ESG-Risikomanagement: Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zu den EBA-Guidelines
Die EBA-Leitlinien formulieren Mindeststandards bzw. Referenzmethoden zur Integration von ESG-Risiken in Finanzinstitute. Die meisten Finanzinstitute befinden sich noch im Anfangsstadium der Methodenentwicklung. Darauf basierend wurden Kernherausforderungen in der Implementierung der Leitlinie identifiziert.
- Ausgangssituation: Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft zu den EBA-Guidelines
- ESG-Datenmanagement, interdisziplinärer Charakter
- Prinzip methodischer Freiheit
- Herangehensweise bei ESG-Faktoren
- Transitionspläne
- Doppelte Wesentlichkeit und sektorspezifischer Ansatz
- Risikorelevanz
- PD-Modellierung, ICAAP und Szenarien
- Kreditrisikorichtlinien, Rating und Monitoring
- Praxis Insight
In dieser Collection enthalten:
Collection öffnenNeuerungen in Phase V der NGFS-Klimaszenarien und deren Auswirkungen im Finanzsektor
Studie Sustainable Banking 2024: Fortschritte und Handlungsbedarf der Institute auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit
REBAECA - Die neue Beurteilung der Umweltwirkung von Krediten im Retail Banking
Sustainable Banking - Studie 2024
jPowerMonitor Cloud-Toolkit
Transitionspläne und -strategien für den Bankensektor
Green IT: Benchmarking zur Beurteilung von Energie- und CO₂-Effizienz
ESG-Reporting und -Offenlegung: Nachhaltigkeit in Aktion
Nachhaltigkeit im Kreditgeschäft: Die Relevanz von ESG-Kriterien und einer strategischen Ausrichtung
Biodiversität: Ein unterschätztes Risiko für den Finanzsektor
Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zu den EBA-Guidelines
Im Januar 2024 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) eine Konsultation zu Leitlinien bezüglich des Umgangs von Finanzinstituten mit ESG-Risiken. Die EBA-Leitlinien formulieren Mindeststandards bzw. Referenzmethoden zur Integration von ESG-Risiken in Finanzinstitute. Damit Institute ausreichend widerstandsfähig gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Faktoren bleiben, müssen in der EU ansässige Institute in der Lage sein, diese systematisch zu identifizieren, zu messen und zu steuern.
EBA Konsultation: ESG-Risiken und 8. MaRisk Novelle
Erfahren Sie in diesem Blogbeitrag mehr über die formulierten Mindeststandards bzw. Referenzmethoden zur Integration von ESG-Risiken in Finanzinstituten.
Auf diese EBA-Guidelines reagierte im April 2024 die „Deutsche Kreditwirtschaft“ bestehend aus dem „Bundesverband deutscher Banken“, dem „Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken“, dem „Deutschen Sparkassen- und Giroverband“, dem „Bundesverband Öffentlicher Banken“ und dem „Verband deutscher Pfandbriefbanken“.
Die meisten Finanzinstitute befinden sich noch im Anfangsstadium der Methodenentwicklung. Darauf basierend wurden unter anderem folgende Kernherausforderungen in der Implementierung der Leitlinie identifiziert:
Überthema | Herausforderung |
ESG-Datenmanagement, Interdisziplinarität | Übergreifende Herausforderung: Daten, IT, Strategie und Risikoprozesse |
Prinzip methodischer Freiheit | Systemisches Risiko |
E- vs. S- und G-Faktoren | Systemisch vs. idiosynkratisch; PD-Auswirkung |
Transitionspläne | Transitorische Risiken, strategische Konzeption und prozessorale Darstellung |
Doppelte Wesentlichkeit und sektorspezifischer Ansatz | Inside-out-Perspektive und Branchen- bzw. Exposure-Analyse |
Risikorelevanz | Proxies, Ausschluss bestimmter Geschäftspartner und portfoliobasierte Bewertungen |
PD-Modellierung, ICAAP und Szenarien | Datenverfügbarkeit, Empirie: PD und Risikoprämie und NGFS- vs. IEA-Szenarien |
Kreditrisikorichtlinien, Rating und Monitoring | Rating vs. ESG-Score, qualitative Komponenten und Datenbasis etablieren |
ESG-Datenmanagement, interdisziplinärer Charakter
Eine der größten Herausforderungen bei der Implementierung neuer ESG-Risikoanforderungen liegt im Management von ESG-Daten. Hierzu plädiert die DK für eine schrittweise Einführung, beispielsweise analog zum Vorgehen des ESRS 1-Standards (Anhang C) der Corporate Sustainability Reporting Directive. Insbesondere auch der interdisziplinäre Charakter der Anpassungen (Daten-, IT-, Strategie- und Risikoprozesse) führt zu hohem Aufwand und verlangt einen verlängerten Implementierungszeitraum der EBA-Guidelines.
Prinzip methodischer Freiheit
Das Prinzip der methodischen Freiheit sollte weiterhin im Mittelpunkt stehen. Bei gleichförmigen methodischen Standards senkt sich zwar ggf. das idiosynkratische Risiko, allerdings erhöht sich im Gegenzug das systemische Risiko (Finanzsystemstabilität). Dazu besteht das Risiko, dass sich Banken aus bestimmten Sektoren zurückziehen. Dies gefährdet die für die Transformation erforderliche Kreditversorgung.
