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EURO-Eilüberweisung: Bald überflüssig durch Echtzeitzahlung?

Neben der klassischen SEPA-Überweisung gibt es die Euro-Eilüberweisung, die eine beschleunigte Zahlungsabwicklung ermöglicht. Doch welchen Stellenwert hat sie in Zeiten von Echtzeitzahlungen noch? Wird sie langfristig bestehen oder durch neue Zahlungsformen ersetzt?

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EURO-Eilüberweisung: Instant Payments

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Was ist eine EURO-Eilüberweisung?

Die EURO-Eilüberweisung (oder Blitzüberweisung) ist das beschleunigte Pendant zur SEPA-Standardzahlung, wobei beide Zahlungsarten ausschließlich für Transaktionen in Euro genutzt werden können. Während eine Standardüberweisung spätestens am nächsten Bankarbeitstag beim Empfänger ankommen muss, ermöglicht die EURO-Eilüberweisung eine Transaktion noch am selben Tag – allerdings zu höheren Entgelten und unter der Voraussetzung, dass die Einreichungsfristen der jeweiligen Bank eingehalten werden. Wird die Cut-off-Zeit überschritten, verzögert sich die Überweisung um einen weiteren Bankarbeitstag.

Die Euro-Eilüberweisung bleibt – insbesondere im Corporate Treasury-Bereich, wo häufig hohe Beträge transferiert werden – eine essenzielle Option. Die 2027 eingeführten Echtzeitzahlungen können bisher nicht mithalten: Sie bieten zwar eine Abwicklung innerhalb von 25 Sekunden an, sind jedoch in der Höhe begrenzt – zunächst auf 15.000 Euro, mittlerweile auf 100.000 Euro.

Auch beim Widerruf gibt es einen Unterschied: Während SEPA-Zahlungen und EUR-Eilzahlungen vom Kunden grundsätzlich und unter bestimmten Bedingungen zurückgerufen werden können, ist dies bei Echtzeitzahlungen nicht möglich.

Zusätzlich war die Erreichbarkeit von Empfängerbanken bei Echtzeitzahlungen anfangs eingeschränkt, sodass eine flächendeckende Nutzung nicht möglich war. Dies stärkt die Relevanz der EURO-Eilüberweisung als zuverlässige und bewährte Alternative für Unternehmen.

Des Weiteren sind EURO-Eilzahlungen im gesamten EWR-Raum möglich, während alle SEPA-Zahlungen ausschließlich auf die SEPA-Länder beschränkt sind.

EURO-Eilüberweisung. Gegenüberstellung der SEPA-Zahlungsarten für Überweisungen

Tabelle 1: Gegenüberstellung der SEPA-Zahlungsarten für Überweisungen

Welche Folgen hat die neue Instant-Payment-Regulierung für die EURO-Eilüberweisung?

Die neue Instant-Payment-Regulierung setzt genau hier an: Seit dem 10. Januar 2025 sind alle Kreditinstitute, die Zahlungsverkehrskonten anbieten, dazu verpflichtet für SEPA-Echtzeitzahlungen erreichbar zu sein. Seitdem wurde auch gesetzlich festgelegt, dass eine Echtzeitzahlung nicht teurer sein darf als eine klassische SEPA-Überweisung. Damit sind bereits zwei der drei Einschränkungen aufgehoben.

Ab dem 5. Oktober 2025 wird die Echtzeitzahlung für Firmenkunden noch attraktiver, da das bisherige Limit von 100.000 Euro entfällt. Damit wird die SEPA-Echtzeitüberweisung der EURO-Eilüberweisung in mehreren Aspekten überlegen sein:

  • Beide Zahlungen haben keine betraglichen Einschränkungen.
  • Echtzeitzahlungen dürften in der Regel deutlich günstiger sein als EURO-Eilüberweisungen.
  • Mit Echtzeit erreicht man den Empfänger nicht nur gleichtägig, sondern innerhalb von wenigen Sekunden.
  • Die Echtzeitzahlung ist 24 Stunden am Tag verfügbar und unterliegt keinen Cut-off-Zeiten.
  • Seit Januar 2025 sind Banken, die Zahlungsverkehrskonten anbieten, verpflichtet, Echtzeitzahlungen sowohl zu empfangen (passiv) als auch ab Oktober 2025 zu senden (aktiv).

