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Instant Payments: Zeitpläne und Auswirkungen auf europäische Banken

In der heutigen schnelllebigen und immer digitalisierteren Welt ist es entscheidend, dass auch Zahlungen sofort und reibungslos abgewickelt werden. Instant Payments sind die Zukunft des Zahlungsverkehrs und bieten genau das: sofortige, rund um die Uhr verfügbare Transaktionen, die innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Zahlungsempfängers ankommen – und das an 365 Tagen im Jahr.

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Für wen ist dieser Service verbindlich?

Alle Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider), die Zahlungen im SEPA-Raum anbieten, sind verpflichtet, ihren Kunden in Zukunft auch Instant Payments zur Verfügung zu stellen. Dabei dürfen Instant Payments nicht teurer als herkömmliche Überweisungen sein.

Dies stellt sicher, dass alle Kunden von den Vorteilen einer schnellen und effizienten Zahlung profitieren können, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Die Banken und Zahlungsdienstleister hingegen müssen die Implementierung von Instant Payments und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Zudem kommt, dass das Thema „Verification of Payee(VoP), das erstmals in der Instant-Payments-Verordnung erwähnt wurde, nun für alle SEPA-Zahlungen geplant ist. VoP ist ein Service, der es dem Zahlungsauftragsgeber ermöglicht, in Echtzeit zu prüfen, ob der eingegebene Name in der Überweisung mit dem hinterlegten Namen der IBAN übereinstimmt.

Der European Payments Council (EPC) plant, die Version 1.0 des VOP Scheme Regelwerks im September 2024 zu veröffentlichen.

Timeline für Instant Payments und VoP

Die Einführung von Instant Payments und des VoP-Services stellt Banken vor enorme Herausforderungen. Die Zeitpläne der EU-Verordnung sind sehr ambitioniert und lassen den Instituten kaum Luft zum Atmen. Der Druck, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen, wächst von Tag zu Tag: Die Uhr tickt unerbittlich!

Mit dem 8. April 2024 ist die Instant-Payment-Verordnung (IPR) in Kraft getreten – damit hat der Countdown begonnen. In etwa 200 Tagen, am 9. Januar 2025, müssen Banken den Empfang von Echtzeit-Überweisungen gewährleisten. Eine schier unmögliche Aufgabe angesichts der veralteten Systeme und Prozesse vieler Institute.

Und nicht nur das Thema Zahlungsverarbeitung, auch Compliance-Themen und Reportings sind bis zu diesem Termin aufzusetzen. Für alle gilt: Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert empfindliche Strafen.

Die Lage verschärft sich zum 9. Oktober 2025 noch – dann müssen auch der Versand von Instant Payments und die komplett neu zu implementierende VoP-Funktionalität live sein.

Gerade einmal 273 weitere Tage nach der ersten Frist am 9. Januar 2025 bleiben, um diese komplexen Anforderungen zu erfüllen. Ein Kraftakt, der die Ressourcen der Fachbereiche und IT-Teams sowie die Budgets der Banken bis aufs Äußerste strapazieren wird.

Es herrscht also erheblicher zeitlicher Druck für Banken in Deutschland und der Eurozone, um ihre Zahlungsinfrastruktur für Instant Payments zu aktualisieren, Schnittstellen aufzubauen, Mitarbeiter zu schulen und ein VoP-Service zu integrieren. Hinzu kommen Compliance-Hürden und Budgetengpässe, die den Transformationsprozess ausbremsen.

Zudem hat jede Bank unterschiedliche Anforderungen und Aufgaben, was den Umstellungsprozess zusätzlich erschwert. Zugleich gibt es eine große Auswahl an Instant-Payments-Service-Providern, die alle ihre eigenen Eigenschaften und Vorteile für unterschiedliche Anforderungen haben.

Zusammenfassung

Wichtige Timelines

  1. 9. Januar 2025:
    • Pflicht zum Empfang von Instant Payments: Alle Finanzinstitute, die Zahlungskonten anbieten, müssen ihren Kunden den Empfang von SEPA-Instant-Überweisungen ermöglichen.
  2. 9. Oktober 2025:
    • Pflicht zum Versand von Instant Payments: Alle Finanzinstitute, die Zahlungskonten anbieten, müssen ihren Kunden den Versand von SEPA-Instant-Überweisungen ermöglichen.
    • Umsetzung der Verification of Payee (VoP): Banken müssen sicherstellen, dass VoP über alle Kunden-Bank-Schnittstellen hinweg verfügbar ist.

Prinzipien der Instant-Payments-Regulierung (IPR)

  1. Kostenparität:
    • Die Gebühren für Instant Payments dürfen die Kosten herkömmlicher SEPA-Überweisungen nicht überschreiten.
  2. Verification of Payee (VoP):
    • Banken müssen einen Service bereitstellen, der es ermöglicht, den Empfängernamen und die Empfänger-IBAN vor der Durchführung einer Zahlung zu überprüfen, um Fehlüberweisungen zu verhindern und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
    • VoP wird verpflichtend für alle Überweisungen im SEPA-Raum und möglicherweise zukünftig auch darüber hinaus.
  3. Screening (AML/KYC):
    • Banken sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und zur Überprüfung der Kundenidentität (KYC) durchzuführen.
  4. Transparente Gebührenmodelle:
    • Banken müssen transparente und faire Gebührenmodelle entwickeln und gleichzeitig detaillierte Berichte über die durchgeführten Echtzeittransaktionen erstellen.
  5. Reporting:
    • Finanzinstitute müssen detaillierte Berichte über die durchgeführten Instant-Überweisungen erstellen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
  6. Technologische Anpassungen:
    • Banken müssen ihre Systeme und Prozesse anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, einschließlich der Bereitstellung von Instant Payments über alle Einreichungskanäle (zum Beispiel Schalter, Online-Banking, Selbstbedienungsterminals).

Der Druck ist enorm, die Zeitfenster sind winzig. Wer diese Herkulesaufgabe nicht meistert, zahlt einen hohen Preis - sei es durch Strafen, Kundenverluste oder den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit. Die Zukunft des Zahlungsverkehrs wird jetzt entschieden.

Henrik Büttgen Principal Business Consultant Payments bei msg for banking

Fazit

Die Instant-Payments-Regulierung (IPR) stellt europäische Banken vor bedeutende Herausforderungen und eröffnet gleichzeitig neue Chancen. Mit der Pflicht zum Empfang von SEPA-Instant-Überweisungen bis Januar 2025 und der Erweiterung auf den Versand derselben bis Oktober 2025 müssen Banken ihre Systeme und Prozesse anpassen. Die Einhaltung von Prinzipien wie Kostenparität, VoP, AML/KYC-Screening und transparenten Gebührenmodellen ist unerlässlich.

Diese Regulierung ermöglicht es Banken allerdings auch, durch innovative Dienstleistungen und Geschäftsmodelle ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Kundenbindung zu erhöhen. Eine proaktive und strategische Herangehensweise wird entscheidend sein, um die Vorteile von Instant Payments voll auszuschöpfen.

Henrik Buettgen

Henrik Büttgen

ist Principal Business Consultant im Bereich Payments und berät Kreditinstitute und Zahlungsverkehrsdienstleister in den Themen Mass Payments und Instant Payments. Als Zahlungsverkehrsexperte mit mehr als 20-jähriger Erfahrung hat er auf Produkt- wie auch auf Beratungsseite Expertise sammeln können.

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