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Aktuelles aus dem Aufsichtsrecht & Meldewesen 06/2026

In unserem Newsletter "Aufsichtsrecht & Meldewesen" haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

NL Aufsichtsrecht & Meldewesen

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Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 06/2026, Ausgabe Deutschland

Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Der Newsletter besteht aus drei Teilen:

Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen

Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.

Teil B – EBA Q&A

Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen

Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.

msg.banking Indicator

Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.

Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.

Impact Eigenmittel
niedrig
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Impact Aufwand
niedrig
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Schwerpunkt
fachlich
prozessual
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Produkte
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Bereiche
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Invest Firms
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Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.

Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Juni2026

Eigenmittel & RWA / Liquidität

The EBA proposes simplifications to the EU bank capital framework in a holistic manner to strengthen its efficiency EBA
Commission adopts temporary adjustments to Basel III Market Risk Rules to safeguard EU banks’ competitiveness EU

 

Eigenmittel & RWA Liquidität
Quelle, Datum, Frist
EBA
16.06.2026
-
Thema
Vereinfachung der aufsichtlichen Kapital-, Puffer- und MREL-Anforderungen
Art, Status
Finaler Report
Adressatenkreis
EU-Kommission, Gesetzgeber, europäische und nationale Aufsichtsbehörden (direkt), Institute (indirekt)
Zusammenfassung und Auswirkungen

Der vorgelegte EBA-Report verfolgt das Ziel, die Komplexität des europäischen Banken- und Abwicklungsrahmens zu reduzieren, ohne die Resilienz des Bankensystems zu schwächen und internationale Anforderungen zu verletzten. Dabei soll die proportionale Ausgestaltung gewahrt bleiben und die Effizienz des aufsichtlichen Rahmenwerks verbessert werden. Der aktuelle Report knüpft somit inhaltlich an die im Dezember 2025 von der High Level Task Force on Simplification (HLTF) der EZB empfohlenen Inhalte an. Er bezieht sich direkt auf den EBA-Report EBA/REP/2025/26 vom Oktober 2025, der 21 Empfehlungen enthält, und konkretisiert die dort gestellte Empfehlung Nr. 9. zur Vereinfachung der Kapital-, Puffer- und MREL-Anforderungen.

1. Ausgangslage

Die EBA stellt fest, dass sich die Widerstandsfähigkeit europäischer Banken von 2014 bis 2025 deutlich erhöht hat. So ist beispielsweise die durchschnittliche Gesamtkapitalquote von 15,9 % auf 20,4 % gestiegen, die NPL-Quote von 6,5 % auf 1,8 % gesunken und die MREL- und Liquiditätskennzahlen wurden verbessert. Gleichzeitig sind die regulatorischen Anforderungen mit Blick auf die Kapital- bzw. Pufferanforderungen bemerkenswert vielfältig und z. T. überlappend.

2. Aktuelle Vorschläge der EBA

Going-Concern Rahmenwerk

Erhalten bleiben soll die bekannte Aufteilung in P1 (Pillar 1), P2R (Pillar 2 Requirement) und P2G (Pillar 2 Guidance). Auch die individuelle Aufsichtskompetenz der Behörden soll bestehen bleiben.

Empfohlen wird eine veränderte Ausgestaltung der P2R, die zukünftig stärker auf die nicht in Pillar 1 abgebildeten Risiken fokussiert werden soll (Konzentrationsrisiken, IRRBB, Governance- und Modellschwächen).

Hinsichtlich P2G erfolgt die Klarstellung, dass dieser Puffer keine formale Anforderung darstellt und ausdrücklich nutzbar ist.

Die Möglichkeit zur Zusammenlegung von P2R, CCoB (Kapitalerhaltungspuffer) und P2G empfiehlt die EBA nach interner Prüfung nicht. Auch die Abschaffung des AT1-Kapitals wird nicht empfohlen, allerdings könnte die Detailausgestaltung dieser Kapitalkomponente angepasst werden, bspw. durch Zulassen stärkerer Konversions-Mechanismen.

Eine Vereinfachung des Leverage-Stapels ist aus Sicht der EBA empfehlenswert (Abschaffung von P2G-LR und Umwandlung von P2R-LR in einen Puffer), allerdings dürfte dies für die meisten Banken aktuell nur geringe Auswirkungen haben.

