Wie die EZB die deutsche Basel-Revolution für Kleinbanken weiterentwickelt
Die Vorschläge von BaFin und Bundesbank zur Reform des Eigenkapitalregimes für Kleinbanken hatten große Erwartungen geweckt. Nun legt die High-Level Task Force on Simplification (HLTF), eingesetzt vom EZB-Rat, ihre Empfehlungen vor. Sie greifen einige Ideen auf, bleiben jedoch vage. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte des europäischen Reformpakets.
- Was bleibt für Kleinbanken von der Vorfreude auf den Befreiungsschlag?
- Vereinfachung der Kapitalarchitektur
- Stärkere Proportionalität für „kleine, nicht komplexe Institute“
- Gone Concern: MREL wird einfacher, aber nicht abgeschafft
- Harmonisierung und Entlastung im Meldewesen
- Einordnung: Werden die deutschen Vorschläge berücksichtigt?
- Fazit
- Quellen
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Risikogewichtete Eigenkapitalanforderung oder simple Leverage Ratio
Was bleibt für Kleinbanken von der Vorfreude auf den Befreiungsschlag?
Als die deutschen Aufseher im August ihre Non-Paper zur Reform des Eigenkapitalregimes lancierten, war die Aufregung groß. Die Vorschläge wirkten wie ein Bruch mit Grundprinzipien der Basel-Welt: Für Kleinbanken sollte die risikogewichtete Kapitalunterlegung weitgehend entfallen und durch eine einzige, dafür deutlich höhere Leverage Ratio ersetzt werden. Parallel war eine strikte Trennung der Kapitalanforderungen für den laufenden Geschäftsbetrieb (Going Concern) und für die Abwicklung (Gone Concern) vorgesehen. Die Idee: weniger Komplexität und mehr Klarheit.
Erfahren Sie mehr zu den regulatorische Initiativen der BaFin und Bundesbank
Vier Monate später liegt die Antwort der europäischen Ebene vor. Die High-Level Task Force on Simplification (HLTF), eingesetzt vom EZB-Rat, hat 17 Empfehlungen präsentiert.1 Ihr Auftrag: die Bankenregulierung vereinfachen, ohne die Stabilität des Systems zu gefährden. Das Ergebnis ist ein Reformpaket, das vieles aufgreift, aber bei vielen Ideen, auch einigen der deutschen, im Vagen bleibt und nur von „Möglichkeiten“ und „Optionen“ spricht.
Die Bundesbank hat sich aktiv in die Diskussionen eingebracht und konnte zentrale Anliegen platzieren, wie beispielsweise die Einführung eines vereinfachten Regulierungsrahmens für kleine Banken (EU-Kleinbankenregime) und die Vereinfachung und Konsolidierung der Kapitalanforderungen. Zudem unterstützt die Bundesbank verschiedene Initiativen zur Vereinfachung des Meldewesens, um die Belastung für Institute zu reduzieren.
Deutsche Bundesbank2
Vereinfachung der Kapitalarchitektur
Die HLTF empfiehlt generell eine deutliche Verschlankung der Kapitalstruktur. Künftig soll es nur noch zwei Puffer geben: einen nicht freisetzbaren und einen freisetzbaren. Damit werden komplexe Überlagerungen beseitigt, ohne die Eingriffsrechte der Aufsicht zu schwächen. Der Leverage-Ratio-Rahmen wird von vier auf zwei Elemente reduziert: eine Mindestanforderung von drei Prozent und ein zusätzlicher Puffer, der für kleinere Institute auf null gesetzt werden kann. Das stärkt die Proportionalität, ersetzt aber nicht die risikobasierten Anforderungen.
Besonders relevant ist die Rolle von AT1- und Tier-2-Instrumenten. Die HLTF sieht zwei Optionen vor: Entweder wird ihre Verlustabsorptionsfähigkeit im Going Concern gestärkt, oder sie werden schrittweise aus dieser Säule entfernt – jeweils Basel-konform und kapitalneutral.
