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Biodiversität: Ein unterschätztes Risiko für den Finanzsektor

Biodiversitätsverlust – Eine größere Herausforderung als der Klimawandel?

Das Verständnis der natürlichen Abhängigkeiten und Auswirkungen sowie die Veränderungen in der Nachfrage, zum Beispiel durch Veränderungen in Verbraucherpräferenzen, sowie aktuelle und zukünftige Regulierungen haben weitreichende Auswirkungen. Sie beeinflussen nicht nur das Risikomanagement von Finanzinstituten, Unternehmen und Investoren, sondern auch deren Wachstumsstrategien und die Suche nach wirtschaftlichen Chancen.

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Biodiversität Europa Berge Landschaft

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Massive Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Der fortschreitende Verlust der Biodiversität birgt das Risiko massiver Auswirkungen auf unseren Planeten und die menschliche Lebensgrundlage. 80 Prozent der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) können bei Ausklammerung der Biodiversität nicht erreicht werden. Nahezu alle weltweiten Wirtschaftsleistungen hängen von Ökosystemen beziehungsweise der Biodiversität ab. Wenn keine Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz ergriffen werden, droht der Weltwirtschaft laut einer WWF-Studie bis 2030 ein geschätzter jährlicher Verlust von 2,7 Billionen US-Dollar. Die Art und Weise wie Finanzmittel allokiert werden, kann der biologischen Vielfalt zugutekommen oder sie schädigen.

Der Finanzsektor sollte sicherstellen, dass Schäden, die durch die von ihm finanzierten Aktivitäten entstehen, erfasst, reduziert und letztlich verhindert werden. Das Verständnis naturbedingter Abhängigkeiten und Auswirkungen sowie sich ändernder nachfrageseitiger Faktoren (beispielweise Verbraucherpräferenzen) sowie gegenwärtiger und zukünftiger Regulierungen kann nicht nur das Risikomanagement von Finanzinstituten, Unternehmen und Investoren beeinflussen, sondern auch die Wachstumsstrategie und die Verfolgung wirtschaftlicher Opportunitäten.

Naturkatastrophe_Wandel Biodiversität

Naturkatastrophenrisiko: Auswirkungen von steigenden ESG-Risiken auf die Banken- und Versicherungswirtschaft

Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen führt zu steigenden Risiken für die Finanz- und Versicherungsbranche. Der jüngste Artikel im BaFin Journal vom 21.05.2024 zeigt interessante, aber auch besorgniserregende Fakten im Kontext von ESG-Risiken auf.

Der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal als zentraler Wendepunkt

Das Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) kann als Pendant zum Pariser Klimaabkommen gesehen werden. Darin sind vier übergreifende Ziele definiert:

  1. Eindämmung des vom Menschen verursachten Aussterbens bedrohter Arten und Verringerung der Aussterberate aller Arten bis 2050 um das Zehnfache.
  2. Nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung biologischer Vielfalt.
  3. Gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
  4. Sicherstellen, dass allen Vertragsparteien, besonders den weniger entwickelten Ländern, angemessene Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen.

Bis 2030 gibt es zudem 23 mittelfristige Ziele – dem Ziel 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu schützen, wird besonders große Bedeutung beigemessen. Im Juni 2024 wurde hierzu auf EU-Ebene ein Renaturierungsgesetz beschlossen, das die Länder dazu verpflichtet, bis 2030 mindestens je 20 Prozent der geschädigten Flächen und Meeresgebiete und bis 2050 alle bedrohten Ökosysteme wiederherzustellen.

Weitere Unterziele beinhalten unter anderem Folgendes:

  • Verlagerung von Investitionen weg von naturschädigenden Aktivitäten (Ziele 2, 14 und 18)
  • Verknüpfung von Klima und biologischer Vielfalt (Ziel 8)
  • Außerdem sollen Finanzinstitute und multinationale Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Abhängigkeiten und Auswirkungen auf die Natur zu überwachen, zu bewerten und darüber zu berichten. In die Betrachtung sollen die Geschäftstätigkeiten, Wertschöpfungsketten sowie Portfolioanalysen einfließen. (Ziel 15).
  • Und schließlich das Ziel, Finanzmittel für die Umsetzung nationaler Strategien und Aktionspläne zur biologischen Vielfalt zu mobilisieren (Ziel 19).

Es ist davon auszugehen, dass die im GBF beschlossenen Ziele und Maßnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die europäische und nationale Biodiversitätspolitik und -regulatorik in den kommenden Jahren haben werden.

