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Eigenkapital-Boost mit IRBA im dauerhaften Partial Use

Die IRBA-Einführung wird sich schon für kleinere Institute wirtschaftlich lohnen. Qualitative Prozessverbesserungen und eine größere Transparenz der Kreditrisiken kommen hinzu.

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IRBA Partial Use

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Am 24. April 2024 wurde vom EU-Parlament die neuen Capital Requirements Regulations (sog. CRR III1) angenommen, die im Januar 2025 in Kraft treten sollen. Unter anderem machen sie für Institute im Kreditrisikostandardansatz (KSA) den Übergang zum auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA) durch die dauerhafte Teilanwendung leichter.

Was bedeutet der IRBA in der Praxis?

Die Erfahrung mit den Aufsichtsbehörden zeigt, dass nicht so sehr die Modelle selbst im Fokus des aufsichtlichen Interesses stehen, sondern dass viele Aspekte des Gesamtprozesses, die prinzipiell auch für KSA-Institute gelten, sehr viel stärker unter die Lupe genommen werden.

Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der aufsichtlichen Ausfalldefinition, die neben dem 90-Tage-Rückstand (mit entsprechenden Schwellwerten) auch „Unlikely to Pay“-Kriterien (UTP) enthält. Die Umsetzung der Überwachung von Ausfällen, die Themen Gesundung und Mehrfachausfälle rücken in den Fokus. Inhaltlich schaut die Aufsicht auch auf institutsspezifische Sicherheitsspannen (Measures of Conservatism, MoC). Das sind Konservativitätsaufschläge auf die internen Ausfallprognosen, die es im KSA nicht gibt.

Damit einher gehen Anforderungen an den Datenhaushalt rund um die Modellanwendung, die eine mindestens jährliche Überwachung und Validierung erlauben müssen. Da die Validierung unabhängig von der Kreditrisikoüberwachung sein muss, ergeben sich auch organisatorische Änderungen und i.d.R. zusätzlicher Personalbedarf. Am Ende muss auch die Revision in die Lage versetzt werden, die zusätzlichen Anforderungen nachzuvollziehen und zu prüfen.

Für die Teilanwendung werden bei einem Institut die Bilanzaktiva auf die Forderungsklassen aufgeteilt, um die für den IRBA relevanten und geeigneten Segmente zu bestimmen. Typischerweise sind die Segmente Unternehmen, Mengengeschäft, Baufinanzierung („mit Wohnimmobilien besichertes Mengengeschäft“) und evtl. Banken primäre Kandidaten für den IRBA.

Der IRBA lohnt sich schon für kleine Institute

Der Nutzen des IRBA wird durch den in der neuen CRR eingeführten Output-Floor begrenzt. Dieser beschränkt auf Institutsebene die Absenkung der Mindesteigenmittel durch den IRBA gegenüber den mit den Standardverfahren ermittelten Kapitalanforderungen und beträgt 72,5 % (ab 2030). Der maximale Nutzen des IRBA beträgt also 27,5 % des KSA-Kapitals. Zuvor gelten Übergangregeln, die eine etwas höhere Kapitaleinsparung ergeben.

Auch wenn die RWA im neuen KSA leicht steigen dürften, kann für ein heutiges KSA-Institut die Größenordnung der RWA als Schätzung für das zukünftige Ergebnis im KSA angenommen werden. Dabei kann man davon ausgehen, dass schon mit dem Übergang von zwei bis drei Forderungsklassen in den IRBA die maximale Ersparnis erreicht wird.

RWA KSA neu und IRBA

Abbildung 1: RWA KSA neu und IRBA

In einer Beispielbank mit einer Bilanzsumme von 5 Mrd. €, RWA von 2,6 Mrd € im KSA und einer Eigenkapitalquote von 14,5 % ergibt sich in jeder Forderungsklasse mit Ausnahme der Beteiligungen eine Absenkung der RWA bei Übergang in den IRBA (Abbildung 1). Da im Beispiel die Auswirkung des Output-Floors deutlich größer ist als die Effekte des IRBA von Instituten und Retail-Wohnimmobilien, wird der maximale Effekt schon durch Übergang von Unternehmen und Retail (ohne durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen) erreicht. Institute und Retail-Wohnimmobilien bleiben im KSA, die RWA sinken im IRBA auf 1,9 Mrd. €, 72,5 % der o.a. RWA im KSA.

Veränderung RWA

Abbildung 2: Veränderung RWA

Wie man in Abbildung 2 sieht, würden Unternehmen und Retail im IRBA für fast 1 Mrd. € weniger RWA sorgen. Wegen des Output Floors sinken die RWA der Beispielbank jedoch nur um ca. 700 Mio. €.

Den Einsparungen stehen der einmalige Mehraufwand der IRBA-Einführung und laufende Mehrkosten gegenüber. Wie hoch diese Aufwände sind, ist individuell vom Institut, seinen Portfolien und seinen Prozessen abhängig. Best Practice und Erfahrungen zu Einführung und Betrieb des IRBA liegen aus mehr als 15 Jahren vor. Verbandsinstitute und solche, die auf Poolmodelle zurückgreifen, die sie im besten Fall schon für ICAAP-Zwecke (Säule 2) einsetzen, werden den IRBA noch effizienter einführen können, da die Pooldienstleister sie bei einem großen Teil der regelmäßigen Aufgaben unterstützen.