Die EBA schlägt darüber hinaus eine Vereinfachung der Makro-Puffer durch Zusammenfassung von CCyB (antizyklischer Kapitalpuffer) und SyRB (Kapitalpuffer für systemische Risiken) in einen einzigen makroprudenziellen Puffer vor, in dem Systemrisiken adressiert werden und der in Krisenzeiten freigegeben werden kann.

Empfohlen wird zudem eine Überarbeitung der Instituts-Klassifizierung hinsichtlich Systemrelevanz, da die Definition je nach nationaler Ausgestaltung aus Sicht der EBA zu uneinheitlich ist: so werden aktuell z. T. auch sehr kleine Institute als systemrelevant klassifiziert.

Gone-Concern Rahmenwerk

Bezüglich der MREL-Anforderungen (MREL: Minimum Requirement for Own Funds and   Eligible Liabilities) wird eine Vereinfachung nahegelegt:

  • Angleichung von MREL (BRRD-Anforderung) und TLAC (total loss-absorbing capacity; für global systemrelevante Institute von Bedeutung)
  • Vereinfachung der Subordinationsordnung
  • Standardisierung der MREL-Kalibrierung durch weniger individuelle Anpassungen, stärker standardisierte Formeln und mehr Markttransparenz
  • Neuer Umgang mit MREL-Verletzungen: strukturierter Abstimmungsprozesses zwischen Institut und Aufsichts- bzw. Abwicklungsbehörde

Im Vorfeld diskutierte, weitreichendere Vorschläge wie eine vollständige Verschmelzung von Going-Concern- und Gone-Concern-Stack oder Zusammenlegung von P2R, P2G und CCoB werden im aktuellen EBA-Report nicht empfohlen.

3. Fazit und Einordnung

Der aktuelle EBA-Report knüpft inhaltlich an vorherige Veröffentlichungen an und verfolgt erwartungsgemäß eine Evolutions-Strategie, um das aktuell robuste, aber komplexe regulatorische Rahmenwerk zu vereinfachen. Es wird eine Vereinheitlichung der europäischen Kapital-, Puffer- und MREL-Regelungen empfohlen, bei der die heutige Resilienz der Banken und insbesondere deren Kapitalausstattung unverändert erhalten bleiben soll.

Die EBA geht jedoch bei Ihren Vorschlägen zur Vereinfachung bei Weitem nicht so weit wie BaFin und Bundesbank, siehe dazu folgenden Beitrag: Reduzierung der regulatorischen Komplexität in den Eigenmittelanforderungen: Ein Lösungsansatz von BaFin und Bundesbank – Banking.Vision

Die konkrete Umsetzung durch Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden bleibt abzuwarten.

Impact Eigenmittel
niedrig
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Impact Aufwand
niedrig
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Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
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Bereiche
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Quelle, Datum, Frist
EU-Kommission
04.06.2026
im Trilog
Thema
FRTB: Anwendungsbeginn
Art, Status
Gesetzesentwurf
Adressatenkreis
Institute, Finanzindustrie
Zusammenfassung und Auswirkungen

Mit Verabschiedung eines finalen Gesetzesvorschlags (C(2026) 3647 final) hat die EU-Kommission Anfang Juni eine zeitlich begrenzte und abgemilderte Anwendung des neuen Marktrisikokapitalrahmenwerks für Banken (Fundamental Review of the Trading Book, FRTB) zur Abstimmung in den Trilog eingebracht, dessen Inkrafttreten für den 01.01.2027 vorgesehen ist.

Der FRTB als Teil des globalen Basel III-Bankenstandards soll die Risikomessung bei den Handelsaktivitäten der Banken stärken und sicherstellen, dass der Kapitalbedarf die tatsächlichen Marktrisiken genauer widerspiegelt. Verzögerungen bei der Umsetzung des FRTB in anderen Jurisdiktionen (insb. USA und GB) hatten Bedenken hinsichtlich Wettbewerbsverzerrungen für EU-Banken, die auf den globalen Finanzmärkten tätig sind, geweckt. Daher hatte die Kommission die Marktrisikoregeln bereits um zwei Jahre verschoben, was die gesamte Aufschubfrist gemäß der CRR ausgeschöpft hatte.

