Im Fokus der EBA: Zweiter Implementierungsbericht zur IRRBB-Heatmap
Die EBA hat 2024 die IRRBB-Heatmap als Überwachungsinstrument für die Zinsänderungsrisiken im Anlagenbuch eingeführt. Am 26.01.2026 hat sie in ihrem zweiten Implementierungsbericht zur IRRBB-Heatmap fünf mittel- bis langfristige Fokusthemen analysiert. Der Bericht behandelt unter anderem die Modellierung der NMD (unbefristeten Einlagen) und die Umsetzung der CSRBB-Anforderungen. Außerdem gibt er praxisrelevante Empfehlungen für Aufsichtsorgane und Institute.
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Zweiter Implementierungsbericht zur IRRBB-Heatmap
Die EBA hat im Januar 2024 eine Heatmap veröffentlicht, die einen Fahrplan für die IRRBB-Überwachung mit kurz-, mittel- und langfristigen Schwerpunktthemen enthielt.
Im Februar 2025 hat sie einen ersten Implementierungsbericht bezogen auf die kurz- und mittelfristigen Ziele veröffentlicht. Darauf aufbauend hat sie am 26. Januar 2026 einen zweiten Implementierungsbericht zu den mittel- bis langfristigen Zielen der IRRBB-Heatmap folgen lassen.
Die EBA betont, dass der Bericht Beobachtungen und Empfehlungen, aber keine neuen regulatorischen Anforderungen enthält. Er diene dazu, den aufsichtlichen Dialog zu fördern und Institute in der Praxis zu unterstützen. Alle Empfehlungen seien unter Berücksichtigung der Proportionalität zu verstehen.
Fünf Fokusthemen
Der EBA-Bericht behandelt fünf Fokusthemen:
1. Analyse der Aufsichtlichen Ausreißertests (SOT)
2. Überwachung des Fünf-Jahres-Cap
3. Modellierung von kommerziellen Margen
4. CSRBB-Perimeter
5. Hedging-Strategien
1. Analyse der Aufsichtlichen Ausreißertests
Die Analysen der EBA zeigen, dass zum einen die betrachteten Banken ihr IRRBB-Management gut an die neuen gestiegenen Zinsniveaus nach Ende der Niedrigzinsphase angepasst haben und dass sich zum anderen die barwertigen und periodischen Ergebnisse des aufsichtlichen Ausreißertests weitgehend stabilisiert haben. Die EBA beobachtet homogenere Risikoprofile unter den Banken.
Die Anzahl der Ausreißer ist beim barwertigen Risikomaß ΔEVE mit 0,66 % der betrachteten Institute sehr gering, während sie beim ertragsorientierten Risikomaß ΔNII mit 7,24 % deutlich höher liegt. Die EBA weist auf die inhärente Asymmetrie der beiden Risikomaße hin, weil der höchste EVE-Verlust meistens im Parallel-Up-Szenario liegt, während die höchste NII-Einbuße in der Regel bei Parallel-Down eintritt.
2. Überwachung des Fünf-Jahres-Cap
Die IRRBB-Leitlinien der EBA geben eine Obergrenze von fünf Jahren (bezogen auf den gewichteten durchschnittlichen Zinsanpassungstermin) für die Modellierung unbefristeter Einlagen vor. Von diesem Cap dürfen Banken nur in begründeten Ausnahmefällen abweichen.
Die EBA hat in ihrer Analyse festgestellt, dass diese Vorgabe einen harmonisierenden Effekt hat, der eine übermäßig optimistische Einlagenmodellierung verhindert und die Vergleichbarkeit zwischen Instituten fördert. Entsprechend empfiehlt sie die Beibehaltung dieser Beschränkung.
3. Modellierung von kommerziellen Margen
Die Empfehlungen des zweiten Implementierungsberichts bauen auf den Analysen und Empfehlungen auf, die die EBA bereits im ersten Bericht im Februar 2025 für NMD (non-maturity deposits, unbefristete Einlagen) veröffentlicht hat:
Die verhaltensabhängigen Optionen und die Modellierungskomplexität der NMD rechtfertigen eine szenario-abhängige Modellierung der Margen im internen Risikomanagement ebenso wie für den SOT. Eine Modellierung konstanter NMD-Margen ist aus Sicht der EBA aber auch zulässig.
