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ESG-Offenlegung der EBA – die Daten sind die Herausforderung

Die Herausforderung der ESG-Offenlegung der EBA besteht nicht im Befüllen der Templates mit den entsprechenden Zahlen, sondern vielmehr im Schaffen einer entsprechenden Datenbasis. Denn aus den unterschiedlichsten Bereichen müssen Daten verfügbar gemacht werden.

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ESG Offenlegung

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ESG-Offenlegung – Hintergrund

Seit der Verabschiedung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen im Jahr 2015 sowie dem Pariser Übereinkommen, nach welchem die Erderwärmung auf deutlich unter 2° C zu begrenzen ist, sind Klimawandel und Umweltzerstörung die beherrschenden Themen.

Die Europäische Kommission hat den Faden aufgenommen und mit dem „Green Deal“ 2019 einen Fahrplan vorgestellt, der die Wirtschaft in der EU nachhaltiger machen soll und gleichzeitig den effizienten Umgang mit Ressourcen fördert. Ziel ist es, bis 2050 Treibhausgase auf null zu reduzieren und die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Im EU-Aktionsplan wurde dabei schon 2018 festgelegt, dass der Finanzsektor hierbei eine zentrale Rolle einnehmen soll. Um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen, sind Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen auszurichten. Bisher unkontrollierte Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, müssen erkannt und im Risikomanagement berücksichtigt werden. Effizienz und Stabilität des Finanzsystems müssen sichergestellt sein. Wesentliche Voraussetzung dabei ist, die ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten der Marktteilnehmer transparent zu machen. Die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen „Environmental“, „Social“ und „Governance“ (kurz ESG) spielt also eine wichtige Rolle.

EU-Taxonomie-Verordnung und ESG-Säule-3-Offenlegungsanforderungen

Zentrale legislative Bausteine in diesem Kontext sind die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 i. V. m. der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sowie die ESG-Säule-3-Offenlegungsanforderungen gem. Art. 449a der CRR i. V. m. dem ITS 2022/01 der Europäischen Bankenaufsicht (EBA). Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet und gilt seit dem 1. Januar 2022. Sie ist das Herzstück des EU-Aktionsplans. Dabei handelt es sich um ein EU-weit gültiges Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Aktivitäten und Investitionen, das sich auf sämtliche Wirtschaftsbereiche bezieht. Sie definiert sechs Ziele anhand deren klima- und umweltfreundliche Aktivitäten gemessen werden:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung/Verminderung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Taxonomiekonformität liegt vor, wenn eine wirtschaftliche Aktivität einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen von mindestens einem der beiden ersten Ziele Klimaschutz bzw. Anpassung an den Klimawandel leistet. Bewertungskriterien für die restlichen Ziele werden derzeit noch erarbeitet.

Investitionen in Immobilien – Vorgaben der EU-Taxonomie

Entdecken Sie einen weiteren interessanten Beitrag zur EU-Taxonomie und erfahren Sie, welche Kriterien die EU-Taxonomie für die Bewertung von Investitionen in Immobilien festlegt.

Über die EBA-Säule-3-Anforderungen müssen Institute darstellen, inwiefern sie Taxonomie konforme Wirtschaftsaktivitäten finanzieren. Damit geben sie einen Einblick, wie der Klimawandel Risiken in den Bilanzen von Instituten verschärfen kann und wie Institute damit umgehen. Betrachtet werden quantitative und qualitative Aspekte. Im Rahmen der quantitativen Offenlegung werden Daten zu klimawandelbedingten Übergangs- und physischen Risiken, einschließlich Informationen zu Engagements in Bezug auf kohlenstoffbezogene Vermögenswerte und Vermögenswerte, die chronischen und akuten Klimaeinflüssen ausgesetzt sind, abgefragt. Über die Kennzahlen Green Asset Ratio (GAR) und Banking Book Taxonomie Alignement Ratio (BTAR) werden zudem wirtschaftliche Aktivitäten ausgewiesen, die gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Damit liegt die Verantwortung bei den Instituten, z. B. bei der Kreditvergabe vor allem die als Taxonomie konform klassifizierten Unternehmen zu berücksichtigen.