Nunmehr hat die Kommission ihre Ermächtigung im Rahmen der CRR ausgeübt, um durch einen delegierten Rechtsakt Anpassungen an der FRTB vorzunehmen, einschließlich eines Multiplikators, um die Kapitalauswirkungen für EU-Banken, die von der Umsetzung der FRTB nachteilig betroffen sind, vorübergehend auszugleichen.

Die angestrebten zeitlich begrenzten Änderungen betreffen sowohl das interne FRTB-Modell als auch die standardisierten Ansätze.

  • Spezifische Aspekte des internen Modellansatzes werden vorübergehend gelockert (wie der Gewinn- und Verlustzuschreibungstest und der Risikofaktor-Eignungstest), was sowohl Kapital- als auch operative Entlastung bietet.
  • Eine flexiblere Behandlung bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für CIU Exposures unter beiden Ansätzen wird eingeführt und ermöglicht den Banken spezifische Flexibilität bei der Berechnung der Kapitalanforderungen für das Ausfallrisiko von Staatsanleihen nach dem internen Modellansatz und für abgesicherte Aktiengeschäfte nach dem standardisierten Ansatz.
  • Banken sollen zudem von einer nur schrittweisen Einführung einiger sich aus dem standardisierten Ansatz ergebender Anforderungen profitieren.
  • Der oben genannte Multiplikator soll die Auswirkungen auf das Kapital der Banken neutralisieren, die von den neuen FRTB-Regeln negativ beeinflusst werden. Die Banken kalibrieren diesen Multiplikator so, dass er ihre FRTB-Kapitalanforderungen nach der Anwendung der angestrebten Änderungen und nach Anwendung des Output-Floor auf das Niveau ihrer Kapitalanforderungen vor dem FRTB skaliert.

Banken, die den Multiplikator verwenden, sind angehalten auch die Berichts- und Offenlegungsanforderungen der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko zu erfüllen, die in Teil Acht der CRR in der am 08.07.2024 geltenden Fassung festgelegt sind.

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen geht die EU-Kommission jedoch davon aus, dass einige damit zusammenhängende operative und technische Aspekte weiter geklärt werden müssen. Insbesondere sind kurzfristige Anpassungen an den FRTB-spezifischen Meldetemplates durch die EBA wahrscheinlich.

Impact Eigenmittel
niedrig
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hoch
Impact Aufwand
niedrig
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hoch
Schwerpunkt
fachlich
prozessual
technisch
Produkte
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Bereiche
MeWe
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Risk
Invest Firms
CapMa
Compl

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MaRisk & SREP – Sanierung & Abwicklung

MaRisk-Novelle: Mehr Proportionalität BaFin
The EBA reaches another important milestone in enhancing supervisory efficiency with its revised SREP Guidelines EBA
The EBA launches early consultation on simplified EU-wide stress test, with climate risk integration EBA

 

Hausgrafik MaRisk&SREP
Quelle, Datum, Frist
BaFin
30.06.2026
final
Thema
MaRisk-Novelle
Art, Status
Finale MaRisk-Novelle
Adressatenkreis
Institute (außer Significant Institutions), deutsche Aufsicht (BaFin, Bundesbank)
Zusammenfassung und Auswirkungen

Am 01.04.2026 hat die BaFin die Konsultationsfassung zur 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht, die eine Neuausrichtung der aufsichtlichen Vorgaben darstellt.

Leitgedanken: Komplexitätsreduktion, prinzipienorientierter Ansatz, Konkretisierung des Proportionalitätsprinzips für kleine und sehr kleine Institute.

Über die wesentlichen Änderungen haben wir Sie bereit im Regulatory Newsletter April 2026 mit Bezug zur Konsultationsfassung informiert und darüber hinaus Beiträge auf Banking.Vision veröffentlicht:

Mehr Details finden Sie in unseren Blogbeiträgen: MaRisk 2026 – Ausblick auf die Neuausrichtung – Banking.Vision und 9. MaRisk-Novelle 2026: Welche Erleichterungen bringt die Konsultation für kleine und sehr kleine Institute (SNCIs)? – Banking.Vision

Ein aktueller Beitrag auf Banking.Vision beleuchtet neue Erkenntnisse mit Bezug zur finalen MaRisk-Novelle resultierend aus dem Aufsichtsbriefing vom 19.06.2026:  MaRisk-Novelle 2026 – Aufsichtsbriefing: Fokus nach der Konsolidierungsphase – Banking.Vision