Andere Produkte wie Termineinlagen, Festzins- und Referenzzins-Darlehen, die nicht diese Komplexität aufweisen, sollten im SOT mit konstanten Margen modelliert werden.
4. CSRBB-Perimeter
Die EBA konstatiert eine sehr heterogene Umsetzung der CSRBB-Anforderungen, insbesondere des Perimeters der Instrumente, die einem Kreditspreadrisiko unterliegen. Größere Unterschiede nimmt sie auch in der Interpretation der nationalen Aufsichtsbehörden wahr.
Sie setzt sich für eine stärkere Harmonisierung der Umsetzung und für eine einheitlichere Berücksichtigung der Risikosensitivität ein. Die Empfehlungen des Implementierungsberichts umfassen insbesondere die folgenden Punkte:
- Möglichst gleicher Perimeter für EVE- und NII-Perspektive.
- Berücksichtigen aller Fair-Value-Positionen, auch wenn keine Marktpreise zu beobachten oder abzuleiten sind (IFRS 13 Level-3-Instrumente).
- Auch Instrumente ohne Fair-Value-Bewertung sollten berücksichtigt werden, wenn ihr ökonomischer Wert oder ihre Konditionierung wesentlich von Kreditspreads abhängt.
- Die Absicht, Positionen bis zur Fälligkeit zu halten oder nicht zu handeln, rechtfertigt allein keinen Ausschluss aus dem CSRBB-Perimeter.
- Ebenso wenig eine Berücksichtigung des Kontrahentenrisikos von Derivaten.
- Eigenemissionen, die nicht zum Eigenkapital zählen, sollen in den CSRBB-Perimeter einbezogen werden.
Außerdem betont die EBA, dass CSRBB im ICAAP zu berücksichtigen ist, wenn es sich um ein wesentliches Risiko handelt.
5. Hedging-Strategien
Aus den Analysen der EBA geht hervor, dass Zinsswaps die bei weitem wichtigsten Instrumente zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos sind. Insbesondere für ΔEVE, aber auch für ΔNII wäre die Anzahl der Ausreißerinstitute ohne den Einsatz von Zinsswaps wesentlich höher.
Institute verwenden Micro-Hedging vor allem zur Absicherung von Anleihen und Eigenemissionen, während Kredite und Einlagen meist über Macro-Hedging abgesichert werden.
Die EBA empfiehlt, bei der Hedge-Absicherung neben der barwertigen stärker als bisher auch die periodische GuV-Perspektive zu berücksichtigen und außerdem das ökonomische Portfolio-Hedging weiterzuentwickeln.
Nächste Schritte
Die EBA wird sich im Rahmen der weiteren IRRBB-Überwachung um die stetige Verbesserung der Transparenz und Konsistenz bemühen und insbesondere die quantitative und qualitative Säule-3-Offenlegung in den Blick nehmen.
Außerdem wird sie prüfen, welche Auswirkungen es hätte, die vom Baseler Ausschuss im Jahre 2024 rekalibrierten IRRBB-Szenarien in den aufsichtlichen Ausreißertest zu übernehmen.
Schließlich möchte sie zur Kohärenz zwischen Rechnungslegung und aufsichtlichen Vorgaben bezogen auf das Rechnungslegungskonzept des Dynamic Risk Managements (DRM)4 beitragen.
Quellen
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1. Heatmap following the EBA scrutiny on the IRRBB Standards implementation in the EU, EBA 2024
-
2. Report on IRRBB heatmap implementation, EBA 2025
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3. Report on IRRBB heatmap implementation (2nd phase – medium/long term action plan), EBA 2026
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4. DRM ist ein Projekt des International Accounting Standards Board IASB zur praxisnäheren IFRS-Rechnungslegung bezogen auf die Zinsbuchsteuerung




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