8. MaRisk-Novelle veröffentlicht – Erweiterte Anforderungen an die Messung von Kreditspreadrisiken (CSRBB)
In diesem Beitrag wird beleuchtet, inwiefern die mit der jüngsten Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlichten erweiterten Anforderungen an die Kreditspreadrisikomessung Handlungsbedarf bei Finanzinstituten nach sich ziehen.

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8. MaRisk-Novelle für Kreditinstitute
Am 29.05.2024 wurde die 8. MaRisk-Novelle für Kreditinstitute veröffentlicht.1 Schwerpunkte der Neuerungen sind das Management von Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und von Kreditspreadrisiken (CSRBB) im Anlagebuch. Mit der neuesten Novelle werden die Anforderungen der EBA-Guideline (EBA/GL/2022/14)2 in nationales Recht überführt und somit für alle Kreditinstitute in Deutschland gültig.
Gerade das Thema der Kreditspreadrisiken fordert eine intensive Beschäftigung und Anpassung bisheriger Vorgehensweisen, da sich noch kein einheitlicher Marktstandard herausgebildet hat und im neuen BTR 5 erstmals Anforderungen an die Risikomessung der Kreditspreadrisiken aufgenommen wurden.
Simon Feyen Partner Business Consulting bei msg for banking
Lesen Sie in den folgenden NEWS-Artikeln mehr zu den Anforderungen und Neuerungen zu IRRBB und CSRBB:
- IRRBB und CSRBB
- IRRBB und CSRBB: Ein Blick auf die neuen Leitlinien der EBA
- IRRBB: Ein Blick auf die neuen technischen Regulierungsstandards der EBA zu aufsichtlichen Ausreißertests (Teil 2)
- IRRBB: Ein Blick auf die neuen RTS der EBA zu IRRBB-Standardansätzen (Teil 3)
Herausforderung durch die 8. MaRisk-Novelle an die Messung und Steuerung der Kreditspreadrisiken im Anlagebuch
Konkret bedeutet die Aufnahme der Kreditspreadrisiken in die MaRisk, dass sich die Institute, sofern dies in den letzten Monaten noch nicht geschehen ist, bis zum Ende der für diese Neuerungen eingeräumten Umsetzungsfrist am 31.12.2024, mit diesen beschäftigen müssen.
Die Implementierung angemessener Risikomess- und Steuerungsverfahren dürfte für die meisten Institute mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand verbunden sein.
Simon Feyen Partner Business Consulting bei msg for banking
Zunächst ist der Umfang des Scopes für die Risikomessung zu definieren, da die MaRisk diesen Punkt bewusst weit gefasst haben. Je nach Definition des Scopes sind dann verschiedene Folgefragen zu beantworten. So ist zu klären, ob die bisher verwendeten Spreadklassen bzw. Spreads für die Risikomessung noch angemessen und ausreichend sind bzw. ob auch neue Marktdaten angeschafft und aufbereitet werden müssen. Ebenfalls sind die Art der Risikomessung und eine angemessene Integration in die RTF zu betrachten. So ist die Risikoart sowohl in der barwertigen als auch in der periodischen Risikosicht zu integrieren.
Die Institute sollten frühzeitig mit der Umsetzung starten, um Ende des Jahres ein vollständiges Risikomesskonzept vorweisen und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können. Teilweise werden, im Gegensatz zu den Zinsänderungsrisiken, keine konkreten Vorgaben, wie zum Beispiel bei der Ausgestaltung von Stresstests, gemacht, sodass die konzeptionellen Überlegungen umfangreicher sind.
Notwendigkeit einer Status-quo-Analyse und Identifizierung von Anpassungsnotwendigkeiten
In einem ersten Schritt ist daher eine Status-quo-Analyse sinnvoll. Wo steht das Institut und kann die bisherige Vorgehensweise bestätigt werden bzw. an welcher Stelle sind noch Anpassungsnotwendigkeiten vorhanden? Allein die erste zentrale Fragestellung, der Umfang des Scopes für die Risikomessung, muss von jedem Institut individuell beantwortet und der Ausschluss von Positionen muss begründet werden. Somit besteht mindestens die Anforderung der plausiblen Dokumentation zur Bestätigung der bisherigen Vorgehensweise.
Bisherige Prüfungen der Aufsicht im Kontext von Marktpreisrisiken zeigen, dass die Angemessenheit von Spreadklassen nachgewiesen werden muss. In Zukunft wird dieser Aspekt noch wichtiger sein, da verschiedene Fragestellungen, wie zum Beispiel der Einbezug idiosynkratischer Faktoren und deren Auswirkungen auf den Risikoausweis, beantwortet und eingewertet werden müssen.
Wie kann msg for banking Sie bei der Implementierung einer angemessenen CSRBB-Messung und -Steuerung unterstützen und welches Vorgehen hat sich bewährt?
Es hat sich bewährt, das Thema der Kreditspreadrisikomessung ganzheitlich zu betrachten und die verschiedenen Aspekte, die aufsichtlich gefordert werden, mit einer sinnvollen technischen Lösung zu kombinieren. Der Aufwand variiert je nach Institutsgröße und orientiert sich hier an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gerade aufgrund des aufsichtlichen Fokus durch die Aufnahme in die MaRisk bietet es sich an, das Thema ganzheitlich aufzusetzen und angemessene Prozesse zu etablieren.
Durch unsere Expertise im Bereich der Kreditspreadrisikomessung in Kombination mit verschiedenen technischen Anwendungen können wir Sie ganzheitlich bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen. Idealtypisch starten wir mit einer gemeinsamen Analyse des Status quo. In Abhängigkeit der definierten Anpassungsnotwendigkeiten erfolgt im Anschluss eine gemeinsame Abarbeitung dieser und eine Betrachtung aller Bestandteile eines Regelkreislaufes.
Die folgende Grafik zeigt ein mögliches Projektvorgehen.

Abbildung 1: Idealtypisches Projektvorgehen Implementierung Kreditspreadrisiko-Messung und -Steuerung

Haben Sie Fragen rund um das Thema CSRBB?
Sprechen Sie uns an. Gerne unterstützen wir Sie bei der Etablierung eines angemessenen CSRBB-Steuerungskonzeptes.
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