenzulegenden STE-Templates ähneln und ergänzen unter anderem die ESG-Offenlegung der CRR. Die damit verbundenen Offenlegungsanforderungen stellen Banken und Finanzinstitute vor Daten- und Prozessherausforderungen, erfordern spezifische Lösungsansätze und setzen eine interdisziplinäre Governance-Struktur voraus. Erfahren Sie mehr über die Zusammenhänge und bewährte Lösungsansätze im Bereich Sustainable Finance.

405
4 Minuten Lesezeit
STE-Meldung

In dieser Collection enthalten:

Collection öffnen

STE-Meldung als Ergänzung von Offenlegungspflichten

Die Short Term Exercise (STE) Meldung der Europäischen Bankenaufsicht bzw. der Europäischen Zentralbank ist eine ergänzende Datenerhebung, die darauf abzielt, die Lücken in der Berichterstattung zu schließen, die durch die Implementing technical standards (ITS) nicht abgedeckt sind. Sie soll Aufsichtsbehörden breitgefächerte zusätzliche Informationen liefern, die für den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) benötigt werden, wie etwa Daten zu ICAAP, ILAAP, Profitabilität, Kreditrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko, IRRBB, Länderrisiko, Liquiditätsrisiko und OpRisk.

Seit 2015 ist die STE-Meldung ein integraler Bestandteil der Datenkollektion der EZB mit dem Ziel, die Aktivitäten des Single Supervisory Mechanism (SSM), die zum SREP führen, zu unterstützen. Rechtliche Grundlage für die Befähigung zur Datenerhebung bildet Artikel 10 des SSM-Regelwerks VO (EU) Nr. 1024/2013.

Die STE-Daten ergänzen die regulären aufsichtlichen Reportingdaten und sind speziell auf die Bedürfnisse des SREP sowie auf die Zwecke der Säule 2 zugeschnitten. Die Datenerhebung richtet sich an signifikante Institute (SIs) auf höchster Konsolidierungsebene sowie an bestimmte Tochtergesellschaften der SIs, die von den Joint Supervisory Teams (JSTs) identifiziert werden. Die Notwendigkeit der STE-Datenerhebung wird jährlich überprüft, um sicherzustellen, dass sie die spezifischen aufsichtlichen Bedürfnisse erfüllt und gegebenenfalls an neue Anforderungen angepasst wird.

Die STE-Meldung folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte von der Komplexität des Instituts abhängt. Dadurch haben kleinere Einheiten weniger Datenpunkte zu berichten. Mit diesen Daten soll es den Aufsichtsbehörden gelingen, zeitnah auf neue oder sich verändernde Risiken zu reagieren und die Aufsichtspraktiken entsprechend anzupassen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

ESG-Offenlegungskontext

Die zusätzlich offenzulegenden STE-Templates ähneln und ergänzen unter anderem die ESG-Offenlegung der Capital Requirements Regulation (CRR) Art. 449a der Säule 3.

Bei diesen handelt es sich um eine Reihe von Berichtspflichten für Banken und Finanzinstitute zur Offenlegung von Informationen über ihr Kapital und ihre Risikoexpositionen.

Die Anforderungen sind Teil des umfassenderen Regulierungsrahmens der EBA, der darauf abzielt, vergleichbare Offenlegungen und KPIs einzuführen, um hervorzuheben, wie europäische Finanzinstitute Nachhaltigkeitsaspekte in ihr Risikomanagement, ihre Strategie und ihre Geschäftsmodelle integrieren und sich den Zielen des Pariser Abkommens nähern.

Zu den entsprechenden Meldepflichten gehören: Klimarisiken (transitorisch und physisch), mitigierende Maßnahmen zum Umgang mit entsprechenden Risiken, sowie basierend auf der EU-Taxonomie – Green Asset Ratio (GAR) und Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR),
Informationen wie Finanzinstitute Aktivitäten finanzieren, die mit den Klimazielen des Pariser Abkommens in Einklang stehen und zuletzt auch Strategien, Governance und Risikomanagement von ESG-Risiken.

