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Doppelte Wesentlichkeit nach CSRD und ESRS: Effizienz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) ist nicht nur eines der Schlüsselelemente für die Bestimmung des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern hilft auch dabei, die zur Einhaltung der CSRD-Anforderungen erforderlichen Ressourcen effizient zuzuweisen. Erfahren Sie mehr über die Herausforderungen und Chancen und wie durch die Wesentlichkeitsanalyse Folgeaufwände im Datenmanagement minimiert werden können.

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Doppelte Wesentlichkeit - Faktoren bei ESG-Datenanforderungen

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Effizienz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Wie Banken durch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse Folgeaufwände im Datenmanagement minimieren können

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) basiert auf dem zentralen Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality Assessment). Diese Methode ermöglicht es Finanzinstituten, relevante Nachhaltigkeitsthemen für die eigene Organisation sowie für ihre Stakeholder zu identifizieren. Die Analyse betrachtet die Auswirkungen, die Unternehmen auf Umwelt- und Sozialfaktoren haben (Inside-Out-Perspektive) und wie sich diese Faktoren auf das Unternehmen selbst auswirken (Outside-In-Perspektive). Dadurch entsteht ein umfassender Ansatz, der sowohl interne als auch externe Auswirkungen berücksichtigt.

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DMA) ist nicht nur eines der Schlüsselelement für die Bestim­mung des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sondern hilft auch dabei, die zur Einhaltung der CSRD-Anforderungen erforderlichen Ressourcen effizient zuzuweisen.

Somit können Finanzinstitute die klare Identifizierung relevanter Nachhaltigkeitsthemen für sich nutzen, um ihren Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristig zu planen und zu priorisieren.

Herausforderungen

Die Anforderungen ESG-Daten zu erheben und konkret (strategische) Aktivitäten vorzunehmen erstrecken sich neben der CSRD über diverse weitere regulatorische Vorgaben, wie die CRR Art. 449a ESG-Offenlegung, die EU-Taxonomie, SFDR und Anforderungen an das ESG-Risikomanagement aus der MaRisk. Aufgrund der umfassenden regulatorischen Vorgaben kann es zu Verzögerungen bei der Datenbeschaffung bezüglich der Implementierung von ESG-Ansätzen kommen, da ein erheblicher Koordinationsaufwand für die Komposition der erforderlichen Datensätze inklusive der Kontrolle der Datenqualität erforderlich ist.

 

Doppelte Wesentlichkeit_Schaubild ESG-Risikomanagement

Während durch den Regulator die (Daten-)Anforderungen für Finanzinstitute weitgehend klar definiert sind, muss durch die Wesentlichkeitsanalyse der Umfang der Berichterstattung im Rahmen der CSRD auf Grundlage der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)1 bestimmt werden. Dies erfordert eine umfassende Vorbereitung und strategische Herangehensweise, um ein erfolgreiches Reporting zu gewährleisten. Dabei fungiert die doppelte Wesentlichkeitsanalyse als Filter und reduziert den Berichtsumfang auf die für das spezifische Finanzinstitut relevanten Themenfelder und deckt Doppelungen bei den Datenanforderungen auf.

1 legen ein umfangreiches Spektrum an Anforderungen fest, bestehend aus verpflichtenden, zeitlich gestaffelten und freiwilligen Angaben. Finanzinstitute, die sich der CSRD-Konformität widmen, sollten sorgfältig vorgehen, um die Vielzahl an Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten adäquat zu berücksichtigen

Umfassende ESG-Anforderungen für Banken – Chance oder Herausforderung?

Chancen und Lösungsansatz

Um diesen gebündelten Anforderungen gerecht zu werden, sollten Finanzinstitute bestehende ESG-Datenquellen zentralisieren und die entsprechenden Datenprozesse einheitlich ausgestalten und dokumentieren. Insbesondere bei der Datenerfassung können häufig Synergien für die interne und externe Datenbeschaffungen erzielt und zusätzlicher Aufwand für das Institut und die Geschäftspartner vermieden werden.

