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Verification of Payee (VoP): Wie kann man die Antwort-Qualität bei den VoP-Anfragen verbessern?

Das Thema „Verification of Payee“ (VoP) sollte Kunden nicht nur als Auftraggeber einer Zahlung interessieren, sondern auch in ihrer gleichzeitigen Rolle als Zahlungsempfänger Beachtung finden. Bei der Eingabe einer Überweisung laufen auch die eigenen Daten als Empfänger durch die VoP Prüfung (auch VoP passiv genannt) und der Zahler erhält die Ergebnisse: Match - Close Match - No Match - Not Applicable. Was kann man tun, damit beide Parteien - Kunden und Zahler - gute VoP-Ergebnisse erhalten?

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VoP, Antwort-Qualität bei VoP-Anfragen verbessern

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Verification of Payee

Ab dem 5. Oktober 2025 wird im Rahmen der Instant-Payment-Regulierung auch Verification of Payee (VoP) sowohl für Echtzeitzahlungen als auch für SEPA-Zahlungen eingeführt. Als Privatperson wird man diesen Service größtenteils in einer Banking App der eigenen Bank verwenden. Nach Eingabe des Empfängernamens und der IBAN wird im Hintergrund die VoP-Anfrage an die Empfängerbank abgesetzt. Nach wenigen Sekunden wird in der App dargestellt, ob der Empfängername, der bei der Empfängerbank hinterlegt ist mit der Angabe in der Zahlung in der App entweder

  • vollkommen übereinstimmt, (Match)
  • fast richtig geschrieben ist und, wie er richtig geschrieben werden sollte, (Close Match)
  • keine Ähnlichkeit hat (No Match) oder
  • nicht abfragbar ist (weil das Konto bei der Empfängerbank nicht vorhanden ist, es sich nicht um ein Zahlungskonto handelt, oder die Bank temporär oder grundsätzlich nicht für VoP-Abfragen erreichbar ist) (Not Applicable)

Außer im ersten Fall – Match – werden dem Zahler drastische Risiko-Hinweise dargestellt. Dabei wird ein Pop-Up folgende Information zeigen:

Falls der Zahler die Daten von einer Rechnung abgeschrieben beziehungsweise die Zahlung mittels QR-Code erstellt hat, ist er wahrscheinlich nun verunsichert: „Warum passt der Empfänger-Name nicht? Bin ich hier etwa einem Betrüger oder einer gefälschten Rechnung aufgesessen?“

Wichtig ist: Die Zahlung lässt sich trotzdem ausführen, wobei die Haftung für eine Fehlüberweisung dann beim Auftraggeber liegt. Dabei  wird der Geldbetrag der genannten IBAN gutgeschrieben, egal wie der Empfängername lautet, denn Banken führen bei der Gutschrift auf dem Empfängerkonto keine Namensprüfung durch.

Genau deshalb ist Verification of Payee so wichtig: Der Zahler kann hier vor der Freigabe der Zahlung prüfen, ob der Empfänger der Richtige ist.

Warum ist VoP sinnvoll?

Als abschreckendes Beispiel könnte hier folgendes Betrugsszenario dienen: Ein Hacker hackt sich in die Internetseite von „Kaffeemaschinen Müller GmbH“ und fordert Käufer auf, für eine Bestellung eine Anzahlung zu leisten. Die angegebene IBAN gehört allerdings nicht Kaffeemaschinen Müller, sondern dem arglistigen Hacker.

Der gutgläubige Bezahler würde also mit „Kaffeemaschinen Müller GmbH“ kein VoP-Match erhalten, denn das Bankkonto wird bei der Empfängerbank  unter dem Namen des Kontoinhabers geführt. Hier sollte der Bezahler vorsichtig sein, gegebenenfalls nachforschen, warum das so ist oder die Zahlung nicht ausführen.

Die bisherige Darstellung orientierte sich ausschließlich an der Sichtweise des Zahlenden. Nun wechseln wir die Seiten und betrachten das Thema aus der Perspektive des Zahlungsempfängers.

VoP passiv: Wie beantwortet eine Bank Verification-of-Payee-Anfragen von Anderen?

Auch ein Zahlungsempfänger sollte sich über den VoP-Namen Gedanken machen. Privatpersonen können hier entspannt sein: Die Banken verfügen über zuverlässige Mechanismen zur Verarbeitung von Vor- und Nachnamen sowie von Gemeinschaftskonten. Die VoP-Systeme sind in der Lage, unterschiedliche Namenskonstellationen – wie Vorname/Nachname, Nachname/Vorname, lediglich Nachnamen oder auch Initialen des Vornamens – korrekt zu verarbeiten und sollten daher eine hohe Anzahl an „Match”-Ergebnissen liefern.

Anders sieht es bei Firmenkunden aus.

Zwar werden bei der VoP-Prüfung beim Vergleich des Empfängernamens aus der Überweisung und den Daten, wie der Empfänger bei der Bank gespeichert ist

  • die Bezeichnung der Rechtsform (AG, GmbH etc.) ignoriert,
  • alles in Kleinbuchstaben umgewandelt,
  • diakritische Zeichen durch die entsprechende Buchstabenkombination ersetzt (é -> e),
  • Umlaute in die Zwei-Buchstaben-Version umgewandelt,
  • Sonderzeichen in Leerzeichen umgewandelt und
  • doppelte Leerzeichen in ein einzelnes Leerzeichen umgewandelt.