Stärkere Proportionalität für „kleine, nicht komplexe Institute“
Die deutschen Non-Paper hatten einen radikalen Wechsel hin zu einer reinen Leverage-Quote für Kleinbanken ins Spiel gebracht. Die HLTF empfiehlt, das bestehende SNCI-Regime für kleinere Institute auszuweiten und EU-weit harmonisierte Vereinfachungen einzuführen. Internationale Vorbilder wie die Kleinbankenregime in der Schweiz, in Großbritannien und den USA werden ausdrücklich als Beispiele genannt, wo nur „eine aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung (LR oder RW) gilt, die Ausschüttungsbeschränkungen von Basel nicht anwendbar sind und die Risikomodule vereinfacht oder gestrichen werden. Das neue, einfachere System würde harmonisiert und konservativer kalibriert, um die Widerstandsfähigkeit zu erhalten und eine ausreichende Risikodeckung zu gewährleisten“.
Ohne konkrete Ausgestaltung wird zudem vorgeschlagen, für SNCI harmonisierte, vereinfachte Governance-Anforderungen und eine geringere Häufigkeit und Granularität des SREP vorzusehen.
Gone Concern: MREL wird einfacher, aber nicht abgeschafft
Auch bei den Abwicklungsvorgaben setzt die HLTF auf Vereinfachung. Die europäischen MREL-Anforderungen sollen an den globalen TLAC-Standard angenähert werden. Künftig soll MREL im Wesentlichen als institutsspezifischer Zuschlag neben TLAC stehen. Das Ziel ist, die Komplexität des europäischen Sonderwegs zu reduzieren, ohne das Schutzniveau zu senken. Die deutsche Forderung nach einer strikten Trennung der Kapitalstacks wird damit nicht erfüllt. Stattdessen sollen Wechselwirkungen begrenzt und überprüft werden.
Das Ziel bleibt: weniger Überlappungen, mehr Klarheit.
Deregulierung auf Kosten der Finanzstabilität lehnen wir in großer Einigkeit ab.
Joachim Nagel Bundesbankpräsident, bei der Veröffentlichung des HLTF-Berichts am 11.12.2025
Harmonisierung und Entlastung im Meldewesen
Neben Kapitalfragen adressiert die HLTF auch die Aufsichtspraxis und das Berichtswesen. Mehr EU-weite Verordnungen sollen nationale Spielräume verringern. Stresstests sollen methodisch vereinfacht und stärker an das reguläre Reporting angebunden werden.
Die Task Force will das Meldewesen deutlich vereinfachen, indem sie die Vielzahl an Berichtsanforderungen harmonisiert und Doppelmeldungen vermeidet. Vorgeschlagen wird ein integriertes europäisches Berichtssystem, das statistische, aufsichtsrechtliche und Abwicklungsdaten zusammenführt. Außerdem sollen kleine Fehler nicht mehr zu erneuten Einreichungen führen und die Offenlegung nach Säule 3 soll stärker mit dem Meldewesen verzahnt werden, um parallele Prozesse zu reduzieren.
Einordnung: Werden die deutschen Vorschläge berücksichtigt?
Die radikale Abschaffung der Risikogewichtung und die Umstellung auf die Leverage Ratio bei der Eigenkapitalermittlung für Kleinbanken ist nicht ausdrücklicher Teil des HLTF-Vorschlags, aber im Rahmen der Empfehlungen immer noch eine Option. Die Proportionalität mit strukturellen Vereinfachungen und vielen möglichen, aber noch nicht festgelegen Maßnahmen, die stärker EU-weit einheitlich umgesetzt werden sollen, wird ausdrücklich betont. Damit sind die diesbezüglichen deutschen Vorschläge nicht vom Tisch, neben IRBA und KSA für die kleinen Banken einen LR-Ansatz einzuführen, aber auch nicht konkret durchdekliniert worden.
Die strikte Trennung der Kapitaltöpfe (regulatorisches von Ergänzungskapital) hat sich in den Vorschlägen nicht durchsetzen können, doch die Komplexität beider Welten soll deutlich reduziert werden.
Fazit
Die HLTF bringt Bewegung in die europäische Regulierung – nicht als Revolution, sondern als Evolution. Für Banken soll das Ziel sein: weniger Komplexität, mehr Klarheit, aber keine Abstriche bei der Stabilität. Die Diskussion um Details wird die nächsten Monate prägen. Es ist bedauerlich, dass gerade die Empfehlungen für die Proportionalität so unkonkret bleiben. Ob für Kleinbanken ein LR-Ansatz eingeführt wird, wird eine der spannendsten Fragen sein.




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