Kreditzweitmarktgesetz – ein Überblick über die wesentlichen Inhalte
NEWS 02/2024
Das „Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz)“ regelt den Verkauf notleidender Kredite, sogenannter Non-Performing Loans (NPLs), von Kreditinstituten an Kreditkäufer und die Erbringung von Kreditdienstleistungen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Inhalte.
- Hintergrund des Kreditzweitmarktgesetzes
- Hintergrund des Kreditzweitmarktgesetzes
- Pflichten der Verkäufer und Verkäufer notleidender Kredite
- Zulassung von Kreditdienstleistungs-instituten durch die BaFin
- Insolvenzschutz für Zahlungen des Kreditnehmers
- Pflichten zur Information des Kreditnehmers
- Rechte der BaFin
- Fazit
- Quellen und weiterführende Hinweise
Hintergrund des Kreditzweitmarktgesetzes
Das „Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz)“, abgekürzt KrZwMG, hat die Kreditzweitmarktrichtlinie (EU/2021/2167) vom 24.11.2021 in deutsches Recht umgesetzt.1 Es regelt den Verkauf notleidender Kredite, sogenannter Non-Performing Loans (NPLs),2 von Kreditinstituten an Kreditkäufer und die Erbringung von Kreditdienstleistungen.3
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