Die Konsequenz wird sein, dass viele Firmenkunden von der EURO-Eilüberweisung auf die Echtzeitzahlung umsteigen werden. Dieser Umstieg dürfte voraussichtlich schneller geschehen als die Migration von klassischen SEPA-Zahlungen auf Echtzeitzahlungen. Der Grund dafür liegt in der deutlichen Preisreduktion, die durch die EU-Vorgaben einher gehen. Banken werden mit erheblichen Einbußen rechnen müssen, da sie voraussichtlich immer weniger an der vergleichsweise lukrativen EURO-Eilüberweisungen verdienen können.

Übersicht der SEPA-Zahlungsarten für Überweisungen

Abbildung 1: Übersicht der SEPA-Zahlungsarten für Überweisungen

Ist das dann das Ende der EURO-Eilzahlung?

Vorerst wird die EURO-Eilüberweisung noch eine gewisse Daseinsberechtigung haben, da nicht alle Banken der Instant-Payment-Regulierung nachkommen (müssen), die sie zum Anbieten von Echtzeitzahlungen verpflichtet. Einige spezialisierte Banken, wie Förderbanken oder Bausparkassen, die keine Zahlungsverkehrskonten führen, haben das Echtzeit-Schema nicht unterzeichnet und sind daher für Echtzeitzahlungen nicht erreichbar. Diese Banken erwarten zwar Einzahlungen, jedoch nur als SEPA-Überweisungen oder EURO-Eilzahlungen, nicht als Echtzeitüberweisungen.

Ein praktisches Beispiel: Wenn ein Förderkredit fällig wird, kann der Kreditnehmer nicht bis zum Fälligkeitstag warten, um mit einer Echtzeitzahlung zu tilgen. Entweder gibt er den Auftrag einen Bankarbeitstag zuvor als SEPA-Überweisung auf und verliert einen Tag Zinsen, oder er nutzt die ansonsten obsolet gewordene EURO-Eilüberweisung.

Darüber hinaus gilt für nicht-euroeinführende Länder innerhalb der Single European Payment Area (SEPA) ein späterer Stichtag: Banken in diesen Ländern müssen Echtzeitzahlungen erst ab dem 9. April 2027 empfangen und ab dem 9. Juli 2027 versenden können. Bis dahin bleibt für gleichtägige Zahlungen in diese Länder, wie zum Beispiel nach Dänemark, nur die EURO-Eilüberweisung eine verfügbare Option.

Automatische Umwandlung in EURO-Eilüberweisung?

Bei der Verfügbarkeitsprüfung durch die Auftraggeber-Bank – die prüft, ob die Empfängerbank für Echtzeitzahlungen erreichbar ist – kann eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden, die eine Umwandlung der Zahlung vorsieht. Einige Banken wandeln Zahlungen bei Nichterreichbarkeit der Empfängerbank automatisch in eine SEPA-Überweisung um. Das kann für den Auftraggeber und Empfänger den Nachteil haben, dass die Zahlung einen Bankarbeitstag später ankommt, obwohl der Auftraggeber eine „gleichtägige Gutschrift“ beauftragt hat. Im Gegensatz dazu gibt es auch Banken, die unter denselben Bedingungen die Zahlung in eine EURO-Eilüberweisung umwandeln.

Fazit: EURO-Eilüberweisung bleibt als Übergangslösung

Obwohl die genannten Einschränkungen voraussichtlich noch einige Zeit bestehen bleiben, wird erwartet, dass viele Firmenkunden ab Oktober 2025 ihre EURO-Eilüberweisungen zunehmend in Echtzeitzahlungen umwandeln. Der Vorteil der Echtzeitzahlungen – insbesondere der Wegfall des Betragslimits und die günstigen Konditionen – macht diese für das Corporate Treasury sowie für andere dringende Zahlungen besonders attraktiv. Die Eilüberweisung sollte jedoch weiterhin als Backup-Lösung im Hintergrund behalten werden, um auf mögliche Ausnahmesituationen reagieren zu können, in denen Echtzeitzahlungen noch nicht die optimale Lösung darstellen.

Bernd Sibold

Bernd Sibold

verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich Zahlungsverkehr und ist bei msg for banking insbesondere im Themengebiet Corporate Payments Consulting tätig.

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