Analyse und Bewertung als Kernaufgabe über alle Aktivitäten

Die Herausforderungen bei der ESG-Einstufung der einzelnen Aktivitäten sind vielfältig und umfassend. Neben dem Auf- und Ausbau des entsprechenden Fachwissens ist es erforderlich, relevante Standards festzulegen und einheitliche Definitionen zu entwickeln. Darauf aufbauend  müssen ESG-Risiken identifiziert werden. Dazu bedarf es der Festlegung der richtigen Kriterien. Beispielsweise können geographische Zuordnungen in Verbindung mit dem relevanten Wirtschaftszweig wichtige Indizien liefern. Betrachtet man die Aktivitäten etwas detaillierter, dürfen Wechselwirkungen nicht unbeachtet bleiben. Führt eine Aktivität in den Klimaschutz tatsächlich auch dazu, dass z. B. Abfall vermieden wird oder aber der Schutz eines Ökosystems gewährleistet bleibt? Das heißt bei der Bewertung der wirtschaftlichen Aktivitäten sind zwar die von der Aufsicht vorgegebenen Anforderungen der wesentliche Treiber, aber primär geht es zunächst einmal darum, die nicht finanziellen Aspekte, wie eben Umwelt- oder soziale Belange, zu analysieren und in den diversen Systemen und internen Regularien zu verankern. Die eigentliche Herausforderung liegt also in der Datenbeschaffung und der Umgestaltung der Entscheidungsprozesse in einem Institut.

Die eigentliche Herausforderung liegt in der Datenbeschaffung und der Umgestaltung der Entscheidungsprozesse in einem Institut.

Auf die richtigen Daten kommt es an.

Es kommt auf die richtigen Daten an und es bedarf einer systematischen Erfassung granularer, klimarelevanter Daten und Kennzahlen, die angemessen, aber auch qualitativ hochwertig sein müssen. Das heißt Daten müssen vollständig sein, dem jeweiligen Zweck entsprechend verarbeitet und gemäß den Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Zu klären ist im Vorfeld: Welche Daten liegen bereits vor? Welche Daten werden noch benötigt? Muss bzw. kann hierbei auf externe Datenanbieter zurückgegriffen werden? Wenn ja, welche kommen in Frage? Was decken sie ab? Wie beständig bzw. verwendbar sind deren Daten? Externe Datenanbieter verfügen in der Regel vor allem über Daten von börsennotierten Unternehmen. Damit fehlt jedoch ein Großteil der noch zu betrachtenden Unternehmen. Nicht börsennotierte bzw. kleine und mittelständische Unternehmen bilden damit eine große Lücke, welche die Institute nur schließen können, indem sie die Daten hierzu eigenständig erheben.

Hürden unterschiedlichster Art sind zu nehmen

Zur Strukturierung der Offenlegung wird auf die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union, kurz NACE (Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne), zurückgegriffen. Ein Kontrahent ist dabei gemäß seiner hauptsächlichen Tätigkeit einem entsprechenden vierstelligen NACE-Code zuzuordnen. Offenzulegen sind jene Positionen, die wesentlich zum Klimawandel beitragen bzw. die CO2-intensiv sind. NACE-Codes werden zwar bisher auch schon im regulatorischen Meldewesen der Institute verwendet, jedoch nicht auf dem granularen Level, wie dies nun in der ESG-Offenlegung erwartet wird. Das bedeutet, dass hier aufwendige Nacharbeiten notwendig werden.

Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung durch die Europäische Kommission wurden zwei neue Nachhaltigkeitsbenchmarks geschaffen, um eine höhere Transparenz bei klimarelevanten Investitionen zu erhalten. Bei der „EU climate transition Benchmark“ (CTB) handelt es sich um eine Benchmark, bei der zugrundeliegende Vermögenswerte ausgewählt werden, die einen nachweisbaren und messbaren Dekarbonisierungspfad verfolgen. Bei der „EU Paris-aligned Benchmark“ (PAB) werden Vermögenswerte so ausgewählt, dass die CO2-Emissionen des Referenzwert-Portfolios auf die Ziele des Übereinkommens von Paris ausgerichtet sind und gleichzeitig kein ESG-Ziel erheblich beeinträchtigt wird. Das bedeutet wiederrum, dass klimarelevante Investitionen auf die Einhaltung der Benchmarks hin zu prüfen und zu kennzeichnen sind. Die Offenlegungsanforderungen erwarten dabei den separaten Ausweis jener Positionen, die keiner der geforderten Nachhaltigkeitsbenchmarks entsprechen.

Des Weiteren wird der separate Ausweis von Geschäftsaktivitäten gefordert, die gemäß Climate-Change-Mitigation-Einstufung als ökologisch nachhaltig betrachtet werden dürfen sowie von Schätzungen zu den Triebhausgasemissionen der Kontrahenten. Treibhausgasemissionen werden in drei Kategorien unterteilt:

  • Scope 1: Treibhausgas-Emissionen, die direkt vom Unternehmen zu verantworten sind.
  • Scope 2: Treibhausgas-Emissionen, die indirekte vom Unternehmen zu verantworten sind, da sie außerhalb erzeugt, aber vom Unternehmen verbraucht werden.
  • Scope 3: Treibhausgas-Emissionen, aus der indirekten Freisetzung in der vor- und nachgelagerten Lieferkette.