Unterschiedliche Herangehensweise zwischen E-Faktoren und S-/bzw. G-Faktoren
Klima- und Umweltrisiken (E) unterscheiden sich signifikant von Sozialen (S) und Governance (G) Risiken, weswegen sie auch unterschiedlich behandelt werden sollten. E-Risiken sind tendenziell systemische Risiken (Volkswirtschaft, Finanzsystemstabilität), während S- und G-Risiken idiosynkratisch, also institutsspezifisch sind. Klimarisiken sind dazu die größeren Risikotreiber, da sie tendenziell den größten Einfluss auf die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers haben.
Transitionspläne
Die Konzeptionierung und Interpretation von Transitionsplänen stellt für die meisten Finanzinstitute eine neue Herausforderung dar. Einerseits als übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie und dazu im Hinblick auf ESG-Risikomanagement bezüglich der Spezifizierung von Transitionsrisiken (CRD VI). Die darin formulierten Ziele sollten durch unterschiedliche Ansätze, Prozesse und Strukturen operationalisiert werden. Dies ist notwendig, um zu analysieren, wie sich transitorische Risiken auf das Institut auswirken. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen über den Strategieprozess (unterstützt durch KPIs und KRIs) in die strategische und operative Führung der Institute ein.
Doppelte Wesentlichkeit und sektorspezifischer Ansatz
Auch bezüglich der doppelten Wesentlichkeit wird Stellung genommen: Die unter anderem aus der CSRD bekannte Inside-out-Perspektive sollte nur für das Risikomanagement angewendet werden, sofern tatsächlich finanzielle Risiken entstehen. Der sektorspezifische Ansatz, d.h. die Bestimmung der Wesentlichkeit anhand der Branchenzugehörigkeit, wird als nicht angemessen eingeschätzt, da einerseits Sektoren sehr unterschiedlich betroffen sind und andererseits die Auswirkungen von ESG- bzw. Klimarisiken innerhalb der Teilsektoren für jeden einzelnen (Firmen-)Kunden von weiteren individuellen Faktoren abhängen.
Risikorelevanz
Durch den Ausschluss von KMUs oder den Einsatz von Proxys wäre eine Beschränkung auf risikorelevante Daten gewährleistet. Letztere können insbesondere im Volumengeschäft grundsätzlich eine gute und vertretbare Maßnahme sein und müssen der Qualität von Rohdaten nicht nachstehen. Die Datenerhebung im Privatkundengeschäft sollte auf Energieausweise (bei Immobilienfinanzierungen) und auf CO2-Emissionsklassen (bei Autofinanzierungen) beschränkt werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollten zudem portfoliobasierte Bewertungen anstelle kreditnehmerspezifischer Bewertungen der Standardansatz sein.
PD-Modellierung, ICAAP und Szenarien
Die Integration von ESG-Aspekten in die PD-Modellierung ist derzeit häufig aufgrund der aktuell verfügbaren Daten nicht möglich und technisch nicht sinnvoll, insbesondere aufgrund der langfristigen Auswirkungen von Klimafaktoren.
Bezüglich des ICAAP wird angemerkt, dass die Institute derzeit weder einen Einfluss von ESG-Themen auf die PD empirisch identifizieren können, noch eine ESG-Sensitivität der Risikoprämie berechnen können, was für eine Anpassung der Finanzierungsbedingungen zumindest erforderlich wäre.
Anstatt auf die IEA-Szenarien zu verweisen, werden die NGFS-Szenarien für geeigneter gehalten, da sie NGFS-Parameter und Kennzahlen bereitstellen, die problemlos in Risikomanagementanalysen einbezogen werden können.
Kreditrisikorichtlinien, Rating und Monitoring
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) geht davon aus, dass Banken ESG-Risiken nicht unbedingt in ihre Ratingmodelle integrieren müssen, sofern ein vorhandener ESG-Score alle E-, S- und G-Komponenten abdeckt und als Entscheidungskriterium im Kreditvergabeprozess verwendet wird.
Die heute erstellten Bonitätsbewertungen berücksichtigen sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte. Der Einsatz qualitativer Methoden zur Bestimmung des Kreditrisikos sollte zumindest in bestimmten Bereichen und bei bestimmten Instituten dauerhaft einsetzbar sein.
Die Datenverfügbarkeit stellt für viele Banken ein Problem dar. Einerseits ermöglichen historische Daten kaum eine seriöse Quantifizierung, andererseits müssen verwendbare Daten erst noch generiert werden.
Praxis Insight
Die von der Deutschen Kreditwirtschaft erläuterten Herausforderungen, bestätigen unsere Erfahrung aus laufenden Projekten. Trotz der zahlreichen Herausforderungen sehen wir an vielen Stellen Möglichkeiten, ESG-Risiken in Kredit- und Risikoprozesse zu integrieren.
Um sich der Auswirkung von ESG-Risiken im Risikomanagement bewusst zu werden, sehen wir vor allem die Möglichkeit ESG-Risiken über Stresstests, z.B. im Rahmen von Klimastresstests ,einzubetten und somit einen tieferen Einblick in die Wirkweise zu bekommen.
Im Kreditbereich sehen wir, über die Einführung von ESG-Scores/-Ratings, vor allem die Möglichkeit erste Informationen über Branchen, Kunden oder Sicherheiten zu sammeln, um die Wirkung der ESG-Faktoren auf das Kreditrisiko besser beurteilen zu können.
Ihr verlässlicher Partner für ganzheitliche Unterstützung, von der Umsetzung technischer Lösungen bis hin zur strategischen Ausrichtung
Wir unterstützen Finanzinstitute nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen und dem ESG-Datenmanagement, sondern bieten auch die erforderliche Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Strategieentwicklung. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite und begleiten Sie in diesem Themenfeld.
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