Fokus Eigenkapital: Bringt das Non-Paper für kleine Institute wirklich Erleichterung?
In einem gemeinsamen Non-Paper schlagen BaFin und Deutsche Bundesbank vor, für Kleinbanken mit einer Bilanzsumme von bis zu 10 Milliarden Euro die risikogewichtete Kernkapitalquote abzuschaffen und eine erhöhte Leverage Ratio einzuführen. Doch bedeutet die vereinfachte Anforderung, wirklich eine Entlastung für kleinere Institute? Wir analysieren die Situation mit Fokus auf dem Eigenkapital.
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Fokus Eigenkapital
Ein gemeinsamer Vorschlag der BaFin und der Deutschen Bundesbank könnte einen bedeutenden Wandel in der europäischen Bankenregulierung einläuten.
In ihrem Non-Paper „A Simple Regulatory Regime for Small and Non-Complex EU Banks“ schlagen Nikolas Speer, Exekutivdirektor für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), und Karlheinz Walch, Zentralbereichsleiter Banken und Finanzaufsicht bei der Deutschen Bundesbank vor, für kleine Banken mit einer Bilanzsumme von bis zu 10 Milliarden Euro die risikogewichtete Kernkapitalquote abzuschaffen und eine erhöhte Leverage Ratio einzuführen.
Dabei sollen sich kleine und nicht-komplexe Banken, die die im Non-Paper definierten Kriterien erfüllen, im Rahmen eines freiwilligen Opt-Ins entscheiden können, ob sie Zugang zu diesen Erleichterungen bekommen möchten.
Zwar ist das Non-Paper „nur“ ein informelles, nicht-offizielles Dokument, mit dem eine Diskussion oder ein Vorschlag ohne offizielle Verpflichtung eingeleitet werden soll, doch die Wellen, die durch die Aussagen der Deutschen Bundesbank und BaFin1 ausgelöst wurden, sind hoch.
Bringt die vereinfachte Eigenkapitalanforderung wirklich Entlastungen für Kleinbanken?
Im Non-Paper werden zwar viele Entlastungen ins Schaufenster gestellt, aber helfen diese am Ende den kleinen Banken auch wirklich? Eine erste kritische Stimme ist hierzu schon aus dem Sparkassenlager zu hören.2
Wenn wir nun also den Fokus auf die Eigenkapitalanforderung lenken:
Was bedeutet es für die Höhe des Eigenkapitals von kleineren Instituten, wenn statt der risikogewichteten Differenzierung bei Einzelgeschäften die Leverage Ratio des Instituts den Ausschlag für die Höhe des Eigenkapitals gibt?
Schauen wir uns zwei Beispiele an
- Wohnimmobilienkredit: Bis 55 % des Immobilienwerts beträgt das Risikogewicht 20 %; der Restkredit gilt als unbesichert beispielsweise mit 75 % Risikogewicht (Mengengeschäft). Bei einer individuellen Gesamtkapitalquote von 14 %, kommt man so auf eine Quote von unter 8%, wenn beispielsweise der Kredit mindestens zu einem Drittel „aufsichtsrechtlich“ immobilienbesichert ist:
((2/3)*75 %+(1/3)*20 %)*14 %=7,93 %) - Gewerbeimmobilienkredit:
Bis 55 % des Immobilienwerts beträgt das Risikogewicht 60 %; der Restkredit gilt als unbesichert beispielsweise mit 100 % Risikogewicht (Kredit an Nicht-KMU angenommen). Bei derselben Gesamtkapitalquote kommt man noch nicht mal bei einer kompletten „aufsichtsrechtlichen“ Immobilienbesicherung auf unter 8 %: 60 %*14 % = 8,4 %
Wenn im Kleinbankenregime dieselbe Leverage Ratio gefordert wird, wie sie derzeit in der Schweiz oder in den USA gilt (also zwischen 8 % und 9 %), hat das zur Folge, dass risikoarmes Geschäft deutlich mehr Eigenkapital bindet als bisher. Dafür werden riskantere Geschäfte weniger gut durch Eigenkapital abgesichert sein. Die differenziertere, risikogewichtete Betrachtung ist natürlich mit mehr Aufwand verbunden. Mit der entsprechenden Software-Unterstützung ist das in der heutigen Zeit jedoch kein Problem mehr.
Sollte diese vereinfachte Berechnung in Zukunft möglich werden, sollte sich ein Institut gut überlegen, ob der Wechsel in das Kleinbankenregime am Ende günstiger ist. Dadurch, dass das risikoarme Geschäft voraussichtlich deutlich mehr Eigenkapital bindet, können bestehende Engpässe verstärkt werden. Zudem würde durch das höhere geforderte Eigenkapital die Eigenkapitalrendite für die Institute sinken. Ob die potenziell eingesparten Kosten, durch das Kleinbankenregime die Renditeverluste ausgleichen, ist fraglich.
Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen – belegt durch eine Evaluierung 2021 – dass durch das „Opt-In“ des Kleinbankenregimes die Kosten nicht signifikant gesunken sind. Umfangreiche Vergleichsrechnungen für den Bestand und die Prognose des Instituts sind daher unerlässlich.
Zudem ist ungewiss, ob sich das Kleinbankenregime überhaupt auf europäischer Ebene durchsetzen wird. Aktuell stehen Banken vor der Herausforderung, den seit 01.01.2025 geltenden CRR III-Anforderungskatalog der Aufsicht zu erfüllen, wenn sie keine Prüfungsfeststellung „kassieren“ möchten. Sich zurückzulehnen und auf die vielleicht kommende Änderung des Anforderungskatalogs zu warten, ist also auch keine Option.
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| Anne Flatau | Lead Business Consultant | msg for banking | Pierre Schmidt | Senior Business Consultant | msg for banking |
Bei Bedarf stellen wir Ihnen auch gerne unsere Lösung für eine risikoadäquate Bepreisung vor, mit der Sie Vergleichsrechnung für ein potenzielles Kleinbankenregime durchführen können.



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