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EBA Konsultation zu ESG-Risiken und 8. MaRisk Novelle

Die EBA-Leitlinien formulieren Mindeststandards bzw. Referenzmethoden zur Integration von ESG-Risiken in Finanzinstitute. Damit Institute ausreichend widerstandsfähig gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Faktoren bleiben, müssen in der EU ansässige Institute in der Lage sein, diese systematisch zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Für die aktuellen Herausforderungen und Umsetzungen aus der MaRisk lassen sich wichtige Impulse entnehmen.

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Eba Konsultation Bild: Gebäudesäulen Marmor Banken

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EBA Konsultation: Hintergrund

Im Januar 2024 veröffentlichte die Europäische Bankenaufsicht (EBA) eine Konsultation zu Leitlinien bezüglich des Umgangs von Finanzinstituten mit ESG-Risiken, die sich nach Proportionalitätsprinzip nicht nur an signifikante Institute (SIs), sondern auch an kleine, nicht komplexe Institute (SNCIs) richtet. Die EBA sieht eine dreimonatige öffentliche Konsultationsphase vor; mit der Finalisierung der Leitlinie ist voraussichtlich bis Ende 2024 zu rechnen. Da ESG-Risiken, durch die Beeinflussung von finanziellen Risiken, eine Herausforderung für die Solidität von Finanzinstituten darstellen sollen die Leitlinien konkrete Anforderungen an interne Prozesse und ESG-Risikomanagementvereinbarungen definieren.

Zusammenspiel von MaRisk und EBA-Leitlinie

Die BaFin hat ESG-Risiken für deutsche Finanzinstitute bereits im Jahr 2023 mit der siebten MaRisk-Novelle in den Fokus genommen.
Viele der dort aufgeführten Punkte werden durch die aktuelle EBA-Konsultation nun noch aus- bzw. weitergeführt. Die Konsultation der achten Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) im Februar 2024 belässt die ESG-Ausrichtung vorerst beim Status Quo und konzentriert sich durch das – Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) und Credit-Spread-Risiko im Anlagebuch (CSRBB) insbesondere auf die Marktpreisrisiken. Die Wechselwirkung zwischen ESG-Risiken und Marktpreisrisiken wird wiederum in der EBA-Konsultation betont. Diese beiden Aspekte der Nachhaltigkeit und des Marktpreisrisikos stehen im besonderen Fokus der Aufsicht und sollten mit besonderer Sorgfalt behandelt werden.

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Identifikation, Messung und Risikosteuerung von ESG-Risiken

Die EBA-Leitlinien formulieren Mindeststandards bzw. Referenzmethoden zur Integration von ESG-Risiken in Finanzinstitute. Damit Institute ausreichend widerstandsfähig gegenüber den negativen Auswirkungen von ESG-Faktoren bleiben, müssen in der EU ansässige Institute in der Lage sein, diese systematisch zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Der Schwerpunkt der Leitlinie liegt eindeutig auf Umweltrisiken, insbesondere Klimaaspekten, aber auch auf der Biodiversität, dazu enthält diese aber auch einige Mindestanforderungen für die Kategorien Soziales und Governance. Für die aktuellen Herausforderungen und Umsetzungen aus der 7. MaRisk Novelle lassen sich aus der Leitlinie wichtige Impulse entnehmen, die nachfolgend beschrieben werden.

