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Impuls “Risk & Regulatory Reporting” – der neue KSA und IRBA

In der zweiten Folge der neuen Audioreihe Impuls „Risk & Regulatory Reporting“ gehen wir näher auf die geplante Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR III) ein. Die CRR III umfasst verschiedene Änderungen an den Eigenkapitalanforderungen, die sowohl im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als auch im Internal Ratings Based Approach (IRBA) teils verschärft werden. Welche konkreten Änderungen es sind und welche Auswirkungen sie haben, erläutert unser Experte Stephan Vorgrimler.

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Folge 2 – der neue KSA und IRBA

Eine finale Version der Überarbeitung der Capital Requirements Regulation (CRR III)1 liegt seit dem 4. Dezember 2023 vor, die jetzt den formalen Genehmigungsprozess durchläuft. Die gravierenden Änderungen durch die CRR III betreffen ab 1. Januar 2025 alle Kreditinstitute in der EU – unabhängig von ihrer Größe oder Geschäftsmodell – und sämtliche Risikoarten. Die daraus resultierenden Implikationen beziehen sich insbesondere auf den Kreditrisikostandardansatz (KSA) sowie auf den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRBA). Grund für die Verschärfungen sind die anstehenden Anpassungen im bisherigen Standardansatz in Form höherer Pauschalsätze für die risi­ko­gewichteten Aktiva (RWA) sowie der Output Floor im IRBA.

Zu Gast im Studio

Audioaufnahmen mit Stephan Vorgrimler

Stephan Vorgrimler ist zu Gast in unserem Studio und erläutert in der zweiten Folge unsere Audioreihe Impuls „Risk & Regulatory Reporting“, welche konkreten Änderungen die neue CRR III im KSA und IRBA hervorruft, ob ein Wechsel in den IRBA zukünftig leichter ist und wie der neue Output Floor wirken wird.

Hören Sie sich gleich die gesamte Folge an.

Im IRBA gibt es zwar auch neue Regeln, aber insbesondere eine Regel fällt weg - nämlich die alte deutsche Regel mit dem Abdeckungsgrad von 92 Prozent. Diese besagt, dass ein Institut mit seinem ganzen Portfolio in den IRBA reingehen muss und auch mit Portfolioteilen, die das Institut nicht interessieren. Das hat sich geändert. Jetzt kann sich das Institut selbst aussuchen, mit welchen Portfolioteilen es in den IRBA geht. Das ist der sogenannte Partial Use, der jetzt offiziell erlaubt ist.

Stephan Vorgrimler Partner bei msg for banking
Quelle
Stephan Vorgrimler

Stephan Vorgrimler

ist als Partner Risikomanagement & Modelle bei msg for banking auf Konzeption, Beratung und Themenentwicklung für Banksteuerung, Risikomanagement sowie Kalkulation mit Fokus Kreditrisiko spezialisiert. Er ist erfahren in Konzeption und Umsetzung der Kreditrisikomessung und Schätzung von Kreditrisikoparametern im IRB- und Standardansatz sowie als Autor und Referent.

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