Hier handelt es sich jedoch nicht rein um ein Summieren von Tonnen oder Kubikmetern CO2. Zunächst einmal müssen die erforderlichen Informationen beschafft werden. Das mag bei Scope 1 und 2 noch relativ gut funktionieren, wird jedoch bei den Scope-3-Emissionen zu einer Herausforderung, da hier Unternehmen relevant sind, über die man keine Kontrolle und auf die man eventuell auch keinen Zugriff hat. In der Regel liegen diese Daten in den Datenhaushalten der Institute bisher nur unzureichend vor.

Immobilien und ihre Energieeffizienz

Neben den eigentlichen Geschäftsaktivitäten ist es für die Institute unerlässlich, auch den zur Verfügung gestellten Sicherheiten mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Wohn- und  Gewerbeimmobilien sind aus energetischer Perspektive von wesentlicher Bedeutung. So müssen Energieeffizienzlabel bzw. energetische Wirkungsgrade in kWh/m2 hinterlegt werden. Liegen keine Daten zu energetischen Wirkungsgraden vor, so müssen geeignete Verfahren zu deren Schätzung implementiert werden. Ohne entsprechende Abstimmrunden mit den Kunden wird es schwierig sein, an diese Informationen zu kommen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Abbildung von Immobiliensicherheiten, bei denen die Bank die Immobilie im Rahmen der Verwertung in Besitz genommen hat. Für diese Immobilien liegen in der Regel in den Systemen keine Objektdaten und somit auch keine Angaben zur Energieeffizienz etc. mehr vor. Objektwerte in Form von Buchwerten befinden sich auf Sachkonten.

Damit sich in der Offenlegung letztendlich eine ganzheitliche Sichtweise ergibt, müssen auch jene Aktivitäten erfasst werden, die alle sonstigen Maßnahmen außerhalb der EU-Taxonomie-VO betreffen und die Effekte des Klimawandels mindern. Dabei bedarf es vor allem der Angabe des entsprechenden Risikos, dass durch die Maßnahme gemindert wird.

Energieeffizienzklassen von Immobilien im Bestand

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Offenlegung ist mehr, als es zu sein scheint.

Es zeigt sich, dass es größerer Anstrengungen bei der Beschaffung der benötigten Daten bedarf. Sie müssen erhoben, Quellsysteme um Attribute zur Kennzeichnung von Aspekten der Nachhaltigkeit erweitert und neue externe Datenanbieter integriert werden. Es bedarf einer strukturierten Sammlung von Daten, um sie adäquat auswerten zu können. Als Folge ergibt sich, dass interne Entscheidungsabläufe und -prozesse anzupassen oder neu aufzusetzen sind. Risikomodelle müssen erweitert, Auswirkungsanalysen müssen ergänzt und Scoring-Modelle ausgebaut werden. Vor allem aber sind die Verfahren in der Kreditvergabe, der Kreditbepreisung sowie der Sicherheitenbewertung zu adjustieren.

Nachhaltigkeitsrisiken beeinflussen somit die gesamte Wertschöpfungskette eines Institutes. Diese Komplexität zu bewältigen, stellt die eigentliche Herausforderung in der Umsetzung dar.

Sustainable Banking, ESG-Risiken, Nachhaltigkeit

Sustainable Banking

Nachhaltigkeit ist aus der Branche Banking nicht mehr wegzudenken. Treiber sind zum einen die Initiativen von Gesetzgebern und Regulatoren. Aber auch Kunden stellen vermehrt nachhaltige, umweltfreundliche und klimaschonende Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Finanzentscheidungen. Um den langfristigen ökonomischen Erfolg zu sichern sowie die regulatorischen Hürden zu meistern, müssen Banken frühzeitig ihre Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsziele ausrichten und fit sein für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Wie sieht die optimale Vorbereitung auf eine nachhaltige Zukunft in der Branche Banking aus? Dieser Frage gehen wir in unserer Serie Sustainable Banking auf den Grund. Mehr Informationen zu diesem Zukunftsthema finden Sie auf unserer Webseite.

Oliver Reiss

Oliver Reiß

ist bei msg for banking Experte für die Meldewesensoftware BAIS und als Referent im Bereich Liquiditätsmeldungen tätig. Seine Themen sind technische und fachliche Fragestellungen im Kontext BAIS und Regulatorik, mit Schwerpunkten im Bereich LCR, NSFR und Liquiditäts-Forecast.

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