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Quelle, Datum, Frist
EBA
26.06.2026
gültig ab 01.01.2027
Thema
SREP-Leitlinien
Art, Status
Finaler Report
Adressatenkreis
Europäische und nationale Aufsichtsbehörden (direkt), Institute (indirekt)
Zusammenfassung und Auswirkungen

Der EBA-Report vom 26.06.2026 liefert eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen SREP-Leitlinien und berücksichtigt neue regulatorische Anforderungen (insb. CRD IV, CRR III und DORA) sowie die Erfahrungen aus ca. zehn Jahren Aufsichtspraxis. Die neuen SREP-Leitlinien richten sich unmittelbar an die zuständigen Aufsichtsbehörden, wirken jedoch mittelbar auf die beaufsichtigten Institute. Es gilt grundsätzlich das „comply or explain“ Prinzip, in der Praxis werden die Leitlinien von den europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden jedoch regelmäßig übernommen.

Ab dem 01.01.2027 sollen die neuen Leitlinien die maßgebliche Grundlage für die Durchführung des SREP in der EU bilden.

Die EBA verfolgt mit der Überarbeitung drei zentrale Ziele:

  1. Harmonisierung der Aufsichtspraxis in der EU
  2. Vereinfachung und bessere Lesbarkeit der SREP-Anforderungen
  3. Berücksichtigung neuer Risiken und regulatorischer Entwicklungen

Die grundlegende Struktur des SREP-Überprüfungsprozesses bleibt dabei erhalten:

  1. Analyse des Geschäftsmodells / Business Model Analysis – BMA
  2. Bewertung von Governance und Risikomanagement
  3. Bewertung der Kapitalrisiken
  4. Bewertung der Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken
  5. Gesamtbewertung (Overall SREP Assessment)
  6. Aufsichtliche Maßnahmen und Befugnisse

Dabei erfolgt für die ersten vier Dimensionen ein Scoring auf der Skala von 1 (niedriges Risiko) bis 4 (hohes Risiko). Für die Gesamtbewertung und Ableitung von Maßnahmen sind zudem die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests relevant.

Wesentliche Neuerungen

  • Stärkere Proportionalität:
    Aufsichtsintensität und Prüfungsfrequenz werden stärker an Größe, Komplexität und Risikoprofil der Institute angepasst.
  • Integration von ESG-Risiken:
    ESG-Risiken werden nicht mehr separat betrachtet, sondern in alle relevanten SREP-Bausteine (Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken) integriert.
  • Integration von ICT-/DORA-Anforderungen:
    Die bislang eigenständigen ICT-SREP-Leitlinien (EBA/GL/2017/05) entfallen. Digitale Resilienz und ICT-Risiken werden vollständig in den allgemeinen SREP-Prozess eingebettet.
  • Ausweitung auf Drittstaaten-Niederlassungen:
    Der Anwendungsbereich wird auf EU-Niederlassungen von Instituten aus Drittstaaten erweitert.
  • Überarbeitung des Maßnahmen- und Eskalationsrahmens:
    Aufsichtsbehörden erhalten einen Rahmen für die Ableitung und Eskalation von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln je nach Schweregrad.
  • Harmonisierung der aufsichtlichen Stresstests:
    Es werden einheitlichere Vorgaben für Supervisory Stress Tests definiert, wobei ESG-Faktoren mit längerfristigem Horizont einzubeziehen sind.

Fazit:

Der Report stellt keine grundlegende Neuausrichtung des SREP dar, sondern eine umfassende Modernisierung. Besonders relevant sind neben der stärkeren Integration von ESG- und DORA-Themen die Ausweitung der Proportionalität sowie die engere Verknüpfung zwischen Risikobewertung und aufsichtlichen Maßnahmen.

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Quelle, Datum, Frist
EBA
11.06.2026
frühe Konsultation
Thema
EU-weiter Stresstest 2027 – Methodik und Template Guidance
Art, Status
Entwurf / Konsultationsfassung
Adressatenkreis
Teilnehmende Institute, nationale Aufsichtsbehörden
Zusammenfassung und Auswirkungen

Anfang Juni 2026 hat die EBA Entwürfe zur Methodik (Draft Methodological Note), den Templates und der zugehörigen Template Guidance für den EU-weiten Stresstest 2027 veröffentlicht und damit die Industriekonsultation eröffnet.

