Neue EZB-Klarstellung zu ICAAP/ILAAP
Am 10. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) ein Papier, in dem ihre Erwartungen an das Liquiditäts- und Kapitalmanagement der von ihr beaufsichtigten Institute konkretisiert wird. Während diese Klarstellung hauptsächlich für bedeutende Institute (SIs) relevant ist, wirft sie auch für weniger bedeutende Institute (LSIs) wichtige Fragen auf.

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Risikomanagement und Meldewesen: Zentrale Handlungsfelder 2025 im aufsichtsrechtlichen Kontext
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in ihrer kürzlichen Veröffentlichung „ECB clarification on ICAAPs and ILAAPs and respective package submissions“ 1 ihre Erwartungen an das Liquiditäts- und Kapitalmanagement der beaufsichtigten Institute konkretisiert. Diese Klarstellung betrifft primär bedeutende Institute (SIs), wirft jedoch auch für weniger bedeutende Institute (LSIs) relevante Fragestellungen auf.
Die nationale Aufsicht orientiert sich bei der Festlegung ihrer Standards (Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk) an den Leitlinien der EZB. Die Konkretisierung der Anforderungen könnte daher mittel- bis langfristig auch für LSIs eine Rolle spielen.
Striktere Anforderungen an ICAAP/ILAAP als fortlaufende Prozesse
Die EZB fordert, dass ICAAP und ILAAP nicht als jährliche Pflichtprozesse betrachtet werden, sondern als kontinuierliche Steuerungsprozesse mit regelmäßigen Überprüfungen. Erwartet werden eine evidenzbasierte Dokumentation und unterjährige Abgabe neuer oder signifikant veränderter Policies, Methoden und Validierungen.
Zudem müssen Kapital- und Liquiditätsstrategien regelmäßig an externe Entwicklungen wie geopolitische Risiken oder veränderte Marktbedingungen angepasst werden.
Anforderungen an Kapitalplanung, Stresstests und Managementpuffer
Die EZB konkretisiert die Anforderungen an die Kapital- und Liquiditätsplanung:
- Vorausschauende Kapitalplanung: Institute müssen ihre Kapitalprojektionen für mindestens drei Jahre sowohl normativ als auch ökonomisch durchführen.
- Striktere Stresstests: Die Gestaltung adverser Szenarien muss stärker auf die spezifischen Risiken des Instituts eingehen. Die Wirkung materieller Risikotreiber auf den NII, Rückstellungen und Risikogewichte sollte nachgewiesen werden.
- Managementpuffer: Die Institute müssen eine klare Methodik zur Kalibrierung ihrer Kapital- und Liquiditätspuffer nachweisen. Interne und externe Faktoren, die zur Kalibrierung der Puffer genutzt werden (u. a. regulatorische Anforderungen, Stakeholder-Erwartungen und Unsicherheiten in der Kapitalplanung), sollen die Institute bewerten.
Neues Meldedatum zum 15. März
Die genannten Themen rücken nun bereits für SI-Institute zum 15. März 2025 in den Fokus, denn die EZB zieht das bestehende Meldedatum zum 31. März um 15 Kalendertage vor. Bestehende Prozesse müssen daher basierend auf den Anmerkungen der EZB-Klarstellung analysiert und angepasst werden.
Institute, die frühzeitig robuste ICAAP/ILAAP-Frameworks etablieren, können damit regulatorische Unsicherheiten minimieren und ihre Kapitalstrategie optimieren. Dies kann sich langfristig als strategischer Vorteil im Wettbewerbsumfeld erweisen.

ICAAP/ILAAP
Planen Sie Ihre zukünftige Ertragsprognosen und Kapitalausstattung proaktiv, sodass Ihr Institut aufsichtsrechtliche Vorgaben jederzeit erfüllt. Dies erfordert eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der getroffen Annahmen und Parametrisierungen.
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