Instant Payments Regulation Reporting – bereit für die neuen EU‑Meldepflichten?
Mit der Verordnung (EU) 2024/886 verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Echtzeitüberweisungen im SEPA-Raum und führt neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister ein. Was die neuen Anforderungen konkret für die Zahlungsdienstleister bedeuten, wird in diesem Beitrag erörtert.
- Echtzeitüberweisungen im Fokus: Was die neue EU Verordnung für Zahlungsdienstleister bedeutet
- Instant Payments Regulation Reporting: Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister
- Was bedeuten die neuen Anforderungen konkret?
- Meldewesen-Software und -Services aus einer Hand
- BAIS Integration für das Instant Payment Reporting
- Fazit
- Quelle
In dieser Collection enthalten:
Collection öffnen
Im Fokus der Aufsicht: Geopolitische Risiken

Teuer, nervig, unverständlich? ADC/IPRE/Nicht-IPRE - Klassifizierung nach CRR III

Digitale Assets und digitale Börsen – ein Paradigmenwechsel für Treasury und Kapitalmärkte

Im Fokus der EBA: Zweiter Implementierungsbericht zur IRRBB-Heatmap

Treasury-KI ist keine Handels-KI: Warum Banken eine neue Intelligenzstruktur brauchen

Das Three Lines Model - wenn die zweite Linie operativ wird

Digitales Aufsichtsbriefing der BaFin: Fokus auf Governance und Proportionalität

IReF: Umsetzungsplan auf Mitte 2026 verschoben

IReF - Wegbereiter eines Integrated Reporting Systems (IRS)
Echtzeitüberweisungen im Fokus: Was die neue EU‑Verordnung für Zahlungsdienstleister bedeutet
Mit der Verordnung (EU) 2024/886 treibt die Europäische Union die Nutzung von Echtzeitüberweisungen im SEPA‑Raum weiter voran. Die Regelung ergänzt die SEPA‑Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und definiert Echtzeitüberweisungen als Zahlungen, die rund um die Uhr ausgeführt werden und bei denen der Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar ist.
Neben den operativen Anforderungen im Zahlungsverkehr rücken vor allem neue Meldepflichten in den Fokus.
Instant Payments Regulation Reporting: Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister
Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, den zuständigen Behörden jährlich Meldungen zu übermitteln. Diese umfassen unter anderem:
- die Entgelte für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen,
- Angaben zu Zahlungskonten, sowie
- den Anteil abgelehnter Zahlungsausführungen, die aufgrund gezielter finanzieller restriktiver Maßnahmen verweigert wurden
(Artikel 15 Absatz 3 der SEPA‑Verordnung).
Weitere Informationen stellt die BaFin auf ihrer Website zur Verfügung.
Was bedeuten die neuen Anforderungen konkret?
Für viele Institute ergeben sich daraus zusätzliche Herausforderungen im Meldewesen, unter anderem:
- Erweiterung und Aufbereitung bestehender Datenhaushalte
- Anpassung von Gebühren‑ und Transaktionsklassifizierungen
- Berücksichtigung sanktionsbezogener Auswertungen
- Konsolidierung auf Unternehmensebene
- fristgerechte und formal korrekte Einreichung der Meldungen
Gerade vor dem Hintergrund knapper Ressourcen gewinnt ein strukturiertes Vorgehen im regulatorischen Reporting weiter an Bedeutung.
Meldewesen-Software und -Services aus einer Hand
Neben der Softwareunterstützung gewinnen die Meldewesen-Services zunehmend an Bedeutung. In Zeiten von Fachkräftemangel, knappen Personalressourcen und dem ständigen Termindruck im regulatorischen Meldewesen unterstützen wir Zahlungsdienstleister, ihren Anzeigepflichten gegenüber der Bankaufsicht fachlich, prozessual und termingerecht nachzukommen.
Die Einreichungsfrist für die erste IPR-Meldung ist bereits am 09.04.2026. Das bedeutet:
Alle Zahlungsdienstleister müssen bis zu diesem Stichtag die statistischen Daten für die letzten vier Kalenderjahre in einem geeigneten Format an die Aufsicht (in diesem Fall die BaFin) übermitteln.
Unsere Meldewesen-Services umfassen die Aufbereitung relevanter Zahlungsdaten in ein BAIS-kompatibles Format sowie die Erstellung und Validierung von aufsichtskonformen Meldedateien für die letzten vier Kalenderjahre. So reduzieren wir manuellen Aufwand und entlasten Fachbereiche und IT nachhaltig. Integrierte Meldewesen-Services unterstützen unter anderem bei:
- der Interpretation neuer regulatorischer Vorgaben,
- dem Datenmapping und der Fachkonzeption,
- der Validierung und Plausibilisierung der Meldedaten sowie
- der Abstimmung zwischen Fachbereichen, IT und Compliance.
Optimieren Sie Ihr Meldewesen mit unserer Expertenhilfe
Wir bieten Ihnen umfassende Meldewesen-Services – von der Beratung bis zum Outsourcing des Meldewesens.
BAIS‑Integration für das Instant Payment Reporting
Für das Instant Payment Reporting wird die Meldungserstellung in unserer Meldewesen-Softwarelösung msg.ORRP/BAIS (Banken-Aufsicht-Informations-System) technisch durch die BAISform‑Module VD260 und VD260a unterstützt. Diese decken unter anderem folgende Funktionen ab:
- manuelle Datenerfassung oder Datenanlieferung über Schnittstellen,
- automatische Berechnung relevanter Summenpositionen,
- Anzeige und Prüfung der Meldevordrucke sowie
- Erstellung und Validierung der Abgabedateien.
Ergänzend bieten die BAIS‑Light‑Versionen (BAIS‑ExtraNet‑KWG und BAISform) einen schlanken Einstieg in das Instant Payment Reporting. Auf Basis vorab ermittelter Positionswerte lassen sich Meldungen effizient erstellen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren.
Umfangreiche Prüf‑ und Validierungsmechanismen sowie aussagekräftige Protokolle sorgen für Transparenz und Sicherheit, bevor die Meldedateien im XML‑ bzw. XBRL‑Format fristgerecht an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden. Die Meldungen erfolgen jährlich und basieren auf standardisierten Meldebögen zu Volumina, Gebühren, Zahlungskonten und abgelehnten Echtzeitüberweisungen.
Fazit
Die Instant Payment Regulation bringt für Zahlungsdienstleister neue Anforderungen im Zahlungsverkehr und im Meldewesen mit sich. Neben der technischen Umsetzung rückt insbesondere ein strukturiertes, nachvollziehbares Reporting in den Fokus der Aufsicht.
Mit einer integrierten Kombination aus Meldewesen-Software und begleitenden Services lassen sich diese Anforderungen effizient, fristgerecht und prüfungssicher umsetzen.





Sie müssen sich anmelden, um einen Kommentar zu schreiben.