Und erst dann wird verglichen. Aber ansonsten muss die Firmenbezeichnung korrekt und vollständig sein. Ansonsten gibt es ein „No-Match“ als VoP-Antwort und der potenzielle Zahler bekommt den oben dargestellten Risiko-Hinweis in der App beziehungsweise der Banking-Anwendung angezeigt und ist verunsichert.

Die Banken verwenden als Konto-Namen die offizielle Firmenbezeichnung aus dem Handelsregister, egal, wie sperrig diese auch ist.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen dies.

Was kann man in Vorbereitung auf VoP selbst veranlassen?

Um seine Zahler nicht – wie oben beschrieben – zu verunsichern, sollten die Rechnungsaussteller folgende Punkte berücksichtigen:

  • Der auf der Rechnung angezeigte Name sollte exakt dem Handelsregisternamen entsprechen.
  • Eventuell beigefügte Überweisungsformulare sollten den korrekten Empfängernamen zeigen.
  • Ein eventuell angedruckter QR-Code sollte ebenfalls den Empfängernamen korrekt darstellen.
  • Um die Qualität der Empfängernamen der eingehenden Zahlungen bereits im Vorfeld zu analysieren, können Corporates, die bereits camt.053 erhalten, das Feld  <TxDtls>/<RltdPties>/<Cdtr>/<Pty>/<Nm> analysieren und prüfen, wie unterschiedlich dieser geschrieben wird und gegebenenfalls für die Top-10 Aliasse definieren. Banken können diese gegebenenfalls bei der VoP-Prüfung berücksichtigen und somit die No-Match Quote verringern .

Zusätzlich gibt es jedoch auch Konstellationen, bei denen der Handelsregistername nicht genutzt werden kann oder nicht gebräuchlich ist.

Was ist ein Alias?

Bei ‚Brillen.de‘ handelt es sich nicht um die im Handelsregister eingetragene Firmenbezeichnung; der offizielle Name lautet ‚SuperVista AG‘. Auf der Rechnung tritt jedoch die Bezeichnung ‚Brillen.de‘ deutlich in den Vordergrund.

Andere Beispiele für die sinnvolle Nutzung eines Alias könnten gebräuchliche Abkürzungen sein: Volkswagen/VW oder Allgemeiner Deutscher Automobil Club/ADAC sein.

Die Lösung für diese Fälle ist die Nutzung eines Alias-Namens (in der englischen Regulatorik wird hierfür das Wort „Tradename“ genutzt).

Dieser Alias muss zwischen Bank und Kontoinhaber vereinbart werden und kann dann bei der VoP-Prüfung alternativ zum offiziellen Firmennamen geprüft werden.

Dabei wird bei der VoP-Prüfung das beste Resultat zurückgemeldet. Sollte also ein „Close Match“ beim Namen und ein „Match“ beim Alias ermittelt werden, wird das als „Match“ zurückgegeben.

Bei Konten mit der oben dargestellten Konstellation sollte der Kunde mit seiner Bank sprechen, ob ein oder mehrere Aliasse eingerichtet werden können. Auch nach Umfirmierungen und der daraus resultierenden Namensänderung im Konto kann ein Alias, zumindest für eine Übergangsfrist, sehr nützlich sein.

Nächste Schritte

Am 5. Oktober 2025 geht VoP in die Produktion, und zwar mit einem Big-Bang-Ansatz. Ab diesem Zeitpunkt sind Privatpersonen gezwungen, VoP zu nutzen. Bei zu großen Abweichungen wird dem Einzahler der oben dargestellte Risiko-Hinweis angezeigt. Das sollte vermieden werden.

Um sich bereits vorab ein Bild von der VoP-Qualität beim eigenen Konto zu verschaffen, könnte man seine Hausbank mit einer Analyse der Daten beauftragen. Die Hausbank könnte die Geldeingänge auf diese IBAN über einen bestimmten Zeitraum analysieren und auflisten, wie häufig welcher Empfängername verwendet wurde. Aufgrund dieser Liste könnte man die Alias-Namen erstellen und somit eine höhere Treffer-Quote erzielen.

Aber auch Firmenkunden selbst können zu einer höheren VoP-Treffer-Quote beitragen: Sie sollten die auf den Rechnungen aufgeführten Namen einschließlich der Angaben auf Überweisungsträgern und QR-Codes dahingehend überprüfen, ob sie mit den bei der Bank hinterlegten Daten übereinstimmen. Und sofern der im Handelsregister eingetragene Name auf der Rechnung nicht eindeutig erkennbar ist, sollte der Firmenkunde einen oder mehrere Alias Namen bei seiner Bank beauftragen.

Bernd Sibold

Bernd Sibold

verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich Zahlungsverkehr und ist bei msg for banking insbesondere im Themengebiet Corporate Payments Consulting tätig.

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