Die STE-Templates „SREP Climate Risk“ im Nachhaltigkeitskontext beziehen sich spezifisch auf die Offenlegung detaillierter Informationen zu transitorischen Klimarisiken, also zu Finanzierungaktivitäten in bestimmten exponierten Sektoren wie fossilen Energieträgern sowie Energieeffizienzinformationen von Immobiliensicherheiten, da sich hier Risiken besonders negativ auf die Stabilität von Finanzinstituten auswirken könnten.

Daten- und Prozessherausforderungen sowie Lösungsansätze

Offenlegungsanforderungen führen zu erheblichen Daten- und Prozessherausforderungen.
Zunächst braucht es die Etablierung einer interdisziplinären Governance-Struktur (z.B. für Risikomanagement, Accounting und IT), um die relevanten Kompetenzen in einer Organisation zu bündeln und zu koordinieren.

Zudem ist eine spezifische Datenstrategie erforderlich, um den Bezug erforderlicher Daten aus vorhandenen Quellen und Systemen zu ermöglichen und die Identifikation bzw. Schließung von Datenlücken zu fördern. Im ESG-Kontext ergeben sich hier erhöhte Herausforderungen, da die Datenverfügbarkeit und Datenqualität für ein umfassendes Verständnis der eigenen Finanzierungen insbesondere bei kleineren Unternehmen/Geschäftspartnern noch ausbaufähig sind.

Darüber hinaus sollte die IT-Architektur zur Datenerfassung, -aggregation und -berichterstattung definiert und gegebenenfalls optimiert werden sowie entsprechende Validierungskonzepte und Plausibilitätsprüfungsprozesse etabliert werden.

Im Rahmen der STE-Meldung werden Finanzinstitute dazu verpflichtet, noch detailliertere Informationen offenzulegen. Die Herausforderung für Finanzinstitute besteht darin, der Granularität der benötigten Daten gerecht zu werden und die relevanten Daten ihrer Kunden einzuholen.

Moderne Architektur: CTA Image für Sustainable Finance Link

Was erwartet die Banken 2024?

Entdecken Sie in diesem Beitrag die voraussichtlichen Trends und
Fragestellungen für Banken im Jahr 2024,
mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit.

Die Konsistenz der Offenlegungsinformationen zu anderen Reporting-Bestandteilen führt zu einem verstärkten Fokus der Aufsicht auf eine valide Datenbasis.

Umso wichtiger ist es für Finanzinstitute, in den Aufbau einer entsprechenden Datenbank und -basis sowie die Prozessoptimierung des Reporting zu investieren, um den regulatorischen Anforderungen der Aufsicht gerecht zu werden.

Für Finanzinstitute ist es unerlässlich, Strategien zu entwickeln, um eine pragmatische und revisionssichere Reporting-Lösung zu implementieren. Wichtig sind hierbei Gap-Analysen zu den Offenlegungsanforderungen sowie die präzise Ermittlung erforderlicher Datenpunkte inklusive der Konzeption der technischen Umsetzung.

Für eine umfassende Lösung ist es zudem von Bedeutung, eine Plausibilitätsprüfung der Offenlegungsinformationen durchführen zu können. Durch die Generierung von Testdaten können so im Rahmen des Reporting vorab präzise Analysen durchgeführt werden.

Durch die Konsolidierung und Platzierung der notwendigen Daten im Data Warehouse sowie die Bereitstellung der benötigten Schnittstellen kann ein umfassendes Paket gezielter Maßnahmen zur erfolgreichen Realisierung der Reporting-Vorschriften geschnürt werden.

Quellen
Cindy Wachtveitl

Cindy Wachtveitl

verfügt über langjährige Praxiserfahrung in der Bankenbranche. Bei msg for banking ist sie im Bereich Sustainable Finance tätig und betreut Banken und Sparkassen als Schnittstelle zwischen Fachlichkeit und IT.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar zu schreiben.