Risikoinventur

Basierend auf regelmäßigen und umfassenden Wesentlichkeitsanalysen von ESG-Risiken im Rahmen der Risikoinventur soll sichergestellt werden, dass diese angemessen identifiziert und die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell sowie das Risikoprofil analysiert werden. Die potenziellen Auswirkungen von ESG-Risiken auf alle konventionellen Risikoarten (wie Kredit-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationellen- und Konzentrationsrisiken) sollen berücksichtigt werden. Die EBA spezifiziert dabei den zu berücksichtigenden Zeithorizonte, so dass kurze (weniger als drei Jahre), mittlere (drei bis fünf Jahre) und langfristige Zeiträume von mindestens 10 Jahren definiert werden. Zur Bewertung sollte ein risikobasierter Ansatz angewendet werden, wobei besonderes Augenmerk auf Sektoren gelegt werden sollte, die erheblich zum Klimawandel beitragen. Darüber hinaus sollten Finanzinstitute Instrumente und Praktiken entwickeln, mit denen die Auswirkungen eines hinreichend umfassenden Spektrums von Umweltrisiken bewertet und gesteuert werden können. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsinformationen der Geschäftspartner sollten regelmäßig überprüft und für die eigenen Prozesse genutzt werden.

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Risikotragfähigkeit

Interne Verfahren der Institute sollten Instrumente, Methoden und Fähigkeiten umfassen, um ESG-Risikotreiber auf finanzielle Risikokennzahlen zu identifizieren und nach Risikopositionen und/oder auf Portfolio-Ebene abzubilden. Diese sollten mittels bereits bekannter Kombination aus Exposure-basierten, Portfolio-basierten und Szenario-basierten Methoden erweitert werden. Klima- und Umweltstresstests bzw. umweltbasierte Szenarioanalysen werden parallel mit einer anstehenden Aktualisierung der EBA-Leitlinie zu Stresstests spezifiziert. Dazu werden Prinzipien für das ESG-Risikomanagement hinsichtlich der Zusammenarbeit und des Kontakts mit Geschäftspartnern festgelegt, um deren ESG-Risikoprofil zu verbessern und Transparenz zu schaffen. Die Leitlinien betonen ausdrücklich die Einbeziehung von ESG-Risiken bei der Bewertung der Vulnerabilitäten der internen Kapitalausstattung und Liquidität und somit die ESG-Integration in die ICAAP/ILAAP Frameworks. Außerdem sollen interne Praktiken erweitert werden, wie die Festlegung von Prinzipien basierend auf der Risikostrategie oder dem ICAAP für die Anpassung von Risiko- und Exposure-Limiten und die Diversifizierung und Reallokation der Kreditvergabe bzw. des Anlageportfolios nach Sektoren und geografischen Faktoren.

Geschäfts- und Risikostrategie

Dazu steht die Anpassung der Geschäftsstrategien und des Geschäftsmodells bezüglich ESG-Risiken unter Verwendung von Informationen aus der „Portfolio-Alignment“-Methodik, der Szenarioanalysen und Stresstests im Fokus. Auch der Risikoappetit soll adjustiert werden, beispielsweise durch eine Analyse der Portfoliozusammensetzung hinsichtlich geographischer, sektoraler, aktivitätsbezogener und produktbezogener Komponenten. Außerdem sollten Key Risk Indicators (KRIs) wie Limite, Schwellenwerte und Ausschlusskriterien und die Gestaltung des internen Kontrollrahmens im Hinblick auf das „Three Lines of Defense-Modell“ angepasst werden. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Integration von ESG in Kreditrisikorichtlinien gelegt, beispielsweise durch Erweiterung quantitativer Kreditrisikokennzahlen. Zuletzt wird die Bedeutung wirksamer Monitoring-Prozesse von ESG-Risiken hervorgehoben, beispielsweise durch Aktualisierungen interner Berichterstattungs-Frameworks und Frühwarnindikatoren.

CRD-basierte (Transitions-)Pläne

Transitionspläne sind Planungen zur institutsinternen Anpassung an den gesamtwirtschaftlichen Wandel hin zu einer ökologisch nachhaltigen Volkswirtschaft, beispielsweise anhand des „Net Zero Emissions by 2050“ Szenarios (NZE) der International Energy Agency (IEA). Nach der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) müssen Institute spezifische Pläne zur Überwachung und Bewältigung finanzieller Risiken aufstellen. Auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht im ESRS E1-1 Bestimmungen für die Entwicklung und Offenlegung von Transitionsplänen vor. Institute werden dazu verpflichtet, kurz-, mittel- und langfristige Horizonte und Meilensteine ​​für ihre eigene Transition festzulegen. Die hierfür verwendeten Klima- und Umweltszenarien müssen dabei mit rechtlichen und regulatorischen Zielen im Einklang stehen und Finanzinstitute sollten ihre Planungsprozesse detailliert beschreiben können.