Hinsichtlich der Outside-In Perspektive können Finanzinstitute auf das bestehende Wissen bezüglich Risikoklassifizierungsverfahren und Monitoring aufbauen. Hierzu sollte die Bestimmung der Wesentlichkeit im Hinblick auf die Risiken parallel zu bereits laufenden Risikomanagementprozessen ablaufen. Darüber hinaus ist die Einbeziehung relevanter Stakeholder ein wichtiger Bestandteil der Wesentlichkeitsanalyse für die Validierung wesentlicher Themen und Datenpunkte in der Berichterstattung.

Eine präzise Wesentlichkeitsanalyse ist erforderlich, um die Datenanforderungen zu vereinheitlichen und die regulatorische Konformität mit verringerten Aufwänden sicherstellen zu können.

Durch die Wesentlichkeitsanalyse kann die betroffene Bank wesentliche Themen identifizieren und den Umfang der erforderlichen Daten somit auch für zukünftige Berichtsperioden begrenzen. Dafür empfiehlt sich eine Eigenanalyse, in der gezielt erfragt wird, welche Informationen bzw. Daten über Geschäftsaktivitäten, relevante Stakeholdergruppen und strategischen Vorgaben bereits vorliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle wesentliche Themen erfasst werden, da der Grundsatz gilt, dass jeder Datenpunkt potenziell wesentlich sein könnte. Soweit ganze Themenstandards, aber auch einzelne Datenpunkte nicht in die Berichterstattung einfließen, ist die Argumentation, warum be­stimmte Themen als nicht wesentlich eingestuft werden, essenziell. Zudem können als wesentlich identifizierte Themen nicht ohne Weiteres zu einem späteren Zeitpunkt wieder als unwesentlich klassifiziert werden (Lock-in-Effekt).

Um eine Wesentlichkeitsanalyse durchführen zu können, muss eine solide (Daten-) Grundlage geschaffen werden. Dies erfordert:

  • Verantwortlichkeiten in der Organisation: Klare Zuständigkeiten sind wichtig, um den Datenbeschaffungsprozess und die Dokumentation in der Berichterstattung effizient zu steuern.
  • GAP-Analyse aufsetzen: Durch die Analyse bestehender Daten und die Benennung klarer Datenquellen können Lücken in der Datenbeschaffung identifiziert und geschlossen werden.
  • Synergien nutzen: Um Daten effizient zu sammeln und vorhandene Datenquellen optimal zu nutzen sind interne Ressourcen zu integrieren und Prozesse zu koordinieren. Geschäftspartner sollten mit Datenanfragen so viel wie nötig und so wenig wie möglich belastet werden. Die Anforderungen aus der CSRD sollten mit anderen regulatorischen Anforderungen gebündelt werden, um Geschäftspartner und Stakeholder kohärent zu den diversen ESG-Themen zu befragen.
  • Umgang mit Datenlücken: Um fehlende Daten zu kompensieren, können Proxies oder Schätzwerte verwendet werden. In diesen Fällen ist es wichtig, sich mit relevanten Stakeholdern abzustimmen, um einen einheitlichen und validierten Ansatz sicherzustellen und die ESG-Datensätze zu standardisieren.

Alles aus einer Hand

Dank unserer langjährigen Projekterfahrung im Bereich Sustainable Finance sind wir Ihr verlässlicher Partner für ganzheitliche Unterstützung, von der Umsetzung technischer Lösungen bis hin zur strategischen Ausrichtung. Wir unterstützen Finanzinstitute nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen und dem ESG-Datenmanagement, sondern bieten auch die erforderliche Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Strategieentwicklung. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite und begleiten Sie in diesem Themenfeld.

Quellen
Adela Kujovic

Adela Kujovic

ist als Wirtschaftsjuristin in der Beratung bei msg for banking tätig. Dabei liegt ihr Fokus auf Sustainable Finance-Themen, Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie übergreifenden ESG-Regulierungen.

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