Ab welcher Institutsgröße lohnt sich die Einführung des IRBA?

Für eine Überschlagsrechnung, ob sich die Einführung des IRBA unter den Rahmenbedingungen der regulatorischen Neuregelungen lohnen kann, benötigt ein heutiges KSA-Institut nur wenige Angaben:

  1. Die bisherigen RWA als Näherung für die zukünftige Anwendung des KSA
  2. Die strategisch festgelegte Mindestkapitalquote
  3. Die Kosten für (zusätzliches) Eigenkapital als Prozentsatz (EK-Kostenquote)
  4. Eine Schätzung des Aufwands der IRBA-Einführung auf ausgewählten Forderungsklassen
  5. Eine Schätzung der laufenden Mehrkosten für den IRBA-Betrieb

Als Näherung für den jährlichen Nutzen kann man die RWA mit der Reduktion von 27,5 %, der KSA-Kapitalquote und der EK-Kostenquote multiplizieren. Dieser Wert ergibt die maximale jährliche Kostenreduktion durch reduziertes Eigenkapital. Im Beispiel von 2,6 Mrd. €, 14,5 % Kapitalquote und 10% EK-Kostenquote ergibt sich:

27,5% * 2,6 Mrd. € * 14,5% * 10% = 10,4 Mio. €

Ist die Eigenkapitalquote höher oder sind die Eigenkapitalkosten niedriger, verändert sich der Wert entsprechend.

Die einmaligen und regelmäßigen Kosten des IRBA werden unserer Erfahrung nach weit niedriger als das Einsparpotenzial sein. Die Umstellung wird sich dabei insbesondere lohnen, wenn der EK-Bedarf perspektivisch zunimmt.

CRR III – 360° View

Die Änderungen der CRR III betreffen alle Kreditinstitute und sämtliche Risikoarten und wirken sich weitreichend auf die Gesamtbanksteuerung aus. Wir stellen Ihnen die wesentlichen Anpassungen sowie Themenfelder vor, in denen zeitnah ein Handlungsbedarf besteht.

Auswirkungen und Fazit

Die Größe des Instituts und diejenigen Portfolioteile, die im IRBA im Vergleich zum KSA die stärkste Absenkung der RWA bringen, werden bestimmen, ob die IRBA-Einführung am Ende profitabel ist. Eine dauerhafte Teilanwendung wird dabei der neue Normalzustand werden (siehe auch den Beitrag „Permanent Partial Use im IRBA – Paradigmenwechsel der Bankenaufsicht“) .

Zugriff auf etablierte IRB-Verfahren haben nicht nur Sparkassen und Banken eines Verbundes. Poolanbieter bieten Verfahren für verschiedene Forderungsklassen im Markt an. Best Practice Ansätze reduzieren die Risiken und Aufwände der Einführung. Organisatorische und prozessuale Anpassungen bleiben notwendig, für die es jedoch Beispielinstitute und -projekte gibt.

Ab einer Bilanzsumme im niedrigen einstelligen Milliardenbereich wird sich die IRBA-Einführung wirtschaftlich lohnen, insbesondere wenn das Institut Verwendung für freigesetztes Eigenkapital hat. Qualitative Prozessverbesserungen und eine größere Transparenz der Kreditrisiken kommen hinzu.

Wenn die Überschlagsrechnung Ihr Interesse an der Einführung des IRBA weckt, stehen wir Ihnen gerne von den ersten Schritten einer detaillierteren Auswirkungsstudie, auf deren Basis dann die Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann, bis hin zur vollständigen Umsetzung und Begleitung durch die Zulassungsprüfung zur Seite.

msg for banking ist Ihr erfahrener Partner bei verschiedensten Projekten rund um ICAAP und IRBA. Da die Auswirkungen neuer regulatorischer Vorgaben schon in der Kapitalplanung zu beachten sind, sollte jedes Institut die Kapitalanforderungen der kommenden Jahre unter Berücksichtigung der CRR III und ihrer Übergangsregelungen zeitnah ermitteln und das Potenzial der neuen Regeln bewerten.

Quelle
Manfred Puckhaber

Manfred Puckhaber

ist bei msg for banking im Bereich Financial Risk & Analytics als Experte für Kreditrisiko und Parameterschätzung in Kredit- und Finanzinstituten tätig. Davor hat er über 20 Jahre die Verfahren zur Einstufung der Kreditrisiken von lebenden und ausgefallenen Portfolien optimiert und validiert. Seine Expertise besteht insbesondere in der Verbindung der Statistik mit der betriebswirtschaftlichen Optimierung der Prozesse von der Herauslage über die Kundenpflege bis zur Rückzahlung oder dem etwaigen Forderungsmanagement, unter Beachtung der einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

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