 

Metriken für Zielsetzungen und KRIs
  • Finanzierte Emissionen
  • Kennzahlen zur Portfolioausrichtung
  • Erträge von Geschäftspartnern, die besonders zum Klimawandel beitragen
  • Immobiliensicherheiten hinsichtlich Energieeffizienz
  • Aktiver Kontakt zu Geschäftspartnern, um Transitionspläne und Netto-Null Zielsetzungen positiv zu beeinflussen
  • Resilienz bezüglich physischer Risiken
  • Management von Natur- bzw. Biodiversitätsrisiken
  • ESG-bezogene Konzentrationsrisiken
  • ESG-bezogene Reputationsrisiken

Umgang mit ESG-Daten

Bei der Erfassung von ESG-Daten bestehen weiterhin große Herausforderungen hinsichtlich Datenverfügbarkeit und -qualität. Die Leitlinie gibt nun Vorgaben wie mit der Datenerhebung umzugehen ist. Außerdem wird ermutigt, Daten direkt beispielsweise mittels Fragebögen bei den Geschäftspartnern einzuholen oder im Zweifel bei externen ESG-Datenanbietern einzukaufen. Dazu werden ausdrücklich die Optionen der Verwendung von Schätzwerten und Proxys genannt bis sich die Datenverfügbarkeit und -qualität sukzessive erhöht.

  • Benchmark: Zu erhebende Datenpunkte bei großen Unternehmen
Umweltrisiken

 

Geografische Lage und Exposition gegenüber Umweltgefahren
Wesentliche Auswirkungen auf Umwelt, einschließlich Klimawandel und biologischer Vielfalt
Aktuelle und prognostizierte Treibhausgasemissione, Scope 1, 2 und 3
Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Energie- und Wasserbedarf und/oder -verbrauch
Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz
Einhaltung freiwilliger und obligatorischer Klima- und Umweltberichterstattung
Risiko von Rechtsstreitigkeiten
Soziale und Governance-Risiken

 

 

 

Einhaltung von Sozialstandards
Praktiken der Unternehmensführung
Einhaltung freiwilliger und obligatorischer Sozial- und Governance-Berichterstattung
Negative Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften
Risiken von Rechtsstreitigkeiten

Integration von ESG-Risiken in bestehende Prozesse bleibt herausfordernd

Dieser Leitlinienentwurf trägt in vielen Bereichen zur Klärung der Anforderungen der siebten MaRisk-Novelle bei. Dabei werden nicht nur die Betrachtungszeiträume festgelegt, sondern auch konkrete Vorgaben zur Erhebung risikorelevanter ESG-Daten und Berichtsinhalte. Auch Klimastresstests werden im Rahmen einer anstehenden Aktualisierung der Stresstestrichtlinie thematisiert. Diese Leitlinien lösen jedoch weiterhin nicht das Problem der Datenherkunft und -verfügbarkeit sowie der Quantifizierung von ESG-Risiken. Allerdings gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die Finanzinstitute befähigen einige der Herausforderungen lösen zu können. Sei es von digitalen Datenerhebungsmöglichkeiten über digitale Energieeffizienzausweise bis hin zur Berechnung von Klimarisiken.

Quellen
Tobias Huth

Tobias Huth

ist als Ökonom bei msg for banking im Bereich Sustainable Finance und Risikomanagement tätig. Sein Fokus liegt auf den Themen Sustainable Finance Regulierungen, Nachhaltigkeitsstrategien und Nachhaltigkeitsrisiken.

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