Die Veröffentlichung erfolgte bewusst früher als in vorherigen Zyklen, um den teilnehmenden Banken mehr Vorbereitungszeit zu geben; das finale Szenario sowie die endgültige Methodik werden vom EBA Board of Supervisors zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet. Ein formales Fristende für Rückmeldungen wurde nicht kommuniziert.

Rahmenparameter:

  • Teilnehmerkreis: 63 Banken aus EU und Norwegen (davon 47 aus dem Euroraum), Abdeckung von rund 75 % des EU-Bankensektors (hinsichtlich konsolidierter Assets zum Stand Ende 2025); berücksichtigt werden grundsätzlich Institute ab einer Bilanzsumme von 30 Mrd. EUR.
  • Stichtag: 31.12.2026; Projektionshorizont 2027–2029 (3 Jahre).
  • Methodischer Ansatz: Constrained Bottom-up mit Top-down-Elementen; für einen Überblick nach Risikoarten siehe Abschnitt 1.3.12 der Methodological Notes.
  • Regulatorischer Rahmen: CRR3/CRD6 für Stichtag und Projektion, es gilt ein einheitlicher, vereinfachter Steuersatz von 30 %.
  • Es werden keine Hurdle Rates definiert; die Ergebnisse des Stresstests fließen als Input in den SREP ein. Zentrale Berichtsgrößen sind die CET1-Quote sowie Tier-1-, Gesamtkapital- und Leverage Ratio.

Zwei zentrale Neuerungen:

  • Vereinfachung des Meldeumfangs: Die konsultierte Methodik reduziert die erforderlichen Datenpunkte gegenüber dem vorangegangenen EU-weiten Stresstest deutlich, vorrangig durch stärkere Nutzung des regulären aufsichtlichen Meldewesens. Die Stresstest-Templates orientieren sich dafür bereits an den FINREP-/COREP-/ESG-Reporting-Vorschlägen der überarbeiteten ITS zum aufsichtlichen Meldewesen (vgl. Simplification Package vom 10.04. 2026).
  • Integration von Klimarisiken: Transitorische- und physische Klimarisiken werden in einem dedizierten Klimarisikomodul (siehe Abschnitt 7 der Methodological Notes) als Overlay zum adversen makrofinanziellen Szenario erfasst. Im Fokus stehen Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen (NFC) sowie Immobilienkredite. Während das transitorische Risiko über den Zeitraum 2027–2029 projiziert wird, wird das physische Risiko (Flusshochwasser mit Eintrittswahrscheinlichkeit 1%; Identifikation auf Basis der JRC-Hochwasserkarten) ausschließlich im ersten Projektionsjahr (2027) betrachtet.

 Konsequenzen/Einschätzung:

Banken innerhalb der vorläufigen Stichprobe (siehe dazu: Annex I der Methodological Note) sollten die frühe Veröffentlichung nutzen, um die kombinierte Wirkung aus geänderter Stresstest-Methodik und paralleler Überarbeitung der ITS zum aufsichtlichen Meldewesen frühzeitig zu bewerten. Empfehlenswert sind insbesondere ein Mapping der reduzierten Datenpunkte gegen bestehende Datenhaushalte sowie der Aufbau der Modellierungs- und Datenkapazitäten für das neue Klimarisikomodul (z.B. Geolokalisierung von Immobiliensicherheiten).

Da es sich um eine Entwurfsfassung handelt, sind Änderungen bis zur finalen Verabschiedung durch das EBA Board of Supervisors möglich.

Impact Eigenmittel
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Impact Aufwand
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Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Juni 2026

Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Juni 2026

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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 06/2026, Ausgabe Österreich

In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.

Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.

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Ihre Ansprechpartner

Dr. Frank Schlottmann | Vorstandsvorsitzender | +49 172 1690244

Andreas Mach | Vorstand| Business Consulting, Management, Sales & Marketing | +49 173 4246995

Christoph Prellwitz | CTO | Vorstand | Banking & Digital Services | +49 175 2262888

Jutta Lehnen | Referentin Meldewesen | +49 69 24294656

Rainer Wilken | Head of Management & Business Consulting | +49 173 2321476

Dr. Jochen Krebs | Senior Manager Capital & Financial Management | +49 160 97271911