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Instant Payments Regulation Reporting – bereit für die neuen EU‑Meldepflichten?

Mit der Verordnung (EU) 2024/886 verschärft die Europäische Union die Anforderungen an Echtzeitüberweisungen im SEPA-Raum und führt neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister ein. Was die neuen Anforderungen konkret für die Zahlungsdienstleister bedeuten, wird in diesem Beitrag erörtert.

Instant Payments Regulation Reporting

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Echtzeitüberweisungen im Fokus: Was die neue EU‑Verordnung für Zahlungsdienstleister bedeutet

Mit der Verordnung (EU) 2024/886 treibt die Europäische Union die Nutzung von Echtzeitüberweisungen im SEPA‑Raum weiter voran. Die Regelung ergänzt die SEPA‑Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und definiert Echtzeitüberweisungen als Zahlungen, die rund um die Uhr ausgeführt werden und bei denen der Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar ist.

Neben den operativen Anforderungen im Zahlungsverkehr rücken vor allem neue Meldepflichten in den Fokus.

Instant Payments Regulation Reporting: Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister

Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, den zuständigen Behörden jährlich Meldungen zu übermitteln. Diese umfassen unter anderem:

  • die Entgelte für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen,
  • Angaben zu Zahlungskonten, sowie
  • den Anteil abgelehnter Zahlungsausführungen, die aufgrund gezielter finanzieller restriktiver Maßnahmen verweigert wurden
    (Artikel 15 Absatz 3 der SEPA‑Verordnung).

Weitere Informationen stellt die BaFin auf ihrer Website zur Verfügung.

Was bedeuten die neuen Anforderungen konkret?

Für viele Institute ergeben sich daraus zusätzliche Herausforderungen im Meldewesen, unter anderem:

  • Erweiterung und Aufbereitung bestehender Datenhaushalte
  • Anpassung von Gebühren‑ und Transaktionsklassifizierungen
  • Berücksichtigung sanktionsbezogener Auswertungen
  • Konsolidierung auf Unternehmensebene
  • fristgerechte und formal korrekte Einreichung der Meldungen

Gerade vor dem Hintergrund knapper Ressourcen gewinnt ein strukturiertes Vorgehen im regulatorischen Reporting weiter an Bedeutung.

Meldewesen-Software und -Services aus einer Hand

Neben der Softwareunterstützung gewinnen die Meldewesen-Services zunehmend an Bedeutung. In Zeiten von Fachkräftemangel, knappen Personalressourcen und dem ständigen Termindruck im regulatorischen Meldewesen unterstützen wir Zahlungsdienstleister, ihren Anzeigepflichten gegenüber der Bankaufsicht fachlich, prozessual und termingerecht nachzukommen.

Die Einreichungsfrist für die erste IPR-Meldung ist bereits am 09.04.2026. Das bedeutet:

Alle Zahlungsdienstleister müssen bis zu diesem Stichtag die statistischen Daten für die letzten vier Kalenderjahre in einem geeigneten Format an die Aufsicht (in diesem Fall die BaFin) übermitteln.

Unsere Meldewesen-Services umfassen die Aufbereitung relevanter Zahlungsdaten in ein BAIS-kompatibles Format sowie die Erstellung und Validierung von aufsichtskonformen Meldedateien für die letzten vier Kalenderjahre. So reduzieren wir manuellen Aufwand und entlasten Fachbereiche und IT nachhaltig. Integrierte Meldewesen-Services unterstützen unter anderem bei:

  • der Interpretation neuer regulatorischer Vorgaben,
  • dem Datenmapping und der Fachkonzeption,
  • der Validierung und Plausibilisierung der Meldedaten sowie
  • der Abstimmung zwischen Fachbereichen, IT und Compliance.

Optimieren Sie Ihr Meldewesen mit unserer Expertenhilfe

Wir bieten Ihnen umfassende Meldewesen-Services – von der Beratung bis zum Outsourcing des Meldewesens.

BAIS‑Integration für das Instant Payment Reporting

Für das Instant Payment Reporting wird die Meldungserstellung in unserer Meldewesen-Softwarelösung msg.ORRP/BAIS (Banken-​Aufsicht-Informations-System) technisch durch die BAISform‑Module VD260 und VD260a unterstützt. Diese decken unter anderem folgende Funktionen ab:

  • manuelle Datenerfassung oder Datenanlieferung über Schnittstellen,
  • automatische Berechnung relevanter Summenpositionen,
  • Anzeige und Prüfung der Meldevordrucke sowie
  • Erstellung und Validierung der Abgabedateien.

Ergänzend bieten die BAIS‑Light‑Versionen (BAIS‑ExtraNet‑KWG und BAISform) einen schlanken Einstieg in das Instant Payment Reporting. Auf Basis vorab ermittelter Positionswerte lassen sich Meldungen effizient erstellen, prüfen und nachvollziehbar dokumentieren.

Umfangreiche Prüf‑ und Validierungsmechanismen sowie aussagekräftige Protokolle sorgen für Transparenz und Sicherheit, bevor die Meldedateien im XML‑ bzw. XBRL‑Format fristgerecht an die Deutsche Bundesbank übermittelt werden. Die Meldungen erfolgen jährlich und basieren auf standardisierten Meldebögen zu Volumina, Gebühren, Zahlungskonten und abgelehnten Echtzeitüberweisungen.

Fazit

Die Instant Payment Regulation bringt für Zahlungsdienstleister neue Anforderungen im Zahlungsverkehr und im Meldewesen mit sich. Neben der technischen Umsetzung rückt insbesondere ein strukturiertes, nachvollziehbares Reporting in den Fokus der Aufsicht.

Mit einer integrierten Kombination aus Meldewesen-Software und begleitenden Services lassen sich diese Anforderungen effizient, fristgerecht und prüfungssicher umsetzen.

Quelle
Nathalie Dembinski

Nathalie Dembinski

ist Senior Sales Manager bei msg for banking und im Vertrieb der Meldewesensoftware BAIS für das Segment der Bestandskunden tätig. In ihrer Rolle ist sie Ansprechpartnerin für die Erstellung von Angeboten sowie für die Bestellung und Steuerung von Lizenz und Wartungsumfängen. Darüber hinaus begleitet sie ihre Kunden bei vertraglichen Fragestellungen und stellt eine enge Abstimmung zwischen Kunden, Produktmanagement und internen Fachbereichen sicher. Sie berät ihre Kunden fundiert zu produktstrategischen Themen, Funktionsumfängen und Preisstrukturen.

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