Regulatorische Rahmenbedingungen für den Biodiversitätsschutz

Auf EU-Ebene findet sich Biodiversität bereits heute in der Regulatorik:

Regulatorik Inhalt
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und Renaturierungsgesetz Schutz der Land- und Meeresflächen
EU-Taxonomie Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten nach dem sechsten Umweltziel: Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme, sowie Do-No-Significant-Harm-Kriterien
Corporate sustainability reporting (CSRD),
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach

ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme;

Andere Standards bezüglich wesentlicher Treiber der Biodiversitätskrise (z. B. Klima, Umweltverschmutzung und Wassernutzung)

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Transparenz über Finanzprodukte, die ökologische Merkmale fördern bzw. negative Auswirkungen haben (Principal Adverse Impacts)
Erweiterte Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen (besonders auch die Offenlegung und Adressierung nachteiliger Nachhaltigkeitsfaktoren)
BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Explizite Nennung von Biodiversitätsrisiken
Thematische Überprüfung zu Umwelt- und Klimarisiken der EZB aus 2022 Institute sollen neben Klimarisiken auch weitere Umweltrisiken in ihre Strategie, Governance und Risikomanagement einbeziehen
Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) und Nationales Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Umfassende Sorgfaltspflichten bezüglich Einhaltung von Umweltschutz- und Biodiversitätsaspekten in der globalen Lieferkette
Regulierung zu entwaldungsfreien Lieferketten (Deforestation Regulation) (noch ausstehend) Direkter Bezug auf Biodiversität: Künftig soll verhindert werden, dass Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rindfleisch und Soja, deren Herstellung Entwaldung verursacht, auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden
Überarbeitung und Aktualisierung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) Anpassungen an das Montreal Global Biodiversity Framework
Ziele- und Maßnahmenkatalog zur NBS 2030 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Den Vorschlägen zufolge sollen Finanzinstitute beispielsweise bis 2030 bei allen privaten und öffentlichen Finanzentscheidungen die Auswirkungen auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen als Entscheidungskriterium transparent darstellen und berücksichtigen.

Spezifika für Finanzinstitute

Die Art und Weise, wie Finanzmittel allokiert werden, kann der biologischen Vielfalt nutzen oder schaden. Finanzinstitute können einen positiven Beitrag leisten, indem sie Kapital für Projekte und Unternehmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Ökosystemen bereitstellen und Umweltkriterien in ihre Finanzierungsentscheidungen einbeziehen. Die Finanzierungslücke hinsichtlich Biodiversität und Ökosysteme wird nach dem Paulson Institute auf 598-824 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2030 beziffert.

Biodiversität im Risikomanagement

Ähnlich wie Klimarisken können Biodiversitätsrisiken negative finanzielle Auswirkungen auf einzelne Unternehmen, ganze Volkswirtschaften und damit auch Finanzinstitute haben. In erster Linie sind hier physische, transitorische und rechtliche Risiken zu nennen, die sich auf bestehende Risikoarten der Banken (wie Kreditrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken) als Risikotreiber auswirken können.

Für das Risikomanagement von Banken ist es unerlässlich, Auswirkungen (Impacts) auf und Abhängigkeiten (Dependencies) von Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen für wirtschaftliche Aktivitäten systematisch zu erfassen. Umweltrisiken sollten in das Risikomanagement einer Bank, einschließlich Materialitäts-Assessment sowie Risiko- und Szenarioanalysen integriert werden. Dies ist allerdings nur möglich, sofern eine zuverlässige Offenlegung von naturbezogenen Informationen seitens der Realwirtschaft vorhanden ist.

Zusätzlich sollten Banken ein Verständnis dafür entwickeln, welche Normen und regulatorische Vorschriften bereits Biodiversitätsaspekte einbeziehen und welche sich derzeit in der Entwicklung befinden (siehe oben). Sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch das Network for Greening the Financial System (NGFS) entwickeln derzeit Modelle und entsprechende aufsichtliche Methoden, um sich dem Thema quantitativ und methodisch versiert zu nähern. Im Digitalen Aufsichtsgespräch mit Schwerpunkt Sustainable Finance im Mai 2024 hat die Bundesbank erklärt, dass die Biodiversität voraussichtlich im Jahr 2025 in den (Prüf-)Fokus rücken wird.

Kompetenzaufbau in der Organisation

In den Finanzinstituten sollte frühzeitig ein adäquater Wissensstock aufgebaut werden, da eine erfolgreiche Operationalisierung noch komplexer werden könnte als bei Klimarisiken. Sowohl die Mitarbeiterschaft sollte entsprechend geschult als auch gegebenenfalls interne Prozessmodifikationen hinsichtlich des Datenmanagements und der Einbettung in das Risikomanagement koordiniert werden.

Ihr verlässlicher Partner für ganzheitliche Unterstützung, von der Umsetzung technischer Lösungen bis hin zur strategischen Ausrichtung

Wir unterstützen Finanzinstitute nicht nur bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen und dem ESG-Datenmanagement, sondern bieten auch die erforderliche Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Strategieentwicklung. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite und begleiten Sie in diesem Themenfeld.

Quellen
Svenja Atzrott

Svenja Atzrott

hat einen Master in Wirtschaftssoziologie und ist bei msg for banking im Bereich Non Financial Risk and Sustainable Finance beschäftigt. Sie unterstützt bei den Themen ESG-Risken, ESG-Datenmanagement, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Projektmanagement.

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